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Italien: Anhänger darf nicht abgehängt parken!

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Gast: "Italien: Anhänger darf nicht abgehängt parken!"
spleiss53 hat folgendes geschrieben::
ml0111 hat folgendes geschrieben::
Er ist zulassungs- und TÜV-pflichtig. Ich habe keine versicherung, keine Versicherungsnummer und die Zulassungsstelle hat auch nicht danach gefragt. Den letzten anhänger habe ich vor drei Jahren zugelassen. Warum glaubt mir denn keiner?

........ hmm - angenommen es stimmt........... und wenn dann der abgehängte anhänger einen Unfall verursacht, (z.B. beim rangieren) wer trägt dann die Kosten?


Wenn er nicht angehängt ist und Du schiebst ihn von Hand, würde ich sagen, dass das Deine normale Haftpflicht bezahlt.
Kompetent bin ich diesbezüglich zwar nicht, aber davon wäre ich ausgegangen.
Anzeige: "Italien: Anhänger darf nicht abgehängt parken!"
oven-alk: "Italien: Anhänger darf nicht abgehängt parken!"
wenn Du mit normaler Haftpflicht eine Privathaftpflicht meinst, so hast Du Dich leider geirrt. Kraftfahrzeuge sind hier generell ausgeschlossen. Selbst wenn Du z.B. mit einem Einkaufswagen beim Be- bzw. Entladen auf einem Parkplatz ein Auto o.ä. beschädigst, geht das nicht mehr über die PRIVATHAFTPFLICHT. Zum Thema:
Tatsächlich besteht für Sportgeräteanhänger mit grünem Kennzeichen keine Versicherungspflicht. Nicht nur beim Rangieren entsteht hier eine riesige Versicherungslücke, sondern auch dann, wenn jemand anderes den Hänger fährt, (Der Hänger wäre jetzt über das Zugfahrzeug versichert)dieser sich während der Fahrt löst und einen Schaden verursacht. Wenn jetzt der Geschädigte den Halter des Hängers verklagt und nicht den Fahrer des Zugfahrzeuges, so hat dieser ein gewaltiges Problem.
Gruss Carsten
Gast: "Italien: Anhänger darf nicht abgehängt parken!"
Momentmal.
Da verwechselst Du was.
Ein anhänger ist doch kein KFZ, sondern ein anhänger, weil der ja keine KRAFT hat .
Wenn ich mit einem Gegenstand Ausversehen Dein Auto beschädige zahlt das sehr wohl meine Haftpflicht.
oven-alk: "Italien: Anhänger darf nicht abgehängt parken!"
Hallo,
Auszug aus den Versicherungsbedingungen Privathaftpflicht:
Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers,
Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges
oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden,
die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.

Wenn Du mein Auto beschädigst ist das natürlich versichert. Wenn Du es aber beim Be- oder Entladen Deines KFZ (Dazu zählt auch schon das Fahren mit dem Einkaufswagen beim ALDI) beschädigst, dann geht das über die KFZ-Haftpflicht (somit wird Dein Schadenfreiheitsrabatt belastet).

Interessanterweise steht in neueren Bedingungen auch:

Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die
verursacht werden durch den Gebrauch von
(1) nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrenden
Kraftfahrzeugen und Anhängern ohne
Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit;
Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit;
selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als
20 km/h Höchstgeschwindigkeit;
nicht versicherungspflichtigen Anhängern.

Das ist mal ein heisses Thema: nicht versicherungspflichtige anhänger! also jeder Sportgeräte- anhänger! Geht also doch über die Privathaftpflicht; sofern es in den Bedingungen steht.
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