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Unbeteiligtes,heiles Auto mit Rettungsschere zerlegt

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Stefan-Claudia: "Unbeteiligtes,heiles Auto mit Rettungsschere zerlegt"
eine ungewöhnliche, kuriose Meldung aus Delbrück im Kreis Paderborn meldet die Neue Westfälische :

Ein intaktes Auto hat am Freitagnachmittag die Delbrücker Feuerwehr in ein Cabrio verwandeln müssen, um eine verletzte samt Autositz in den Rettungshubschrauber Christoph 13 zu verfrachten.

Nach einen leichten Unfall setzte sie sich Äußerlich unverletzt in den Wagen eines Zeugen. Wenig später stellte der Notarzt der der verunglückten Frau schwere Rückenverletzungen fest und ordnete eine so gegenannte patientenorientierte Rettung an.

Die alarmierten Feuerwehr-Einsatzkräfte griffen flugs zur Rettungsschere und schnitten das Dach ab, um die Verletzte schonend aus dem Wagen heben zu können.
Lapidarer Kommentar der Polizei: Der Wagen hatte Totalschaden und musste abgeschleppt werden. Über die Reaktionen des hilfreichen Autofahrers ist nichts bekannt. . .

Lest selber : --> Link
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Tipsel: "Unbeteiligtes,heiles Auto mit Rettungsschere zerlegt"
Ich versteh ja, dass Ärzte auf Nummer sicher gehen wollen und auch müssen.

Mir wurde nach einem Unfall ohne dass ich eine äußerliche Verletzung hatte und auch sonst nichts spürte, nachdem ich aus dem Totalschaden rausgekrabbelt bin, auch gesagt, ich könne am Schock versterben und müsse sofort ins Krankenhaus, obwohl ich mich garnicht nach Sterben fühlte.
Nach der Mitteilung allerdings schon.

Wer zahlt das Cabrio nun?
kompakt: "Unbeteiligtes,heiles Auto mit Rettungsschere zerlegt"
Ich finde die Leserreaktionen auch interessant.

Ich als Ersthelfer wäre in einer solchen Situation auch nicht glücklich, wenn mein Auto zum Cabrio gemacht worden wäre, aber ich hätte es akzepiert.
Ein Gegenstand ist zu ersetzen, ein Menschenleben nicht.
Und der Gedanke alleine, ich hätte mit Schuld, wenn die Verunfallte Zeit ihres Lebens im Rollstuhl wäre, ...dann lieber einen Schrotthaufen.
Tipsel: "Unbeteiligtes,heiles Auto mit Rettungsschere zerlegt"
Hast ja recht, Menschenleben geht über Material, ohne Frage.
Und ich glaube, da denkt auch niemand drüber nach, wenn ein Notfall ist. Auch ich wurde vom nachfolgenden Autofahrer erst mal reingesetzt, das sollte normal sein und würde jeder so machen.

Nur wenn du nachher ohne Auto da stehst, und nicht weißt, wer dir deine nicht vollkaskoversicherte Kiste bezahlt, kommste schon ins Grübeln.

Wer ist in diesem Fall zuständig?
Ein Leser schreibt, dass der Schaden bezahlt wird. Wohl von der versicherung des Unfallverursachers, oder?
Stefan-Claudia: "Unbeteiligtes,heiles Auto mit Rettungsschere zerlegt"
Ich habe mal etwas gesucht und den zuständigen Gesetztestext gefunden.
die deutsche gesetzliche Unfallversicherung, GUV I 8512 2,2 , beschreibt das so :


2.2 Ansprüche des Ersthelfers bei Eigenschaden
Ist mit der Hilfeleistung zugunsten Verletzter ein Eigenschaden
verbunden, kann der Ersthelfer den Ersatz der Eigenaufwendungen verlangen. Vom Verletzten kann er die Aufwendungen für
unvermeidbare Schäden (Sachschaden, Körperschaden) verlangen.

Sachschäden sind z.B. Schäden an der Kleidung des
Ersthelfers oder an seinem zur Sicherung der Unfallstelle
abgestellten Kraftfahrzeug.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Durchführung der Erste-Hilfe-
Maßnahmen dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen (z.B. bei bewusstlosen Personen) Willen des Verletzten
entspricht.

