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Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??

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bert: "Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??"
Das ist auch in Österreich umstritten,
wird oft auch von der Polizei verschieden ausgelegt.
Ich habe mal auf einem Parkplatz bei einem öffentlichen
Aubad geparkt. Da waren die berühmten Verbotsschilder
mit dem durchgestrichenen Alkovenmobil.
Natürlich war die Rennleitung dann gleich vor Ort und wollte mich zum nahen
Campingplatz verweisen.
Ich teilte ihnen mit daß ich nur am Tag parken wolle.
Meinten dann sie würden es am Abend überprüfen,
da war ich aber schon weg.
Wenn ich nicht zufällig beim Mobil gewesen wäre
hätte ich mit Sicherheit auch ein Knöllchen bekommen.

Ähnlich ist es mit dem Freistehen bei uns.
Wird meistens in einem Ort ohne Campingplatz gedultet,
es sei denn es werden "Wagenburgen" gebildet.
Anzeige: "Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??"
Kerli: "Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??"
Hallo Leute,

zum Thema findet ihr in der aktuellen PR0M0BIL-Ausgabe ( 02 / 2006 )
auf Seite 80 auch ein paar Zeilen.

Hier nun der Text aus PR0M0BIL:

"Unterwegs auf großer Deutschland-Tour. Und wieder ist ein Etappenziel erreicht. Am Eingang der Kleinstadt bietet sich ein öffentlicher Parkplatz für eine kurze Rast und einen anschließenden Spaziergang an. Doch in der Einfahrt prangt ein Zusatzschild: Nur für Pkw. Was tun?
Der juristisch richtige Tipp muss leider lauten: Lieber einen anderen Parkplatz suchen! Nach Paragraph 12, Absatz 3, 8 e der Straßenverkehrsordnung (STVO) ist das Parken auf Parkplätzen unzulässig, wenn es durch Zusatzschilder verboten ist.
Wenn dieses Zusatzschild nun einen Pkw zeigt, ist der Fall eindeutig. Auf einem so gekennzeichneten Parkplatz dürfen ausschließlich Pkw zum Parken abgestellt werden. Von Rechts wegen dürfen dort noch nicht einmal kleinere Campingbusse über 2,8 Tonnen Gesamtgewicht parken, wenn es sich dabei laut Fahrzeugpapieren um ein „So. Kfz Wohnmobil“ handelt. Nur wenige Modelle sind auch laut Zulassung ein Pkw. Von außen sieht man etwa einem ausgebauten VW Transporter diesen Unterschied nicht an.
Bei einem aufgebauten Reisemobil und zum Teil auch bei größeren Campingbussen verhält sich das anders. Hier erkennt jeder schreibwütige Polizeibeamte schon an der bloßen Größe und am äußeren Erscheinungsbild, dass das Fahrzeug nicht auf die als Pkw-Parkplatz gekennzeichnete Abstellfläche gehört.
Im Grunde kommt es noch nicht einmal auf die
Größe des Fahrzeugs an, sondern lediglich auf seine Klassifizierung. Die Straßenverkehrsordnung behandelt eine Stretch-Limousine genau wie einen Smart – nämlich als Pkw. Und der gleiche Grundsatz gilt auch für Reisemobile. Für einen kleinen Sechs-Meter-alkoven gelten die gleichen Rechte und Einschränkungen wie für einen Luxusintegrierten. Der Pkw-Parkplatz ist offiziell für beide tabu."


Mit Gruß vom Jadebusen ( nordsee )

kerli
:-)
Hannelore: "Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??"
ich bin der Ansicht, dass hier aneinander vorbei diskutiert wird. Die Sache, welche von Hartmut 04 angesprochen wurde, ist nicht mehr aktuell, da ja nun unsere Wohhnmobile zwischenzeitlich nicht nur steuerrechtlich den Pkw`s gleichgestellt sind. Logischerweise dürfen wir nun diese, durch das entsprechende Zeichen für uns früher verbotenen, Plätze benutzen. Es ist in diesem Zusammenhang eigentlich selbstverständlich, dass mit einem Mobil von z. B. acht Meter Länge trotzdem viele dieser Parkplätze nicht benutzt werden dürfen. Allerdings werden wir zukünftig mit unserem Womo (l 5,46 m / b 2,06 m) diese Parkplätze nutzen. Der Gesetzgeber kann nicht immer nur "pusten und dabei das Mehl im Mund behalten".

Nauimeyer hat selbstverständlich recht mit seinen Argumenten. Wir werden da aus Prinzip dagegen angehen, sollten wir ein Knöllchen bekommen :!:

Liebe Grüße Hannelore
lex2222: "Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??"
Hannelore hat folgendes geschrieben::
...Allerdings werden wir zukünftig mit unserem Womo (l 5,46 m / b 2,06 m) diese Parkplätze nutzen. Der Gesetzgeber kann nicht immer nur "pusten und dabei das Mehl im Mund behalten".

