Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??
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| hartmut49: "Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??"
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Ich habe im letzten Sommer 2 "Köllchen wegen o.b. " Vergehen" ??
auf dem Darß bekommen, je 10€ einmal mit " Segen"des Parkwächters
Dieses Knöllchen wurde zurückgenommen.Auf beiden Parkplätzen standen
auch sprinter, Kleinbusse, und ein klein L KW teilweise von (außen nicht sichtbar) aber ausgebaut als Wo Mo sie bekamen kein Knöllchen.
Der derzeitige Stand ist : Busgeldbescheidt 36,50€ mein R A hat Widerspruch eingelegt, meine Rechsschutzversicherung hat Übernahme
(wegen nur 10 €)verweigert. Aber seit Oktober habe ich jetzt nichts weiteres gehört. Bin mal gespannt wie es weitergeht. ?? Hat jemand ähnliche Erfahrungen ?
Grüße
Harmut
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| Anzeige: "Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??"
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| stahlhans1: "Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??"
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Na klar habe ich damit Erfahrung!
Aus 15 € wurden 1.200 € ....Anwalt, Gutachter vom Gericht bestellt + Strafe
Der Gutachter hat ein Verkehrsvergehen, Behinderung vom Verkehr, Fussgänger
usw. auf den Richtertisch gelegt. Ja da hat der Richter rot gesehen.
Bei mir war auch keine Einsicht zu erkennen, was beinahe noch zum Fahrverbot geführt hat.
Je länger Du auf Antwort (Gerichtsurteil) warten musst, umso härter trifft es Dich.
Viel Spass! :D
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| mauimeyer: "Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??"
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Also Erfahrungen habe ich nicht, aber mein Gedanke dazu:
Da ein Womo ja als PKW eingestuft wird (siehe Steuerthread) halte ich eine Verurteilung wegen solch einem Vergehen für reine Willkür. Denn ein Womo ist rechtlich ein PKW. Und genau da drauf reiten unsere Politiker ja rum. Nur was sie nicht bedenken ist, das diese Beurteilung auch Konsequenzen hat. Denn wenn mein Womo ein PKW (mit besonderer Zweckbestimmung) ist, dann ist es ein PKW (mit besonderer Zweckbestimmung) und nicht ein LKW (mit besonderer Zweckbestimmung).
Folglich: PKW Parkplatz =Womo ja, denn ist ja ein PKW, wenn auch mit besonderer Zweckbestimmung.
Würde mich Interessieren, wie sich ein Richter das sieht. Eigentlich kann er nicht anders als das abschmettern.
Meine persönliche Meinung!
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| Nasenbär: "Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??"
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Im Zweifel fahr ich weiter, um mir späteren Ärger zu ersparen. Was nicht erlaubt ist, mach ich auch dann nicht, wenn es mir andere vormachen :wink:
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| mauimeyer: "Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??"
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| Nasenbär hat folgendes geschrieben:: | | Im Zweifel fahr ich weiter, um mir späteren Ärger zu ersparen. Was nicht erlaubt ist, mach ich auch dann nicht, wenn es mir andere vormachen :wink: |
Sehe ich auch so, ich versuche dem Ärger auch aus dem Weg zu gehen. Aber ich werde in Zukunft die entsprechende Gesetzestexte (Eu-Richtlinien) im Womo mitführen.
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| oshatt: "Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??"
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Also ich denke mal, das eine ist Verkehrsrecht und das andere Steuerrecht.
Außerdem kommt es auf die Kennzeichnug des Parkplatzes an.
Olaf
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| Gast: "Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??"
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| mauimeyer hat folgendes geschrieben:: | | .....Aber ich werde in Zukunft die entsprechende Gesetzestexte (Eu-Richtlinien) im Womo mitführen. |
Moin Mike,
besonders in SH ist das auch dringend notwendig:
| Code: | | Ein Wohnmobil ist kein PKW i. S. der StVO und fällt deshalb in den Verbotsbereich des Zeichens 1048-10 (OLG schleswig, NZV 1991, 163, KG Beschl. v. 21.11.1991 - VRS Bd. 82 S. 206) |
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| mauimeyer: "Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??"
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| oshatt hat folgendes geschrieben:: | Also ich denke mal, das eine ist Verkehrsrecht und das andere Steuerrecht.
Außerdem kommt es auf die Kennzeichnug des Parkplatzes an.
Olaf |
Ja wie???
Also ist mein Womo mal ein PKW und mal ein LKW???
Wenn es darum geht Steuern abzugreifen ist es ein PKW und wenn es darum geht Einnahmen zu bekommen weil ich auf einem PKW-Parkplatz parke bin ich ein LKW, bzw. auf einem LKW Parkplatz bin ich dann ein PKW.?
Also ist mein Womo Auslegungssache und ich bin die zu melkende Kuh. Es wird immer passend ausgelegt so dass gezahlt werden muss.
Nee, sorry! Es ist festgelegt, in dem EU-Schreiben, das mein Womo ein PKW ist, da kann es m.E. nicht woanders ein LKW sein. In dem EU-Schreiben steht auch nicht, das es nur für die Steuer gilt. Da würde ich es drauf ankommen lassen und auch meine Rechtschutz-versicherung versuchen zu überzeugen.
Wie man auch hier sieht, es gibt reichlich Klärungsbedarf.
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| Christian: "Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??"
