Sachmangel an Womo / Wasserschaden
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| brainless: "Sachmangel an Womo / Wasserschaden"
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| Zitat: | | ..ich hoffe das er es fachmännich durchführt |
Naja,
die Hoffnung stirbt zuletzt.
Wenn Du "privat" und nicht "gewerblich" gekauft hast, kann ein Verkäufer die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht ausschließen.
Wenn Du schon nicht einen RA um Rat / Hilfe fragen willst, solltest Du versuchen, dem Verkäufer eindeutig klar zu machen, daß Du nicht mit einem laienhaften Reparaturergebnis zufrieden sein wirst.
Übergib ihm bei Fahrzeugabgabe einen Brief (mit Kopie für ihn), den er Dir nach Kenntnisnahme unterzeichnet zurück gibt.
Darin setzt Du ihm eine Frist für die fachgerechte Repararur aller Teile, die Du detailliert aufführst. Weiterhin weist Du in dem Brief darauf hin, daß du unmittelbar nach erfolgter Reparatur das Fahrzeug einem vereidigten Sachverständigen vorführen wirst, der die Güte der Reparatur prüft.
Sollte diese Prüfung nicht zu Deiner Zufriedenheit führen, würdest Du den/die nicht behobenen Schaden/Schäden in einer Fachwerkstatt auf Rechnung des Verkäufers beheben lassen.
Ausserdem wirst Du Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von xx € pro Tag fordern für die Zeit, die Dir das Womo nicht zur Verfügung steht - da Du einen Urlaub geplant hattest.
Nimm einen Bekannten - nicht einen Verwandten - mit zur Abgabe des Womos beim Verkäufer und macht Euch direkt nach dem Gespräch Notizen über besprochene Einzelheiten (mit Datum und Uhrzeit).
Das ist alles sehr unangenehm - kann ich verstehen.
Aber, wäre es Dir angenehmer, mit einem kaputen Womo durch die Gegend zu gondeln? Mit einem Womo für das Du kein "kaputtes", sondern "voll gültiges" Geld bezahlt hast?!
Bleib freundlich, aber bestimmt,
brainless :wink:
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| Anzeige: "Sachmangel an Womo / Wasserschaden"
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| rinto: "Sachmangel an Womo / Wasserschaden"
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Darin setzt Du ihm eine Frist für die fachgerechte Repararur aller Teile, die Du detailliert aufführst.
brainless :wink:[/quote]
1.) Woher weiß der Laie, welche Teile wie zu reparieren sind ?
2.) Obliegt es dem Verkäufer einen Reparaturweg für die FACHGERECHTE Reparatur zu wählen.
Viele Grüße aus nürnberg, Edgar
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| brainless: "Sachmangel an Womo / Wasserschaden"
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Hallo Edgar,
so hatte ich Dich garnicht in Erinnerung (einfach mal gründlich lesen) :
1) Das Relativpronom (die) bezieht sich in der Regel auf das letzte vorhergehende Substantiv (Teile) - so auch hier.
2) Der "Reparaturweg" wurde überhaupt nicht angesprochen - ausschließlich das "Reparaturergebnis". 8)
Einverstanden?
brainless :wink:[/b]
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| rinto: "Sachmangel an Womo / Wasserschaden"
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Hallo brainless,
danke für Deinen Grammatikunterricht :) ,ändert aber am Ergebnis meines Posts nichts.
Dass Du über den Reparaturweg nichts geschrieben hast, ist mir schon klar: das war meine künstlerische Freiheit. Aber mit den Teilen habe ich immer noch meine Probleme: der Laie kann das sicherlich ( Relativpronomen hin oder vorhergehender Substantiv her ) nicht beurteilen, welche Teile in welcher Weise zu reparieren oder auszutauschen sind.
Viele Grüße aus nürnberg, Edgar
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| brainless: "Sachmangel an Womo / Wasserschaden"
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Hallo Edgar,
sorry, wenn das als "Belehrung" rüberkam - war nicht so gemeint.
Mit Deiner Schlußfolgerung hast Du Recht. Nur, das hatte ich auch nicht geschrieben.
Natürlich weiß auch der Laie, welche Teile zu reparieren sind: Die, die er als schadhaft/beschädigt/kaputt reklamiert:
| Zitat: | Nun stellte sich heraus das der alkoven zwei Risse im gfk hat (vorne an der Rundung des Alkovens.
Die Dachhaut lässt sich mit dem Daumen eindrücken und das Alkovenbodenalublech auf der Beifahrerseite hat schon Lohfraß. |
Natürlich weiß auch der Laie nicht, wie die Teile zu reparieren sind, d'accord.
Jetzt einverstanden?
brainless :wink:
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| heidi123: "Sachmangel an Womo / Wasserschaden"
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[quote="brainless"] | Zitat: | ......
Nimm einen Bekannten - nicht einen Verwandten - mit zur Abgabe des Womos beim Verkäufer und macht Euch direkt nach dem Gespräch Notizen über besprochene Einzelheiten (mit Datum und Uhrzeit)....
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Nimm am Besten gleich die 1.große Strafkammer des Amtsgerichtes Deines Wohnortes mit, damit der dumme, laienhafte Händler auch weiß, wo's lang geht.
Grüße Heidi
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| rinto: "Sachmangel an Womo / Wasserschaden"
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Hallo brainless,
klar, einverstanden.
Habe das auch nicht als Belehrung verstanden ( da mein Abi aber doch schon einige Zeit zurückliegt, habe ich mich aber schon schlau machen müssen, was denn ein Relativpronomen eigentlich ist..... :D ).
