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3,5t PLUS Anhänger, Überholverbot ja oder nein

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dieter2: "3,5t PLUS Anhänger, Überholverbot ja oder nein"
Ich meine das es eine sehr ungenaue Aussage ist.

" ...Kraftfahrzeuge mit einem zGg über 3,5t EINSCHLIESSLIECH ihrer anhänger... "

Man kann auch annehmen das nur KFZ über 3,5 to gemeint sind.

Dann sonnst müßte es heißen "..Kraftfahrzeuge einschließlich ihrer Hänger über 3,5 to "

Dann währen auch alle KFZ gemeint

Gruss Dieter
Anzeige: "3,5t PLUS Anhänger, Überholverbot ja oder nein"
Hans S: "3,5t PLUS Anhänger, Überholverbot ja oder nein"
Hallo,

da steht aber auch, in dem Onlinerechner:

Das Zugfahrzeug muss ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t oder ein Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t, mit Tempo 100 km/h Zulassung gemäß § 18 Abs. 5 Nr. 3 StVO sein.

Gruß Hans
giovannibastanza: "3,5t PLUS Anhänger, Überholverbot ja oder nein"
Dieter , du machst einen Denkfehler.
Hier handelt es sich um Kraftfahrzeuge , nicht um Lastkraftwagen, und
zulässige Gesamtmasse heißt immer einschl. der Gesamtmasse des Hängers. Also beide addiert.
Ewas anderes ist das Schild , wo nur die Zahl 3,5t zu sehen ist. da ist es die tatsächliche Gesamtmasse , also jedes Fahrzeug z.b. Zugfahrzeug und anhänger für sich.
Wenn ein Wohnmobil 100km fahren darf , darf es mit anhänger nur 80 km/h fahren . Ausgenommen der anhänger erfüllt die Kriterien um für 100 km/h zugelassen zu sein , dann darf dieses Gespann 100 fahren.
Gruß Giovanni.
giovannibastanza: "3,5t PLUS Anhänger, Überholverbot ja oder nein"
Hallo, vielleicht hilft es Euch , wenn ich euch erkläre , wie dieses Zeichen zusandegekommen ist.
Also das , wo ein roter LKW neben einem schwarzen zu sehen ist.
Genau heißt es :
Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5t zulässiger Gesamtmasse ausgnommen Pkw und Omnibusse.
Nun die Erklärung noch einmal:
Zul .Gesamtmasse heißt immer das zul . gewicht aller verbundener Kfz.
Früher hieß es kurz und bündig :
Überholverbot für Lastkraftwagen.
Das hatte den Nachteil.
Eine selbstfahrende Arbeitmaschine , z.B ein Kran oder ein Betonmischer fuhr frech dadurch und die polzei war machtlos , denn im Fahrzeugsch. stand nicht LKW sondern Selbstfahrende......! er war also im Recht.
Daraufhin wurde der Wortlaut geändert in KFZ über 3,5 t zul. Gesamtmasse und schon sind alle ohne Ausnahmen die Krftfahrzeuge sind und über 3,5 t zGM. heben gemeint.
Allerdings dürfen Omnibusse und Pkw die schwerer sind überholen.
Das Gleiche gilt z.B auch bei dem Zeichen :
Verbot der Durchfahrt für KFZ über 3,5t zul Gsamtmasse.Z.253
Runde Weisse Scheibe roter Rand LKW und 3,5t. Hier gilt auch das Zuggewicht als zul Gesamtmasse. Ausnahme wieder Omnibusse und Pkw.
Entscheidend ist immer der Eintrag im Dok1 oder Fzschein.

Ein Womo über 3,5 t darf da auch nicht durch,auch wenn es einen anhänger dahinter hat , spielt es keine Rolle ob leer oder beladen , wenn das Zul. Gesamtgewicht im Zug über 3,5 T liegt.
Gruß Giovanni
sonnenscheinfahrer: "3,5t PLUS Anhänger, Überholverbot ja oder nein"
Für diejenigen, mit Drang nach Süden

--> Link

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bernierapido: "3,5t PLUS Anhänger, Überholverbot ja oder nein"
Also ich darf dort überholen obwohl mein Zug 5,8t hat, da im KFZ-Schein der Navara als Personenkraftwagen eingetragen ist.
Da gab es schon mal eine Diskussion um ein östereichisches Wohnmobil über 3,5t welches als PKW eingetragen ist. Der darf dort auch überholen.

Ich wurde schon mehrfach von netten Womo-Fahrern angeblinkt, die mich darauf hinweisen wollten, dass ich nicht überholen dürfe.

Es gibt da einen langen Abschnitte, einmal auf der A8 zwischen Ulm und münchen, da geht das Tempo der LKW auf teilweise 70kmh runter weil der langsamste den Ton angibt. Da bin ich immer froh, dran vorbeifahren zu dürfen.
Andererseits ist die A7 von Hannover nach Hamburg wegen des langen Überholverbotes für Gespanne total ätzend.
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