HUK24 oder vom Geschädigten zum Versicherungsbetrüger
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| hinni-hanni: "HUK24 oder vom Geschädigten zum Versicherungsbetrüger"
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Die Diskussion ist zwar schon ein bißchen älter, will mich aber trotzdem noch einschalten, weil einige Aussagen nicht korrekt sind. Kurz zu meiner Person: ich bin stellvertretender Leiter einer Kfz-Schadenabteilung und bearbeite seit 27 Jahren Autounfälle und Kasko-Schäden.
1. Wenn ich einen hagelschaden anzeige und erwähne nicht einen mir bekannten Hagelvorschaden, ist das nicht in Ordnung.
2. In diesem Fall ist die versicherung "von der Verpflichtung zur Leistung" frei. In der Regel muss man in diesen Fällen von Vorsatz ausgehen, sodass vollständige Leistungsfreiheit besteht. Bei grob fahrlässigem Verhalten (hätte ich allerdings in diesem Fall Bedenken, ob das vorliegt), macht die versicherung einen Abzug unter Berücksichtigung der Schwere der Schuld, oftmals pauschal 50%.
3.Wenn ich den alten hagelschaden bei der Schadenanzeige korrekt angegeben habe, prüft die versicherung, ob der Gesamt-Schaden durch den neueren hagelschaden vergrößert wurde. Ist dies der Fall, zahlt die versicherung die Differenz. Für den Umfang der Vorschäden ist allerdings der Versicherungsnehmer beweispflichtig, nicht die versicherung. Kann ich nicht nachweisen, wie groß der Vorschaden genau war, muss die versicherung nichts bezahlen.
4.Es ist in diesen Fällen eigentlich nicht möglich, die versicherung zu betrügen. Alle größeren Schäden (wird unterschiedlich gehandhabt, meistens ab 2- oder 2500 Euro) werden in der "HIS-Datei" abgespeichert. Da steht dann das Fahrzeug mit Fahrgestellnummer drin. Sobald irgendwo ein Schaden gemeldet wird, bekommt der Sachbearbeiter einen entsprechenden Hinweis.
5.Bei nachgewiesenem Betrug können in der HIS-Datei auch personenbezogene Daten gespeichert werden (Name und Anschrift). In diesem Fall wird der Betroffene aber angeschrieben und von dem Eintrag in Kenntnis gesetzt. Er hat dann die Möglichkeit hiergegen Einspruch einzulegen. Wenn die Person eingetragen ist, erfolgt bei jedem deutschen Versicherer ein Hinweis, sobald die Person als Unfallbeteiligter auftaucht.
6.Genauso wie ein Kunde, hat auch die versicherung das Recht einen Vertrag zu kündigen. Habe ich eine Kündigung erhalten, insbesondere eine fristlose, empfiehlt es sich sofort (!!) bei einer anderen Gesellschaft einen Vertrag abzuschließen und die Zulassungsstelle hiervon in Kenntnis zu setzen. Das Führen eines Kraftfahrtzeuges ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat !
Ich hoffe, ich konnte im einen oder anderen Punkt für ein wenig mehr Klarheit sorgen.
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| Anzeige: "HUK24 oder vom Geschädigten zum Versicherungsbetrüger"
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| UlrichS: "HUK24 oder vom Geschädigten zum Versicherungsbetrüger"
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Danke für die tolle Info, finde ich auch alles korrekt so.
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| extern: "HUK24 oder vom Geschädigten zum Versicherungsbetrüger"
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wenn ich das jetzt richtig verstanden habe dann ist das also wie folgt:
Ich kaufe ein Auto mit einem Brandschaden. Sagen wir mal einen Oltimer.
Totalschaden. Die versicherung bezahlt den Versicherungsnehmer aus.
Nun kaufe ich dieses Fahrzeug und baue es in jahrelanger Kleinarbeit wieder auf.
Das Fahrzeug ist dann meistens in einem besseren technischen Zustand als zum Zeitpunkt des Brandes.
Nun fährt mir also jemand 1 Monat später in mein Fahrzeug. Die gegnerische versicherung muß keinen Cent mehr bezahlen da für das Fahrzeug schon einmal gezahlt worden ist?
Das ist aber ganz schön komisch.
