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Frei stehen = fehlende rechtliche Abwesenheitsnachweise!Moin!
Nun haben wir den Salat. Wir waren im Nov/ Dez. für ca zweieinhalb Wochen mit dem WoWa unterwegs- immer frei gestanden. Nun habe ich in dieser Zeit wegen einer Geschwindigkeitsübertretung mit dem PKW ein sog. Einwurfeinschreiben-und zwar gleich am ersten Tag der Abwesenheit! Nach der Rückkehr fanden wir dias Schreiben vor- und die Einspruchfrist war abgelaufen. Nun stellt sich die Behörde quer, weil wir keine "üblichen Buchungsunterlagen" vorlegen können. Dumm gelaufen- oder was meint ihr. Bei der nächsten Tour werde ich wohl alle zwei Tage ein Foto der aktuelle örtlichen Tageszeitung machen müssen, falls nochmal sowas vorkommt. Als Vielfahrer mit ca. 60-70 tsd km im Jahr ist man da ja nie gaanz sicher..... (Nun aber bitte, bitte keine Moralposts in der Art: Wenn du dich an die Regeln gehalten hättest, wär das nicht passiert!) Werner (jonathan) Aber du hast doch sicherlich Tank- und Bewirtungsbelege oder? Einkaufsquittungen, Parkplatzquittungen o.ä.
Sollten zumindest reichen um deine Darstellung der Abwesenheit glaubhaft zu untermauern. Martin ...und wenn du die quittungen wegeschmissen hast, dann kreditkartenabrechnung, kontoauszug (lastschriften..)....
wenn gar nix da ist, vielleicht war ja eine befreundete familie mit unterwegs... 8) grusz hartmut Sicher, dass die Behörde es denn mit (falls) vorhandener Buchungsbestätigung oder Rechnung akzeptieren würde? Meines Wissens ist man auch bei Abweisenheit zur regelmäßigen Postkontrolle verpflichtet. Gilt ebenfalls fürs Parken eines Kfz. Steht das geparkte Kfz während eines Urlaubs plötzlich in einem (z.B. baustellen- oder veranstaltungsbedinngten) Halteverbot ist man ebenfalls machtlos.
er hat doch geschrieben " Geschwinidkeitsübertretung" am besten du schaltest einen Anwalt ein, ich hatte den käse auch mal, bin angeblich mit dem weißen Transporter meins Schwagers, der Paketdienstfahrer ist, zu der Zeit war er in einem ganz anderen Stadteil selber unterwegs, ich in meinem Laden konnte ich auch nachweisen, mit Lieferantenbeleg, wo die Uhrzeit drauf stand und die unterschrift vom Fahrer, vor Gericht gezerrt worden, weil ich mit nem gelben Kombi eine Rotlichtverstoß begangen hätte. Wurde aber freigesprochen, weil keine Beweise. Es wurde sogar der Chef meines Schwagers mit den Rollkarten vorgeladen, so ein TAMtam bloß weil die sich in der KFZ nummer geirrt hatten, und es war noch nicht mal meine Autonummer. "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" beantragen, den Sachverhalt schildern, die bereits erwähnten Belege(Tankquittung, Kontoauszug, etc. vorlegen) und alles wird (normalerweise) gut.
:zustimm: Richtig. Nicht bange machen lassen, da die Einspruchsfrist die Kenntnissnahme voraussetzt. Wenn Du im Urlaub bist geht das nicht. Also netten Brief schreiben, erklären, beweisen und schon kannst du die Möglichkeit des Widerspruches nutzen. Gruß peter Hallo Jonathan,
ich denke der Hinweis "die Einsetzung in den vorherigen Stand" ist richtig und wichtig. diesen Antrag schriftlich machen. Du warst doch sicher nicht alleine unterwegs. ggf. kann du ja deine Abwendheit auch beeiden Das sollte eigentlich genügen. Sonst halt einen Anwalt einschalten. Wenn du auch noch das zu schnelle Fahren nicht ablehnst sollte das alles keine Schwierigkeiten machen sonder nur arbeit. Wenn du Das Protokoll anzweifelst naja dann sehe ich trotzdem keinen Grund eine Rückdatierung zu verweigern, aber sicher braucht es mehr Überzeugungskraft. Ich denke alles schriftlich dann wird es auch beim Amt gelesen und hoffentlich richtig beurteilt
So ein Quatsch, das weiß er selber :!: :!: Er sucht hier Hilfe und keine Belehrung. :wall:
:kuller: Sachmangel Warum nichts ähnliches für Womofahrer? |