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Anhängevorrichtung für Smart KleinwagenHallo liebe Forummitglieder!
Bin auf der Suche nach einer Anhänge (Abschlepp)- Vorrichtung für Klein PKW. Kann mir jem,and weiterhelfen? Danke Sowas gibt es ... aber für Fahrzeuge mit deutscher Zulassung nicht erlaubt..
Nur für Abschleppunternehmen mit besondere Zulassung der Schleppfahrzeuge.. Tischer baut sowas und noch einige andere Habe mir die Fa Tischer rausgesucht, dürfte aber nur massive Dinger bauen.
Wir wollen was zarteres :? Danke für die Mühe
Darft dann in Deutschland auch nicht nutzen Guude!
Mal was grundsätzliches: Es gibt nach dem Gesetz 3 "Variationen" des Schleppens: a) anschleppen - kennt wohl jeder b) abschleppen - ein defektes Fahrzeug in die nächste geeignete Werkstatt "schleppen" c) schleppen - ein gebrauchsfertiges Fahrzeug als Anhänger benutzen. a und b sind ok c ist verboten. Also einen PKW an das WoMo hängen ist verboten. Mal ganz abgesehen von der Führerscheinfrage. WoMo + Smart = Zug mit 4 Achsen! CU Vutschko Hallo,
es ist nicht verboten. Ein deutsches Reisemobil mit PI Kennzeichen, deutschen Besitzer und Fahrer mit einem Fiat Kleinwagen mit einer V Deichsel an seiner Anhängerkupplung im Schlepp. Alles nach seiner Auskunft legal. Hat alle Bescheinigungen Papiere dafür. Gruß Reinhold. Hi,
Mann oh Mann, wie oft und äußerst umfangreich wurde dieses Thema hier schon diskutiert....... Nach deutschem Gesetzestand ist es in nicht erlaubt, also gesetzeswidrig. Wer etwas anderes behauptet hat keine Ahnung, ist also unwissend!!!!!!! Grüße aus Neuss! Johannes
hallo alles richtig gruss ingo
Ironie an -Klar, wenn die das sagen. Auch Kim Schmitz hat mit megauploa........ alles im Legalen bereich gemacht. Sagt er :!: Ironie aus Es wird evt. geduldet, rein gesetzlich VERBOTEN :!: Die weiterfahrt kann aber auch untersagt werden. @ Johannes
Das PI steht für Pinneberg/Deutschland. Mit dem "unwissend" würde ich nicht so laut sein. Nach seinen Angaben (dem Fahrer und Halter des PI Womo's) ist dieses legal. Das an der Deichsel hängende KFZ darf das zul. Ges.Gewicht in ungebremsten Zustand nicht das zulässige Anhänge Gewicht in ungebremsten Zustand des ziehendes KFZ überschreiten. Die Lenkradverriegelung muß natürlich entsperrt sein. Das gezogene Fahrzeug hat ein "eigenständiges" Kennzeichen mit dem Lichtsignalen des ziehenden Fahrzeuges. Der Fahrer "muss" die neue Fahrerlaubnis (Scheckkartenformat) haben, dort ist geregelt: zwei Achsen und der zulässige Abstand der Achsen. An dem "FIAT" ist eine Vorrichtung angebaut, (zwei Ösen) wo die V-Deichsel mit einem langen Bolzen und Sicherungsstifte angebracht wird. Dieses ganze ist in Deutschland montiert, zugelassen und behördlich abgesegnet worde. Wer dieses nicht glaubt der fahre bitte nach Kroatien auf dem kleinen Autokamp Prosika, nahe Pakostane (zwischen Zadar und Sibenik) und sehe es sich dort an. Vor ca. zwei Wochen waren wir dort und der Fahrer wollte dort noch länger bleiben. Ich hätte Fotos machen sollen, zu spät. Gruß Reinhold. Nachtrag: Wenn es verboten wäre, glaubt jemand das Fahrzeug fährt mehrmals im Jahr von Pinneberg quer durch Deutschland, Österreich, Slowenien nach Kroatien, oder wie berichtet durch Luxemburg, Frankreich, Spanien nach Marroko zum Überwintern. Er ist schon mehrmals kontrolliert worden, auch in Deutschland. Peugeot J5 2,5 TD, Nachrüstung auf grüne Plakette Gebrauchter N+B Arto 69 L - Kaufempfehlung |