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3 Jahre ASU - kein rankommen

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[Admin]: "3 Jahre ASU - kein rankommen"
dragstarman hat folgendes geschrieben::
@Dirk
Zitat:
oder man ist gänzlich ASU befreit........so wie ich


Erkläre das mal einem Womo-Mieter? :gruebel:



siehe Absatz 1, Punkt 1b: --> Link
Anzeige: "3 Jahre ASU - kein rankommen"
Gast: "3 Jahre ASU - kein rankommen"
Dirk hat folgendes geschrieben::
siehe Absatz 1, Punkt 1b: --> Link


@Dirk: dein Panzer hat nur drei Räder? :D

Oh! sehe gerade nur ZWEI , was ist denn auf der anderen Seite ? Gleiskette? :lol: :loldev: :lol:
Tipsel: "3 Jahre ASU - kein rankommen"
Nee, die Hinterachse fehlt :D daher nur 25 km/h
[Admin]: "3 Jahre ASU - kein rankommen"
völlig richtig! Ich hab nur 2 Räder!


IngolfSW: "3 Jahre ASU - kein rankommen"
Hat gut geklappt :) war heute früh gleich bei der Zulassungsstelle.

Jetzt hab ich 3 Jahre ASU :musik:

Aber erst nach dem ich dem Chef der Zulassungsstelle gezeigt habe wo es steht.

StVZO Anlage XIa zu § 47a - 2.2.1.1.

Danke nochmal für alle Links :)
wolfherm: "3 Jahre ASU - kein rankommen"
IngolfSW hat folgendes geschrieben::
Hat gut geklappt :) war heute früh gleich bei der Zulassungsstelle.

Jetzt hab ich 3 Jahre ASU :musik:

Aber erst nach dem ich dem Chef der Zulassungsstelle gezeigt habe wo es steht.

StVZO Anlage XIa zu § 47a - 2.2.1.1.

Danke nochmal für alle Links :)


Jetzt würde ich der Zulassungsstelle ein Beraterhonorar für Weiterbildung in Rechnung stellen. :D :D :D
IngolfSW: "3 Jahre ASU - kein rankommen"
wolfherm hat folgendes geschrieben::
IngolfSW hat folgendes geschrieben::
Hat gut geklappt :) war heute früh gleich bei der Zulassungsstelle.

Jetzt hab ich 3 Jahre ASU :musik:

Aber erst nach dem ich dem Chef der Zulassungsstelle gezeigt habe wo es steht.

StVZO Anlage XIa zu § 47a - 2.2.1.1.

Danke nochmal für alle Links :)


Jetzt würde ich der Zulassungsstelle ein Beraterhonorar für Weiterbildung in Rechnung stellen. :D :D :D


Ist wahscheinlich zuviel verlangt, die Verordnung 27 vom 9.11.2004 jetzt schon in die Unterlagen einzubessern. :wink:
Plaggehu: "3 Jahre ASU - kein rankommen"
Hallo Ingolf,
ich muss zunächst einmal sagen, dass ich dir sehr zu Dank verpflichtet bin, denn durch dich bin ich auf die ganze Sache erst einmal aufmerksam geworden.
Ich habe vor 2 Wochen mein neues Womo (3,5 To) angemeldet und habe nur 2 Jahre TÜV und AU bekommen. Ich war jedoch nicht weiter verwundert, da ich aus früheren Zeiten kannte, dass Womos etwas anders behandelt werden als PKW.
Aufrund deines postings habe ich eine Weile gegoogelt und u. a. den Bericht vom ADAC gefunden. Ein Anruf beim Straßenverkehrsamt brachte Klärung. Ich komme soeben wieder mit 3 Jahre TÜV, 3 Jahre AU und einem neuen Zulassungsschein, welches man mir alles ohne Mucken und mit einer Entschuldigung überreichte. :)

Du hast noch mindestens 1 Bier bei mir gut ! :wink:

Gruß Uli
bastelwastel: "3 Jahre ASU - kein rankommen"
Bei uns hatte die Zulassungsstelle die neuen Unterlagen. Sie war aber der Meinung, das sie erst ab 1ten Juni diesen Jahres gültig wäre und da unser Wohmo im April zugelassen worden ist würde es für uns nicht gültig sein.

Der TÜV wußte Bescheid, er hatte nur keine Plaketten, die bis 2008 gültig waren, da er normalerweise nur die Turnusprüfungen von zwei Jahren macht. Er hat uns angeboten im Januar nochmal zu kommen und dann bekämen wir sie für 2008. War uns aber zu unsicher, wer weiß was den Verordnungsschreibern im Wahn noch so einfällt.

Die Dekra habe ich aufgeschlaut und den war es nochnichtmal peinlich. Erst als der Prüfer zu mir am Telefon sagte, daß die Erteilung der Plaketen im Ermessen des Prüfers läge bin ich aus der Haut gefahren. Der dachte wohl, nur weil er mit einer Frau telefoniert kann er alles als Entschuldigung anbringen.
Na ja so sind sie unsere Behörden, man muß sich noch um alles selber kümmern und sich selber informieren damit man in diesem schönen Land zu seinem Recht kommt.
Plaggehu: "3 Jahre ASU - kein rankommen"
Hier noch vielleicht zur weiteren Aufklärung die Antwort vom TÜV-Nord auf meine Anfrage hin.

