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Übernachten mit dem Wohnmobil in Europa?Ich finde hier schön deutlich erklärt, was die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit bedeutet. Denn das was ich bisher gelesen habe, waren Ausreden um zu Campen, wennauch ohne Tisch und Stühle.
Man muss den Gesetzgeber nur genügend reizen....... Gruß Ralf Überall in Europa ist eine Fahrtunterbrechung laut ADAC bis 12 Stunden, kein Übernachten. D.h. wenn das Fahrzeug korrekt abgestellt ist, haben Behörden immer noch ein Wegweisungsrecht, aber es handelt sich dann eben nicht um ein strafrechtliches Vergehen.
Sollte man aber erst beim Parken sich in eine zwingende Erholungssituation bringen (Alkoholkonsum etc.), dann kann eben von vorsätzlich herbeigeführter Fahruntüchtigkeit nach dem Parken ausgegangn werden Allgemein reagiert vor allem die Jugend auf neue Verbots- und Gebotsschilder und schafft sich schon gar kein Wohnmobil mehr an, sonder parkt und übernachtet gleich in einem normalen PKW ohne all die Restriktionen und erledigt ihre Notdurft gleich in der Umgebung. Wieder einmal ein Beispiel, wie die Verantwortlichen in der Politik nicht in der Lage sind, Regeln und Lösungen so zu gestalten, dass allen damit gedient wäre und auch korrekt umgehen könnten - es war immer so und wird auch so bleiben, nicht? Da ich beruflich mit meinem Womo das ganze jahr unterwegs bin, übernachte ich auch meist Frei.
Dazu ziehe ich mich meist in Industriegebiete oder an den Ortsrand bzw. Wanderparkplätze usw. zurück und hatte damit noch nie irgendwelche Probleme, allerdings sieht man nach meiner abfahrt auch nicht das ich überhaupt dort war ( Abwasser, Müll usw.) Auch stehe ich nur dort, wo prinzipiell offensichtlich kein Park oder Halteverbot besteht,ich wurde eigentlich in jedem Land in dem ich regelmässig Beruflich bin abends oder nachts kontrolliert Strafe musste ich nie zahlen es wurde meist nur gesagt das ich nicht längere zeit stehen kann und wenn ich Müll zurück lasse gebe es ärger was auch korrekt wäre :!: Und das Praktiziere ich so schon seit Jahren in D,A,F,P,Sk,CZ,H,CH,B,NL ich denke das Hauptproblem ist nicht das frei stehen an sich sondern wie es manche praktizieren ...ich frage mich worin der Unterschied besteht, wenn ein Wohnmobil am Straßenrand zwischen anderen PKW und LKW parkt und es liegt einer drin und schläft... oder es steht da und es liegt keiner drin und schläft....
Es ist von außen noch nicht mal zu erkennen, wenn ich nicht schnarche wie eine Kettensäge... So richtig will mir das nicht einleuchten... Auch ich schlafe da in meinem Wohnmobil, wo es mir gefällt und werde mich da auch keinesfalls davon abbringen lassen. Industriegebiete sind immer gut für eine Übernachtung. Da stehen oft auch Trucker, die in dem Fall ihre gesetzlichen Lenkzeitpausen im Fahrzeug verbringen. Keiner würde auf die Idee kommen denen das Übernachten in ihren Fahrzeugen zu verbieten... Wir zahlen Steuern für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes und es ist vollkommen egal ob ich meine Sprinter mit Ladung im Laderaum und einem schlafenden Fahrer im Fahrerhaus auf einem öffentlichen Platz abstelle oder ein Wohnmobil mit einem schlafenden Fahrer darin. Selbstverständlich passiert außer dem Parken nichts... kein Müll, kein Abwasser, kein Camping... Wo bitte ist das das Problem? ..wie machen das die Tiroler? Hämmern die solange an die Womotür, bis sie sicher sind, dass da keiner drin ist? Oder dürfen Wohnmobile generell nicht parken?
