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Versicherungsvertrag wurde zum 1.1.2012 gekündigt ...

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Ausderasche: "Versicherungsvertrag wurde zum 1.1.2012 gekündigt ..."
wolfherm hat folgendes geschrieben::
Wenn die sich an die vertraglich zugesicherten Fristen gehalten haben, ist das völlig OK.



So ist es, und ob es so ist, kann uns nur der Threadersteller sagen.


Helmchen hat folgendes geschrieben::

Ich hätte in einem solchen Fall übrigens Sorge, dass mich eine andere versicherung nicht mehr aufnimmt. Die verständigen sich doch untereinander.


Diese Sorge würde ich auch teilen, wobei sicherlich noch zwischen Haftpflicht und einer TK/VK unterschieden werden muß. Eine HP wird sich schon finden, aber bei einer TK/VK könnte es schon schwieriger werden. Die Versicherungen informieren sich schon gegenseitig, ob ein Vorschaden vorgelegen hat. Davon hängt ja auch die Einstufung in "Schadensfreiheitsklassen" ab, die man nicht selber festlegt, so schön das wäre. :D Schließlich muss man beim Ausfüllen eines Versicherungsantrages auch die Vorversicherung inkl. Einstufung angeben und erhält den "Rabatt" erst nach Überprüfung.

Also könnte es schon passieren, dass man mit einer HP, aber ohne VK da steht, die wir Wohnmobilisten so gerne haben.

Vertragskündigung durch Versicherungen nach Schäden sind nichts Aussergewöhnliches (und hat noch nicht einmal etwas mit eigenem Verschulden zu tun, sondern nur mit Inanspruchnahme) und kann auch bei anderen Versicherungsarten als beim KFZ vorkommen, z.B. Rechtsschutz, Gebäudevers., Hausratvers., Privathaftpflicht vorkommen.

Gruß
Frank
Anzeige: "Versicherungsvertrag wurde zum 1.1.2012 gekündigt ..."
woslomo: "Versicherungsvertrag wurde zum 1.1.2012 gekündigt ..."
Zitat:
Die Versicherungen informieren sich schon gegenseitig, ob ein Vorschaden vorgelegen hat.

...und jetzt habe ich doch glatt geglaubt, dass der Datenschutz bei uns einen so hohen Stellenwert hat. Da muß ich wohl was falsch verstenden haben.
s-48: "Versicherungsvertrag wurde zum 1.1.2012 gekündigt ..."
Moin und Hallo.Da ich einmal Blond war :) muß ich mal fragen,ob die versicherung meine Auto/Womoversicherung kündigen darf,wenn bei mir auf dem Grundstück oder zu Hause (nicht am Auto oder Womo)ein schaden entsteht.Die eine Haftpflicht hat doch wohl mit der anderen nichts zu tun :?: :D Gruß Ernie
pipo: "Versicherungsvertrag wurde zum 1.1.2012 gekündigt ..."
woslomo hat folgendes geschrieben::
...und jetzt habe ich doch glatt geglaubt, dass der Datenschutz bei uns einen so hohen Stellenwert hat. Da muß ich wohl was falsch verstenden haben.

Ja das siehst Du tatsächlich falsch, da es hier in der Hauptsache um die
Bekämpfung von kriminellen Versicherungsnehmern geht.

Jeder Versicherungsnehmer kann im Kleingedruckten nachlesen, welche
Daten dort gespeichert sind, wie man die Daten abfragt und wie man sie
ggf. sperren kann.
Auch die Folgen einer Sperrung sind sicherlich erklärt :wink:

Gruß
peter
Schatzsucher: "Versicherungsvertrag wurde zum 1.1.2012 gekündigt ..."
s-48 hat folgendes geschrieben::
Moin und Hallo.Da ich einmal Blond war :) muß ich mal fragen,ob die versicherung meine Auto/Womoversicherung kündigen darf,wenn bei mir auf dem Grundstück oder zu Hause (nicht am Auto oder Womo)ein schaden entsteht.Die eine Haftpflicht hat doch wohl mit der anderen nichts zu tun :?: :D Gruß Ernie


Hallo s-48,
nein, die versicherung darf immer nur den Vertrag kündigen, bei dem der Schaden entstanden ist. Deine Hausratvers. kann z.B. nicht wegen eines Haftpflichtschadens gekündigt werden. Jeder Vertrag zählt dort einzeln. Theoretisch ist es aber möglich, den Vertrag zur nächsten Kündigungsfrist zu kündigen. Dies gilt nicht nur für Dich als Kunde, sondern auch für den Versicherer.
Also, die außerordentliche Kündigungsfrist aufgrund eines Schaden gilt immer nur für den Vertrag, den es betrifft.

