Krems: Knolle wg. Parkens quer zur Parkplatzbemalung
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| Ingrid1: "Krems: Knolle wg. Parkens quer zur Parkplatzbemalung"
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| Zitat: | | Was kostet denn Parken auf dem Busparkplatz als Nichtbus? |
ich glaub die Busse zahlen da auch nicht viel weniger für das Parken dort.
Also oben mit dem Dialekt, da bin ich nicht ganz einverstanden :D :D :D
das können die Niederösterreicher wirklich besser :D :D
--> Link
...aber ansonsten, die Gegend dort in der Wachau ist wirklich eine Reise wert.
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| Anzeige: "Krems: Knolle wg. Parkens quer zur Parkplatzbemalung"
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| bernierapido: "Krems: Knolle wg. Parkens quer zur Parkplatzbemalung"
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| Zitat: | Ich parkte längs am Fahrbahnrand in längs eingezeichneten Bucht und brauchte eben 2 davon. Da meinte sie, ich brauche weder 2 Parkscheine,
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Das ist ja das komische: wenn ich mit einem längeren Fahrzeug längs in eingezeichneten Parkkplätzen stehe und mehrere hintereinanderliegende Parkplätze brauche, ist das OK. Ich darf auch zwei nebeneinanderliegende Parkplätze nutzen, wenn mein Fahrzeug zu breit ist. Wenn ich aber quer dazu stehe, ist das verboten, wenn ich mehrere Parkplätze nutze. Ist schon schwierig.
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| Beduin: "Krems: Knolle wg. Parkens quer zur Parkplatzbemalung"
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| macagi hat folgendes geschrieben:: |
Was kostet denn Parken auf dem Busparkplatz als Nichtbus? |
In Tübingen 15€ :?
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| wagner1: "Krems: Knolle wg. Parkens quer zur Parkplatzbemalung"
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Ich habe immer gedacht das bei Lidl und co. Privatgelände wäre? Dann müßte doch eigentlich der Eigentümer darüber bestimmen können.Und ich denke ,wenn der Parkplatz frei ist, wird es ,abgesehen davon,das man eventuell sogar Kunde ist, mit dem Besitzer keinen Ärger geben? :nixweiss:
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| abba: "Krems: Knolle wg. Parkens quer zur Parkplatzbemalung"
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Annemarie, so sehe ich das auch. Oft steht ja auch noch ein Schild dabei, dass es sich um Privatparkplatz handelt auf dem die StVO gelten würde. Kommt es allerdings zu einem Unfall kommt die Polizei nicht, da es sich um ein privates Grundstück handeln würde. Wahrscheinlich mal wieder so ein Grauzone.
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| Ingrid1: "Krems: Knolle wg. Parkens quer zur Parkplatzbemalung"
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Aufpassen sollte man auch bei den Interspar und teilweise Eurospar, die machen am Abend den Schranken zu. Kann auch bie Lidl der Fall sein.
Blöd ist das dann, wenn man das übersieht und es das Wochenende ist :-o
Bei diesen Plätzen ist das sicher eine Grauzone und ein Gutwill, bei den jeweiligen Geschäften.
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| Ausderasche: "Krems: Knolle wg. Parkens quer zur Parkplatzbemalung"
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Hallo Wolfgang,
danke für die Tipps. Leider sind wir schon heute morgen durch das Kamptal nach Norden gezogen. Aber wir fahren ja auch wieder rückwärts. Vielleicht klappt es.
Zu den anderen Fragen. Es war Sonntag und das Parken war in der Innenstadt überall gratis, da die gelben und blauen Parkzonen sonntags aufgehoben waren. Und da als Busparkplatz der Parkplatz der öffentlichen Verkehrsmittel gemeint war, nehme ich an, dass dort auch keine Gebühren fällig gewesen wären.
Die Lidl, etc. parkplätze, in herrlicher Größe waren, wie Ingrid schon beschreibt sonntags alle per Schranke verschlossen. An 2 anderen Parkplätze waren bewegliche Schilder an den Einfahrten aufgestellt, die das Parken für Nichtberechtigte eindeutig untersagten. Man konnte also nur im "öffentlichen" Strassenraum parken.
Die 20,--€ sind abgehakt!
Gruß
Frank
P.S. Ein Genuss war das Loisium in Langenlois. Kann ich nur jedem empfehlen. Und die Schaugärten der Fa. Kittenberger in Schiltern. Die Wachau haben wir per Fahrrad donauhoch und donaurunter gemacht.
