HU bei abgemeldetem WOMO ein volles Jahr?
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| wagner1: "HU bei abgemeldetem WOMO ein volles Jahr?"
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| dieter2 hat folgendes geschrieben:: | | claudius22 hat folgendes geschrieben:: | Heißt dass, ich muss den doppelten BETRAG bezahlen, wenn ich das Womo länger als ein Jahr abmelde und dann mit einer seit 14 Monaten abgelaufenen HU bei TÜV, Dekra, KÜS und wie sie alle heißen aufschlage?
Viele Grüße
Claudius |
Doppelt wirst Du nicht zahlen brauchen.
Ohne Leistung erbracht zu haben können die nicht kassieren.
Gruss Dieter |
Mußten wir aber bei einem anhänger ! Wir leben in Rhl.Pf.
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| Anzeige: "HU bei abgemeldetem WOMO ein volles Jahr?"
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| migula: "HU bei abgemeldetem WOMO ein volles Jahr?"
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Der anhänger war aber sicher nicht abgemeldet!
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| dieter2: "HU bei abgemeldetem WOMO ein volles Jahr?"
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| wagner1 hat folgendes geschrieben:: |
Mußten wir aber bei einem anhänger ! Wir leben in Rhl.Pf. |
Wenn die nur einmal prüfen und zweimal Geld sehen wollten würde ich mit das zurückklagen.
Diese Vorschrift mit den zurückdatieren ist schließlich nicht gemacht worden
um den TÜV die Einnahmen zu sichern,sondern um die
Prüfintervalle einzuhalten.
Mir wollten die mal eine AU berechnen trotzdem die keine Messung machen konnten.
Der Motor ging immer aus im Standgas.
Plakette hab ich eh nicht bekommen,aber eine Rechnung mit AU drauf.
Als ich die bemängelte sagte der Prüfer das machen die immer so.
Ich sagte den,aber bei mir machen wir es anders,ich bezahle das was ich erhalten habe.
Mit sehr viel Gezeter hab ich meine Papiere und Rechnung ohne AU bekommen.
Gruss Dieter
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| wagner1: "HU bei abgemeldetem WOMO ein volles Jahr?"
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| migula hat folgendes geschrieben:: | | Der anhänger war aber sicher nicht abgemeldet! |
Da hast Du recht :oops: Er hat aber 2 Jahre gestanden.Haben ihn nicht abgemeldet da Ab und Anmelden teurer waren als versicherung.
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| rinto: "HU bei abgemeldetem WOMO ein volles Jahr?"
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| claudius22 hat folgendes geschrieben:: | Hallo allerseits,
guter Tipp von Bernhard, fragen kostet nichts.
Hab grad beim TÜV angerufen, deren Aussage:
Bei einem abgemeldeten Womo wird die HU für ein volles Jahr (über 3,5t) oder zwei Jahre (unter 3,5t) ausgestellt, ab Datum der Vorführung.
Alter Termin der HU Fälligkeit interessiert also nicht mehr. Er ist aber trotzdem aus den Abmeldepapieren ersichtlich, denn dort wird die Gültigkeit der letzten HU vermerkt.
Wer den winter über abmeldet, kann in Ruhe schrauben und vor Anmeldung zur HU.
PS
Und noch mal der Tipp für alle mit alten schweren Schätzchen, die das Womo selten nutzen und zwischendurch auf privaten Grund und Boden abstellen können: Anmelden bei Nutzung und anschließende Abmeldung (23 Euro Gebühren inkl. Nummernschilderreservierung) lohnt oft schon ab einer Woche Stillstand. Aber, das FA rechnet erst nach einem Monat Anmeldung taggenau ab. Einen Monat kostet es also immer.
Viele Grüße
Claudius |
Wie wir aus einem anderen Thread ja wissen: Aber aufpassen auf die Nachbarn und das BaurR. Ein abgemeldetes "altes schweres Schätzchen" könnte baurechtlich durchaus zum Problem werden.
Viele Grüße aus nürnberg, Edgar
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| dieter2: "HU bei abgemeldetem WOMO ein volles Jahr?"
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| wagner1 hat folgendes geschrieben:: | | migula hat folgendes geschrieben:: | | Der anhänger war aber sicher nicht abgemeldet! |
Da hast Du recht :oops: Er hat aber 2 Jahre gestanden.Haben ihn nicht abgemeldet da Ab und Anmelden teurer waren als versicherung. |
Du weist aber schon das der Hänger zum TÜV muß, auch wenn er auf den privaten Hinterhof steht
oder zerlegt auf den Dachboden liegt
solange er angemaldet ist.
