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dt. Zug-Auto mit britischem WoWa

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maddhias: "dt. Zug-Auto mit britischem WoWa"
hallo,

wie is das?
man darf doch sicher in dtl. auch wowas bewegen, die einem nicht selbst gehoeren aber wo der Besitzer halt einvertsanden ist, richtig?
Nun ist ein Freund von mir aus England zu Gast mit seinem britischen Wohnwagen und sein Auto macht schlapp, d.h. es wird hier bleiben & ggf. Schrott.
Darf ich hier seinen Wohnwagen nutzen, wenn er mir das ggf. schriftlich gestattet?
Er wird ihn sich fruehestens im Maerz zurueckholen..

Danke i.V.
M.
Anzeige: "dt. Zug-Auto mit britischem WoWa"
bernierapido: "dt. Zug-Auto mit britischem WoWa"
Nein, darfst du nicht.
1. hat der Wohnwagen ein Wiederholungskennzeichen, das natürlich nur mit dem Kennzeichen des ziehenden Fahrzeuges gilt
und
2. begehst du einen Verstoß gegen die Steuergesetze, da du den Wohnwagen nutzt aber nicht versteuerst. Die Nachzahlung an Steuer wäre nicht schlimm aber der Gesetzgeber hat da eine unlogische, aber wirksame Strafe gefunden. Es gibt 4 Punkte in Flensburg.
proudbadener: "dt. Zug-Auto mit britischem WoWa"
bernierapido hat folgendes geschrieben::
Nein, darfst du nicht.
1. hat der Wohnwagen ein Wiederholungskennzeichen, das natürlich nur mit dem Kennzeichen des ziehenden Fahrzeuges gilt
und
2. begehst du einen Verstoß gegen die Steuergesetze, da du den Wohnwagen nutzt aber nicht versteuerst. Die Nachzahlung an Steuer wäre nicht schlimm aber der Gesetzgeber hat da eine unlogische, aber wirksame Strafe gefunden. Es gibt 4 Punkte in Flensburg.


Warum soll er denn das nicht dürfen ?

Wenn der Wohnwagen in Großbritanien angemeldet und Versichert ist. Er die Fahrzeugpapiere hat samt Erlaubnis des Eigentümers ist das erlaubt natürlich immer vorausgesetzt das der Wohnwagen den jeweiligen Technischen bestimmungen (TÜV usw, D, GB) entspricht.

Ich habe regelmässig einen anhänger mit einer Slowakischen Zulassung bei mir und das manchmal 2-3 Monate und hatte noch bei keiner Kontrolle Probleme.

Es sei denn der Wohnwagen ist Rechtlich an den Zugwagen gebunden, dann sieht es natürlich anderst aus und davon habe ich keine Ahnung.
BernhardK: "dt. Zug-Auto mit britischem WoWa"
Hallo !

Wenn Du in Deutschland angemeldet bist, bist Du auch steuerpflichtig. Nutzt Du dann ein Fahrzeug, welches in einem anderen Land zugelassen ist, hättest Du einen Vorteil. Du würdest ein Fahrzeug voll nutzen aber dafür keine Steuern bezahlen.
apollo: "dt. Zug-Auto mit britischem WoWa"
Auf den Trick mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug sind schon andere gekommen.Das Auto auf den Papa geschrieben und vom Sohn in Deutschland gefahren.
Dem wurde ein Riegel vorgeschoben alle Fahrzeuge die in Deutschland genutzt werden müssen innerhalb von 14Tagen? umgemeldet werden.

mfg apollo
dieter2: "dt. Zug-Auto mit britischem WoWa"
apollo hat folgendes geschrieben::
Auf den Trick mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug sind schon andere gekommen.Das Auto auf den Papa geschrieben und vom Sohn in Deutschland gefahren.
Dem wurde ein Riegel vorgeschoben alle Fahrzeuge die in Deutschland genutzt werden müssen innerhalb von 14Tagen? umgemeldet werden.

mfg apollo


Das betrifft aber bestimmt nur Bundesbürger.

Sonnst dürfte kein Engländer länger als 14 Tage hier Urlaub machen :wink:

Gruss Dieter
rabi: "dt. Zug-Auto mit britischem WoWa"
Ist erstens ein Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und bei Verbleib des Fahrzeuges in Deutschland muss zweitens Einfuhrzoll gezahlt werden, auch wenn das Fahrzeug hier verschrottet wird.

