Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)
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| harley64: "Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)"
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Hallo,
möchte mein Wohnmobil nach Abmeldung am Freitag noch zur
Wintergarage bei einem Händler fahren. Dieser ist allerdings 50 km
von der Zulassungsstelle entfenrnt und in anderem Landkreis.
Nach meiner Kenntneiss ist eine Fahrt nur nur nach Hause und zum Tüv
erlaubt. Stimmt das oder gibt es da eine Ausnahme für diesen Fall ?
Danke
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| Anzeige: "Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)"
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| knutschkugel: "Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)"
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Hallo,
zum Abmelden brauchst du doch nur die Nummernschilder mitnehmen!
Gruß
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| campingnudel: "Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)"
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Moin, mach es doch nicht kompliziert. Fahr mit deinem Womo in das Winterquartier, bau die Schilder ab und melde dann dein Fahrzeug ab. So hast Du keine Probleme.
Herzliche Gruesse
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| haasi: "Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)"
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Hallo
schau mal hier...
--> Link
beachte insbesondere den Abschnitt mit dem anderen Landkreis.
ich würde es wie mein Vorredner machen...
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| katze-bruno: "Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)"
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natürlich ist es unkomplizierter, zuerst ins winterlager und dann abmelden.
rechtlich geht aber auch umgedreht, wenn dies am selben tag statt findet:
wenn du am 10/11 abmeldest, wird die abmeldung (stilllegung) ab 11/11 wirksam, am 10/11 ist deine kiste noch versteuert und versichert, wenn dich die rennleitung anhält, dauerts dann bestimmt trotzdem eine stunde...
grusz hartmut
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| harley64: "Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)"
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wollte mir nur 3 Tage versicherung und Steuer sparen :)
Bringe das Womo am Freitag Nachmittag weg.
Dann hat die Zulassungsstelle schon feierabend ...
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| dieter2: "Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)"
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Bei uns in Laatzen hat das Bürgerbüro auch Samstags bis 12 Uhr Mittag auf.
Die machen die KFZ angelegenheiten wie an und abmeldungen.
Gruss Dieter
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| Freetec 598: "Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)"
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| harley64 hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
möchte mein Wohnmobil nach Abmeldung am Freitag noch zur
Wintergarage bei einem Händler fahren. Dieser ist allerdings 50 km
von der Zulassungsstelle entfenrnt und in anderem Landkreis.
Nach meiner Kenntneiss ist eine Fahrt nur nur nach Hause und zum Tüv
erlaubt. Stimmt das oder gibt es da eine Ausnahme für diesen Fall ?
Danke |
nach der Abmeldung hast Du doch gar keine Nummernschilder mehr oder ?
Und selbst wenn Du noch die Nummernschilder hast, dann sind sie von der Zulassungsstelle entstempelt und dann fährst Du ohne versicherung,
denn die ist an die Zulassung gekoppelt !
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| Freetec 598: "Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)"
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Und wenn Du dann einen Unfall verursachst, kann Dich das Haus und Hof kosten. :eek:
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| petermann: "Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)"
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| Freetec 598 hat folgendes geschrieben:: | | Und wenn Du dann einen Unfall verursachst, kann Dich das Haus und Hof kosten. :eek: |
Vorausgesetzt man hat Haus und Hof :D
Gruß Peter
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| dieter2: "Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)"
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| Freetec 598 hat folgendes geschrieben:: | Und selbst wenn Du noch die Nummernschilder hast, dann sind sie von der Zulassungsstelle entstempelt und dann fährst Du ohne versicherung,
denn die ist an die Zulassung gekoppelt ! |
Man sollte doch nur schreiben wenn man weis was Sache ist :roll:
Gruss Dieter
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| katze-bruno: "Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)"
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so ist es dieter,
am tag der stilllegung ist das fahrzeug bis 24:00 Uhr versteuert und versichert!
grusz hartmut
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| Freetec 598: "Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)"
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Danke,
ich lerne immer gerne dazu !
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| Freetec 598: "Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)"
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Meines Wissens nach gilt die versicherung nur von der Zulassung nach Hause,
ohne irgendwelche Umwege.
Ob der Weg mit dem entstempelten Fahrzeug auch zum Händler, in die Werkstatt, zum Einkaufen oder zur Braut auch noch versichert ist, wißt Ihr vielleicht auch?
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| haballes: "Nach Abmeldung Fahrt zum Winterqartier ( 50 km, anderer Ort)"
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§10 Abs. 4FZV
Zitat
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Zitatende
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