Hallo,
Kroatien läßt nach 3 Jahren von einem deutschen RA Parkgebühren einfordern,
ob das so rechtens ist ? --> Link
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Hallo, Kroatien läßt nach 3 Jahren von einem deutschen RA Parkgebühren einfordern, ob das so rechtens ist ? --> Link
Moin! Ob es ein deutscher Anwalt ist wird im Bericht der österreichischen Zeitung nicht erwähnt. Es könnte aber durchaus einer aus Gelsenkirchen sein, der z.T. weit überzogene Forderungen gestellt hat. Uns passiert : --> Link Sicherlich wird diese Art von Gelddrucken nach dem Eintritt Cro in die EU jetzt auch von kroatischen RA angewand. Mein dringender Tipp : IMMER den Parkzettel aufheben !!! Seit ich die Kopie des Parkscheines an den XXXXZENSIERTXXX geschickt habe ist Ruhe im Karton. --> Link Hinweis: Bei festgestelltem Parkplatzverstoss durch einen Mitarbeiter der Pula parking d.o.o. ist der Verkehrsteilnehmer dafür verantwortlich, dass die Zahlungsaufforderung an seinem Fahrzeug nicht beschädigt oder vernichtet wird. Ebenso verhält es sich, wenn die Zahlungsaufforderung verloren geht (Beweislastumkehr). Die Seite von Pulaparking wird von Vanja Frivarski, Firma E-Scape Internet Usluge betrieben: --> Link Was schlagen die Rechtskundigen hier vor? Könnte "Papierkorb" evtl. teuer werden? Rundablage! Die Verfolgung von Verkehrsverstössen erfolgt innerhalb der EU im Rahmen der "Amtshilfe" über das Bundesamt für Justiz. Aber nur ab einem Betrag von 70,--€. Diese 70,--€ setzen sich zusammen aus dem Regelsatz für das Vergehen und den Verwaltungskosten. Dies gilt nicht für Österreich, hier kann ab 25,--€ vollstreckt werden. Ein RA oder ein Inkassobüro ist überhaupt nicht befugt eine solche Vollstreckung durchzuführen. Auch nicht aus einem Nicht-EU-Land! :) Wenn es einen anerkannten Verstoß gibt sollte man zumindest die Parkgebühr bezahlen. Man kann zwar über die RA in D nicht verfolgt werden, sollte man aber wieder in das Land einreisen kann es passieren, das das Fahrzeug "festgekrallt" wird. Wichtig ist das auf dem Überweisungsträger vermerkt ist : "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Die RA - Kosten sollten nicht bezahlt werden. Hier gibt es ein Video zu diesem Thema vom WDR : --> Link Ich kann keine berechtigte Forderung erkennen. Lediglich die Forderung eines RA. Hallo zusammen, In Pula am Hafen, konnte ich beobachten, wie Knöllchen verteilt wurden und unter die Scheibenwischer gesteckt wurden. Nach Rückkehr aus dem Amphietheater schwammen mehrere Knöllchen im Hafenbecken. Kann sein, dass etliche Parker, die kein Ticket gezogen haben und aufgeschrieben wurden, gar nichts von ihrem "Glück" wussten. Wolfgang |
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