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| inpraxi: "HUK24 oder vom Geschädigten zum Versicherungsbetrüger"
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| hinni-hanni hat folgendes geschrieben:: |
3.Wenn ich den alten hagelschaden bei der Schadenanzeige korrekt angegeben habe, prüft die versicherung, ob der Gesamt-Schaden durch den neueren hagelschaden vergrößert wurde. Ist dies der Fall, zahlt die versicherung die Differenz. Für den Umfang der Vorschäden ist allerdings der Versicherungsnehmer beweispflichtig, nicht die versicherung. Kann ich nicht nachweisen, wie groß der Vorschaden genau war, muss die versicherung nichts bezahlen. |
vielen Dank für die Infos.
bei meinem alten Womo hatte ich also den Fehler gemacht, das hagelschaden-Gutachten von der versicherung nicht anzufordern (damit der Unterschied zum neuen Schaden beweisbar ist). Muss sie mir das aushändigen?
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| rolfwam: "HUK24 oder vom Geschädigten zum Versicherungsbetrüger"
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btw, seit geraumer Zeit gibts so Teile wo man das Aussehen bestimmter Dinge dokumentieren kann, nennt sich Kamera. :roll:
Gutachter benutzen die auch, selbst sollte man das auch tun. Somit ist es rel. einfach, alten und neuen Schaden zu dokumentieren.
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| haballes: "HUK24 oder vom Geschädigten zum Versicherungsbetrüger"
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| extern hat folgendes geschrieben:: | wenn ich das jetzt richtig verstanden habe dann ist das also wie folgt:
Ich kaufe ein Auto mit einem Brandschaden. Sagen wir mal einen Oltimer.
Totalschaden. Die versicherung bezahlt den Versicherungsnehmer aus.
Nun kaufe ich dieses Fahrzeug und baue es in jahrelanger Kleinarbeit wieder auf.
Das Fahrzeug ist dann meistens in einem besseren technischen Zustand als zum Zeitpunkt des Brandes.
Nun fährt mir also jemand 1 Monat später in mein Fahrzeug. Die gegnerische versicherung muß keinen Cent mehr bezahlen da für das Fahrzeug schon einmal gezahlt worden ist?
Das ist aber ganz schön komisch. |
Hier lässt du nach der erneuten Restauration ein Gutachten machen.
Dann geht es wieder bei Null los.
Die ganze Kiste mit Hagelschäden war halt mal fast Mode. Mein erster Wohnwagenurlaub in den frühen 80ern hatte sich auch gelohnt. Es hagelte, meine Campingnachbarn meinten nur, ich soll mir den Tag von der Cp Leitung bestätigen lassen und zuhause mal der versicherung Bescheid geben. Es war ein dethleffs mit aufgelegtem Dach. Ob der Schaden vorher schon war, kein Plan. Kohle kam wie von selbst.
Und so taten es viele. Klar das die Nummer irgendwann aufflog. Und irgendwie auch korrekt.
Von daher bei Gebrauchtmobilen bei der versicherung eine Abfrage auf Vorschaden starten. Wurde einer ausgezahlt, wird die Summe bei gleichem Schadensbild im Reparaturfall dann abgezogen.
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| inpraxi: "HUK24 oder vom Geschädigten zum Versicherungsbetrüger"
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| rolfwam hat folgendes geschrieben:: | btw, seit geraumer Zeit gibts so Teile wo man das Aussehen bestimmter Dinge dokumentieren kann, nennt sich Kamera. :roll:
Gutachter benutzen die auch, selbst sollte man das auch tun. Somit ist es rel. einfach, alten und neuen Schaden zu dokumentieren. |
Tschuldigung, aber ich denke, du weißt selbst, dass dieser Tipp ziemlich naiv ist. Es geht um den Text des Gutachters, der die Größe, Beschaffenheit usw usw usw der Schäden festhielt. Fotografieren kannst du alles was du willst, interessiert nur die versicherung nur sekundär.
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| andreas24106: "HUK24 oder vom Geschädigten zum Versicherungsbetrüger"
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Nicht immer ist man der Gelackmeierte, wenn einen zweimal der Hagel trifft. AG münchen, 271 C 10327/10 (https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA111003206&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp) sagt in der Zusammenfassung in etwa:
"Rechnet man einen hagelschaden ab und läßt nicht reparieren (Gutachtenbasis), dann muß man beim zweiten Schaden den zusätzlichen Schadensumfang exakt nachweisen. Ein zweites Mal kann von einem fiktiven Schaden nicht so ohne weiteres ausgegangen werden. Ersatzanspruch bestehe nur soweit, wie der zweite Schaden technisch und rechnerisch ganz eindeutig von dem ersten abgrenzbar sei. Ist das nicht möglich, gehe dies zu Lasten des Geschädigten - der hat den Vorschaden ja nicht reparieren lassen."
Andreas
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