Zahlungsaufforderung wg. Falschparken in Opatija
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| Mondmann: "Zahlungsaufforderung wg. Falschparken in Opatija"
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| ak-competition hat folgendes geschrieben:: | | Stefan-Claudia hat folgendes geschrieben:: | | hier mal ein "Beweisfoto": |
:D Na die Situation ist doch glasklar nach dem Foto - Die farbigen Parkbuchtmarkierungen zeigen es deulich: Hier dürfen nur Fahrzeuge parken die nicht länger als ein Smart oder ein Piaggio sind.... :roll:
Die hier parkenden Fahrzeuge dürfen übrigens auch nur blau sein. :P |
Mit deiner Vermutung könntest du nicht unrecht haben, das Womo
belegt zwei Parkplätze.
Vielleicht hätte man zwei Parkscheine lösen sollen :?: :?:
Ähnlich erging es mir in Trapani (Sizilien), da machte mich ein
Italiener drauf aufmerksam, dass mein Womo auf zwei Parkplätzen
steht.
Kaum waren wir weg, startete schon der Parkwächter zur Kontrolle
und zog enttäuscht wieder ab, denn vorsichtshalber hatte ich
zwei Parktickets gelöst.
Wie gesagt, eine Vermutung.
Liebe Grüsse
Mondmann
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| Anzeige: "Zahlungsaufforderung wg. Falschparken in Opatija"
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| juppes: "Zahlungsaufforderung wg. Falschparken in Opatija"
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Hallo Zusammen,
Vielleicht etwas zur Transparenz der Sache, es klang aber hier und da schon durch.
Die Stadt Opatia hat die Parkraumbewirtschaftung an einen privaten Betreiber abgetreten. Somit entsteht beim Abstellen des Fahrzeuges ein PRIVATER Nutzungsvertrag mit dieser Firma.
(Ein solcher Vertrag entsteht auch dann, wenn Sie ihr Fahrzeug bspw. im Kaufhausparkhaus oder im Flughafen PP abstellen)
Ausdrücklich hat dieser Vertrag keinen öffentlich- rechtlichen Charakter. Wenn das so wäre könnte, wie bereits anderseits gesagt, der Betrag i. S. der EU- Richtlinie eingetrieben werden – falls das betreffende Land diese Richtlinie in die eigene nationale Rechtsprechung umgesetzt hat. –kroatien hat es nicht.
Diese Firma, die in diesem Fall übrigens als GmbH firmiert, kann sehr wohl die Forderung = Parkgelder in jedem Land dieser Welt eintreiben lassen und zwar aufgrund eines geschlossenen privatrechtlichen Vertrages der mit dem Abstellen des Fahrzeuges kongruent zu Stande kam.
Diese Forderung muss nicht über die eigene (i. d. Fall. kroatische) Justiz oder über ein dortiges Gericht geführt werden. Warum auch? Die Forderung besteht erst einmal und fertig. Die Forderung besteht und wird im Land des Schuldners (i.d. Fall. in –D-) geltend gemacht – eben in Vertretung durch einen Anwalt in –D-.
Mein Rat –und ich habe so verfahren: Bei besagtem Anwalt Einspruch gegen die Forderung einlegen, alles andere kostet erstmals Geld, Umstände, Schreiberei etc, welches ich im Vorfeld einer (falschen!) Anschuldigung nicht bereit bin zu investieren. Warum zur RA- Kammer? Der Anwalt wird der Kammer eine Vollmacht, ausgestellt durch seinen kroatischen Mandanten vorlegen und er ist damit aus dem Schneider. Welchen Vorwurf machen Sie ihm denn, etwa dass er einen ordnungsgemäßen Auftrag ausführt?
ES gibt einen „Trick“ aus der Sache rauszukommen, falls es denn Ernst werden sollte. Den „Trick“ verrate ich hier nicht (Feind hört mit) und verweise auf § 6 des „Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche“ kurz EGBGB. Aber bitte ganz genau lesen….
Mir scheint es, dass es entweder Abzocke ist, oder der RA steht mit der GmbH „gut im Geschäft“, oder dass sich ein Kontroletti dort eine goldene Nase verdienen will (schau mal Chef, bin ich nicht gut…)
Noch einen Rat und so hätte ich es im Nachhinein gemacht: Sofort die Polizei holen, und die Sache vor Ort klären lassen. (Der Campingplatzbeteiber ( der CP ist etwa 4 km entfernt) spricht gutes Deutsch.)
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