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man muss schon unterscheiden zwischen STVZO und dem Steuerrecht. Auch wenn z.B. Wohnmobile über 3,5 to auch wie PKW besteuert werden, heisst das ja noch nicht, dass man damit 180 km/h fahren darf !!!
Und verkehrsrechtliche Einschränkungen gelten ja auch für Wohnmobile unter 2,8 to, und die zahlen schon immer nach Hubraum.
Also nicht zwei Gesetze miteinander vermischen ! das geht schief
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| stahlhans1: "Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??"
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2x 10 € war nur eine Ordnungswidrigkeit
Das 2. "Knöllchen" ist schon der Wiederholungsfall
Einspruch oder Widerspruch beim Bußgeldbescheid bedeutet Amtsgericht.
Das 2x unerlaubtes Parken ist wohl nicht abzustreiten. Der Richter ist an die "36,50€ Strafe nicht mehr
gebunden. Durch den Widerspruch aufgehoben.
Anfechtung der StVo...kann man vergessen. Nicht bei einem Amtsgericht.
Der Richter kann jetzt die StVo so auslegen wie er das mit dem evtl. Gutachter und Zeugen sieht.
In der Regel wird man verurteilt zu - Fahrschulstunden, Fahrverbot, Geldstrafe oder, oder.... auf jeden Fall ein höhers
Strafmaß als die Ornungswidrigkeit wert ist.
Der Bußgeldbescheid kommt nicht von der Gemeinde, die das Knöllchen ausgestellt hat.
Das heißt vor Zustellung prüft ein anderer Amtsbezirk den Vorgang.
Vor Verhandlungsbeginn fragt der Richter ob der Einspruch evtl. zurück genommen wird?
Nein, deswegen bin ich hier - war meine Antwort damals vor Gericht.
Von diesem Moment an, war ich für das Gericht der uneinsichtige streitsüchtige Verkehrssünder Nr. 1
Da kriegste nasse Socken und bist froh wenn Du wieder draussen bist.
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| mauimeyer: "Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??"
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| Christian hat folgendes geschrieben:: | man muss schon unterscheiden zwischen STVZO und dem Steuerrecht. Auch wenn z.B. Wohnmobile über 3,5 to auch wie PKW besteuert werden, heisst das ja noch nicht, dass man damit 180 km/h fahren darf !!!
Und verkehrsrechtliche Einschränkungen gelten ja auch für Wohnmobile unter 2,8 to, und die zahlen schon immer nach Hubraum.
Also nicht zwei Gesetze miteinander vermischen ! das geht schief |
Moment,
sprechen wir von einem Parkplatz wo die Buchstaben: "Nur für PKW" stehen, oder reden wir von einem Parkplatz wo ein Schild steht, dass das Parken von Fahrzeugen über 2,8 t regelt.
Ich rede von den Buchstaben "PKW"! Und da mein Fahrzeug über 3,5t hat und trotzdem als PKW eingestuft wird, gehe ich davon aus, das ich dort parken darf. Das ich nicht schneller fahren darf wird durch die Gewichtseinteilungen geregelt und nicht über die Buchstaben "PKW" / "LKW"!!!
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| Dauerläufer: "Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??"
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Ich vermute, es geht um das Zeichen 1048-10 (nur Personenkraftwagen).
s. --> Link
Grüße
Dauerläufer
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| Eileen: "Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??"
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...ahemm ...
Bei den allermeisten "Nur fuer PKW"-Parkplaetzen geht es doch wohl um die Groesse / Aussenabmessung des zu parkenden Fahrzeugs und nicht um seine EU-Klassifizierung.
Sprich man will verhindern, dass ausgerechnet dort irgendwelche riesen Buden oder gar Sattelschlepper parken. In aller Regel sind auf solchen Plaetzen auch Linien vorgezeichnet, die nur gross genug fuer normale PKW sind.
Also fuer mich persoenlich gilt in solchen Faellen gesunder Menschenverstand vor Paragrapheninterpraetation und ich parke halt woanders.
Und wenn ich's doch riskieren will, dort parke und erwischt werde, dann zahl ich halt ...und ueberlege mir vor dem Parken ob's mir den Strafzettel evtl "wert" ist.
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| mauimeyer: "Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??"
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| Zitat: | | Also fuer mich persoenlich gilt in solchen Faellen gesunder Menschenverstand vor Paragrapheninterpraetation und ich parke halt woanders. |
Wie ich schon schrieb, ich gehe dem Ärger aus dem Weg, ich stelle mich da auch nicht hin aber trotzdem wäre es nicht korrekt, wenn dort steht "Nur für PKW" und ein Womo ein Knöllchen bekommt.
Die Diskussion führt auch zu nichts da es sowieso anders ausgelegt wird!
Ich fahre nun für ein paar Tage nach St. Andreasberg und da darf ich auf dem stellplatz stehen!!! :D
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| Gast: "Parken mit dem Wo Mo auf Parkplatz nur für P K W ??"
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mauimeyer schrieb:
"Sehe ich auch so, ich versuche dem Ärger auch aus dem Weg zu gehen. Aber ich werde in Zukunft die entsprechende Gesetzestexte (Eu-Richtlinien) im Womo mitführen."
Wenn du das vor hast, solltest du schon mal nen 40tonner-Diesel kaufen. Hast dann allerdings künftig vielleicht den Vorteil einer Kfz-Steuerermäßigung, da du ja Maut zahlen darfst.
:kuller: :kuller:
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