PS: Auch Du kannst aufgrund eines Schadens den Vertrag kündigen, wennn Du z.B: mit der Schadenregulierung nicht zufrieden bist.

Gruß Bernd
tobi02: "Versicherungsvertrag wurde zum 1.1.2012 gekündigt ..."
Das ist inzwischen üblich. Auch bei normalen Haftpflicht oder Gebäudeversicherungen.

Die Versicherungen lassen die Bestandsverträge durch scanner laufen und irgendwo purzeln unten ein paar raus bei denen sie der Meinung sind das lohnt sich nicht mehr.

Noch schlimmer ist das es Versicherungsübergreifende Bewertungssysteme (analog Schufa) für die Versicherten gibt. Ursprünglich aufgebaut um den Versicherungsbetrug einzudämmen. Wer da einmal drinsteht hat oft massiv Probleme irgendwo einen neuen Versicherer zu finden.
buccaneer: "Versicherungsvertrag wurde zum 1.1.2012 gekündigt ..."
tobi02 hat folgendes geschrieben::


.....Noch schlimmer ist das es Versicherungsübergreifende Bewertungssysteme (analog Schufa) für die Versicherten gibt. Ursprünglich aufgebaut um den Versicherungsbetrug einzudämmen. Wer da einmal drinsteht hat oft massiv Probleme irgendwo einen neuen Versicherer zu finden.


ich finde eine sehr pauschale Erklärung für Sonderwagnisdatei ( --> Link ) :(
reisig: "Versicherungsvertrag wurde zum 1.1.2012 gekündigt ..."
Hallo,

leider haben wir nur sehr sporadisch Inet, darum erst heute der Dank an die Beitragschreiber(auch Tippgeber) und die "Leidensgenossen".
Nun sind wir wieder ein bisschen schlauer!


Herzliche Grüße von irgendwo in Europa
S.R.
hinni-hanni: "Versicherungsvertrag wurde zum 1.1.2012 gekündigt ..."
Hallo,
zur Anmerkung von Raidy bezüglich der gesetzlichen Nachhaftung muss ich etwas sagen: Die Nachhaftung hat absolut gar nichts mit dem Versicherungsschutz zu tun. Die Nachhaftung besagt nur, dass eine versicherung noch vier Wochen für einen Schaden eintreten muss. Die Frist beginnt mit dem Eingang einer Nachricht an die Zulassungsstelle, dass der Vertrag beendet wurde. Da aus Kostengründen keine versicherung diese Erklärungen per Einschreiben versendet, haftet sie unter Umständen noch jahrelang nach. Das gilt natürlich nur für die Fälle, in denen der Fahrzeughalter sich nicht um eine neue versicherung kümmert, was glücklicherweise sehr selten vorkommt. Außerdem gilt die Nachhaftung nur für die Kfz-Haftpflicht, nicht für die Kasko-versicherung. Das bedeutet weiterhin: hat die versicherung fristgerecht zum 31.12. gekündigt, besteht definitiv ab dem 1.1. kein Versicherungsschutz mehr. Fahre ich trotzdem weiter und verursache einen Unfall, zahlt die Kasko-versicherung nichts und die Haftpflichtversicherung nimmt voll, also 100%, Regress. Außerdem macht man sich strafbar. Ich kann daher nur dringend davon abraten nach Beendigung des Vertrages noch weiter das Fahrzeug zu bewegen.
willi_chic: "Versicherungsvertrag wurde zum 1.1.2012 gekündigt ..."
Hallo,

ich hatte mal über 20 Jahre eine Wohngebäudeversicherung für einen Wintergarten, Kosten 13,83 € bei der Allianz, kein Schaden über all die Jahre.

eines schönen Tages kam ein Brief:...Ihr Vertrag, den Sie vor einiger Zeit abgeschlossen hatten, kann jetzt zu Vorzugskonditionen auf unser aktuelles Versicherungskonzept umgestellt werden....Jahresbeitrag 64,80"

erst mal ignoriert

2 Monate später: "Ihr Vertrag wurde vor längerer Zeit abgeschlossen. Es gelten Bedingungen die nicht mehr zeitgemäß sind...wir kündigen den Vertrag zum Ablauf 1.1.2009"

seitdem spare ich jährlich 64,80 €

ich schätze mal da hatte die Allianz McKinsey im Haus, und die Rationalisierungsempfehlung hieß: keine Verträge unter 50 €

grüße Klaus
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