basba
fleig

Geringer Mangel kann Rücktritt ausschließen

top
    Heute «» 
mueckenstuermer: "Geringer Mangel kann Rücktritt ausschließen"
Immer wieder kommt es in Rückabwicklungsverfahren zum Streit, ob ein unerheblicher Mangel (das Gesetz spricht von unerheblicher Pflichtverletzung) vorliegt, weil dies eine Rückabwicklung des Vertrages nach § 323 Abs. 2 Satz 2 BGB ausschließen würde.

Aus der Rechtsprechung des BGH kann man folgende Grundregel ableiten:

Ist der Mangelbeseitigungsaufwand absehbar gering, ist der Rücktritt ausgeschlossen. Ist der Mangelbeseitigungsaufwand ungewiss, ist der Rücktritt begründet, wenn bis dahin vergeblich nachgebessert worden war oder der Verkäufer weitere Nachbesserungen ablehnt.

Mehr dazu unter:

--> Link

Ich denke, diese aktuelle Entscheidung schafft viel mehr Klarheit und macht sehr viele Verfahren kalkulierbarer als bisher. Die übliche Einwendung, der Mangel sei gering und damit kein Rücktritt möglich, ist nun viel enger zu sehen und nur noch in wenigen Fällen wirklich begründet. Nachlässigkeiten bei der Nachbesserung lohnen sich danach für die Verkäufer nicht mehr. Bleibt der Nachbesserungsaufwand im Dunkeln, kann das allein schon den Rücktritt begründen helfen.
Anzeige: "Geringer Mangel kann Rücktritt ausschließen"
Freetec 598: "Geringer Mangel kann Rücktritt ausschließen"
DANKE !!!
bediekra: "Geringer Mangel kann Rücktritt ausschließen"
ein guter Hinweis! Auch ich habe mit Interesse der Homepage des RA D gelesen , den ich evtl. noch für ein Berufungsverfahren brauche. Unter
" Urteile, Gesetze und Verordnungen » Rücktritt vom Kaufvertrag bei Gebraucht-Wohnmobilen< habe ich meinen eigenen Fall zur Diskussion gestellt.
Da alles, was von seiten meines RA bisher vorgetragen wurde, von mir bzw. aus den Infos der HP stammt und auch die bisherige Güteverhandlung nicht so optimal lief, befürchte ich, dass der ganze Fall eine Geschichte ohne Ende wird.
Bernd
UlrichS: "Geringer Mangel kann Rücktritt ausschließen"
Ich denke schon, dass eine defekte Windschutzscheibe kein Mangel darstellt, dass eine Wandung rechtfertigt. Ich weiß auch nicht ob eine reparierte Windschutzscheibe beim Verkauf dem Käufer gemeldet werden muss. Steinschläge sind leider eher die Regel als die Ausnahme.
Neues Thema starten « oder » Hier antworten
Hier klicken um aktuelle Wohnmobil-Angebote bei zu finden!  
Köln neue Umweltzone ab 1.6.2012
Polizeikontrolle
Ähnliche Beiträge
Rücktritt vom Kaufvertrag bei Gebraucht-Wohnmobilen
Kann man Leserwahlen trauen? Wohl nicht!
"Pfeifgeräusch" im Bereich geringer Last
Batterie wie immer...was ist das was kann die?
Oyster 85, kann man anderen Receiver anschließen ?
Welche Pumpe kann ich einbauen?
Wohnmobilhersteller Datenbank
Wohnmobil 1 ansehen
Wohnmobil 2 ansehen


 
Händler Suche |  Wiki |  Annoncen |  Hersteller


Alle Rechte vorbehalten ©2003-2012   Nutzungsbedingungen / AGB    Kontakt