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Bei der oben gezeigten Schilderkombination würde ich jetzt erstmal annehmen, dass alle Wohnmobile ohne Einschränkung des Gewichtes überholen dürfen. Gehe ich auch von aus, Schild 1048-17 ist nicht gewichtsbeschränkt. Muss ja eigentlich so sein, das Schild heißt doch Überholverbot für LKW und ein WoMo UNTER 3,5 t zählt ja mW nicht als solcher ..... Die Schilderkombination sagt: Überholverbot für Kraftfahrzeug von mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Mit dem 1. Zusatzschild wird das Überholverbot zeitlich eingeschränkt. Das 2. Zusatzzeichen nimmt auch die Wohnmobile, für die das Überholverbot erstmal gelten würde, aus.
Da braucht man nicht zu warten, da darf jedes Wohnmobil überholen, unabhängig vom Gewicht.
Gegenfrage: Warum schließt Du dich ihr nicht endlich an - wäre sehr erholsam, Volker :roll:
Hat sich doch schon längst durch die Antworten von Daniela erledigt.........
Danke, so hätte ich das auch interpretiert. Es ist richtig , mit diesem Zusatz hat man aus dem generellen Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGw speziell die Wohnmobile herausgenommen . Es gilt nun auch nicht mehr die Gewichtsbeschränkung . Es dürfen also alle Wohnmobile ohne Begrenzung des zGw überholen . Dass die Wohnmobile über 7,5 t zGw nur noch 80 km /h fahren dürfen , bleibt unbenommen . Da greift also wieder die Regelung : Überholen darf ferner nur , wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt -. Da bei dieser Konstellation auch das Womo mit Anhänger überholen dürfte ist die Geschwinf´digkeit erst recht zu beachten und damit das Überholen evtl . nicht gestattet . Siehe oben . Da sind wieder die Querverbote , die beachtet werden müssen, und von vornherein gern übersehen werden . Hartensteiner . Im betreffenden Beispiel sind weitere Zusatzangaben nicht zulässig, da schon zwei Zusatzschilder angebracht sind.
Ja, hatte ich überlesen, Entschuldigung. Macht nichts... :D Warum Aufhebung des Überholverbotes für WoMos endlich durchgesetzt werden sollte: Gestern Vormittag auf der A 4 Auffahrt Dresden West Richtung Chemnitz, 4 LKWS knallen bei einem Stauendende aufeinander, 2 Fahrer sofort tot, einer schwerstverletzt, der 2 LKW liegt auf dem ersten, es waren Fotos des Graues. Erst spät Abends konnte A 4 wieder freigegeben werden. Ein Wohnmobil dazwischen- gar nicht auszumahlen wie viel Tote es da gegeben hätte. Vorgestern auf der A 72 waren es nur 2 LKWs und nur 2 verletzte LKW Lenker. So geht es jeden Tag bei uns auf der A 72 und A 4, A 13 Es wird langsam Zeit, das sich auf den AB mal was tut. Ein aufgehobenes Überholverbot hebt nicht das Rechtsfahrgebot auf, insofern ist mir schleierhaft, was du sagen möchtest. Knallt dann der LKW rechts in den Stau und du auf der Mittelspur, weil du gerade überholen durftest? Die Unfälle sind alle traurig, aber ein Notbremsassistent in den LKW würde da deutlich mehr bringen. bis denn, Uwe Wenn man als letzter rechts im Stau steht: Immer ausreichend Platz für eine Flucht nach auf den Standstreifen lassen und den nachfolgenden Verkehr beobachten. Notbremsassistent für LKW und Busse finde ich eine sehr gute Maßnahme. Grüße, Max. Wenn ich ans Stauende heranfahre, gucke ich schon mehr in die Rückspiegel als nach vorne. Vorne lasse ich gerne noch 10 bis 20 m Platz und stelle mich seitlich (möglichst nach rechts) versetzt zum Hintermann. So kann ich auch die weiter von hinten ankommenden Fahrzeuge beobachten und notfalls nach rechts flüchten...... Volker Da ich nicht so häufig hier in s Forum schaue, habe ich das mit der Schilder-Kombination jetzt erst gesehen. Selbst gesehen habe ich die Kombination noch nicht, allerdings schon davon gelesen. Ich war vor Kurzem auch angenehm überrascht, als ich auf der A3 die Kombination Überholverbot (allgemein) mit Zusatzschild LKW > 7,5t, Busse und PKW mit Anhänger gesehen habe. Macht meiner Meinung mehr Sinn als das normale Schild, das Womos einschließt, Busse und PKWs mit Hänger aber überholen lässt. Zum Überholverbot für Wohnmobile ab 3,5T Ich Fahre einen Reisebus mit 28 T und ein Wohnmobil mit 4,5t Das Überholverbot für Fahrzeuge Wohnmobil über 3,5t ist doch ne Lachnummer gemacht von Politikern die keine Ahnung haben. Lachnummer Wechselkennzeichen. Aber wir Steuerzahler lassen uns alles gefallen,warum treffen wir uns nicht mal auf der Autobahn zum Streik . Vieleicht werden wir dann mal erhört. Übeladene Wohnmobile mit einer 3,5t Zulassung dürfen Überholen ohne Strafe, wo ist da die Gerechtigkeit Überladene Wohnmobile bis 3,5t dürfen nicht straffrei überholen. Sie dürfen sich gar nicht erst straffrei bewegen. Wo ist das Gerechtigkeitsproblem. Die StvO ist für alle gleich bindend. Und was das Überholverbot angeht: Du kannst Dich auch über die Kälte im Winter erregen. Ändern wirst Du es wohl kaum.
