Caravantechnik
Luftfederung

Bi Xenon Nachrüstsatz

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batchman99: "Bi Xenon Nachrüstsatz"
meier54 hat folgendes geschrieben::

Und das Nachrüsten mit Xenon Sets in normalen Halogen Lampen an geht, das geht gar nicht.


Vielleicht habe ich mich doch etwas undeutlich ausgedrückt:
Xenon-Funzel einsetzen ist nicht grundsätzlich illegal!!!

§72 StVZO besagt sinngemäß:
Fahrzeuge bis Bj. 4/00 dürfen mit Gasentladungs-Lichtquellen nachgerüstet werden, wenn diese der ECE-Regelung 48 entsprechen.
Die werden in ganz gewöhnlichen Scheinwerfern eingesetzt und ganz gewöhnlich eingestellt, ohne Reinigungsanlage oder leuchtweitenregulierung, so wie es heute "ohne Genehmigung" gemacht wird.

Fahrzeuge ab 7/00 dürfen nur mit kompletten Scheinwerfern mit Gasentladungs-Lichtquellen nachgerüstet werden, wenn sie der ECE-Regelung 98 entsprechen, zuzüglich automatische Leutchweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage.
(...und nicht nur bei besonders schicken Womos mit luftfederung... ;-)

Man muß kein Einstein sein um Abschätzen zu können, das hier im Forum genügend Fahrzeuge unterwegs sind, die vom ersten Teil dieser Regelung profitieren könnten.
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madass: "Bi Xenon Nachrüstsatz"
Verehrter Batchman, den von Dir zitierten Gesetzestext hab ich hier mal reinkopiert:
-------------------------------

§ 50 Abs. 10
(Scheinwerfer mit Gasentladungslampen)
ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,

die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder

die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.
------------------------------------

... und den interpretiere ich so, dass jeder der heute Xenon nachrüstet die bekannten Auflagen zu erfüllen hat (.. bereits im Verkehr sind ...und ausgestattet werden ).
Also : Scheinwerferreinigung, auto Regulierung usw.

Im übrigen habe ich von solchen Xenon´s gesprochen, die praktisch in eine gängige H4 oder H7 Fassung eingesetzt werden; (Polanski-Xenon)
Das war und ist noch nie legal gewesen!

mfg. aus münchen
DAKOTA: "Bi Xenon Nachrüstsatz"
Moin,

ich glaube es ist schon bekannt das wir uns bei den Nachrüstvarianten im illegalen Bereich bewegen.

Witzig finde ich wie hier manche ihr Rechtsverständnis auslegen, Xenons illegal - Chippen, überladen legal... mit dem Argument " .....wohl kaum der Alleinige Grund für einen Unfall sein. >Das sich der Bremsweg verlängert ist mir bewusst"

Ergo: korrekt eingestellte Nachrüst-Xenons-Kit sind "wohl kaum der alleinige Grund für einen Unfall..." und somit tollerierbar :?: :roll:

Nee Leute, so geht das nicht. Entweder oder.... und nicht so wie es gerade passt.

Illegal ist Illegal, es führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis des KFZ und gefährdet immer (!!)
batchman99: "Bi Xenon Nachrüstsatz"
DAKOTA hat folgendes geschrieben::

ich glaube es ist schon bekannt das wir uns bei den Nachrüstvarianten im illegalen Bereich bewegen.
....
Illegal ist Illegal, es führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis des KFZ und gefährdet immer (!!)


Das ist zwar eine bequeme Sippenhaftung, stimmt aber so nicht.
Wie hier schon geschrieben, können unter bestimmten Umständen nachgerüstete Scheinwerfer geprüft, versiegelt und durch §21/§22/§22a StVZO abgesegnet werden.
Das hat auch nichts mit dem Sockel zu tun.
Dann sollte man fairerweise auch die Regelungen in Nachbarländer erwähnen.
In der schweiz z.B. darf man sein Fahrzeug mit Xenon nachrüsten, wenn diesem Modell in einem anderen Land Xenon genehmigt wurde.
Dazu reicht es sogar aus, wenn ein Prototyp beim lichttechnischen Institut in Karlsruhe einlagert (BMW-850i)

...man sollte also schon etwas differenzierter mit Pauschalisierungen umgehen wenn man behauptet, das Nachrüst-Xenon generell illegal ist.
madass: "Bi Xenon Nachrüstsatz"
Grüss Dich Batchman; es hat hier auch niemand behauptet, dass Xenon Nachrüst-Kits absolut illegal sind; sie müssen nur eine EG-Betriebserlaubnis haben. Sowas gibt es, z.B. für einen Smart; die Teile sind aber so teuer, dass sie sich die wenigsten leisten wollen.
Worüber wir hier doch diskutieren, dass sind Nachrüstkits für 30 bis 100 Euro, bestehend aus einem Steuergerät und einer Xenonlampe die einfach zwischen serienmäßigem Stecker und Scheinwerferfassung zwischengesteckt werden. Ich finde eher, dass Du in gefährlicherweise pauschalisierst, wenn Du hier das Feld mal schnell so absteckst, dass die Leser hier meinen, "oh toll, meiner ist Baujahr vor 2000, da darf ich das!"

Es gibt auch noch die Möglichkeit bei der Hotline irgend einer der anerkannten Prüforganisation hier in Deutschland anzurufen, dort gibt man dir gratis Auskunft was legal ist und was nicht.

