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Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 ToMoin,
hab noch mal eine Frage zum LKW-Überholverbot: Fakt ist ja, Womos (> 3,5 To) dürfen nicht überholen bei nicht eingeschränktem (z.B. 7,5To) LKW-Überholverbot. So weit so gut bzw. eher besch..ssen. Busse dürfen vorbeirauschen :( Das Überholverbot wird ja aber auch als Geschwindigkeitsverbot eingesetzt, z.B. A3 Neustadt/Wied wo die rechte Spur auf 60 kmh im Zusammenhang mit LKW-Überholverbot begrenzt ist. So darf ich nicht überholen mit meinem Womo > 3,5 To und müsste mit 60 runterschleichen. ABER - jetzt kommts - wie ist es denn, wenn ich nun auf der mittleren Spur mit 100 kmh fahre und mangels Verkehr nicht überhole. Ich verstoße quasi dann nur gegen das Rechtsfahrgebot, das aber nur bestraft wird, wenn jemand behindert wird. Somit könnten die Grünen mich zwar rausziehen und eventuell belehren, aber eine Strafe sollte dabei nicht rauskomme, oder? Mir geht diese Gleichbehandlung Womo >3,5 To mit 40 Tonner LKW schon ganz schön auf den Keks, wenn Busse mit > 15 To komplett außen vorgelassen werden. Grüße Didier stehe ich etwa auf dem Schlauch? bei Überholverbot ab 7,5t gilt z.B. bei 7,4t das Überholverbot ja nicht.
Hallo! Du musst genau lesen:
Besser verständlich wirds ohne die Klammer:
:D Gruss topolino Matthias ich habe da immer am elzer berg bauchschmerzen...
lkw überholverbot ohne tonnageangabe und 40 km/h (!!!) auf der rechten spur. schon immer fahre ich mit 100 auf der mittleren bergab (min. 3x im jahr) - dabei überhole ich immer "richtige" lkw - bisher ohne konsequenzen...., die bauchschmerzen bleiben aber! grusz hartmut
Danke, hab mich da etwas ungeschickt ausgedrückt ;-) Ciao Didier
das ist wie Schwarzfahren in der U-Bahn. Irgendwann entspannt sich das und man denkt man hat ne Monatskarte. :D Vor einigen Jahren wurde mal eine Uhr von einem Forumsmitglied versprochen, für den, der den ersten Strafzettel für dieses Vergehen vorzeigt. Gut, die Uhr ist vergeben, aber mehr habe ich darüber gehört. :wink: Im Ausland halte ich es aber genau nach Vorschrift. :D
nicht ganz richtig: du darftst immerhin 60 km/h :D (vorgestern erst wieder runtergefahren) echt - mittlerweile 60? (ich hab schon lang nicht mehr auf die schilder geguckt :oops: )
dann kann ich ja auf der rechten spur zum speedjunkie werden... :D grusz hartmut ich fahre da ganz brav mit 60 und rechts... wieviele Minuten verlieren ich gegenüber 100 und halblegal in der Mitte? Sind das überhaupt Minuten? wenn ich überlegen wieviele Lastwagen ich auf einer Strecke von 3-400km mehrmals überhole, weil meine Lieben eine Dackelblase haben. :?
Kann ich nicht, bin verkappter Rennfahrer :D
das kommt ja noch dazu, irgendwann ist halt Schluss mit lustig :D Wenn die Beschränkung nicht für Busse gilt, dann doch auch nicht für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung ( umgangssprachlich Wohnmobile ) oder verstehe ich das falsch.
Gruß Roland ja roland,
das verstehst du falsch. in d sind womos > 3,5t bzgl. speedlimit + überholverbot wie lkw. grusz hartmut @ rorei:
Hallo Roland, "Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung" sind KFZ zur gewerblichen Beförderung von Personen, z.B. Taxi, Mietwagen, Rettungswagen, Reisebus, etc. - nicht aber privat genutzte Wohnmobile. @ katze-bruno:
Nein, auf Kraftfahrstrassen dürfen Wohnmobile (zur Zeit) >3,5t aber < 7,5 t max. 100 km/h fahren, LKW >3,5 t aber nur max. 80 km/h. Grüße, Volker :wink: Hallo Volker,
Die Fahrzeugklasse M1 ( PKW, Wohnmobile, Krankenwagen, Leichenwagen usw) sind alles Fahrzeuge zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze ohne Fahrer. Von gewerblich steht da nix drin. Gruß Roland
Such doch bitte mal nach "P-Schein" neue umweltplakete Köln neue Umweltzone ab 1.6.2012 |