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Gast: Übernachten mit dem Wohnmobil in Europa?
troms hat geschrieben:Das gilt für die ganze freie Natur, egal ob Schutzgebiet oder nicht.
Wer unbefugt auf öffentlichen und privaten Wegen oder Flächen in der freien Natur, parkt oder fährt......
Gruß troms
na jetzt wirds aber interessant. kannst mir mal eine Rechtsgrundlage verlinken? das einfache parken soll unter Strafe stehen?
oder reden wir aneinander vorbei?
willy13: Übernachten mit dem Wohnmobil in Europa?
inpraxi hat geschrieben:troms hat geschrieben:Das gilt für die ganze freie Natur, egal ob Schutzgebiet oder nicht.
Wer unbefugt auf öffentlichen und privaten Wegen oder Flächen in der freien Natur, parkt oder fährt......
Gruß troms
na jetzt wirds aber interessant. kannst mir mal eine Rechtsgrundlage verlinken? das einfache parken soll unter Strafe stehen? oder reden wir aneinander vorbei?
Die Halterhaftung gibt es in der BRD nur für den ruhenden Verkehr, nicht bei Verstößen gegen eine andere Verordnung oder Gesetz
Ordnungsbehörden versuchen damit zu drohen, ist aber rechtlich nicht haltbar.
Gast: Übernachten mit dem Wohnmobil in Europa?
willy13 hat geschrieben:
Die Halterhaftung gibt es in der BRD nur für den ruhenden Verkehr, nicht bei Verstößen gegen eine andere Verordnung oder Gesetz Ordnungsbehörden versuchen damit zu drohen, ist aber rechtlich nicht haltbar.
hallo willy,
schon klar, aber, wenn ich auf einem uneingeschränkten Pplatz parke am Dorf/Waldrand, gegen welche Vorschriften verstoße ich da?
troms: Übernachten mit dem Wohnmobil in Europa?
Hallo ich habe das Thema vor einiger Zeit mit Auszügen behandelt und hier eingestellt. Einfach mal die Suchfunktion benützen. Oder Tante G. bemühen und die Landes-Bundes Naturschutz Gesetze lesen. Der Gesetzgeber hat schon vor Jahren reagiert um diese Ausreden zu kontern. Das mit der sog. Halterhaftung im Naturschutzrecht ist bestehendes Gesetz, wurde auch schon angewandt, und hat sehr wohl bestand vor Gericht. Der Gesetzgeber wollte damit, in der Nähe der Ballungsräume, die vielen in der Natur abgestellten Fahrzeuge bekämpfen, bei denen in der Regel niemand am Fahrzeug anzutreffen ist.
Was mich immer wieder wundert ist das vermeintliche Wissen mancher Menschen. Diese Diskussionen führen wir dann draußen vor Ort, und nicht selten gipfelt das dann in eine Personalienverweigerung, Beleidigung oder Widerstandshandlung, und das Anfangs kleine Delikt endet als Straftat vor Gericht.
Gruß troms
troms: Übernachten mit dem Wohnmobil in Europa?
Noch eine kleine Anmerkung ich rede hier nicht vom Parkplatz am Dorfrand, sonder von Flächen, Wald-Feldwegen in der freien Natur, oder Parkplätzen in den Schutzgebieten.
Gruß troms
Gast: Übernachten mit dem Wohnmobil in Europa?
troms hat geschrieben:Noch eine kleine Anmerkung ich rede hier nicht vom Parkplatz am Dorfrand, sonder von Flächen, Wald-Feldwegen in der freien Natur, oder Parkplätzen in den Schutzgebieten.
Gruß troms
hallo toms,
ich möchte nur Fakten, will dich also nicht anmachen oder sonstwas.
Aber das Zitat oben widerspricht mA doch nun deiner Äußerung heute hier:
--> Link
Also ich rede exemplarisch von einem *uneingeschränkten* Wanderparkplatz, der durch eine uneingeschränkte Zufahrt erreichbar ist. Dass ich keine gesperrten Waldwege fahre, ist selbstverständlich.
Bin ich nun mit diesem W-parkplatz von einem Knöllchen bedroht? Wenn ja, mit welcher Rechtsgrundlage bitte?
giovannibastanza: Übernachten mit dem Wohnmobil in Europa?
troms, du hast vergessen dazu zu sagen , dass es sich bei diesen Parknachfragen um Womos handeln muss , weil hier die Vermutung naheliegt es würde darin geschlafen , ausser zur Herstellung der Fahrtüchtigkeit. Fahrtüchtigkeit herstellen wird durch Urteile mit etwa 4-5 Std Schlaf angenommen.
Über die STVO hinaus , das wird von fast allen Bloggern vergessen, hat jede Komune oder Region noch ihr eigenes Regelwerk , mit meist unterschiedlichen Namen , manchmal heißt es -Stadtrecht, manchmal - Ornungsverordnung-, in dem gewisses Verhalten mit Verwarngeld belegt wird.