Nauimeyer hat selbstverständlich recht mit seinen Argumenten. Wir werden da aus Prinzip dagegen angehen, sollten wir ein Knöllchen bekommen :!:

Hallo Hannelore,
bei diesem Vorhaben wünsche ich dir viel Glück, aber auch starke Nerven und einen dicken Geldbeutel!
Auch wenn es schwer fällt einzusehen, wir fahren keinen PKW, sondern ein SONDERKRAFTFAHRZEUG:
Dass die Besteuerung für diese SO.KFZ der des PKWs angeglichen wurde, ändert an deiner im Brief eingetragenen Fahrzeug- u. Aufbauart nichts.
Das Knöllchen für das Parken auf einem PKW-Parkplatz ist zwar widerlich und meistens auch hinterhältig, aber leider legal. Du wirst bei keinem Amtsrichter mit einer Klage dagegen Recht bekommen.

Und noch ein Wort zu dem Ausgangsproblem "Mit dem Wohnmobil auf Fischland-Darss":
Nach meinem dort gemachten Mehrfach-Negativerfahrungen kann ich nur jedem Womo-Fahrer von einem Besuch dieser Gegend dringend abraten. Die Abzocke dort (Stellplatzgebühren, Knöllchen bei PKW-Parkplätzen etc) ist unerträglich, das gesamte Preis-Leistungsverhältnis stimmt nicht.
Die tollste Erfahrung hatte ich auf dem SP in Wustrow: jeden Morgen kamen zwei Mitarbeitern des Ordungsamtes, stellten sich mit ihrem Auto mitten auf den SP und notierten alle Nummernschilder der Womos in einem riesigen Buch. Auf meine Nachfrage meinte der Kellner in einem nahegelegenen Restaurant lächelnd: "Ja ja, das ist unsere Stasi, die kontrollieren, ob ein Womo länger als einen Tag hier steht. Wenn ja, dann kriegste ein Knöllchen." Insgesamt hatte ich den Eindruck, man will dort mit diesen Schikanen sich Womo-Fahrer vom Leibe halten. Für mich gilt auch jeden Fall... nie mehr wieder Fischland-Darss!

Grüße
Alex
[Admin]: "Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??"
....


 
womo-parken_01.jpg
 Beschreibung:

womo-parken_01.jpg

 
Hannelore: "Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??"
Herr Böttger schreibt in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift ReiseMobil u.a..........in der Begründung an den Bundesrat ist nähmlich zu lesen: "Auch verkehrsrechtlich sind Wohnmobile als Fahrzeuge der Klasse M.....und damit als Pkw klassifiziert...."

Ich bin der Ansicht, dass dann auch die Straßenverkehrsordnung umgehend geändert werden muss. Vermutlich ist sich die Politik (noch)nicht bewusst, welche Brisanz sich in dieser Formulierung verbirgt.

Liebe Grüße Hannelore
Nasenbär: "Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??"
Ist doch für die Politiker kein Problem, wenn auf Steuerzahlers Kosten einíge 100 tausend neue Schilder aufgestellt werden müssen.
Gast: "Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??"
das kann noch viel schneller gehen und muss dann noch nicht überwacht werden, dann werden an Parkplätzen Höhenbräncker auf 2 Meter einbetoniert und kein Womo parkt da je wieder. Nur vielleicht bemerken ja ortliche Kummunalpolitiker oder die sich dafür halten, das Womo-Besatzungen GELD ins Stadtsäckel spülen und zwar mehr als 10 Öre Bussgeld, die dann auch noch 15 Euro Verwaltungsaufwand generieren.

Gruß Matthias, ist ja nicht zu befürchten das einer dieser Herren irgendwo mal mitließt
hartmut49: "Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??"
Vielen Dank liebe Forumsmitglieder,
für euere vielen Meinungen,und Erfahrungen zu diesem Problem.
Zunächst erst einmal, :Esgibt doch noch Richter mit "Augenmaß"
Nach dem ich euere z.T negertiven Erfahrungen und Erfolgsausichten
gelesen hatte,bin ich eingeknickt, und habe die 36,50 €" Buße"
bezahlt.Am 09.02.06 war die "Schwerststraftat" an die Staatsanwaltschaft
weitergeleitet worden.Am 16.02.06 habe ich schnell bezahlt.
Am 17.02.06 bekam dann schon einen Beschluss des dortigen
Amtsgerichtes,daß das Verfahren eingestelt ist. da das Gericht eine
Ahndung nicht für geboten hält. Die Kosten des Verfahrens trägt
die Staatskasse. Das Tolle an der Sache ist,man sagte mir heute
Morgen. daß ich das Busgeld wieder bekomme.Die allgemeine
"Staatsmacht", hat wieder ein wenig bei mir gepunktet.
Viele Grüße,
Hartmut
HaraldF: "Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??"
Hatte der Richter vielleicht privat ein Wohnmobil ????
Gruss
Harald
Säcker: "Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??"
Oder er mag Chamäleons (Chamäleone ?) . Als solches betrachte ich jetzt mein Womo !!!

Grüße aus Limburg

Hans-Werner


P.S.: Nach langem Meckern bei der Stadt gibt es jetzt eine freudige Nachricht. Noch in diesem Jahr stellt Limburg a. d. Lahn viele richtungsweisende Schilder mit dem Womo auf, die alle zu einem stellplatz führen, der in der Nähe der Lahn, Rad- und Wanderweg und nur 5 Gehminuten zur Stadtmitte entfernt ist. :kette:
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