Versicherungsproblem ... Brauche Hilfe und mehr !
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| hinni-hanni: "Versicherungsproblem ... Brauche Hilfe und mehr !"
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whrscheinlich ist das Thema nicht mehr aktuell, trotzdem noch eine Anmerkung:
Eine versicherung versichert das Fahrzeug so, wie es zugelassen ist, nicht umgekehrt! Ein LKW mit LKW-Zulassung und nachträglich verbauter Wohnmobileinrichtung wird daher als LKW versichert.
Die Aussage einer Gesellschaft, solche oder andere Fahrzeuge nicht zu versichern, ist so nicht richtig. Die Kfz-Haftpflicht-versicherung ist eine Pflichtversicherung mit Annahmezwang, d.h. die versicherung muss dieses Risiko (zumindest zu den Mindestdeckungssummen) abdecken. Das ist im Pflichtversicherungs-Gesetz so geregelt. Lediglich der Abschluss einer Kasko-versicherung kann verweigert werden.
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| Anzeige: "Versicherungsproblem ... Brauche Hilfe und mehr !"
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| proudbadener: "Versicherungsproblem ... Brauche Hilfe und mehr !"
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Egal welches alter der 7,5 Tonner haben wird und wie er zu gelassen sein wird, das Sontags Fahrverbot wird dich auf jeden Fall nicht betreffen !!!!!!!!!!!!!!!!
Denn das ist nur für Gewerblich genutzte Fahrzeuge und Gespanne über 12 Tonnen gültig, was im normal Fall seltenst Wohnmobile und änliches betrifft.
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