LG
Rainer
rabi: "dt. Zug-Auto mit britischem WoWa"
sry...da GB zur EU gehört entfällt natürlich der Einfuhrzoll :roll:
BernhardK: "dt. Zug-Auto mit britischem WoWa"
dieter2 hat folgendes geschrieben::


Sonnst dürfte kein Engländer länger als 14 Tage hier Urlaub machen :wink:


Der Engländer ist bei uns Gast und bezahlt die Steuern für sein Fahrzeug
in seinem Land, er hat keinen Vorteil wenn er bei uns fährt.
Man kann sich im Ausland ja auch einen Leihwagen nehmen ohne Bürger
des Landes zu sein.
apollo: "dt. Zug-Auto mit britischem WoWa"
Ich dachte das es logisch ist um welche Landesbewohner es sich handelt.
Die Frage lautete ja darf ein Bundesbürger in Deutschland den Wohnwagen eines Engländers in der Bundesrepublik nutzen.
Nein darf er nicht erst Ummelden,HU,gasprüfung und MWST zahlen und dann darf er ihn benutzen so oft wie er möchte.

mfg apollo
LowCostDriver: "dt. Zug-Auto mit britischem WoWa"
Lies dir mal hier den § 20 durch, da steht eigentlich alles dazu, was wichtig ist:
--> Link
rorei: "dt. Zug-Auto mit britischem WoWa"
Ich würde einfach mit dem Engländer einen Mietvertrag machen, dann bleiben die Pflichten beim Engländer und die Rechte beim Bundesbürger.
Gruß Roland
bernierapido: "dt. Zug-Auto mit britischem WoWa"
Das funktioniert nicht!!!
Mein Wohnwagen gehörte zu Beginn offiziel meinem Schwager in frankreich und ich war offiziel der Mieter. Standort war Anfangs auch frankreich.
Trotzdem durfte ich den Wohnwagen in ganz Europa fahren, nur nicht in Detutschland.
Glücklicherweise habe ich die Rechtslage herausgefunden, bevor ich von der Polizei angehlaten und überprüft wurde, als ich nach Deutschland fuhr.
Habe ihn dann auf meinem Namen in Deutsdchland angemeldet, als ich ihn endgültig hier hin holte.
rorei: "dt. Zug-Auto mit britischem WoWa"
Hallo Bernhard,
ich glaube, das hat in D nur noch keiner richtig durchgezogen. Evtl sollte mal ein RA ran, der auch an seinem eigenen Prozess noch was verdienen kann.
Gruß Roland
proudbadener: "dt. Zug-Auto mit britischem WoWa"
Also wenn ich das richtig verstanden habe ist der Wohnwagen in England zugelassen und Versteuert, somit hat der Deutsche Fiskus nichts zu wollen da keine doppel versteuerungspflicht besteht !!!!

Desweiteren bleibt der Wohnwagen nur kurzfristig in Deutschland und der Eigentümer bleibt weiterhin ein in England lebender Brite somit besteht keine Umelde Pflicht zu mal der Brite ja auch in England ist und nicht in Deutschland.

Es gibt kein Gesetz das besagt das man als Deutscher Staatsbürger Fahrzeuge vorüber gehend nicht fahren oder nutzen darf die im Ausland zugelassen sind und das noch auf einen anderen, es sei denn man hat nicht denn passenden Führerschein oder das Fahrzeug ist nicht verkehrssicher !

Und das alles ist ja wohl hier nicht der fall !!

Es geht doch darum das ein Deutscher vorüber gehend zugriff auf einen Englischen Wohnwagen hat der einem Freund gehört der Brite ist und in England lebt wo der Wohnwagen auch zugelassen ist !!

Der Wohnwagen ist nur vorüber gehend bis er abgeholt wird in Deutschland !!

Somit darf er von dem Deutschen genutzt werden solange er die erlaubnis des Eigentümers hat der Wohnwagen Zugelassen und Versichert ist und natürlich laut STVO Verkehrssicher.

Umschreiben müsste man den Wohnwagen nur wenn der Brite nach Deutschland zieht oder der Deutsche den Wohnwagen kauft und beides ist hier nicht der Fall !!!!
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