Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)
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| mannigoose: "Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)"
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"wollte mir nur 3 Tage versicherung und Steuer sparen"
Auf die 1,50 € kommts ja sicher drauf an :-)
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| Anzeige: "Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)"
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| Trollo: "Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)"
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| mannigoose hat folgendes geschrieben:: | "wollte mir nur 3 Tage versicherung und Steuer sparen"
Auf die 1,50 € kommts ja sicher drauf an :-) |
..............pro Tag, macht dann schon vierfuffzich zusammen :D
Gruss
Trollo
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| agent_no6: "Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)"
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| Trollo hat folgendes geschrieben:: | | mannigoose hat folgendes geschrieben:: | "wollte mir nur 3 Tage versicherung und Steuer sparen"
Auf die 1,50 € kommts ja sicher drauf an :-) |
..............pro Tag, macht dann schon vierfuffzich zusammen :D
Gruss
Trollo |
kann man sich ja ausrechnen. Ich zahl 600 versicherung plus nochmal Steuer ?
Macht dann schon mehr als Einsfuffzich am Tag, also eher so um die 3.-, mal 3 macht 9.-€.
Und wie heissts doch so schön: Wer den Pfennig nicht ehrt ist den Taler nicht wert.
Wenn er das sparen kann warum denn nicht.
Kann er dafür bei McDoof schon was verspern gehen oder diverse Bierchen in der Stammkneipe zu sich nehmen.
Also nicht immer gleich draufhauen wenn jemand sparen will.
Irgendwo maß man anfangen, sonst könnte man gleich in die Politik gehen, die können es nämlich gar nicht bzw. sowieso nur am falschen Ende.
Ciao
Didier
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| Freetec 598: "Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)"
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:daumen2: :daumen2: :daumen2:
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| Trollo: "Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)"
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| agent_no6 hat folgendes geschrieben:: |
kann man sich ja ausrechnen. Ich zahl 600 versicherung plus nochmal Steuer ?
Macht dann schon mehr als Einsfuffzich am Tag, also eher so um die 3.-, mal 3 macht 9.-€.
Und wie heissts doch so schön: Wer den Pfennig nicht ehrt ist den Taler nicht wert.
Wenn er das sparen kann warum denn nicht.
Kann er dafür bei McDoof schon was verspern gehen oder diverse Bierchen in der Stammkneipe zu sich nehmen.
Also nicht immer gleich draufhauen wenn jemand sparen will.
Irgendwo maß man anfangen, sonst könnte man gleich in die Politik gehen, die können es nämlich gar nicht bzw. sowieso nur am falschen Ende.
Ciao
Didier |
Kann nicht erkennen,dass hier irgendwo draufgehauen wurde.
Stimmt aber, den Betrag kann sich jeder ausrechnen. Egal ob 4,50 oder 9,-EUR (bei mir sind es 6,--EUR in 3 Tagen):
die Rechtslage ist in diesem Fall nicht eindeutig und ich hätte keine Lust, wegen 6,-- EUR die Sache mit dem Polizisten oder der versicherung in einem Schadensfall auszudiskutieren.
Wer das wegen diesem lächerlichen Betrag drauf ankommen lassen will, soll es tun und sich freuen, was er wieder gespart hat.
Gruss
Trollo
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| agent_no6: "Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)"
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| Trollo hat folgendes geschrieben:: |
Kann nicht erkennen,dass hier irgendwo draufgehauen wurde.
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die Rechtslage ist in diesem Fall nicht eindeutig und ich hätte keine Lust, wegen 6,-- EUR die Sache mit dem Polizisten oder der versicherung in einem Schadensfall auszudiskutieren.
... lächerlichen Betrag
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Hab das ja auch nicht wörtlich gemeint, nur wird sich hier wieder lustig gemacht über jemand der einfach nur sparsam ist.