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| Ausderasche: "Krems: Knolle wg. Parkens quer zur Parkplatzbemalung"
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Ach so, a propos Privatparkplätze in Österreich. Ein österreichischer Womo-kollege in Brandstatt hat mich ausdrücklich vor dem Übernachten oder Parken auf Privatparkplätzen gewarnt. Wenn der Eigentümer Anzeige erstattet, bekäme man unangenehme Post von der Polizei, sprich Knöllchen.
Deshalb haben wir z.B. am Hotel in Schlögen extra gefragt, ob wir auf dem großen PP vor dem Hotel während einer Wanderung an der Donauschleife parken dürfen. Dort waren nämlich überall Hinweise auf Privatgelände. Wir durften dann dort bis abends stehen.
Gruß
Frank
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| Lancelot: "Krems: Knolle wg. Parkens quer zur Parkplatzbemalung"
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| Ausderasche hat folgendes geschrieben:: |
Leider sind wir schon heute morgen durch das Kamptal nach Norden gezogen. |
Laßt RETZ nicht aus :!: Schönes Städtchen, reichlich Weinkeller, macht eine Führung durch den Untergrund :)
--> Link
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| Bertholdsw: "Krems: Knolle wg. Parkens quer zur Parkplatzbemalung"
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Hallo aus dem Sauerland.
10€ habe ich mir auch schon einmal eingehandelt und blöde geguckt!
Warum?
Die Parkuhr war noch reichlich gefüllt und die Markierungen waren auch breiter als unser Womo. Also TOP geparkt.
Aber dann kam es.
Parken auf/vor ner Parkuhr ist nur bis 2,8To zulässig.
Gruss Berthold
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| UlrichS: "Krems: Knolle wg. Parkens quer zur Parkplatzbemalung"
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| Bertholdsw hat folgendes geschrieben:: | Parken auf/vor ner Parkuhr ist nur bis 2,8To zulässig.
| Das glaube ich so jetzt nicht, ich nehme mal an da war ein Zusatzschild nur PKW`s oder so etwas.
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| Bertholdsw: "Krems: Knolle wg. Parkens quer zur Parkplatzbemalung"
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Ich glaube, das ist generell so. Auf abgesenkten Gehsteigen darf ich auch nicht mit mehr als 2,8to parken/halten. Dann muss ich auf dem Fahrsteifen stehen bleiben. Zwar mitten im Weg aber ich mache dann wohl den Untergrund vom Gehweg nicht mürbe. Ich könnte ja auch ein 20to haben.
Gruss Berthold
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| UlrichS: "Krems: Knolle wg. Parkens quer zur Parkplatzbemalung"
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Also ein Gehsteig ist ein Teil der Fahrbahn der für die Fussgänger reserviert ist, Kraftfahrzeuge dürfen hier weder fahren noch parken, es sei denn es ist ausdrücklich erlaubt ( durch Schilder), natürlich gilt dann - wie Du auch schreibst eine Gewichtsbeschränkung egal ob der Bordstein abgesenkt ist oder nicht.
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| ruptech: "Krems: Knolle wg. Parkens quer zur Parkplatzbemalung"
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Hallo
Ich hätte nicht bezahlt!
Der Polizist hat auch kein Recht hier eine "Strafe" einzuheben. Fakt ist, dass sich das besagte Fahrzeug auf einem (1) Parkplatz befunden hat. Ist dieser zu klein, erweitern sich die weiteren Parkplätze automatisch.
Aber Achtung! Anders ist dies bei gebührenpflichtigen Flächen! Da zählt jeder Parkplatz einzeln!
Spreche hier aus der Praxis. Auch in Wien meinte mal ein Polizist, er muß mich anzeigen. Hat er auch germacht. Hab ich meinem Rechtsschutz gegeben - und dann ist obenstehendes raus gekommen.
Daher auch das € 20,00 Knöllchen. Der Polizist hat nur ein Problem dass er ein ausgeschriebenes Knöllchen nicht so leicht zurückziehen kann (da muß er einen Bericht schreiben, wo natürlich nicht stehen kann, dass er für nächsten Morgen den Parkplatz frei halten wollte - dazu hätte er ja auch früher aufstehen müssen).
Übrigens in Österreich gibt es kein "Wohnmobil". Da gibt es nur PKW (bis 2,8to), Leichte LKW (von 2,8 bis 7,5to), schwere LKW und Autobusse. Somit zählt ein Parkplatz für ein Fahrzeug - auch LKW, sofern es nicht ausdrücklich verboten ist!!!
Vorsicht ist bei Lidl, Hofe, Aldi, usw. geboten! Dies sind private Parkplätze mit öffentlichem Recht (österreichisch halt). D. h. Parken nur zu Einkaufszwecken!
lg
ruptech
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