Durchfahrtsverbote B 7, B 27, B 400 > zGg 3500kg
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| BHP: "Durchfahrtsverbote B 7, B 27, B 400 > zGg 3500kg"
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Na wunderbar !
Ein Blick in unsere Strassenverkehrsordnung sagt aber was anderes.
Hängt da ein 3.5 to Verboten-Schild,ist das wohl eindeutig .
Wenn etwas Anderes gemeint ist,sollte auch etwas Anderes
durch Zusatzbeschilderung angezeigt werden !
Vielleicht sollen wir ein Schild an unsere Autos hängen:
"touristische EINREISE"
Das der LKW Verkehr dort nicht hingehört,war ja schon immer klar.
Der touristisch reisende,unserer Sprache nicht oder nur mässig
zugewandte Urlauber wird sich bedanken,wenn er nach der Gemeinde
befragt wird,in die er zu reisen gedenkt.
Gruß aus berlin
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| Anzeige: "Durchfahrtsverbote B 7, B 27, B 400 > zGg 3500kg"
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| Keybert: "Durchfahrtsverbote B 7, B 27, B 400 > zGg 3500kg"
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..... allen, die mehr als 3,5 To. durch die Lande lenken :( Vergesst die Politik, Leute! Die ganze Gesellschaft is inner Dekadenz und je höher die Karriereleiter unserer Volksväter und -mütter, desto mehr hamse anner Waffel :ooo: Denn: Gerade für uns Mobile ist doch der Weg das Ziel! Wie oft halte ich an Örtlichkeiten, die eigentlich gar nicht auf meinem Plan standen - und wenn ich einfach mal nur durchkreuzen will ( also nix laden etc.) ja was is denn dann dabei :?: Ganz abgesehen davon, wie das in der Praxis juristisch gehandhabt werden soll ....
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| KlausGibisch: "Durchfahrtsverbote B 7, B 27, B 400 > zGg 3500kg"
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Hallo Leute,
jetzt klärt mich doch mal bitte auf!
ich dachte immer, die Maut betrifft nur LKW´s und keine Womos.
Was hat denn nun das Fahrverbot, auf den besagten Straßen, mit unseren Womos zu tun. Wir sind doch keine LKW´s, oder denke ich hier falsch?
Gruß
Klaus
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| Gast: "Durchfahrtsverbote B 7, B 27, B 400 > zGg 3500kg"
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Du hast natürlich recht, ein Womo ist kein LKW. Allerdings gilt die Ausschilderung auch nicht für LKW´s sondern für Fahrzeuge mit einem zGg von mehr als 3,5 to. Hierdurch sind dann auch wieder Womo,s betroffen, soweit sie in dieser Gewichtsklasse liegen.
Mit der Maut haben diese Durchfahrtsverbote nach meiner Meinung wenig zu tun, da die Maut für LKW mit einem zGg von 11 to und mehr gelten, die Durchfahrtsverbote jedoch ab 3,5 to gelten.
So, ich hoffe du blickst nun wieder durch. :wink:
Stephan
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| BHP: "Durchfahrtsverbote B 7, B 27, B 400 > zGg 3500kg"
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Also, in der Gegend hat es schon immer Beschränkungen für LKW
gegeben.
Die aktuelle Einschränkung ist mit der Maut eingeführt worden,damit
der LKW-Verkehr jetzt erst recht auf der Autobahn bleiben muss.
Da kann man nämlich schön das Autobahn-Nadelöhr Bad Hersfeld
umfahren.
Aber gleich auf 3.5 to runter zu gehen,ist natürlich unfug.
Gruß aus berlin
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| HaraldF: "Durchfahrtsverbote B 7, B 27, B 400 > zGg 3500kg"
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Also ich denke, das beste Mittel ist , auf der Autobahn bleiben und schnellstens durch durch die Gegend ! Wer hat denn schon Lust sich mit nem Udl ( Hamburgischer Fachbegriff für grüne ( hier jetzt THW-Uniform)) abzudiskutieren, die haben doch im Zweifel sowieso Recht und in der STVO ist kein Freiraum für Diskussionen und Ausnahmeregelungen ! Die Herrschaften werden an Hand der sinkenden Camperzahlen und Umsatzzahlen im Touristikbereich schon merken, was sie da falsch machen !
Ich gebe mein Geld nur in Gegenden aus, in denen ich auch willkommen bin !
Gruss
Harald
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| wienix: "Durchfahrtsverbote B 7, B 27, B 400 > zGg 3500kg"
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sagen wir´s mal indirekt: ich freu mich schon jetzt auf den goldenen oktober ( IN frankreich !!!) und die nächste silvesternacht ( IN ITALIEN !!! )
... irgendwie macht hier viel zu viel immer weniger spaß - von der geselligkeit in der peer-group abgesehen :)
glücklicherweise gibt es gute alternativen :)
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| WJM: "Durchfahrtsverbote B 7, B 27, B 400 > zGg 3500kg"
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| Gast hat folgendes geschrieben:: | Hier nun die noch ausstehende Antwort. Auch hier bezieht man sich auf touristische Gründe, die dazu führen das Wohnmobilisten Be- und Entladern gleichgestellt werden und damit "freie Fahrt" genießen.
