| allerleirauh: "Fahrverbot über 3,5 to"
|
danke für ie pdf, schon mal abgespeichert..
dort wird in geschlossenen ortschaften zwischen halten und parken unterschieden..
ich will PARKEN! bei DUNKELHEIT! in berlin! das ist GESCHLOSSEN!
warntafel oder licht brauche ich aber nur zum halten?
jawattdennnu?
|
|
|
| Anzeige: "Fahrverbot über 3,5 to"
|
|
|
|
|
| allerleirauh: "Fahrverbot über 3,5 to"
|
:) nachtrag..
der vorbesitzer meines fahrzeugs hat mir wirklich jeden zubehörschnulli mitgegeben, den man sich vorstellen kann...
(seitdem handele ich z.b. mit warnwesten..)
aber so eine tafel war nicht dabei..
und er parkte auch immer dunkel in geschlossenen..
:( magda
|
|
|
|
|
| baerti: "Fahrverbot über 3,5 to"
|
Hallo Magda,
wo steht denn das in diesem Link, den du gesetzt hast?
|
|
|
| baerti: "Fahrverbot über 3,5 to"
|
| Zitat: | §51c Parkleuchten, Park-Warntafeln
(2) An Kraftfahrzeugen, Anhängern und Zügen dürfen angebracht sein:
eine nach vorn wirkende Parkleuchte für weißes Licht und eine nach hinten wirkende Parkleuchte für rotes Licht für jede Fahrzeugseite |
Heißt das, dass die Lösung von kintzi, die Parkbeleuchtung auf die der Straße zugewandte Seite zu begrenzen, auch nicht zulässig ist?
|
|
|
| allerleirauh: "Fahrverbot über 3,5 to"
|
| baerti hat folgendes geschrieben:: | Hallo Magda,
wo steht denn das in diesem Link, den du gesetzt hast? |
das steht in der pdf vom adac, die weiter oben verlinkt wurde..
dort wird zwischen halten und parken unterschieden.
|
|
|
| UlrichS: "Fahrverbot über 3,5 to"
|
| haballes hat folgendes geschrieben:: | | Gerade noch eine Info eingeholt. Eine Parkbucht gehört zur öffentlichen Strasse. Ganz brisant die ja sehr mit LKW überparkten Autobahnparkbuchten. | Ähm ich glaube langsam an nichts mehr.
Du brauchst Licht usw. nur wenn Du auf der Fahrbahn parkst. Keiner hat bestritten das eine Parkbucht zur öffentlichen Strasse gehört aber eine Parkbucht ist normalerweise keine Fahrbahn.
Auf der Fahrbahn fahren die Fahrzeuge und die Parkbuchten werden dazu genutz dort Fahrzeuge abzustellen.
Weil auf Fahrbahnen normalerweise nicht geparkt wird, ausser es ist dort genug Platz und kein entsprechendes Verbot kann man natürlich auch dort parken - ab 3,5 to mit Licht usw.
Was ist jetzt daran unklar ? Das war doch die Frage ob jemand auf einem Parkplatz auch das Standlicht nachts anlassen muss.
Nein muss er nicht weil eine Parkplatz auch keine Fahrbahn ist.
|
|
|
| brawo1: "Fahrverbot über 3,5 to"
|
| UlrichS hat folgendes geschrieben:: | Du brauchst Licht usw. nur wenn Du auf der Fahrbahn parkst. Keiner hat bestritten das eine Parkbucht zur öffentlichen Strasse gehört aber eine Parkbucht ist normalerweise keine Fahrbahn.
Auf der Fahrbahn fahren die Fahrzeuge und die Parkbuchten werden dazu genutz dort Fahrzeuge abzustellen.
Weil auf Fahrbahnen normalerweise nicht geparkt wird, ausser es ist dort genug Platz und kein entsprechendes Verbot kann man natürlich auch dort parken - ab 3,5 to mit Licht usw.
Was ist jetzt daran unklar ? Das war doch die Frage ob jemand auf einem Parkplatz auch das Standlicht nachts anlassen muss.
Nein muss er nicht weil eine Parkplatz auch keine Fahrbahn ist. |
Was UlrichS geschrieben hat ist richtig. Dem § 2 StVO kann man entnehmen, was unter einer Fahrbahn zu verstehen ist:
| Zitat: | Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn. |
Das heißt also, dass auf Seitenstreifen oder auch Parkstreifen ohne Licht geparkt werden darf.
|
|
|
| baerti: "Fahrverbot über 3,5 to"
|
Hallo Wolf,
und wie ist es dann mit Kintzis einseitiger Beleuchtung, wenn man auf der Fahrbahn parkt?
|
|
|
| brawo1: "Fahrverbot über 3,5 to"
|
| baerti hat folgendes geschrieben:: | Hallo Wolf,
und wie ist es dann mit Kintzis einseitiger Beleuchtung, wenn man auf der Fahrbahn parkt? |
Hallo baerti,
ich weiß nicht, wie kintzis einseitige Beleuchtung aussieht, aber wie es richtig sein muss, kann man im § 51c StVZO nachlesen. Hier ein --> Link zur StVZO.
|
|
|
| kintzi: "Fahrverbot über 3,5 to"
|
Hallo, die halbe Standbeleuchtung der dem Verkehr zugewandten Seite
wie eben die Parktafeln auch. Also: vorn Standlicht, hinten Schlusslicht u.
die obere Positionsleuchte (weiss/rot), dazu die gelben Seitenleuchten (led).
Nehme an § 51c unter zweitens.
Bin auf diese Lösung gekommen, weil mit den zuklappbaren Tafeln mein Mimikri im Eimer ist u. ich f. d. Montage der Tafeln keine Löcher bohren u. Hilfskonstruktion bauen muss. Wenn`s ungesetzlich ist, auch egal, die Sicherung rein u. der volle Christbaum brennt wieder.
Sollte die Starter-Batt. morgends beim Anlassen Probleme haben, auch nicht schlimm: zusätzl. AGM re. Unterflur (f. Tiefkühltruhe in garage.) u. Starterkabel. Im grössten Notfall Honda 20i in garage u. Ctek 25A-Lader. Habe im winter schon einigen helfen können. Gruss Richi
|
|
|
| giovannibastanza: "Fahrverbot über 3,5 to"
|
Suzlj, die Zeichen beziehen sich auf Kraftfahrzeuge . Du kannst es nicht leugnen, du fährst ein Kraftfahrzeug, deshalb gilt es für dich.
Der Gesetzgeber hat diese Aussage gewählt , damit die Frage LKW oder Sonderfahrzeuge nicht die Rolle spielt.
Ausgenommen sind PKW und Omnibusse. Per Definition ist entscheidend was Fahrzeugschein bzw. im Dok 1 steht.
Besonders wichtig ist, da es sich um die zulässige Gesamzmasse handelt ,
ist der anhänger falls vorhanden mit einzurechnen. Er gehört mit zur zul.Gsm.
Ciao. Giovanni.
|
|
|
|
|