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Betrüger bei Mobile.de

ausschließlich für Links zu Verkäufen auf eBay oder Mobile.de
Forumsregeln
Bitte keine "Spaß-Auktionen" hier posten, sondern nur eigene Angebote oder aber Artikel, die tatsächlich für andere User nützlich sind.

schaetzelein: Betrüger bei Mobile.de

8. Darf ich für meine Artikelbeschreibung Fotos aus dem Internet oder anderen
Artikelbeschreibungen verwenden?

Nein, grundsätzlich nicht. Die Verwendung fremder urheberrechtlich geschützter Fotos, Bilder oder Texte aus den Artikelbeschreibungen anderer eBay-Mitglieder oder aus anderen Quellen im Internet ohne Einwilligung des Rechteinhabers stellt in der Regel eine Urheberrechtsverletzung dar.

Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen des Urhebers. Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentliche wiederzugeben und zu bearbeiten.
Wann ist ein fremder Text oder ein fremdes Bild urheberrechtlich geschützt?

Texte von anderen eBay-Mitgliedern oder anderen Internetnutzern sind immer dann urheberrechtlich geschützt, wenn sie eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Das setzt voraus, dass der Text ein gewisses Maß an Individualität aufweist. Auf die Länge eines Textes kommt es dabei nicht an!

Bildwerke (Fotos, Bilder, Produktabbildungen, etc.) sind generell urheberrechtlich geschützt, ohne dass es auf eine bestimmte Gestaltung oder Schöpfungshöhe ankommt. Jede unbefugte Nutzung eines fremden Fotos ohne Einwilligung des Rechteinhabers stellt daher eine Urheberrechtsverletzung dar!

Was kann passieren, wenn ich gegen das Urheberrecht verstoße?

Wird unbefugt in das Urheberrecht eingegriffen, stehen dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen den Verletzer zu.

In der Regel wird der Urheber bzw. der Rechteinhaber den Verletzer abmahnen und auffordern, eine sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Damit verpflichtet sich der Verletzer den Rechtsverstoß in Zukunft nicht mehr zu wiederholen. Die Kosten der Abmahnung (in der Regel die Anwaltskosten) muss der Verletzer tragen. Diese liegen in der Regel über 600 EUR.



so steht es bei ebay und ich denke, dass es bei mobile nicht anders ist.
Es handelt sich also um eine Urheberrechtsverletzung und ist strafbar.


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