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Berliner U-Bahn-Schläger wieder auf freiem Fuß

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wolfherm: "Berliner U-Bahn-Schläger wieder auf freiem Fuß"
Hier auch noch ein passender Artikel dazu: --> Link

LG Wolfgang
Anzeige: "Berliner U-Bahn-Schläger wieder auf freiem Fuß"
rinto: "Berliner U-Bahn-Schläger wieder auf freiem Fuß"
Hallo Olly,

für eine Revision im Zivilverfahren ist idR der BGH zuständig.

Ein "unbegrenztes Wegsperren" ist - Gott sei Dank - nicht "problemlos" möglich und wäre es auch bei einer in der Praxis nicht vorstellbaren Verfassungsänderung nicht.

Ich bin weder "Hardliner" noch "Softie", aber von Berufs wegen mit der Materie beschäfitgt und muss ganz offen sagen, dass mich manche der Statements erschrecken.

Erschrecken deshalb, weil es kein Sonderrecht für "U- Bahn- Schläger " o.ä. geben darf, sondern sich deren Bestrafung an den allgemein gültigen Rechtsnormen ( also auch z.B. der für den einfachen Dieb geltenden ) zu orientieren hat.

Wir haben ein Strafrecht, das zusammen mit dem Strafprozessrecht, geeignet ist, zu resozialisieren, zu ahnden, abzuschrecken UND die Opferbelange zu realisieren.

Es muss nur auch so angewandt werden.

Ob dies jeweils der Fall ist, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden.

Kein Richter macht sich die Entscheidung leicht- nur im Gegensatz zum außenstehenden, der bestensfalls den Fall aus der Presse kennt - kennt der Richter auch den Inhalt von teilweise hunderte von Seiten Prozessakten und Gutachten.

Und daraus sollte man schon folgern können, das der erkennende Richter sehr genau weiß - und dies im übrigen auch revisionssicher zu begründen hat ! - wie er zu seiner vom Gesetz getragenen Entscheidung gelangt.

Also Vorsicht mit Ferndiagnosen oder mit Vergleichen mit angeblich ähnlich gelagerten Fällen.

Viele GrÜße aus nürnberg, Edgar
dodo66: "Berliner U-Bahn-Schläger wieder auf freiem Fuß"
hallo edgar
wieso bgh? prozess vor LG, gegner aczeptiert urteil nicht revision vor olg.
ich möchte kein lex u-bahn-täter, sondern allgemein eine verschärfung ,von mir aus auch nur konsequente anwendung, des strafrechtes gegenüber gewalttätern.
ich kann nicht tolerieren, dass es lt. presse oftmals mehr als ein 3/4 jahr daurt bis es zum prozess kommtich.
kann nicht aczeptieren, dass ein auch jugentlicher gewalttäter diverse, viele straftaten begehen muss bevor er endlich in den knast kommt. sozialstunden, bewährung usw
es ist vollkommen egal, ob er eine schwere kindheit usw. hat. nur die tat zählt. falls ein straftäter wiederholt straffällig wird insbes. mit gewalt usw. , einsperren und schlüßel versenken, egal ob es gegenüber dem gewalttäter inhuman erscheint. der rest der bevölkerung profitiert aber davon, das ist mir wichtig, der täter ist mir egal. es hat ihn niemand dazu gezwungen kriminell zu werden.
olly
rinto: "Berliner U-Bahn-Schläger wieder auf freiem Fuß"
Hallo Olly,

Prozess vor dem LG, BERUFUNG zum OLG, REVISION zum BGH

Viele Grüße aus nürnberg, Edgar
dodo66: "Berliner U-Bahn-Schläger wieder auf freiem Fuß"
hallo edgar
was ist der unterschied zwischen berufung und revision? ist das nicht das selbe?
gebe zu von juristerei so viel ahnung wie "die kuh vom segelfliegen zu haben"
grüße
olly
brawo1: "Berliner U-Bahn-Schläger wieder auf freiem Fuß"
dodo66 hat folgendes geschrieben::
hallo edgar
was ist der unterschied zwischen berufung und revision? ist das nicht das selbe?
gebe zu von juristerei so viel ahnung wie "die kuh vom segelfliegen zu haben"
grüße
olly


Da ist ein großer Unterschied. Hier --> Link kannst du dich informieren.
webline: "Berliner U-Bahn-Schläger wieder auf freiem Fuß"
@Jambo Ich stimme Dir zu 100% zu - habe ich aber auch nie anders geschrieben.

Freetec 598 hat folgendes geschrieben::
Ist Deine Sicht der Dinge nicht auch ein wenig einseitig ?


Ja - hoffentlich - aber ich versuche zumindest, nachvollziehbare Argumente zu bringen und nicht gebetsmühlenartig immer wieder Slogans wie "Schlüssel weg" zu bringen, ohne auch nur ein einziges Mal nachvollziehbar die Auswirkungen zu begründen.
Ich hoffe sehr, dass ich meinen Standpunkt besser, nachvollziehbarer begründet habe, als es hier beim dem Ruf nach "unbegrenztes wegsperren" der Fall ist.
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