Was zu der ganzen Diskussion führt, ist ja eigentlich, dass unsere Politiker wieder einmal halbe Sachen gemacht haben. Wenn ich für Wohnmobile von 3,5 - 7,5 Tonnen die Regelung einführe, dass sie 100 km/h fahren dürfen und sie damit bei der Geschwindigkeit den Bussen gleichstelle, sollte ich gleichzeitig auch beim Überholverbot die Gleichstellung zu den Bussen schaffen, sonst dürfen sie ja doch bloß mit 80 den LKW hinterherfahren. Es gibt überhaupt keinen vernünftigen Grund für das Bestehenlassen des Überholverbots. Die schwachsinnige Begründung des Verkehrsministeriums, "man wolle keine Begehrlichkeiten wecken bei den LKW bis 7,5t" hinkt, denn die Begehrlichkeiten wurden schon mit der 100 km/h Regel geweckt... LG Peter Das ist auch meine Meinung Peter. Aber das ist auf den vorangegangenen 8 Seiten ja alles schon geschrieben worden. Wir drehen uns im Kreis. Oder gibt es neue Erkenntisse? Vielleicht sollten wir es wie die Franzosen machen, wenn denen was nicht passt, blockieren die eben mal die Autobahnen... 20.000 Wohnmobile sollten reichen... :lol: LG Peter Bin dabei. Befinde mich eh im unbewaffneten Widerstand :lol: Ohne Lobbyisten wird man in Berlin doch nicht gehört. Ich denke sehr viele sind doch im ADAC. Vielleicht sollten wir gemeinsam beim ADAC druck machen damit die in Berlin druck machen. Gibt es denn eine Stellungname vom ADAC zu diesem Thema? Gruß Andreas Dann muß das jemand hier organisieren und es müssen Unterschriften gesammelt werden. Findet sich niemand wäre ich dazu bereit aber vielleicht hat auch ein Forumler einen Draht zum ADAC.