Bitte nicht in der schweiz oder in Nigeria anrufen; bei letzteren darf man glaub ich auch ohne Licht fahren.

mfg. aus münchen
PS: ansonsten schließe ich mich der Meinung von Dakota in vollem Umfang an.
kirsche.ndh: "Bi Xenon Nachrüstsatz"
Ich habs an meinen Sharan serienmäßig dran, ist nicht schlecht aber wenn die Scheibenwischerreinigungsanlage betätigt wird wenn das Licht an ist, geht jedesmal die Scheinwerferreinigungsanlage mit an und macht den wassertank enorm schnell leer.

Daher für mich kein Bedarf zur Nachrüstung.
batchman99: "Bi Xenon Nachrüstsatz"
madass hat folgendes geschrieben::
Grüss Dich Batchman;

Grüß dich auch, Herr oder Frau "MADASS"
Zitat:

Es hat hier auch niemand behauptet, dass Xenon Nachrüst-Kits absolut illegal sind;

Vielleicht solltest du dann mal den ganzen Faden durchlesen und nicht nur quer einsteigen...
Zitat:

Ich finde eher, dass Du in gefährlicherweise pauschalisierst, wenn Du hier das Feld mal schnell so absteckst, dass die Leser hier meinen, "oh toll, meiner ist Baujahr vor 2000, da darf ich das!"


...und du solltest besonders meine Beiträge durchlesen...
Zitat:

Bitte nicht in der schweiz oder in Nigeria anrufen; bei letzteren darf man glaub ich auch ohne Licht fahren.


Im Gegensatz zu der schweiz gehört Nigeria nicht zu den ECE-Teilnehmerstaaten.
Bleiben wir doch besser sachlich, fehlende Argumente lassen sich so schlecht durch Polemik ersetzen. ;-)

Zitat:

PS: ansonsten schließe ich mich der Meinung von Dakota in vollem Umfang an.

Alle Jahre wieder hustet irgendwo einer die magischen Worte "Xenon" und "ebay" in die Tastatur und schon geht die große Schreierei quer durch alle KFZ-Foren los.
Das kommt u.a. auch daher, weil es ungemein praktisch ist, irgendetwas nachzupapageien als sich selbst mal kundig zu machen.

Die schicke Sommerfelge ausm Baumarkt oder Tieferlegung von Herr Unger mit KBA-Pickerl bleibt so lange illegal, bis ich mich um die mögliche Legalisierung durch eine Eintragung gekümmert habe. Eine Felge ohne Zulassung bleibt dagegen immer illegal.
Und der Xenon-Brenner mit ECE-Kennzeichnung (kein EGT) aus irgend einem der 58 ECE-Staaten im passenden Scheinwerfer ist genau so lange illegal, bis ich mich um die Erfüllung nach §50 Abs. 10 StVZO gekümmert habe. Er ist dann zwar legal, aber es bleibt immer ein Nachrüst-Kit.
Der Brenner ohne ECE bleibt natürlich ebenfalls bis in alle Ewigkeit illegal.

Fazit:
So wie alle Alufelgen nicht grundsätzlich illegal sind, sind nicht alle Xenon-Kits grundsätzlich illegal.
Die Definition legal oder illegal ist auch nicht von ebay oder einem Sockel abhängig, sondern von der generellen Möglichkeit, dies ändern zu können.

Achim
psbu: "Bi Xenon Nachrüstsatz"
Hallo,
über was streitet Ihr hier eigentlich.
Ich möchte mal behaupten, das mind. 50% aller
Verkehrsteilnehmer mit falsch eingestelltem Licht
unterwegs sind. Das halte ich für viel gefährlicher als
die wenigen, die mit nicht eingetragenen und nicht genehmigten
Birnen unterwegs sind. Wer kommt schon zwischen den HU Terminen
auf die Idee, das Licht einstellen zu lassen.
Im Oktober gibt es oft Sog. Lichtwochen, lt meinem Kumpel, der
einen Boschdienst betreibt, wird dieses kostenlose Angebot kaum angenommen.
Gruß
madass: "Bi Xenon Nachrüstsatz"
Ich streite mich nicht mit Batchmann, jeder kann seine Meinung haben, leben und leben lassen. Aber eine gewisse Polemik kann ich mir halt nicht verkneifen wenn er mit solchen Argumenten wie "Prototyen, die in Karlsruhe stehen ... BMW 850" ankommt.
Ich möchte mich nicht wiederholen.
Nur weil ein Teil eine ECE oder EG Nr. aufgedruckt hat, heißt das noch lange nicht, dass das gesamte System genehmigungsfähig ist.
Beispiel: man kann wunderschöne abgedunkelte Heckleuchten kaufen, die eine E-Nr. haben und für sich selbst auch rechtens sind. Trotzdem kann man beim TÜV (HU) abblitzen wenn sie nicht gleichzeitig einen Rückstrahler integriert haben. Rückstrahler muß dann separat angebracht werden. Diese Beispiel kann man beliebig mit LPG-Gasanlagen oder mit Xenonnachrüstung fortführen. Hat der Xenonbrenner oder der gesamte Scheinwerfer eine E-Zulassung ist er ohne leuchtweitenregulierung und Scheinwerferwaschanlage nicht zu betreiben.
So wie ich das verstanden habe, sieht Batchman das anders.
Wie gesagt, leben und leben lassen.
Manchmal kann man halt kein Licht ins Dunkel bringen.
mfg. Klaus, der niemals behauptet hat, dass LM-Felgen illegal sind und sich jetzt ausklinkt.
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