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WoMo mit werkseitigem Unfall

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Zugmaul: WoMo mit werkseitigem Unfall

Hallo WoMo Freunde,

bin neu hier und möchte Euch meinen Fall schildern. Ich hab im August 2006 einen neuen Bürster Solano T615 gekauft. Im Juli 2009 habe ich die orangen Teile lackieren lassen weil deutliche Farbunterschiede waren. Beim Lackieren sind wir darauf gekommen dass ein Querträger vorne eingedrückt ist, es waren auch noch Pfeile auf dem Träger die den Schaden markiert haben. Kurzum, Bürstner hat zugegeben dass der Schaden im Werk passiert ist, der Werkstattleiter hat sogar gesagt dass solche Fälle öfter passieren. Nun wollte man mich mit 500€ abspeisen weil der Schaden ja erst nach der Garantiezeit entdeckt wurde.Wäre der Schaden innerhalb der Garantie entdeckt worden hätte ich das Mobil zurückgeben könenn. Würde mich mal Eure Meinung dazu interessieren.
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Foto0046.jpg

raribay: WoMo mit werkseitigem Unfall

Ich bin der Meinung, dies ist ein Fall für den Rechtsanwalt. Selbst würde ich mit dem Hersteller nicht verhandeln.

heiwy: WoMo mit werkseitigem Unfall

Das sehe ich aber mal ganz klar genauso wie der Vorposter! Eine absolute Frechheit ist das!

haballes: WoMo mit werkseitigem Unfall

:D Das wird jedem Advokaten Freude machen. Und du kannst nur dazu gewinnen. Das Fahrzeug hat eine dauerhafte Wertminderung erhalten und ich vermute mal, das man euch böswillig getäuscht hat. Starker Tobak und kein gutes Aushängeschild für den Betrieb, der das verbockt hat. Und wer schon freiwillig 500 Tacken rausholt, der befürchtet richtig gemolken zu werden.

Selbst wenn ihr es dann nicht machen lasst, könnt ihr euch nach den meist zeitaufwendigen Gerichtsterminen einen guten Urlaub oder ein feines teures zubehörteil leisten.

Beim Weiterverkauf müsst ihr aber auf jeden Fall darauf hinweisen. Schon allein deshalb, weil ihr das hier im Netz gezeigt habt.

Auf jeden Fall anprangern.

Kochgenie: WoMo mit werkseitigem Unfall

das ist eine Frechheit, das hätte er dir sagen müssen.
Mir fällt nicht ein wie das heisst aber da gibts ne redewendung, mir liegts auf der Zunge, blöd....

UlrichS: WoMo mit werkseitigem Unfall

Zugmaul hat geschrieben:Nun wollte man mich mit 500€ abspeisen weil der Schaden ja erst nach der Garantiezeit entdeckt wurde.Wäre der Schaden innerhalb der Garantie entdeckt worden hätte ich das Mobil zurückgeben könenn.
Also für mich ist das Betrug

Kochgenie: WoMo mit werkseitigem Unfall

vielleicht hilft dir das weiter

--> Link

haballes: WoMo mit werkseitigem Unfall

:( Hab nochmal geguggelt und ohne Gewehr und Pistole, weil ich nur Hauptschule und nicht Jura gemacht habe, rate ich euch sehr schnell zu einem Advokaten der sich mit Kaufverträgen, Fahrzeugtechnik und Strafrecht auskennt. Die Verjährungsfrist für Betrug ist von 30 auf 3 Jahre runtergesetzt worden. Das wäre dann nicht gut. Die aufgeklebten Markierungen würden eventuell "Vorsatz" bedeuten.
Eventuell liegt eine ganz andere Handlung vor. Ab zum Anwalt und zwar ziemlich zügig. Dazu würde ich dieses Bildchen mal ganz ohne Emotionen oder böse kommentare an diverse Fachzeitschriften schicken, so mit dem Hinweis: "Wir haben mal hinter unser schönes neues Wohnmobil geguckt und HUCH!!!" :razz:
Ich glaube, das der Dealer mit ein wenig Druck ganz schnell an einer kundenfreundlichen Lösung interessiert ist. :wink:

pipo: WoMo mit werkseitigem Unfall

Die Frage dürfte sein, welche Auswirkungen dieser Schaden auf das gesammte
Fahrzeug bedeutet.
Das sollte man erst einmal klären. Daraus resultiert eine evt. Wertminderung.

