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Zweiter Entzug bei acht Punkten. Fahrerlaubnisentzug.

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willy13: "Zweiter Entzug bei acht Punkten. Fahrerlaubnisentzug."
inpraxi hat folgendes geschrieben::

Ich frage mich , warum die Richter nicht generell sich den letzten Steuerbescheid vorlegen lassen bwz ihn beschaffen.


Weil dann innerhalb von einer Woche alle Justizbehörden platzen würden, wenn ich sage das es Justizbehörden in NRW gibt die Täglich bis zu 3000 neue Verkehrsanzeigen bekommen, auch wenn von diesen 3000 Anzeigen nur 1000 den Weg zum Richter finden ist das ein netter Haufen.
Als Laie kann man sich diesen Verwaltungsaufwand garnicht vorstellen, dies ist auch soweit verständlich, da ja jeder genügend Probleme mit seiner Sache hat.
Anzeige: "Zweiter Entzug bei acht Punkten. Fahrerlaubnisentzug."
inpraxi: "Zweiter Entzug bei acht Punkten. Fahrerlaubnisentzug."
willy13 hat folgendes geschrieben::
inpraxi hat folgendes geschrieben::

Ich frage mich , warum die Richter nicht generell sich den letzten Steuerbescheid vorlegen lassen bwz ihn beschaffen.


Weil dann innerhalb von einer Woche alle Justizbehörden platzen würden, wenn ich sage das es Justizbehörden in NRW gibt die Täglich bis zu 3000 neue Verkehrsanzeigen bekommen,.


ich dachte auch nicht an den Papierkrieg, sondern kurz vor der Urteilsfindung wird der Betroffene soweit ich weiß nach seinem Einkommen gefragt. Und da müsste der statt einer (etwas geschönten) Antwort einfach seinen Steuerbescheid vorlegen. Also nicht im Vorverfahren erst beim Urteil.
schnatterente: "Zweiter Entzug bei acht Punkten. Fahrerlaubnisentzug."
Ich sehr schon ,das ist eine ganz schwierige und spekulative Diskussionsrunde. :D
RaiWo: "Zweiter Entzug bei acht Punkten. Fahrerlaubnisentzug."
Guude!
Berufsbedingt kenne ich einige Richter, die sich den letzten Einkommensteuerbescheid vorlegen lassen. Das dauert nur eine Minute, Verwaltungsaufwand gleich null.
Nur bitte ich eines zu bedenken: Der Bescheid spiegelt nicht wieder, was eigentlich verdient wird. Denke da nur an die verschiedensten Abschreibungsmöglichkeiten.
Da ist auch eine gewisse Lebenserfahrung notwendig.
CU
Vutschko
giovannibastanza: "Zweiter Entzug bei acht Punkten. Fahrerlaubnisentzug."
Raiwo, und andere,
Über allem steht die Ermahnung des Richters vor Gericht die Wahrheit sagen zu müssen ,es sei denn man beschuldigt sich selber.
Diese Ermahnung hat manche Knie schon weich werden lassen.
Ciao.Giovanni.
inpraxi: "Zweiter Entzug bei acht Punkten. Fahrerlaubnisentzug."
RaiWo hat folgendes geschrieben::
Guude!
Berufsbedingt kenne ich einige Richter, die sich den letzten Einkommensteuerbescheid vorlegen lassen. .....Der Bescheid spiegelt nicht wieder, was eigentlich verdient wird. Denke da nur an die verschiedensten Abschreibungsmöglichkeiten.
Da ist auch eine gewisse Lebenserfahrung notwendig.
CU
Vutschko


Hallo,
das ist klar**, aber immer noch etwas "richtiger", als den Beschuldigten nach dem Einkommmen zu fragen :D

**Es soll ja Zahnärzte geben, deren Kind BaFöG bekommt, aber wahrscheinlich ist das ein Märchen :D
a.miertsch: "Zweiter Entzug bei acht Punkten. Fahrerlaubnisentzug."
RaiWo hat folgendes geschrieben::
Guude!
Da ist auch eine gewisse Lebenserfahrung notwendig.
CU
Vutschko


Wäre ja schön, wenn es das gäbe, nur ein Richter muß sich an Gesetze halten und hat nur da einen Ermessensspielraum.
Was soll der arme Kerl denn noch alles können. Die Winkelzüge der Steuerhinterzieher decken ja nicht mal die Spezialisten auf. Die bedienen sich doch mit Hilfe unserer Steuergroschen, zwielichtiger Existenzen, die ihnen mal eben eine CD für ne Mio. rüberschieben, um an die Informationen zu kommen.
Albert
RaiWo: "Zweiter Entzug bei acht Punkten. Fahrerlaubnisentzug."
Muss mich verbessern bzw. ergänzen:
Der angestellte Arbeitnehmer/Beamte muss natürlich seine Verdienstbescheinigung vorlegen.
CU
Vutschko
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