Rechtslage ist doch eindeutig, ich darf mein Fahrzeug nach dem Abmelden zum Stilllegeplatz fahren, fertig. Auch zur AU, HU und zum Wiederanmelden darf ich es zu TÜV, Amt, Werkstatt etc. bewegen und zurück natürlich. Das steht in meiner Abmeldebescheinung die ich von der Vers. bekommen habe.
Es besteht zu 100% Versicherungsschutz. Den Wisch nehme ich mit, fertig, Da kann der Bulle viel sagen wenn der Tag lang ist, ich habe von der versicherung die Besch. in der Tasche.
Und wenn der Terz macht, bekommt er ne Dienstaufsichtsbeschwerde an den Hals, das macht der dann nur einmal.
Und zur Höhe des Betrages. Das ist doch relativ, manch einer muß dafür 2 Stunden arbeiten, netto, also Ball flach halten. :D
Ciao
Didier
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| Gerd(Frankia): "Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)"
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Hallo,
mich hat die Kölner Autobahnpolizei auf der Rückfahrt vom Tüv auch schon mit ungestempelten Schildern eingefangen. Ich hatte einen Text aus dem Netz dabei. Doppelkarte und frischen Tüv. hat etwas gedauert bis wir die junge Kollegin überzeugt hatte. Der ältere Beamte meinte ich dürfte aber nicht mehr zur Zulassungsstelle fahren was natürlich falsch ist. Ist auch nicht so wichtig, weil zum Zulassen kann ich auch mit dem anderen Auto. Die Tatsache das man darf wird von vielen nicht geglaubt, die zahlen dann 80€ für Überführungsschilder.
MfG,
Gerd
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| harley64: "Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)"
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Mein Womo ist nun sicher und ohne Polizeikontrolle im Winterquartier gelandet. Habe mit dem Chef der Zulassungsbehörde gesprochen und dieser bestätigte mir die Regelung mit dem Landkreis und dem angrenzenden
in dem man fahren darf.
War etwas schwierig herauszufinden, da die Route durch einen angrenzenden und dann wieder einen andern, aber auch angrenzenden Landkreis führte.
Die Karten sind da etwas schwierig ...
Denke aber ich habe heut nur legale Sachen gemacht :D
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| Tipsel: "Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)"
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| bluestar11: "Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)"
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Sparen ist ja immer ganz nett, aber macht dann ein Saisonkennzeichen nicht mehr Sinn? Für Ab- und Anmeldung zahlst du doch auch.
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| dieter2: "Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)"
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| bluestar11 hat folgendes geschrieben:: | | Sparen ist ja immer ganz nett, aber macht dann ein Saisonkennzeichen nicht mehr Sinn? Für Ab- und Anmeldung zahlst du doch auch. |
Abmelden 5,90 €
Anmelden 12 €
Und kein Terminstress :wink:
Gruss Dieter
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| erich55: "Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)"
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Hallo,
um das Ganze noch etwas komplizierter zu machen, hier mein Fall.
Ich hatte ein neues Mobil bestellt, es stand beim Händler.
Ich wollte mein altes Kennzeichen auch für das neue Fahrzeug verwenden.
Meine Vorgehensweise:
Mit dem alten Fahrzeug zur Zulassungsstelle, Fahrzeug abgemeldet. Kennzeichen wurde entwertet.
Da ich schon den Brief des neuen Fahrzeugs hatte, direkt zugelassen. Auf den alten Kennzeichen dann die Zulassungs- und ASU-Plakette bekommen.
Kenzeichen ans alte Fahrzeug (mit gleichem Kennzeichen) und damit zum Händler gefahren.
Fahrzeuge und Kenzeichen getauscht und wieder nach Hause.
Übrigens, das ganze war mit der versicherung und unserer örtlichen Polizeidienststelle abgeschprochen und mir schriftlich bescheinigt.
Dies funktioniert nur, wenn die Abmeldung und Überführung am gleichen
Tag erfolgt.
Bin trotzdem mit einem flauen Gefühl im Magen gefahren.
Gruß
Erich
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