Hallo Peter, das ist eine gute Idee und unsere vielen nicht mehr beschäftigten Womo- Fahrer könnten sich ja mal einen Tag aussuchen, wo sie den Aufstand proben und sich alle zum Streik treffen.:-) Leider sind wir nicht in Frankreich. Wir werden sowas in D nicht auf die Beine gestellt bekommen. Leider... Gruß Andreas Der CIVD hat mit einigem Getöse , wie das bei Verbänden so üblich ist, etwas lautstark eine Änderung dieser Vorschrift bei dem Ministerium für Verkehr und Digitales gefordert. Dieses Ministerium hat genau das ,auf das , was vorher schon mehrmals mitgeteilt wurde, hingewiesen : Es ist Ländersache auf ihrem Gebiet eine Änderung durch geeignete Verkehrszeichen anzuordnen . Es ist doch gar nicht einzusehen , warum es nun immer noch Diskussionen darüber gibt ? Es ist doch dem einfachen Kraftfahrer nicht klar zu machen , dass es auch Gefahren gibt , die aus einer generellen Freigabe entstehen können . Übrigens ist das eine EU Regelung , die von allen 28 Ländern umgesetzt werden sollte . Die Subsidiarität bringt es mit sich, dass möglicherweise die Kraftfahrzeugbenennung etwas anders lautet , aber grundsätzlich gilt dieses Zeichen in ganz Europa. Was bei Alleingängen dabei herauskommt , sieht man an der Änderung der Fahrerlaubnis C1 , die Deutschland nicht umsetzten wollte und jetzt dazu gezwungen wurde . Außerdem sollte wir froh darüber sein , dass wir in Deutschland eine andere Kultur des Umgangs mit Regelungen und Vorschriften kennen. Vielleicht geht es uns deshalb grundsätzlich und in fast allen Lebenslagen besser als in Frankreich . Nach einiger Überlegung kann mir mancher beipflichten . Hartensteiner Richtig, das müsste man eigentlich EU-weit umsetzen. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer... ausserhalb von D gibt es doch kaum Womos über 3,5 Tonnen, weil man dort den grossen Lappen dafür braucht, nix C1. Für die paar Piepels wacht kein EU-Bürokrat aus dem Büroschlaf auf :D Auch wenn es in der Sache noch so gerechtfertigt ist. bis denn, Uwe
Soweit mir bekannt ist, ist nur in Deutschland das LKW - Symbol mit >3,5t gleichgesetzt..., in anderen EU - Ländern wie z.B. Österreich gilt das LKW - Symbol auch wirklich nur für Lastkraftwagen und nicht für andere Fahrzeuge über 3,5t. Dafür gibt es dann das 3,5t - Schild. LG Peter
Es ist ja auch nur ein Symbol, es kommt aber auf den Gesetzestext an und da ist bei uns in der StVO von Kraftfahrzeugen über 3,5 t die Rede und dazu gehören nun mal auch Wohnmobile, Lastkraftwagen und sogar Pkw können dazu gehören. Und das 3,5 t Schild gibt es bei uns auch.
ist, glaube ich, nicht nur in D, sondern auch in der Schweiz und in Portugal. In allen anderen eiropäischen Ländern bezieht sich das Zeichen mit dem LKW-Überholverbot nur auf gewerbliche Gütertransportfahrzeuge, nicht auf private Womo´s Gruß Tom Hi, soweit ist es mir auch bekannt , deshalb habe ich -sollte - geschrieben . Da wir in Deutschland leben , wohl auch gerne , müssen wir uns danach richten . Der zornige Blick über Landesgrenzen hilft da wenig , bis überhaupt nichts . Mit der Drohung der Blockade für ein Verkehrszeichen ist sicher ein Maß der bürgerlichen Vernunft überschritten . Da gibt es doch ganz andere Dinge. Zumal von dem Ministerium mehrmals die Mitteilung kam : Die Länder können es soweit notwendig und nicht die Sicherheit gefährdend ändern . Ob nun jeder , der sich im Internet schlau liest, die gesamte Problematik überschaut , die mit diesem Zeichen einhergeht, wage ich zu bezweifeln . Jedes weitere Insistieren ist doch in diesem Zusammenhang eher ein Egotrip , der eine gewisse Starrheit anzeigt . Vernunft ist es jedenfalls nicht . Weil nun wirklich alles darüber gesagt wurde , Kluges und weniger Kluges , reicht es mir nun . Hartensteiner . Hallo an alle Wohnmobil Fahrer über 3,5 T Warum wenden wir uns nicht mal zusammen an den Verkehrsminister , oder Treffen uns mal auf der Autobahn zu einem Streik um für Aumerksamkeit zu sorgen. Vieleicht ist auch ein Anwalt betroffen der mit uns eine Sammelklage anstrebt. Kann doch nicht sein das den 3,5 T Mobilen das Überholen erlaubt ist. Die 3,5 T gibt es ja fast nur auf dem Papier auf der Wage sieht es ganz anderst aus,90% Überladen. Viele ohne gültigen Führerschein. Warum keine Außnahmegenemigung wie Busse 100Kmh Überholverbot Außnahmegenemigung