Viele Grüße aus nürnberg, Edgar
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| Waldtroll: "Sachmangel an Womo / Wasserschaden"
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Auch wenn der Händler es das erste Mal nicht sauber hin bekommt, dann hat er immer noch eine 2 Nachbesserungauch wenns mancher nicht wahr haben will- kann.
Einige schießen schon wieder mit "Granaten auf Spatzen". Jeder sollte erst mal froh sein, wenn sich ein Verkäufer bereit erklärt, ohne Krieg-Nachzubessern.
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| Manfred2: "Sachmangel an Womo / Wasserschaden"
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Ich würde an deiner Stelle das Womo zurückgeben, bei alufras ist der Schaden in der Regel zugroß.
Grüße Manfred2
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| bikepeat: "Sachmangel an Womo / Wasserschaden"
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hallo
Habe heute das Womo beim Händler zur Nachbesserung abgegeben.
Habe mir von dem Händler eine Bestättigung unterschreiben lassen in dem er die Übergabe des Womos bestätigt,und in der die Sachmängel nochmals aufgelistet sind.
Habe Ihm eine Frist von 4 Wochen eingeräumt, der Händler hat die Frist rausgestrichen. Seine Begründnung war folgende:
Er könne ja nicht wisssen ob er die benötigten Teile in dieser Zeit bekommt, oder ob vielleicht ein Ersatzteil nicht lieferbar ist.
Desweiteren meinte er der Lochfraß sei gar nicht so schlimm wie es auf den bilder aussieht......ich hoffe er weis was er tut.
WALDTROLL, du hast eigentlich recht aber es gibt schon Gerichtsurteile die
besagen, wenn der Händler beim erstenmal die Nachbesserung nur laienhaft oder provisorisch durchführt ist es dem Käufer nicht mehr zumutbar dem Verkäufer eine zweite Nachbesserung zu gewähren.
mfg bikepeat
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| brainless: "Sachmangel an Womo / Wasserschaden"
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Hi bikepeat,
Schon mal gut, daß Du bei Deinem Händler etwas hast durchsetzen können. Den Einwand des Verkäufers kann ich verstehen - aber nicht, daß alles ersatzlos gestrichen wird.
Du solltest mit dem Verkäufer zusätzlich vereinbaren:
" Die vollständige Reparatur /Austausch der reklamierten Mängel/Teile gilt als vereinbart bis spätestens zum 09.03.2012. Einer Überschreitung dieser Frist stimmt der Käufer nur zu, falls erforderliche Ersatzteile, vom Verkäufer nachweislich, rechtzeitig bestellt und dennoch verspätet geliefert werden. Der Verkäufer benachrichtigt den Käufer unmittelbar und schriftlich in jedem Falle einer solchen zu erwartenden Verzögerung.
Bei Nichteinhaltung der o.a. Vereinbarung zahlt der Verkäufer an den Käufer den Betrag von € .... als Schadensersatz für jeden Tag der verspäteten Mängelbeseitigung nach dem 09.03.2012."
Das kann er ohne weiteres akzeptieren, wenn er nicht vorhat, dich über'n Tisch ziehen zu wollen.
Viel Erfolg,
brainless :wink:
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| bikepeat: "Sachmangel an Womo / Wasserschaden"
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hallo
heute hat der Händler angerufen und mir mitgeteilt das bei der Reparatur und der anschließenden Dichtigkeitsprüfung noch ein weiterer Wasserschaden auf der anderen Seite des Wohnmobiles festgestellt wurde.
ER meinte das er nie Probleme hatte er könne sich den Wasserschaden nicht erklären ,es sei vielleicht meine schuld .
Nun meinte er ob ich es nicht Reparieren lassen wolle und er mir einen Preisnachlass macht....leider sind keine Geldbeträge genannt worden seiner seit .
Soll ihm morgen bescheid geben.
was soll ich tun hat jemand einen Rat
Geld nehmen ----------- Auszuführenden Reparaturen
(austasuch Alkovenalublech / Holzboden sowie seitenteile an der Alkovenrundung , da dort das gfk sich nach ausssen aufwirft.Sowie gfk dach abdichten.)
wenn ja wie Hoch solte der Betrag sein ?
oder Rücktritt vom Kauf
vielen dank
bikepeat
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| haballes: "Sachmangel an Womo / Wasserschaden"
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:( War da nicht was mit Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten?
Ich hab den Faden nicht komplett gelesen, so das mir Baujahr und Wert der Kiste nicht bekannt sind. Aber so aus dem Bauch raus hätte ich die Kohle für ein Vorher/Nachher Gutachten investiert.
Das wär was für den Advokaten unter uns.
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| dodo66: "Sachmangel an Womo / Wasserschaden"
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sorry, wenn ich das werd ich das gefühl nicht los im falschen film zu sein. es ist mir vollkommen unverständlich, wie du bei einem solchen schaden nicht vom ersten augenblick an mit dem anwalt vorgegangen bist. in ähnlich gelagerten faällen mache ich genasu das, was mein anwalt sagt und bin ommer gut damit gefahren.
jetzt ist bei dir die kacke am dampfen, du hättest für 800E ein beweßsicherungsgutachten gebraucht
lg
olly
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| rainer2: "Sachmangel an Womo / Wasserschaden"
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Wie alt ist denn eigentlich das Womo? Kaufpreis? usw - sollten wir hier über ein 25 Jahre altes Teil diskutieren ? nur mal so als Frage.
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