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Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

wer Urteile u.ä. zu Wohnmobilen findet, bitte hier eintragen

thomas56: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

UlrichS hat geschrieben: Bild


Das gilt dann nicht für Tandemachser, sondern nur für Zwillingsbereifte? :D

UlrichS: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

Der LKW ist lediglich ein Symbol auf einem Schild und das Schild sagt:

Kein Überholi für Kfz über 3,5 t - ausser PKWchen und Bussis :D

katze-bruno: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

und ich idi dachte immer, wenn das schild rumsteht, darf ich mit meinem pkw feuerwehrautos rechts überholen - oder wenn innerorts - rechts daneben parken... :!:

grusz hartmut

Acki: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

katze-bruno hat geschrieben:und ich idi dachte immer, wenn das schild rumsteht, darf ich mit meinem pkw feuerwehrautos rechts überholen - oder wenn innerorts - rechts daneben parken... :!:

grusz hartmut

Nur mit Leichenwagen ... :oops:

UlrichS: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

Langsam glaube ich, hier haben viele nur den Führerschein für Kinderwagen ..... :D

Nille: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

Ich habe Führerscheinklasse 6 für schwere Sackkarren und Feuerzeuge...

Laut dem Schild ist doch nur das Überholen von PKW verboten...andere LKW´s darf ich doch dann mit meinem Womo 7,49t überholen!

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carbonunit: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

Die BIFAZ (Bürgerinitiative für animierte Verkehrszeichen) hat sich des Problems bereits vor längerer Zeit angenommen:
--> Link
Ein Schild für das LKW-Überholverbot ist hoffentlich in Arbeit.

alterschalter: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

Mich wundert, dass noch keiner auf die Idee gekommen ist, dass hier nur ROTE Fahrzeuge nicht überholen düfen
--> Link

giovannibastanza: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

katze -bruno , es gibt überhaupt kein normales Überholverbot LKW.
Darum gibt es doch die Schwierigkeiten.
Es ist auch wie geschrieben kein Überholverbot für Fahrzeuge , sondern Kraftfahrzeuge .
Lanjährige Führerscheininhaber haben meistens mit der Begriffsdefinition schon Schwierigkeiten. Sie ziehen es ins Lächerliche ohne es verstanden zu haben.
Giovanni.

Nille: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

giovannibastanza hat geschrieben:katze -bruno , es gibt überhaupt kein normales Überholverbot LKW.
Darum gibt es doch die Schwierigkeiten.
Es ist auch wie geschrieben kein Überholverbot für Fahrzeuge , sondern Kraftfahrzeuge .
Lanjährige Führerscheininhaber haben meistens mit der Begriffsdefinition schon Schwierigkeiten. Sie ziehen es ins Lächerliche ohne es verstanden zu haben.
Giovanni.


Super, schon mal was von Ironie gehört? :twisted:

giovannibastanza: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

Nille, hinter dem , was du Ironie nennst, steckt manchmal eine gehörige Portion Nichtwissen.
Da möchte ich so manchem nicht auf den Zahn fühlen.
Giovanni.

bigpit: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

alterschalter hat geschrieben:Mich wundert, dass noch keiner auf die Idee gekommen ist, dass hier nur ROTE Fahrzeuge nicht überholen düfen
--> Link


Das versteht sich doch von selbst ! Aber nur wenn man selbst ein schwarzes Auto fährt.

proudbadener: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

UlrichS hat geschrieben:
proudbadener hat geschrieben:Falsch, da der Sprinter auch als LKW zugelassen ist (vermutlich) :!: Und dabei spielt es keine Rolle ob er unter oder über 3,5 T ist sondern ausschließlich nur das er als LKW zu gelassen ist.
Beim Zeichen 277 - Überholverbot für Fahrzeug über 3,5 t - dürfen selbstverständlich keline LKW`s bis 3,5 t überholen.



Du hast Recht, ich weis nicht was mich da geritten hat :?: :!:
Es hat mir allerdings mal wieder deutlich gemacht, das meine Führerscheinprüfung laaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaange her ist und es an der Zeit ist mir mal die ganze Sache zugemüte zuführen :(

UlrichS: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

proudbadener hat geschrieben:Du hast Recht, ich weis nicht was mich da geritten hat :?: :!:
Es hat mir allerdings mal wieder deutlich gemacht, das meine Führerscheinprüfung laaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaange her ist und es an der Zeit ist mir mal die ganze Sache zugemüte zuführen :(


Wenn Du damit durch bist, kannst Du uns bitte die Sache mit dem haltenen Bus der Warnblinkanlage anhat und so erklären :D :roll:

Das habe ich nämlich noch nicht begriffen ........ :(

Manchmal darf man nämlich vorbei fahren, manchmal nicht ... :oops:

Den Rest habe ich noch drin, habe aber auch CE ( LKW Schein )

Mit dem Überholverbot für schwerere Fahrzeuge soll ja angeblich das Wort "Wohnmobil" als Ausnahme mit aufgenommen werden.

Dann hieße es Überholverbot für Kfz über 3,5 t ausser PKW, Wohnmobilie und Busse.

Aber ob ich das noch erlebe ?

daffi2222: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

Guckst Du hier:



Schulwegsicherheit - Einschalten des Warnblinklichts von Bussen an Haltestellen

An Bushaltestellen besteht immer eine besondere Gefahr: Fahrgäste, die die Fahrbahn überqueren, werden häufig von vorbeifahrenden Kraftfahrzeugführern übersehen. Dadurch kommt es immer wieder zu Unfällen oder Gefährdungen.


Zur Erhöhung und Verbesserung der Verkehrssicherheit für die Fahrgäste von Schul- und Linienbussen haben die Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit, für bestimmte Haltestellen anzuordnen, dass die Busfahrer dort während des Zufahrens auf die Haltestelle und während des Ein- und Aussteigens der Fahrgäste die Warnblinkanlage einschalten müssen. Die Festlegung dieser Haltestellen treffen die Städte und Landratsämter in enger Zusammenarbeit mit der Polizei und den Verkehrsnetzbetreibern.

Mit dieser Regelung, die sowohl innerorts als auch außerorts zu beachten ist, sollen die zu- und aussteigenden Busfahrgäste, insbesondere die am meisten gefährdeten Verkehrsteilnehmer, nämlich Kinder und ältere Menschen, im Straßenverkehr besser geschützt werden.


Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass diese Vorschrift immer noch viel zu wenig bekannt ist!





Sie fahren hinter einem Linienbus oder Schulbus her.

Sobald der Bus - während der Fahrt - das Warnblinklicht einschaltet, dürfen Sie ihn nicht mehr überholen.

Absolutes Überholverbot!






Der Bus hält mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle (auch Haltebucht) an, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen.

Nun dürfen Sie nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren.

Fahrgäste dürfen aber nicht gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, müssen Sie anhalten.






Sie kommen einem Schul- oder Linienbus entgegen, der auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr (also ohne bauliche Trennung der Richtungsfahrbahnen) mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltstelle steht, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen.

Auch an diesem dürfen Sie nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren.

Fahrgäste dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, müssen Sie anhalten.



Wer die Vorschriften missachtet, muss mit einem Bußgeld bis 50 EUR rechnen. Punkte in Flensburg gibt es obendrein.

© Bayerische Polizei



Mit Quelle.

Gruß


Ralf


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