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Kann ich bestraft werden"Hallo!
Leidige Frage zum Thema Übergewicht? Trotzdem ist mir unklar : Mein WM ist zur Zeit als 3,5 t zugelasswen. Bewege mich aber leider um die 3,7 t. darum habe ich eine Auflastungsgenehmigung vom Hersteller, da DUC Maxi, auf 4,0 t , auf 4,0 beantragt, erhalten, führe diese mit. Müsste sie auf das alte Schild drüber kleben und 4,0 t eintragen lassen. Will ich nicht, keine neue Diskussion 3,5 oder 4,o ! Es ist so, was kann passieren falls ich mit WM gewogen werde, hinsichtlich Strafe. Bitte nur gute Nachrichten!! Danke! und tschüss ingemaus Jup - du wirst bestraft - weil - nur was eingetragen ist, zählt auch! Ist leider so :wink:
Genau -> alles gesagt worden :!: nee,
so lächerlich ist die Frage nicht, denn mit 3,7t ist das Womo jetzt - faktisch nicht überladen - papierlich schon die Frage kann man auch anders stellen: was ist günstiger - Strafe wegen Überladung oder - Strafe wegen Steuerhinterziehung etc grüße klaus Genau, und auf der Autobahn fahre ich zu schnell und zähle lieber als Überladen statt Punkte in Flensburg.
Das Leben kann ja so schön sein wenn man sich im grauen Bereich bewegt und das für sich beste immer heraussucht. Bon Voyage
Genau, und kann bei Zeichen 277 ( Überholverbot für Kraftfahrzeuge >3,5 to ) noch zügig überholen, also lieber bei Überladung zahlen und auch mal schauen wo man Gewicht einsparen kann. Gruß Roland Es ist schon TOLL,
hier wird spekuliert, welche VORSÄTZLICHE Ordnungswidrigkeit die "billigere Lösung" ist. ... und in einem anderen Thread kann man sich über "Nudelwasser" ereifern. Wenn ich schreiben würde, was ich hiervon halte, müsste Tipsel einen "roten Balken" setzen und das Thema schließen. !!! Kann nur noch den Kopf schütteln ...... über soviel ....... !!! Hallo Ingemaus,
in Deutschland begehst du mit deinem Womo eine Ordnungswidirigkeit erst, wenn du um mehr als 5 % dein eingetragenes zul. Gesamtgewicht überschritten hast. Bis dahin kannst du nicht zur Kasse gebeten werden, weil der Tatbestand nicht im Bußgeldkatalog aufgeführt ist. Theoretisch könnte dir der Polizeibeamte die Weiterfahrt verbieten, was allerdings bis 5 % in der Praxis meiner Meinung nach so gut wie nie der Fall sein wird. Auch weitere hier in den Postings angeführte Delikte wie Steuerhinterziehung oder Fahren ohne Fahrerlaubnis begehst du mit Sicherheit nicht. Wie es im Ausland aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis. Hallo,
dieses Posting von User "Mückenstürmer" paßt nicht direkt, aber doch auch ein wenig zum Thema: --> Link Mittlerweile wissen auch die Schweizer und auch die Österreichischen Behörden, das deutsche und holländische WOMO/WOWA Fahrer gerne mit teilweise viel zu viel Übergewicht unterwegs sind. :wink: und haben sich deshalb gewappnet mit mobilen und stationären Waagen/Wiegemöglichkeiten. Und die müssen sich schließlich amortisieren. :D
Das ist richtig, aber ab 1 KG ueber 3,5 T kann die Versicherung in einem Schadensfall den Ausgleich verweigern. Hallo, ganz so kleinlich wie die meistens Foris ist der Gesetzgeber nicht.
Bei PKW und Anhänger hinter einem PKW sind unter 5 % nicht zu verfolgen , über 5-10 % werden 10 € fällig. Wenn allerdings mehrere Verwarnungen verzeichnet werden , kann es zu Weiterungen wegen Unbelehrbarkeit kommen. Ist übrigens auch ein Problem für diejenigen die immer und konstant der Meinung sind bis 20 km/h könnte man grundsätzlich schneller fahren,denn es gibt kein Bußgeld. Aber auch Verwarnungen werden beim zuständigen Ordnungsamt des Wohnortes eingetragen. Giovanni.
Einschraenkung: der DEUTSCHE Im Ausland sieht das ganz anders aus. Und die meisten WoMo bewegen sich nicht ausschliesslich in Deutschland.
Dann müsste aber auch der Unfall ursächlich mit der Überladung zusammenhängen und dies in der Praxis zu beweisen, dürfte recht schwierig werden. Aber davon abgesehen, mir ist kein einziger Fall bekannt, dass eine Versicherung wegen angeblicher Überladung bei einem Wohnmobil die Zahlung verweigert hat. Sieht man das "Alter" von mobile.de-Anzeigen ? Unser Drama mit der neuen Maut für Womos in der Slowakei |