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Ein schönes EU Urteil

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dieter2: Ein schönes EU Urteil

Der europäische Gerichtshof hat entschieden das gebrauchte Softwarelizenzen generell
weiterverkauft werden dürfen.

Das gilt nicht nur für Kopien auf CD und DVD sondern auch wenn die Software
direckt online bezogen worden sind.

Rechtssache C-128/11

Ab und an kommt sogar was Nützlichen von dorten :)

Gruss Dieter

mueckenstuermer: Ein schönes EU Urteil

Danke für die Info.

a.w.meincke: Ein schönes EU Urteil

Du hast aber vergessen zu scheiben,
ob Softwarelicenzen, die normaerweise für den Gebrauch an einem Computer vergeben werden, dann auch nur an einen Besizer eines Computers weiterverkauft werden könen, oder ob Du sie auf CD vervielfältgt dann beliebig vemarkten (unter´s Volk) verteilen kannst.
Ich nehme mal an, letzteres war nicht gemeint.

matthiast4: Ein schönes EU Urteil

a.w.meincke hat geschrieben:Du hast aber vergessen zu scheiben,
ob Softwarelicenzen, die normaerweise für den Gebrauch an einem Computer vergeben werden, dann auch nur an einen Besizer eines Computers weiterverkauft werden könen, oder ob Du sie auf CD vervielfältgt dann beliebig vemarkten (unter´s Volk) verteilen kannst.
Ich nehme mal an, letzteres war nicht gemeint.




Die Lizenz ist ja die Erlaubnis zur Nutzung, diese hat mit der Software an sicht (und nur die kann man evtl. auf CD kopieren) wenig zu tun.
Aber natürlich kann man die Lizenz nur einmal verkaufen, dann hat ja jemand anders das Nutzungsrecht und ich selbst muss die Nutzung natürlich auch beenden.
Ein gutes Urteil, vorerst. Die Hersteller werden aber sicher reagieren.

alterschalter: Ein schönes EU Urteil

Ich verstehe es eher so, dass die Softwarelizenzen, die z.B. durch einen "Dongel" geschützt sind, betrifft.

Wieso auch nicht?!

Ich erwerbe eine Softwarelizenz für 1, 2 oder mehr Arbeitsplätze.
Wenn ich diese nun verkaufe, funktioniert die Software ja nur mit dem "Dongel", den ich na also folglich mit verkaufen muss.
Ohne den Schutz funktioniert die Software nicht.
Es ist also gewährleistet, dass nur der Besitzer des Schutzmoduls auch den entsprechenden Zugang zur Softwarenutzung hat.

Damit ist das für mich absolut o.k. und wildes Kopieren und "unters Volk bringen" der Software ist somit ja nicht möglich.

Mein Eigentum kann ist verkaufen - war das denn vorher nicht so :roll: ?

tober: Ein schönes EU Urteil

NAja, die Softwarehersteller wollen halt mit allen mitteln den Umsatz erhöhen.
So nach dem Motto - wer das Programm/Software nicht mehr braucht kann es ja auf den Müll werfen - weiterverkaufen darf er es nicht. So kann man mehr Umsatz machen.
Die vergleichen Ihre Produkte anscheinend mit Klopapier welches ja auf dem Gebrauchtmarkt auch keine Rolle spielt. :D


Mangelbeseitigung - Wieviel Zeit ist angemessen?
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