Je nach Gegebenheiten kann der Ersthelfer seine Schadensersatzansprüche (Körperschaden, Sachschaden) aber nicht nur beim
Verletzten, sondern auch direkt bei dem zuständigen gesetzlichen
Unfallversicherungsträger geltend machen.

Bei einer Hilfeleistung im Betrieb, bzw. bei dem Weg von oder
zur Arbeit oder auf Dienstwegen kann der Ersthelfer Entschädigung von demjenigen verlangen, dem die Hilfeleistung unmittelbar dient. Die Körperschäden sind über den für den Verletzten
zuständigen Unfallversicherungsträger abgedeckt. Die erlittenen
Sachschäden kann er in diesem Fall gegenüber dem verpflichteten Unternehmer geltend machen.

Wird Erste Hilfe in der Freizeit, zu Hause oder im Urlaub geleistet, steht der Ersthelfer hinsichtlich seiner Körper- und Sachschäden unter dem Schutz des örtlich zuständigen und vom Land
ermächtigten gemeindlichen Unfallversicherungsträgers. In diesen Fällen ist der Ersthelfer kraft Gesetzes beitragsfrei im Rahmen
der gesetzlichen Unfallversicherung gegen erlittene Personen-
und Sachschäden versichert, die ihm bei der Hilfeleistung widerfahren.


Bei Körperschäden hat der Ersthelfer bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gegen den zuständigen gesetzlichen
Unfallversicherungsträger insbesondere den Anspruch auf kostenlose Heilbehandlung, Verletzten- bzw. Übergangsgeld, besondere
Unterstützung, Berufshilfe und Verletztenrente. Sollte der schwerwiegendste Unglücksfall eintreten und der Ersthelfer bei der
Hilfeleistung zu Tode kommen, haben seine Hinterbliebenen
Anspruch auf Rente und Sterbegeld.

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bedürfen
einer formlosen Meldung.

Bei Zweifelsfragen kann sich ein geschädigter Ersthelfer für
weitere Informationen an die Unfallkasse des Bundes, Wesererstraße 47 in 26382 wilhelmshaven (Telefon 04421/407-0) wenden.
kintzi: "Unbeteiligtes,heiles Auto mit Rettungsschere zerlegt"
Hallo, bezüglich Symptomen: Vor Jahren hatte A.Sch., damal 50 J alt einen Seilriss beim Windenschlepp. Es fogte eine Bruchlandung querab (versuchte Umkehrkurve bei Ortschaft voraus), so dass der Rumpf des
Kunststoffseglers abbrach.
Als meine Frau als Flugleiterin eintraf, stand Alfred beschwerdefrei neben dem Flieger u. rauchte. Telef. erzwang ich Hinlegen , Transport zu uns wie Wirbelfraktur.
Tatsächlich bestanden Wirbelfrakturen zweier Lendenwirbelkörper.
Gruss Richi
haballes: "Unbeteiligtes,heiles Auto mit Rettungsschere zerlegt"
Der Text von Stefan-Claudia trifft es, aber es wird nicht unkompliziert. Ein Anwalt muß bemüht werden, Nebenklage im Unfallprozeß, zivilrechtliche Klage.
Auch werden Fahrzeuge und Gegenstände im Normalfall nur nach Zeitwert ersetzt. Ein Bekannter von mir hat das Theater durchgemacht, als er mit Gefahrengutlaster mal zufällig an einem PKW Brand vorbei kam, in sicherem Abstand hielt und seine beiden Spezialfeuerlöscher verschoss, was zwei Leben rettete.
Erstattung hat lange gedauert und sein Arbeitgeber hat ihm die Summe erstmal vom Gehalt abgezogen.

Aber mir hätte es genauso gehen können, der Mensch zählt. Sollte ich mal in die Situation kommen, setzt ich die Person unter das Heki. :D
meier923: "Unbeteiligtes,heiles Auto mit Rettungsschere zerlegt"
Zitat:
Die alarmierten Feuerwehr-Einsatzkräfte griffen flugs zur Rettungsschere und schnitten das Dach ab, um die Verletzte schonend aus dem Wagen heben zu können.