Da der Schaden seit Werk bekannt ist (Gibt es schriftliche Beweise?) dürfte sich
der Hersteller nicht rausreden können. Damit ist das Thema Ablauf
Gewährleistung auch gegessen.

Sollte eine RV vorhanden sein, würde ich keine Sekunde zögern hier einen RA hinzuzuziehen. Ansonsten schauen ob es ein erheblicher Schaden mit
gravierenden Auswirkungen auf das Fahrzeug ist. Dann ebenfalls einen
erfahrenden RA hinzuziehen.

Viel Glück!

Gruß
peter

UlrichS: WoMo mit werkseitigem Unfall

haballes hat geschrieben: Die Verjährungsfrist für Betrug ist von 30 auf 3 Jahre runtergesetzt worden. Das wäre dann nicht gut. Die aufgeklebten Markierungen würden eventuell "Vorsatz" bedeuten.
Das kann ich mir nicht viorstellen, dass die Verjährung für Betrug auf drei Jahre herabgesetzt ist !

Richtig ist allerdings, dass jetzt eine dreijährige Verjährung beginnt, in der der Geschädigte handeln muss.

Die Markierungen bedeuten kein "Vorsatz", sondern lediglich das hier eine Beschädigung vorliegt.

Es ist die Frage, was der geschädigte jetzt will, Fahrzeug zurückgeben, Schadensersatz, Reparatur ....

Das sollte er sich erst mal überlegen und es schreiben, dann kann man raten.

Zum Anwalt - warum ?

raribay: WoMo mit werkseitigem Unfall

@UlrichS
Zum Anwalt - warum ?

Weil ich davon ausgehe, das der Schreiber eine Rechtschutzversicherung hat.
Wenn ja, warum soll ich mich als Laie mit der Rechtsabteilung des Herstellers auseinandersetzen, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.

pipo: WoMo mit werkseitigem Unfall

UlrichS hat geschrieben:Zum Anwalt - warum ?

Du schreibst doch selber, dass dies hier
"Nun wollte man mich mit 500€
abspeisen weil der Schaden ja erst nach der Garantiezeit entdeckt wurde"
nach Betrug aussieht :wink:

UlrichS: WoMo mit werkseitigem Unfall

ja, aber trotzdem ist die Frage, was der Eigentümer will.

Wandeln bzw. Rückgabe, da wird die Laufzeit ( km) und Schäden ( Kratzer etc.) alles abgezogen. Das wird sich nicht lohnen.

Höherer Schadensersatz - kann man verhandeln und vieleicht mehr rausholen wenn es ohne Anwalt geschiet. 500 € bieten heißt nicht das sie nicht mehr zahlen.

Oder meinst Du sie bieten direkt 5.000 € ?

Wenn man nicht klar kommt, Anwalt klar.

Der eingbeulte Träger kann so bleiben, er blieb ja bis jetzt auch so. Aber ich würde mir da schon so 2.000 € für zahlen lassen. Das sollte der Eigentümer aber auch so sagen können, bzw. fragen ob 500 € max. Gebot ist.

Gast: WoMo mit werkseitigem Unfall

Hier wurde anscheinend unter Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit der Kaufvertrag nicht eingehalten.
Damit ist der Kaufvertrag eigentlich nicht zu Stande gekommen! Bzw, ist dieser immr noch anfechtbar, wenn es sich um einen Irrtum handelt.

Klären kann das aber nur ein Gericht.

Ich würde mir die Mühe machen, das BGB zur Hand zu nehmen (da steht ales drin was man braucht) und auf diesen Umstand bei Bürstner hinweisen.
Ein Vergleichsangebot erleichtert dann auch die Verhandlungen. Dazu ist es notwendig den eigentlichen Schaden in Euro-Höhe zu kennen! Dazu mal in einer Werkstatt anfragen, die eine grobe Schätzung (nichts schriftliches) abgiebt.

Falls Bürstner sich querstellt, würde ich einen RV bestellen, aber erst dann!

Gruß Jörg

dieter2: WoMo mit werkseitigem Unfall

cojo hat geschrieben:Falls Bürstner sich querstellt, würde ich einen RV bestellen, aber erst dann!

Gruß Jörg


Nein,sofort.

Der Schaden ist der,beim Weiterverkauf die Wertminderung.

Gruss Dieter


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