Urteil im Kachelmannprozess
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| ajleen: "Urteil im Kachelmannprozess"
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da das urteil 5 stimmen für kachelmann ergeben hatte ist nicht davon aus zu gehen die revision läuft anders. eins ist fakt es gab keine beweise und selbst wenn so persönlichkeiten wie alice schwarzer gerne mal vor verurteilen ( weil mann) liegt mir das fern.
als mann ( und damit mein ich die nummern mit x anderen frauen) ist er echt ein a.... , aber aufgrund der beweißlage konnte es ja nur freispruch geben, für mich sieht die gute eher nach einer frustrierten ex aus. sollte er es getan haben , nun ja mehr als dramatisch für die geschädigte, auf der anderen seite sollte es keine freibriefe für frustrierte frauen geben ihren ex eines solchen vergehens zu bezichtigen, kein kavaliersdelikt!
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| Anzeige: "Urteil im Kachelmannprozess"
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| rinto: "Urteil im Kachelmannprozess"
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Bei der Revision kommt es nicht darauf an, mit welcher Stimmenzahl in der ersten Instanz abgestimmt wurde, sondern darauf, ob ein Rechtsfehler in der ersten Instanz begangen wurden und ob dieser ursächlich für die Entscheidung war.
Rechtsfehler sind bei solchen Verfahren nahezu immer vorhanden, nur an der Ursächlichkeit könnte es ggf fehlen, d.h. der Rechtssfehler hatte keinen Einfluss auf die Urteilsfindung( sachlich und rechtlich ).
Viele Grüße aus nürnberg, Edgar.
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| whorn: "Urteil im Kachelmannprozess"
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Hallo Poldi,
den Begriff "mausen" kennt man in unserem Sprachbereich ( Moselfränkisch ) auch in einem anderen Zusammenhang, nicht nur als "Wegnehmen".
Deshalb die "frivole" Anspielung.
Grüße
Wolfgang
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| Poldi: "Urteil im Kachelmannprozess"
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| whorn hat folgendes geschrieben:: | Hallo Poldi,
den Begriff "mausen" kennt man in unserem Sprachbereich ( Moselfränkisch ) auch in einem anderen Zusammenhang, nicht nur als "Wegnehmen".
Deshalb die "frivole" Anspielung.
Grüße
Wolfgang |
Ja ja, die Moselfranken... :D
Poldi
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| ajleen: "Urteil im Kachelmannprozess"
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| rinto hat folgendes geschrieben:: | Bei der Revision kommt es nicht darauf an, mit welcher Stimmenzahl in der ersten Instanz abgestimmt wurde, sondern darauf, ob ein Rechtsfehler in der ersten Instanz begangen wurden und ob dieser ursächlich für die Entscheidung war.
Rechtsfehler sind bei solchen Verfahren nahezu immer vorhanden, nur an der Ursächlichkeit könnte es ggf fehlen, d.h. der Rechtssfehler hatte keinen Einfluss auf die Urteilsfindung( sachlich und rechtlich ).
Viele Grüße aus nürnberg, Edgar. |
dies ist mir bewusst edgar ich meinte damit das die wahrscheinlichkeit das dieses urteil gekippt wird in meinen augen nicht realistisch ist.
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