| katze-bruno: "Sprinter Urteil"
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hallo dirk,
das mit dem blitzen scheint immer so zu sein.
die fragen definitiv nur den halter ab.
bei mir war mittlerweile bereits 2mal die pkw-abrechnung, trotz zgg 4,3 t.
habe auch wirklich nichts dagegen.
grusz hartmut :D
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| Anzeige: "Sprinter Urteil"
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| WJM: "Sprinter Urteil"
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| Hymer_camp hat folgendes geschrieben:: | Ein herzliches Hallo an alle im Forum. Ich habe bis jetzt nur zugehört. Aber die Problematik der sprinter oder gleichwertiger "Geschosse" im Straßenverkehr reizt mich doch zu einer Antwort. Wenn Fahrzeuge mit einer Bremsanlage die für Geschwindigkeiten von ca. 8o Kmh noch ausreichend sind, mit 150 legal über die Autobahn brettern, verstehe ich die Welt nicht mehr. Ich Habe seit ca 10 Jahren verschiedene Wohnmobile über ungefähr 100.000 Km bewegt habe aber tunlichst vermieden aus über 100 Kmh eine Vollbremsung hinlegen zu müssen.
Alleine das Gefühl über 3 Tonnen im Genick zu haben hat mich doch relativ vorsichtig sein lassen. Mit der Gewißheit noch keinen "Bremsplatten" hinterlassen zu haben
Grüßt Euch Wolfgang |
Wird in Europa, im Gegensatz zu USA, die Bremsleistung nicht auf die *technisch* erreichbare Hoechstgeschwindigkeit gemessen?
Also X-fach Vollbremsung ab V-max?
In den USA nur ab V-erlaubt....
Uebrigens: ich versuche schon seit Jahren Einsicht zu bekommen in die Kategorie PKW >3500kg, Europa-weit....sogar bei uns in NL herrscht da grosse Verwirrung, nochmal extra weil bei uns Wohnmobile >3500kg als LKW eingestuft werden[*]....aber mit Ausnahme von spaetere/graue Import, wenn die im ausland als PKW registriert waren (und, Verwirrung^2, das *soll* bei einige BRD-Exemplaren der Fall gewesen sein(!?!)).
Andersrum sind die Momentan auch nicht Konsequent, ich hab ein Beispiel eines ex-Militaerischen Volvo, 4.5 tonnen, der in schweden als 'Lastbil' registriert war, aber mit 8 Sitzplaetze, ohne separaten Laderaum....und weil seit kuerzem in NL keine Peronen im Laderaum sitzen duerfen, muessten die das um-registrieren zu PKW, anstatt 1:1 zu LKW.
(dies ist momentan mein Argument um auch ein 5.5 tonnen Volvo, mit Doppel-Kabine, als PKW registrieren zu lassen....zwar ein Laderaum, aber deren Abmessungen waeren *unterhalb* von 3500kg zu gering um als (fiskaler) LKW registriert zu werden (oberhalb von 3500kg gibt es solche Kriterien eigentlich nicht, aber nur weil fast keiner das bei ein Neu-Fahrzeug will (wegen unsere Strassen-Steuer, PKW-diesel ist 4-fach hoeher als LKW-diesel))
Aber/und: wenn ich das obenstehende BRD-Gerichtsurteil lese, dann heisst jetzt die groesste Frage: wo liegt die Schiedslinie 'Personen-Transport' vs 'Gueter-Transport', wenn beide als PKW registriert sind?
(wie ist das ueberhaupt moeglich?....PKW-Mehrzweck, Sitze ausgebaut?)
Und/oder: wie kann man Solches *ueberhaupt* automatisch bebussen, falls nicht von der Polizei gestoppt und protokolliert (wie die Einrichtung aussah)?
[*] LKW, 'weil nicht grundsaetzlich fuer (reines) Transport von Personen gedacht, sondern Verbleib & Uebernachtung'
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| WJM: "Sprinter Urteil"
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Uebrigens, auch laut EU-Klassifizierung sind wenigstens momentan PKW bis 5000kg moeglich (M1).
Da wobei die LKW/Nuetzfahrzeuge bereits in N1 (bis 3500kg) und N2 (bis 7500kg (oder 12.000?)) aufgeteilt sind.
Dazu gilt in NL fuer unsere 80-120km/h Geschwindigkeits-Begrenzung, oberhalb von 3500kg, nur das Kriterium 'LKW' oder 'PKW'....und neulich sind sogar unsere >3500kg 'LKW' Wohnmobile dazu gekommen, per richterliches Urteil, 'weil zwar kein reiner PKW/personentransport, aber nun auch nicht fuer Guetertransport gedacht'.
(also brauchen wir gar nicht mehr die Gesetzes-Luecke 'grau-Import als PKW/Wohnmobil')
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