Rückgaberecht im Brandfall?
|
| cojo: "Rückgaberecht im Brandfall?"
|
| Zitat: |
Produkthaftung betrifft nicht das defekte Produkt selber, sondern die Haftung für Drittschäden. Sieht man das Womo als "andere Sache" an, die von dem lautsprecher zerstört wurde, haftet der Hersteller des Lautsprechers nur, wenn keine ordentliche Produktüberwachung vorliegt. Für Ausrutscher wird nicht gehaftet.
--> Link
Zur "Prdouzentenhaftung" hatte ich mal was geschrieben. Hier:
--> Link |
Danke Mückenstürmer, für die Links und die anhängigen Erklärungen.
So hatte ich das noch nicht verstanden, damit wird für mich auch manche Vorgehensweise klarer.
Aber bei der Mangelanzeige dürfte doch die zugegangene Anzeige beim Händler erst mal ausreichen? Wenn dieser den Mangel an sich anerkennt, oder den Wiederspruch verschleppt (ignorieren der Mangelanzeige) ist dieser doch in der Pflicht den Nachweis/ Beweis der eigenen Unschuld/Erfüllung zu stellen!?
Sicherlich ist das nur im Einzelfall zu klären und vom gerichtlichen Verfahren bzw. Richter sehr abhängig.
Daher braucht es vorrerst keine weiteren Erklärungen und Erläuterungen. :!:
Klar ist natürlich auch, der Jenige der die meißten sicheren Beweise hat, hat auch die stärksten Argumente in einem drohenden Prozess, aber nicht unbedingt das beste Kosten-Nutzen-verhältnis. Da ist ein abgesichertes Gutachten gut aber kann Kosten verursachen auf denen man sitzen bleibt.
Meine Erfahrungen sind: das man mit Hartnäckigkeit und Kompromissfähigkeit weiter und besser fährt als wenn man immer die Keule schwingt.
Gruß Jörg
|
|
|
| Anzeige: "Rückgaberecht im Brandfall?"
|
|
|
|
|
| mueckenstuermer: "Rückgaberecht im Brandfall?"
|
| cojo hat folgendes geschrieben:: | | Zitat: |
Produkthaftung betrifft nicht das defekte Produkt selber, sondern die Haftung für Drittschäden. Sieht man das Womo als "andere Sache" an, die von dem lautsprecher zerstört wurde, haftet der Hersteller des Lautsprechers nur, wenn keine ordentliche Produktüberwachung vorliegt. Für Ausrutscher wird nicht gehaftet.
--> Link
Zur "Prdouzentenhaftung" hatte ich mal was geschrieben. Hier:
--> Link |
Danke Mückenstürmer, für die Links und die anhängigen Erklärungen.
So hatte ich das noch nicht verstanden, damit wird für mich auch manche Vorgehensweise klarer.
Aber bei der Mangelanzeige dürfte doch die zugegangene Anzeige beim Händler erst mal ausreichen? Wenn dieser den Mangel an sich anerkennt, oder den Wiederspruch verschleppt (ignorieren der Mangelanzeige) ist dieser doch in der Pflicht den Nachweis/ Beweis der eigenen Unschuld/Erfüllung zu stellen!?
Sicherlich ist das nur im Einzelfall zu klären und vom gerichtlichen Verfahren bzw. Richter sehr abhängig.
Daher braucht es vorrerst keine weiteren Erklärungen und Erläuterungen. :!:
Klar ist natürlich auch, der Jenige der die meißten sicheren Beweise hat, hat auch die stärksten Argumente in einem drohenden Prozess, aber nicht unbedingt das beste Kosten-Nutzen-verhältnis. Da ist ein abgesichertes Gutachten gut aber kann Kosten verursachen auf denen man sitzen bleibt.
Meine Erfahrungen sind: das man mit Hartnäckigkeit und Kompromissfähigkeit weiter und besser fährt als wenn man immer die Keule schwingt.
Gruß Jörg |
Eine Mängelanzeige allein bewirkt gar nichts. Nur ein gerichtliches Verfahren oder ein Anerkenntnis des Schuldners oder ernsthafte Verhandlungen über den Mangel. Diese Fehler ist leider weit verbreitet!
Mir kam es vor allem darauf an zu warnen, die Beweislage zu verschlechtern, wenn man ernsthaft erwägt, Ansprüche geltend zu machen.
Gruss m.
|
|
|
| kintzi: "Rückgaberecht im Brandfall?"
|
|
Hallo, was ist den mit Kasko? Dank+Gruss Richi
|
|
|
| geerdie: "Rückgaberecht im Brandfall?"
|
Gibt es mittlerweile eigentlich eine Aussage vom Händler warum das abgebrannt ist? Ich denk da muß doch irgendwo ein Kurzschluß oder so in der Elektrik gewesen sein. Oder hast Du selber was rausgefunden?
Gruß Geerd
|
|
|
|
|