Jemand muß es auch verantworten können -> Arzt/Polizei ,bzw. Einsatzleiter .....
Ich bin auch bei der Feuerwehr und kenne die Rechtliche Grauzone ,wo ,man als Ersthelfer unter Umständen auch verklagt werden kann,was einem vorher gar nicht Bewusst war :!:



Zitat:
2.2 Ansprüche des Ersthelfers bei Eigenschaden
Ist mit der Hilfeleistung zugunsten Verletzter ein Eigenschaden
verbunden, kann der Ersthelfer den Ersatz der Eigenaufwendungen verlangen. Vom Verletzten kann er die Aufwendungen für
unvermeidbare Schäden (Sachschaden, Körperschaden) verlangen.


So einen Fall hatten wir auch schon -->> Da muss Man(n) auf eigene Kosten ,sich mit Anwalt und dem Gericht rumschlagen .
Kommen solche Redewendungen auf ->" wie Vorbeifahren und nicht Beachten" zwar als unfassbar an, aber wie im Geschilderten Fall ,hätte der Helfer noch ein Auto .....

Mensch und Tier vor Sachwerte so ist die Reihenfolge bei der FW -> oft gibt es aber auch unüberlegte, voreilige Entscheidungen ,von Übereifrigen Feuerwehrmännern (zb. brennende Bartpfanne mit dem Strahlrohr in der Wohnung zu bekämfen :twisted: - ja schon erlebt und die Wohnung geflutet ,was nicht sein musste .)


Zitat:
Nur wenn du nachher ohne Auto da stehst, und nicht weißt, wer dir deine nicht vollkaskoversicherte Kiste bezahlt, kommste schon ins Grübeln.

Wer ist in diesem Fall zuständig?
Ein Leser schreibt, dass der Schaden bezahlt wird. Wohl von der versicherung des Unfallverursachers, oder?



Zuständig wird wohl hier der Richter sein -> Freiwillig wird Dir keiner das Auto ersetzen ,wird uU. ein langer Rechtsstreit ....Unfallverursacher --->> und wenn keiner da war :?: (Eigenverschulden )...

Es gibt Fälle ,da wurden die Blutverschmierten polster der Helfer nicht ersetzt ,denn es gibt auch Leute ,die haben keine Rechtschutzversicherung und können sich keinen Anwalt leisten ---> Es gibt zwar Institutionen wo man sich Hinwenden kann ,aber wenn kein Geld da ist gibts auch nichts für die "geschädigten Helfer"...
Sina1: "Unbeteiligtes,heiles Auto mit Rettungsschere zerlegt"
meier923 hat folgendes geschrieben::
Kommen solche Redewendungen auf ->" wie Vorbeifahren und nicht Beachten" zwar als unfassbar an, aber wie im Geschilderten Fall ,hätte der Helfer noch ein Auto ......


...ich bin mir sicher, dass ich irgendwo gelesen habe, wenn ich vorbeifahre und telefonisch die 112 informiere, ist es keine "unterlassene Hilfeleistung"... vielleicht wissen die Fachleute was dazu?

LG
UlrichS: "Unbeteiligtes,heiles Auto mit Rettungsschere zerlegt"
Sina1 hat folgendes geschrieben::
...ich bin mir sicher, dass ich irgendwo gelesen habe, wenn ich vorbeifahre und telefonisch die 112 informiere, ist es keine "unterlassene Hilfeleistung"... vielleicht wissen die Fachleute was dazu?
Wenn Du nächsten irgendwo liegst und gerade verblutest, werde ich das dann so machen.