Genau diese Frage stelle ich mir bei solchen Reglementarien auch immer. Wie kann er stichhaltig beweisen, daß ich darin geschlafen habe? Wenn ich einfach nicht aufmache, muß der Gesetzeshüter abziehen, denn er hat weder das Recht, das Womo aufbrechen zu lassen oder abzuschleppen. Desweiteren geht es um das Nächtigen (campieren) im Fahrzeug. Wenn ich aber nur parke und ein nettes Gespräch mit meiner Frau führe, weil ich halt ein Nachtmensch bin, der jede Nacht durchmacht, falle ich nicht unter dieses Richtlinie. PS: Vor 19 Jahren stand ich im Oktober abends in Reute / Tirol auf einen großen Wiesenparkplatz vor dem Ort. Da klopften die grünen Männchen an meine Tür, um mich zum Weiterfahren aufzufordern. Dies machte ich auch ohne Diskussion, um mich 300 m weiter im Ort in eine Sackgasse zu parken :D :D Grüße C.
Ist mir ziemlich egal, ob und wenn ja, wie die das machen: Ich meide solche Regionen einfach. Es gibt genügend Ecken in Europa, die zahlungsfähge Urlauber willkommen heißen und sie auch dementsprechend behandeln, Volker :wink: "Gemäß Tiroler Campinggesetz ..............ist das Nächtigen...........außerhalb von Campingplätzen verboten........"
Und das betrifft auch Privatgrundstücke, wenn diese nicht als Campingplätze ausgewiesen sind! :eek: Wir haben Verwandte in Tirol und wollten mit dem WoMo hin und in der Auffahrt zum Grundstück übernachten. Da genau gegenüber ein Polizist wohnt, hat unsere Verwandtschaft davon abgeraten, da auch hier das Campinggestz greift :( Haben die Camper es bis 2000 dermaßen übertrieben, oder woher kommt dieses Gesetz? :? Wie machen das die Tiroler mit den LKW?
Da übernachten doch auch immer wieder mal die Fahrer drin. Müssen die auch auf den Campingplatz? :? Gruss Flatus . Also so ein ähnliches Dokument haben wir in D, auch es unterscheidet sich je nach Bundesland in geringfügigen Details. Das kommt an den Scheibenwischer, egal ob jemand öffnet oder angetroffen wird. Natürlich nicht auf öffentlichen Str. oder Plätzen.
Aber auf Feldwegen, Wanderparkplätzen usw. Der ausstellende Ranger oder Förster, entscheidet im eigenen Ermessen ob der Fall weiter verfolgt wird. Bin nicht gefahren oder Onkel aus Amerika gibt es nicht mehr. Das Zauberwort heißt HALTERHAFTUNG, gib es mittlerweile in jeden Naturschutzgesetz. Das Heist kan der Fahrer nicht ermittelt werden, kann der Halter zum tragen der Ermittlungkosten herangezogen werden. Das ist in der Regel teurer als das ursprüngliche Busgeld. Noch ein Wort zur Fahrtüchtigkeit, bei meiner Dienststelle wird, steht das Fahrzeug auf einer sensiblen Stelle, und der Fahrer gibt als Grund Alkoholgenuss an, die Tat als vorsätzlich eingestuft. So weit zu Theorie, in der Regel bleibt es beim freundlichen Gespräch und Platzverweis ohne Anzeige. Aber..... wie man in den Wald ruft...... Gruß troms
hallo toms, wenn ich recht verstehe, gilt der erste Satz nur, wenn es sich um Naturschutzgebiet handelt. Der übliche Feldweg am Dorfrand ist nicht betroffen (mangels Rechtsgrundlage), richtig? Das gilt für die ganze freie Natur, egal ob Schutzgebiet oder nicht.
Wer unbefugt auf öffentlichen und privaten Wegen oder Flächen in der freien Natur, parkt oder fährt...... Gruß troms Hallo troms,
bitte ein link zu §en oder quellenangabe :!: :?: - wenn das alles so bis ins einzelne geregelt sein soll :!: Control €xpert Fahrtkosten was muss ein Händler zahlen bei Nachbesserung? |