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Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

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agent_no6: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

Moin,

hab noch mal eine Frage zum LKW-Überholverbot:

Fakt ist ja, Womos (> 3,5 To) dürfen nicht überholen bei nicht eingeschränktem (z.B. 7,5To) LKW-Überholverbot.
So weit so gut bzw. eher besch..ssen. Busse dürfen vorbeirauschen :(

Das Überholverbot wird ja aber auch als Geschwindigkeitsverbot eingesetzt, z.B. A3 Neustadt/Wied wo die rechte Spur auf 60 kmh im Zusammenhang mit LKW-Überholverbot begrenzt ist. So darf ich nicht überholen mit meinem Womo > 3,5 To und müsste mit 60 runterschleichen.

ABER - jetzt kommts - wie ist es denn, wenn ich nun auf der mittleren Spur mit 100 kmh fahre und mangels Verkehr nicht überhole. Ich verstoße quasi dann nur gegen das Rechtsfahrgebot, das aber nur bestraft wird, wenn jemand behindert wird. Somit könnten die Grünen mich zwar rausziehen und eventuell belehren, aber eine Strafe sollte dabei nicht rauskomme, oder?

Mir geht diese Gleichbehandlung Womo >3,5 To mit 40 Tonner LKW schon ganz schön auf den Keks, wenn Busse mit > 15 To komplett außen vorgelassen werden.

Grüße
Didier

urmel71: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

stehe ich etwa auf dem Schlauch? bei Überholverbot ab 7,5t gilt z.B. bei 7,4t das Überholverbot ja nicht.

topolino666: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

urmel71 hat geschrieben:stehe ich etwa auf dem Schlauch? bei Überholverbot ab 7,5t gilt z.B. bei 7,4t das Überholverbot ja nicht.


Hallo!

Du musst genau lesen:

agent_no6 hat geschrieben: Fakt ist ja, Womos (> 3,5 To) dürfen nicht überholen bei nicht eingeschränktem (z.B. 7,5To) LKW-Überholverbot.


Besser verständlich wirds ohne die Klammer:

agent_no6 hat geschrieben: Fakt ist ja, Womos (> 3,5 To) dürfen nicht überholen bei nicht eingeschränktem LKW-Überholverbot.


:D

Gruss

topolino
Matthias

katze-bruno: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

ich habe da immer am elzer berg bauchschmerzen...
lkw überholverbot ohne tonnageangabe und 40 km/h (!!!) auf der rechten spur.

schon immer fahre ich mit 100 auf der mittleren bergab (min. 3x im jahr) - dabei überhole ich immer "richtige" lkw - bisher ohne konsequenzen...., die bauchschmerzen bleiben aber!

grusz hartmut

agent_no6: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

topolino666 hat geschrieben:Du musst genau lesen:

agent_no6 hat geschrieben: Fakt ist ja, Womos (> 3,5 To) dürfen nicht überholen bei nicht eingeschränktem (z.B. 7,5To) LKW-Überholverbot.


Besser verständlich wirds ohne die Klammer:

agent_no6 hat geschrieben: Fakt ist ja, Womos (> 3,5 To) dürfen nicht überholen bei nicht eingeschränktem LKW-Überholverbot.



Danke, hab mich da etwas ungeschickt ausgedrückt ;-)

Ciao
Didier

thomas56: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

katze-bruno hat geschrieben:
schon immer fahre ich mit 100 auf der mittleren bergab (min. 3x im jahr) - dabei überhole ich immer "richtige" lkw - bisher ohne konsequenzen...., die bauchschmerzen bleiben aber!


das ist wie Schwarzfahren in der U-Bahn. Irgendwann entspannt sich das und man denkt man hat ne Monatskarte. :D

Vor einigen Jahren wurde mal eine Uhr von einem Forumsmitglied versprochen, für den, der den ersten Strafzettel für dieses Vergehen vorzeigt.
Gut, die Uhr ist vergeben, aber mehr habe ich darüber gehört. :wink:
Im Ausland halte ich es aber genau nach Vorschrift. :D

eaglesandhorses: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

katze-bruno hat geschrieben:ich habe da immer am elzer berg bauchschmerzen...
lkw überholverbot ohne tonnageangabe und 40 km/h (!!!) auf der rechten spur.
grusz hartmut


nicht ganz richtig: du darftst immerhin 60 km/h :D (vorgestern erst wieder runtergefahren)

katze-bruno: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

echt - mittlerweile 60? (ich hab schon lang nicht mehr auf die schilder geguckt :oops: )
dann kann ich ja auf der rechten spur zum speedjunkie werden... :D

grusz hartmut

spaetheimkehrer: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

ich fahre da ganz brav mit 60 und rechts... wieviele Minuten verlieren ich gegenüber 100 und halblegal in der Mitte? Sind das überhaupt Minuten? wenn ich überlegen wieviele Lastwagen ich auf einer Strecke von 3-400km mehrmals überhole, weil meine Lieben eine Dackelblase haben. :?

agent_no6: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

spaetheimkehrer hat geschrieben:ich fahre da ganz brav mit 60 und rechts... :?


Kann ich nicht, bin verkappter Rennfahrer :D

spaetheimkehrer hat geschrieben:....wenn ich überlegen wieviele Lastwagen ich auf einer Strecke von 3-400km mehrmals überhole, weil meine Lieben eine Dackelblase haben. :?


das kommt ja noch dazu, irgendwann ist halt Schluss mit lustig :D

rorei: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

Wenn die Beschränkung nicht für Busse gilt, dann doch auch nicht für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung ( umgangssprachlich Wohnmobile ) oder verstehe ich das falsch.
Gruß Roland

katze-bruno: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

ja roland,

das verstehst du falsch.
in d sind womos > 3,5t bzgl. speedlimit + überholverbot wie lkw.

grusz hartmut

brainless: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

@ rorei:

.....Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung ( umgangssprachlich Wohnmobile ).......


Hallo Roland,

"Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung" sind KFZ zur gewerblichen Beförderung von Personen, z.B. Taxi, Mietwagen, Rettungswagen, Reisebus, etc. - nicht aber privat genutzte Wohnmobile.

@ katze-bruno:

....in d sind womos > 3,5t bzgl. speedlimit + überholverbot wie lkw..


Nein,
auf Kraftfahrstrassen dürfen Wohnmobile (zur Zeit) >3,5t aber < 7,5 t max. 100 km/h fahren, LKW >3,5 t aber nur max. 80 km/h.


Grüße,


Volker :wink:

rorei: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

Hallo Volker,
Die Fahrzeugklasse M1 ( PKW, Wohnmobile, Krankenwagen, Leichenwagen usw) sind alles Fahrzeuge zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze ohne Fahrer. Von gewerblich steht da nix drin.
Gruß Roland

Verratnix: Auf ein Neues: LKW-Überholverbot für Womos > 3,5 To

rorei hat geschrieben:Hallo Volker,
Die Fahrzeugklasse M1 ( PKW, Wohnmobile, Krankenwagen, Leichenwagen usw) sind alles Fahrzeuge zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätze ohne Fahrer. Von gewerblich steht da nix drin.
Gruß Roland


Such doch bitte mal nach "P-Schein"


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