Ist es so, troms ?
Gruß Giovanni.
troms: Übernachten mit dem Wohnmobil in Europa?
Nein das habe ich nicht vergessen, dies gilt für alle in der freien Natur (freie Natur ist immer außerhalb von Ortschafften) Ordnungswidrig abgestellten Fahrzeuge. Das bezieht sich, im meinen Fall auf das Naturschutzrecht. (Landesrecht oder Bundesrecht)
Beim Wanderparkplatz ist zu beachten, liegt er an einen Schutzgebiet ist er in der Regel, ein Bestandteil des Schutzgebietes und dessen Verordnung. Das heißt alles was im Schutzgebiet verboten ist, bis auf die Ausnahme das Fahrzeug zu Parken, wie zum Beispiel, Feuer machen, Blumenpflücken,
Campen usw. ist verboten. Das einmalige Übernachten mit Womo oder Wowa ohne Möbel davor stellen, wird aber auf dieser Art von Parkplätzen meistens toleriert.
Gruß troms
Gast: Übernachten mit dem Wohnmobil in Europa?
troms hat geschrieben:Nein das habe ich nicht vergessen, dies gilt für alle in der freien Natur (freie Natur ist immer außerhalb von Ortschafften) Ordnungswidrig abgestellten Fahrzeuge. Das bezieht sich, im meinen Fall auf das Naturschutzrecht. (Landesrecht oder Bundesrecht)
Beim Wanderparkplatz ist zu beachten, liegt er an einen Schutzgebiet ist er in der Regel, ein Bestandteil des Schutzgebietes und dessen Verordnung. Das heißt alles was im Schutzgebiet verboten ist, bis auf die Ausnahme das Fahrzeug zu Parken, wie zum Beispiel, Feuer machen, Blumenpflücken, Campen usw. ist verboten. Das einmalige Übernachten mit Womo oder Wowa ohne Möbel davor stellen, wird aber auf dieser Art von Parkplätzen meistens toleriert.
Gruß troms
uff, das ist schon schwierig, das rauszukitzeln:
wir gehen davon aus, dass die meisten Waldparkplätze/Wanderparkplätze Deutschlands in *keinem* Natur- oder Landschaftsschutzgebiet liegen, auch der, den ich jetzt gleich aufsuchen würde. Gehen wir davon aus, ich habe mich sogar bei der unteren Naturschutzbehörde erkundigt.
So.
nun bleibe ich nach der Wanderung einfach in dem PKW/Womo und schlafe dort. wohlgemerkt keine einschränkende Zufahrt, keine einschr. Regelungen vor Ort.
Dann hätte ein Polizist das Recht mir ein Knöllchen zu erteilen?
troms: Übernachten mit dem Wohnmobil in Europa?
Nein, es muss immer ein Rechtsverstoß vorliegen, selbst dann, wen er geringfügig ist, liegt es im Ermessen des dazu Berechtigten ober er das Ahndet oder nicht.
Gehen wir eher davon aus, die meisten Wander/Waldparkplätze liegen in einen Schutzgebiet.
Denkt daran das viele Parkplätze auch in den sog. Naturparks liegen. Die haben in der Regel auch eine Naturschutz VO, und da kommt es halt immer auf die Kollegen vor Ort an, wie streng sie die Gesetze vollziehen.
Gruß troms
Gast: Übernachten mit dem Wohnmobil in Europa?
troms hat geschrieben:Nein, es muss immer ein Rechtsverstoß vorliegen, ......
uff, das war aber eine schwere Geburt, las sich anfangs bei dir "etwas" anders, daher die penetrante Nachfrage :wink:
walter7149: Übernachten mit dem Wohnmobil in Europa?
troms hat geschrieben:Nein, es muss immer ein Rechtsverstoß vorliegen, selbst dann, wen er geringfügig ist, liegt es im Ermessen des dazu Berechtigten ober er das Ahndet oder nicht.
Gehen wir eher davon aus, die meisten Wander/Waldparkplätze liegen in einen Schutzgebiet. Denkt daran das viele Parkplätze auch in den sog. Naturparks liegen. Die haben in der Regel auch eine Naturschutz VO, und da kommt es halt immer auf die Kollegen vor Ort an, wie streng sie die Gesetze vollziehen.
Gruß troms
Na wo bleiben denn die konkreten quellen oder bestimmungen von naturparks oder kommunen :?: - dann kann jeder selber nachlesen wie er sich dort zum beispiel zu verhalten hat.
Erzählen kannst du hier viel und deine eigene meinung mitteilen. Jetzt relativierst du wieder alles und es liegt im ermessen des jeweiligen ordnungshüters-kollegen.
Dann bausch doch nicht alles unnötig auf und verunsichere nicht andere in ihrem handeln.
Control €xpertFahrtkosten was muss ein Händler zahlen bei Nachbesserung?
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