Wenn die Behörde davon Kenntnis erlangt,wie auch immer,ist ein Bußgeld fällig.
Gruss Dieter
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| Gast: "HU bei abgemeldetem WOMO ein volles Jahr?"
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| dieter2 hat folgendes geschrieben:: | | wagner1 hat folgendes geschrieben:: | | migula hat folgendes geschrieben:: | | Der anhänger war aber sicher nicht abgemeldet! |
Da hast Du recht :oops: Er hat aber 2 Jahre gestanden.Haben ihn nicht abgemeldet da Ab und Anmelden teurer waren als versicherung. |
Du weist aber schon das der Hänger zum TÜV muß, auch wenn er auf den privaten Hinterhof steht
oder zerlegt auf den Dachboden liegt
solange er angemaldet ist.
Wenn die Behörde davon Kenntnis erlangt,wie auch immer,ist ein Bußgeld fällig.
Gruss Dieter |
Wie kommst Du denn da drauf?
Wofür sollte denn das Bußgeld sein? Wenn er auf dem Dachboden liegt oder im privaten Hinterhof steht, nimmt er ja nicht am Straßenverkehr teil.
Oder gibts da irgendein Gesetz, dass ich noch nicht kenne?
Ich kenne einen, der wohnt in einem uralten Linienbus.
Sein TÜV war abgelaufen.
Dummerweise nutzt die Polizei den SP bei uns auch um herausgezogene Autos zu kontrollieren.
Bei dieser Gelegenheit hat irgendein Korinthenkacker ihm ein Knöllchen wegen des TÜVs verpaßt.
Den wollte er nicht bezahlen.
Der Streit ging dann nur um die Frage, ob der Bus auf privatem Grund steht oder nicht. Keiner hat zu ihm gesagt, dass das keine Rolle spielt und er in jedem Fall TÜV braucht.
Deshalb meine obige Annahme
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| raribay: "HU bei abgemeldetem WOMO ein volles Jahr?"
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Freizeitfahrzeuge müssen wie PKW zur HU. Auch wenn der Camper angemeldet auf einem privaten SP steht, muss die Plakette passen. Denn nach dem Gesetz genügt es, dass das Fahrzeug jederzeit am Verkehr teilnehmen könnte.
Auszug aus ADAC Freizeit mobil 09/11
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| psbu: "HU bei abgemeldetem WOMO ein volles Jahr?"
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| raribay hat folgendes geschrieben:: | Freizeitfahrzeuge müssen wie PKW zur HU. Auch wenn der Camper angemeldet auf einem privaten SP steht, muss die Plakette passen. Denn nach dem Gesetz genügt es, dass das Fahrzeug jederzeit am Verkehr teilnehmen könnte.
Auszug aus ADAC Freizeit mobil 09/11 |
Das ist ja wie bei der GEZ :-)
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| Gast: "HU bei abgemeldetem WOMO ein volles Jahr?"
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Alles klar - danke Richard.
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| wagner1: "HU bei abgemeldetem WOMO ein volles Jahr?"
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| dieter2 hat folgendes geschrieben:: | | wagner1 hat folgendes geschrieben:: | | migula hat folgendes geschrieben:: | | Der anhänger war aber sicher nicht abgemeldet! |
Da hast Du recht :oops: Er hat aber 2 Jahre gestanden.Haben ihn nicht abgemeldet da Ab und Anmelden teurer waren als versicherung. |
Du weist aber schon das der Hänger zum TÜV muß, auch wenn er auf den privaten Hinterhof steht
oder zerlegt auf den Dachboden liegt
solange er angemaldet ist.
Wenn die Behörde davon Kenntnis erlangt,wie auch immer,ist ein Bußgeld fällig.
Gruss Dieter |
Er war beim TÜV ( 2 mal bezahlt !)
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| dieter2: "HU bei abgemeldetem WOMO ein volles Jahr?"
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| wagner1 hat folgendes geschrieben:: | | Er war beim TÜV ( 2 mal bezahlt !) |
Ich weis,kann auch lesen :wink:
Ich meinte in den 2 Jahren ohne TÜV hätte er wenn er großes Pech hat und böse Nachbarn
ein Bußgeld bekommen.
40 Euro und 2 Punkte.
Auch ohne teilnahme am Straßenverkehr.
Gruss Dieter
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