"Guten Tag Herr Müller,
gerade haben wir mit dem Amt für Straßenverkehrswesen geklärt, dass Sie nicht angehalten werden. Das Verbot gilt für den gewerblichen Güterkraftverkehr.
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Und wieder wird eine neue Kategorie erfunden, die es Schilds-maessig gar nicht gibt....8-))
| Zitat: |
Nach der reinen Sachlage fiele Ihr Motorhome zwar unter die Kategorie, die auf der B 27 und der B7 nicht mehr fahren dürfte. Da Sie aber hier übernachten – oder touristische Einrichtungen nutzen – wollen, werden Sie mit einem Be -und Entlader gleichgesetzt.
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Und wieder quatschen die etwas anderes als hieroben....
Wenn nicht 'gewerblich-LKW', dann ist den Rest doch egal?
| Zitat: |
Und dürfen die Bundesstraßen benutzen. Zur Planung Ihres Aufenthaltes finden Sie auf unserer Internetseite --> Link unter dem Hauptpunkt „Gastgeber“ in den Unterpunkten „Wohnmobil Stellplätze“ und „Campingplätze“ das Richtige für Sie. Übrigens ist der stellplatz Franzrasen in Bad Sooden-Allendorf als einer der 28 Top-Plätze in Deutschland ausgezeichnet worden. Und in die WerratalTherme gelangen Sie von dort aus bequem zu Fuß.
Gastfreundliche Grüße aus der Werra-Meißner Region
(Name durch mich entfernt)
Werra-Meißner Touristik e.V.
Niederhoner Str. 54
37269 Eschwege" |
Uebrigens, in Holland sind alle >3500kg Wohnmobile LKW, im Gegensatz zu die meiste andere EU-Laender....
(einzige Ausnahme sind import-BRD-Wohnmobile die als BRD-PKW (M1) in NL als solches 1:1 anerkannt werden mussen)
Willem (der demnaechst die NL-Behoerde in den Wahnsinn treiben wird, mit einem alten import 5500kg 7-Sitzer....der hiesige M1 geht nicht (max 5000kg), Bus (M2-M3) geht nicht (zu wenig Sitze), und unser alte Kategorie LKW geht in NL auch nicht, weil nur max 2 Sitzreihen Doppelkabine (meine hat defacto 3 Sitzreihen) Jan
Und ich will unbedingt PKW haben, damit das ganze dann wiederum 120km/h fahren darf....:))
(wenigstens in NL)
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| Pijpop: "Durchfahrtsverbote B 7, B 27, B 400 > zGg 3500kg"
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Wie schön zu lesen daß es nicht nur in Deutschland Probleme mit der
Einteilung in M und N Klassen gibt.
Pijpop
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| slomo: "Durchfahrtsverbote B 7, B 27, B 400 > zGg 3500kg"
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Warum regt ihr euch denn über diese Verbote auf.
Offensichtlich wollen uns Camper diese Gemeinden, wie auch schon Tirol seit längerem, nicht.
Also macht ihnen die Freude und tragt eurer Geld in Gegenden in denen ihr willkimmen seit.
Immer frei nach dem alten Mozzo:
"Stellt euch vor die machen ein Verbot und keiner kommt mehr".
Wenn die Gemeinden draufkommen, daß plötzlich die vielen Camper kein Geld mehr dort lassen, dann ändert sich ganz schnell wieder etwas.
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| dello-beulino: "Durchfahrtsverbote B 7, B 27, B 400 > zGg 3500kg"
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Ich glaube, das eigentliche Problem wurde hier noch deutlich gemacht.
Die angebrachten Verkehrszeichen (Zeichen 252) beinhalten "Fahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 t einschließlich ihrer anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse".
Alle in diesem Forum vorgeschlagenen Ergänzungen, um Wohnmobile von dieser Reglung auszunehmen sind nicht zulässig, da es diese Ergänzungen in der Staßenverkehrsordnung nicht gibt - Das bedeutet, Wohnmobile können nicht ausgenommen werden, weil es für Wohnmobile kein Verkehrszeichen gibt. Es fehlt ein entsprechendes "Sinnbild". Wir erleben die gleiche Einschränkung bei dem Verkehrszeichen 277 (Überholverbot für "LKW"), mit dem das Überholen für alle Fahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 t mit Ausnahme der o.g. Fahrzeuge verboten wird.
Im übrigen bitte ich bei der Kritik an den betroffenen Gemeinden folgendes zu bedenken: Die Straßensperrungen wurden von der Hessischen Landesregierung zum Schutz der betroffenen Anwohner an diesen Straßen angeordnet. Die Kommunen haben darauf keinerlei Einfluß und den Verkehrbehörden sind die Hände gebunden, da die STVO keine Alternative zu der angebrachten Beschilderung bietet.
Meiner Meinung wäre eine Lösung in § 39 STVO ein "Sinnbild" für Wohnmobile aufzunehmen, um mit diesem "Sinnbild" die entsprechenden Ausnahmen zu kennzeichnen, bzw auch eine einheitliche Hinweisbeschilderung z.B. für stellplätze zu erreichen
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