Ach so denkst Du. Weil Du es nicht darfst sollen die anderen es auch nicht dürfen... :flop: Woher hast Du die Zahlen: "90% Überladen. Viele ohne gültigen Führerschein". Sind das Deine alternativen Fakten oder kannst Du diese Aussagen mit realen Fakten untermauern ? Bitte da mal einen Nachweis erbringen. Ansonsten ist das nur dummer Populismus. Gruß, René Die 90% überladen schätze ich auch so ein. Das sind nämlich alle die, die nicht per Internetforum Gewichts-sensibilisiert sind (die Mehrheit) plus ein geringerer Prozentsatz bekennender Überlader auch aus dem Forum. Und sämtliche Mietmobile über 6,50 m sowieso. Das mit dem Führerschein ist natürlich Quark, in einem überladenen 3,5-Tonner hilft einem ein CE gar nix. Solange in den Papieren 3,5 Tonnen zGG steht, darf man den mit B fahren. Wenn er überladen ist, wird das geahndet, aber die Überladung ändert ja nicht das zulässige, nur das reale Gesamtgewicht. bis denn, Uwe Hallo Mal was Positives, war mir eine Erwähnung hier im Forum wert. Auf der A5 zwischen Grünberg und Alsfeld Ost hat man an uns Wohnmobilfahrer gedacht. Das Bild ist leider etwas unscharf, aber man kann erkenne, dass Wohnmobile vom LKW Überholverbot ausgenommen sind. ![]() Solche Zusatzschilder werden zum Glück immer mehr :top:
Das viele WoMo's mit 3,5t Zulassung überladnen sind ist ja nun wirkliche kein Geheimnis. Das mit dem Führerschein sehe ich ähnlich wie Uwe anders. Vermutlich sind aufgrund des Alters auch die meisten Fahrer mit dem alten Klasse 3 Führerschein ausgestattet und dürfen bis 7,5t fahren. Natürlich soll den 3,5t Wohnmobilen das Überholen nicht untersagt werden, sondern im Gegenteil sollte es auch für die schwereren Mobile zugelassen sein. :ja: Ich glaube, Du hat die Aussage von Herbert etwas falsch aufgefasst, odervvielleicht hat er es auch etwas unglücklich formuliert.
Find ich auch gut, mittels des Schild gibt es nun endlich freie Fahrt für Alkovenmobile aller Gewichtsklassen und die Schleicher mit den Integrieten und TI´s müssen hinter den LKW bleiben! :lol: :mrgreen:
Und wie viel sind es nun genau? Einfach mal pauschal "90%" in den Raum werfen ist unseriös. Wie viel 3.85t-WoMos überholen trotz Überholverbot? Soll man da auch einfach mal "90%" behaupten ? Unseriöse Zahlen in den Raum werfen bringt da überhaupt nix. Gruß, René Wie viel 3.85t-WoMos überholen trotz Überholverbot? Soll man da auch einfach mal "90%" behaupten ? Unseriöse Zahlen in den Raum werfen bringt da überhaupt nix. 99% :D
Gibt es nicht in Deutschland
Es ist ja auch nicht wirklich ein Klagegrund gegeben. Es gibt nun mal die 3,5 t Grenze. Die muss nun mal irgendwo gezogen werden. Alle Gesetze haben eine Historie und sind sicherlich begründet. Womöglich sind die Gründe nicht mehr zeitgemäß. Dann kann man neue Gesetze schaffen, oder Ausnahmen usw. Aber das macht die Sache meist komplizierter. Ich fahre zGG > 3,5t und ja, ich halte mich auch nicht an alle Regeln (besonders Überholverbote lasse ich manchmal rechts liegen...). Ich bin mir der Gefahren bewusst. einerseits der Gefahr erwischt zu werden, andererseits der Gefahr für andere. Ich gehe davon aus, dass ich hier verantwortungsvoll genug bin, aber ich werde mich hüten in dem Bezug anderen Verantwortungslosigkeit vorzuwerfen. Hallo Fahre auch ein Wohnmobil mit 4,5t mich stört das Überholverbot auch immer. Bin Berufskraftfahrer Bus mit Doppeldecker Unterwegs 24T Gesammtgewicht, diese Regelung des Überhoverbots kann nur von Politikern kommen die keine Ahnung haben.
Dafür haben dann die Busse besonders neuerdings die Fernbusse bessere freie Fahrt. Stimmt schon, es ist schon manchmal nervig, wenn es den Berg hochgeht und die LKWS überholen sich und wir WoMobilisten dürfen nicht überholen. Eigentlich können die Strafen doch gar nicht sein oder es wird zu wenig kontrolliert, sonst würden sich doch kaum so viele LKW Lenker sich drüber weg setzen. |
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