(Ich hoffe, es ist einigermaßen verständlich, obwohl ich die Tabelle hier nicht reinkopiert bekomme)


Zeitabstand der Hauptuntersuchungen für Wohnmobile

Die Zeitabstände der Hauptuntersuchungen (HU) und Sicherheitsprüfungen (SP) sind in der Anlage VIII zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt. Die nachstehende Tabelle zeigt einen für Wohnmobile relevanten Auszug aus der Anlage VIII.


Art des Fahrzeugs
Art der Untersuchung und Zeitabstand



Hauptunter-suchung
Sicherheits-prüfung



Monate
Monate

2.1.6
Wohnmobile



2.1.6.1
mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t



2.1.6.1.1
bei erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeugen für die erste Hauptuntersuchung
36


2.1.6.1.2
für die weiteren Hauptuntersuchungen
24


2.1.6.2
mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t



2.1.6.2.1
bei erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeugen in den ersten 72 Monaten
24


2.1.6.2.2
für die weiteren Hauptuntersuchungen
12


2.1.6.3
mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t
12







Zeitabstand der Abgas-Untersuchungen (AU)

Den Zeitabstand der Untersuchungen für Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes regeln die zuständigen obersten Landesbehörden im Einzelfall oder allgemein. Die anderen Kraftfahrzeuge sind mindestens in folgenden regelmäßigen Zeitabständen einer Abgasuntersuchung zu unterziehen:

2.1
Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor


2.1.1
ohne Katalysator oder mit Katalysator, jedoch ohne lambdageregelte Gemischaufbereitung
12 Monate

2.1.2
mit Katalysator und lambdageregelter Gemischaufbereitung


2.1.2.1
allgemein



bei erstmals in den Verkehr gekommenen Personenkraftwagen oder Wohnmobilen für die erste Untersuchung
36 Monate


für die weiteren Untersuchungen
24 Monate

2.2
Kraftfahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor


2.2.1
bis 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht


2.2.1.1
bei erstmals in den Verkehr gekommenen Personenkraftwagen oder Wohnmobilen für die erste Untersuchung
36 Monate


für die weiteren Untersuchungen
24 Monate

2.2.2
über 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht
12 Monate



Mit freundlichen Grüßen

Bert Korporal
TÜV NORD Mobilität
--> Link

        FrankM: "3 Jahre ASU - kein rankommen"
        IngolfSW hat folgendes geschrieben::
        Hat gut geklappt :) war heute früh gleich bei der Zulassungsstelle.

        Jetzt hab ich 3 Jahre ASU :musik:

        Aber erst nach dem ich dem Chef der Zulassungsstelle gezeigt habe wo es steht.

        StVZO Anlage XIa zu § 47a - 2.2.1.1.

        Danke nochmal für alle Links :)


        Freut mich für dich, aber welche Konsequenzen hat der "Chef" daraus gezogen? Ich meine, der Chef war unfähig, die Mitarbeiter ebenso,...hat man sich entschuldigt, hat jemand seine Kündigung eingereicht?

        Gruß

        Frank
        bastelwastel: "3 Jahre ASU - kein rankommen"
        Wie oben schon mal erwähnt, wir haben die Parkgebühren wegen wiederholter Anfahrt bezahlt bekommen
        Camperfan: "3 Jahre ASU - kein rankommen"
        Da bin ich beruhigt, dass Du es endlich geschafft hast, ging vielen von uns so, aber wenn man hrtnäckig ist und die Beweise gleich mitbringt ...

        Wie schon von mir bschrieben, dann klappt´s.

        Aber so ist das in dem deutschen Vorschriften- und Gesetzes- und Verordnung-s mit Ausnahmen- Wahn --- kein Durchblick!!!!!!!!!
        IngolfSW: "3 Jahre ASU - kein rankommen"
        FrankM hat folgendes geschrieben::
        IngolfSW hat folgendes geschrieben::
        Hat gut geklappt :) war heute früh gleich bei der Zulassungsstelle.

        Jetzt hab ich 3 Jahre ASU :musik:

        Aber erst nach dem ich dem Chef der Zulassungsstelle gezeigt habe wo es steht.

        StVZO Anlage XIa zu § 47a - 2.2.1.1.

        Danke nochmal für alle Links :)


        Freut mich für dich, aber welche Konsequenzen hat der "Chef" daraus gezogen? Ich meine, der Chef war unfähig, die Mitarbeiter ebenso,...hat man sich entschuldigt, hat jemand seine Kündigung eingereicht?

        Gruß

        Frank

        Wenn ich so nachlässig mit Änderungen währe, könnte es Tote geben und ich käm hinter Gittern.
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