Das es Quatsch ist weiß Du aber selbst oder ?
meier923: "Unbeteiligtes,heiles Auto mit Rettungsschere zerlegt"
Zitat:
wenn ich vorbeifahre und telefonisch die 112 informiere, ist es keine "unterlassene Hilfeleistung"

täusche Dich da nicht :!: :!: :!: , denau das ist unterlassene Hilfeleistung -> Du hättest Dich überzeugen müssen/können nach dem Zustand des Unfallopfers --> verstirbt "Der" an der Unfallstelle und Du hast nur angerufen und nicht angehalten ,wirst Du schwer einen Freispruch vor Gericht erhalten ......(wenn die zb. Nachweisen ,das er mit Mund zu Mund Beatmung etc. hätte noch Leben können )

Es ist immer eine auslegungsfrage vor Gericht -> Ich halte natürlich immer an und hatte auch schon Schereien ,Hinterher .(Zeugenaussage ,Fahrt zum Gericht etc.) Wer viel unterwegs ist wie Ich und viele andere Hier kommt ,leider Gottes, öfters in den Genuss zu helfen .....

Jeder sollte Bedenken -> Vielleicht brauche ich auch einmal Hilfe :!:
petermann: "Unbeteiligtes,heiles Auto mit Rettungsschere zerlegt"
Ich hätte schon gern gewusst wer den Cabrioumbau zahlt ,
bzw. bekommt er das überhaupt Bezahlt

Gruß Peter
Tipsel: "Unbeteiligtes,heiles Auto mit Rettungsschere zerlegt"
Und was ist mit den Menschen, die aus irgendwelchen Gründen nicht helfen können.
Es soll Menschen geben, die kein Blut sehen können und umkippen, bei Erbrochenem ebenfalls brechen, und wenns Kind ne Platzwunde hat brauchen die selbst nen Notarzt.
Und davon gibts bestimmt nicht wenige und sie können nichts dafür.

Ich denke, dass in diesen Fällen der Notruf völlig reicht, denn in Extremsituationen sind diese Menschen hilflos/nutzlos. Maximal Absichern der Unfallstelle wäre hier noch als Hilfe möglich, bzw. andere Helfer hinzuholen wäre auch noch eine Möglichkeit.
s-kurve: "Unbeteiligtes,heiles Auto mit Rettungsschere zerlegt"
Ich denke, dass in diesen Fällen der Notruf völlig reicht, denn in Extremsituationen sind diese Menschen hilflos/nutzlos. Maximal Absichern der Unfallstelle wäre hier noch als Hilfe möglich, bzw. andere Helfer hinzuholen wäre auch noch eine Möglichkeit.

Richtig Tipsel.
Sehr oft sind das vorgeschobene Ausreden. Aber nicht wiederlegbar.
Die Schuhe oder die Kleidung könnte ja irgendwie darunter leiden. Oh mein Gott. Welches Drama. Und was das für Zeit kostet.
Ich bin froh, dass ich solche Leute nicht in der Verwandschaft oder im Freundeskreis habe. Meine Leute können Helfen und Helfen auch. Ohne Diskusionen.
Gruß
UlrichS: "Unbeteiligtes,heiles Auto mit Rettungsschere zerlegt"
Zitat Wikipedia:
--> Link

Eine Hilfe ist nicht erforderlich, wenn sicher ist, dass anderweitig sofort Hilfe geleistet wird. Wenn mehrere potentielle Helfer am Unfallort anwesend sind, kann sich niemand damit herausreden, dass die anderen ja Hilfe hätten leisten können; jeder Helfer muss vielmehr dafür Sorge tragen, dass Hilfe geleistet wird – entweder in eigener Person oder indem man sich vergewissert, dass ein anderer Hilfe leistet.

Hilfe ist auch nicht erforderlich, wenn die Hilfe von vornherein aussichtslos ist. Dies kann aber nur in wenigen Fällen angenommen werden, z. B. wenn das Opfer bereits offensichtlich tot ist (sichere Todeszeichen).

Wenn Einzelne von Euch meinen, dass es aureicht wenn Ihr die Polizei bzw. die Feuerwehr ruft und Euer Gewissen ist damit auch einverstanden ist dorch gut. Im Falle des Falles werden andere die Strafrechtliche Seite einer möglichen Strafverfolgung gegen Euch prüfen und fertig ist die Kiste.

Vieleicht denken andere genauso, wenn ihr einen Unfall habt und keiner "Lust hat irgendwie zu helfen". Jeder kann beim Absichern, Absperren, Krankenwagen einweisen und irgendetwas aus seinem Fahrzeug zur Verfügung stellen ( Verbandzeug, Warndreieck etc. ) helfen.
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