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Also - ich fahre dieses Jahr im September unter anderem nach Milazzo um von dort aus die liparischen Inseln mitzunehmen. Ich habe zwar einen kleinen 45ccm Roller dabei den ich in Deutschland regulär bewegen darf und der auf mystische Weise beim Überschreiten der Italienischen Grenze plötzlich 65-70 Km/h läuft... ;D :mrgreen: Den möchte ich aber nicht nach Lipari und Vulcano mitschleppen weil ich damit die Schnellboote nicht nutzen kann und auf die langsamen Pötte der Siremar angewiesen bin. Die Kosten würden sich für den Bezinpfurz noch in Grenzen halten. Na jedenfalls wollte ich die Inseln mit dem Roller erkunden. Die kann man dort auch leihen. So wie es aussieht aber nur 125ccm. Die dürfte ich nach deutschem Recht mit meinem Plastikführerschein eigentlich nicht fahren. In Italien bekommt man aber mit dem KfZ-Führerschein (jetzt glaube ich "B") die 125ccm Fahrerlaubnis frei Haus. Streng genommen darf ich auch nicht dort damit fahren. Ich weiss aber das die Realität nicht schwarz oder weiss ist sondern man sich dort in einer Grauzone bewegt. Hat jemand Erfahrung damit ob sich die Italiener (vor allem dort am Arm der Welt) da querstellen oder ob man sich pauschal dafür nicht intersessiert? Ach ja - was ich jetzt nicht möchte ist eine Belehrung über Versicherungsrecht oder eine Moraldiskussion! Die Frage geht in eine andere Richtung. :lol: Servus und guten Morgen Tobi, ohne Dir auf Deine Frage direkt antworten zu können vielleicht noch eine überlegenswert Variante: Wenn schon 125er ausleihen (wenn es denn geht) dann würde ich auf jeden Fall ein Motorrad nehmen. Motorräder fahren sich viel geschmeidiger, sicherer und komfortabler als Roller. Schon bedingt durch die andere Reifengröße. Probiere es mal aus. Moin, ich denke, wer Klasse 3 vor 1999 gemacht hat, darf Roller bis 11KW und 125ccm fahren! Hallo,
Ja, wäre auch meine Frage gewesen, wann hast du den gemacht. Moin, wer vor dem 1.4.1980 die Klasse 3 gemacht hat, darf Roller / Motorräder bis 125 ccm fahren. Danach nicht mehr mit Klasse 3. --> Link für Klasse 3 gab es noch kein Plastik.
stimmt! Also meine Angabe bis 1999 ist falsch! Die FS-Regelung kommt ja nach meiner Rechnung für Tobi nicht mehr in Frage, wenn er denn den FS 1984 gemacht hat. Moin, hier wird wieder alles durcheinander geworfen. :lach: Die 1984er Grenze bezieht sich NUR auf Deutschland(Kann man gedanklich abhaken)! In Spanien, Italien und Frankreich darf man mit dem normalen Autoführerschein einen 125ccm Roller bewegen. Nur - seit der Einführung der Plastikkarten ist aber 125ccm eindeutig als eigene Klasse ausgewiesen. Damit darf ich im Grunde auch in den Südländern nicht 125ccm fahren obwohl das eigentlich nach italienischem Recht mit Kl.3 bzw. Klasse "B" erlaubt wäre (in SP und FR gibt es leicht abweichende Reglungen). Man bewegt sich hier also in einer rechtlichen Grauzone (Merke: Die EU kann Gurken und Bananen normen aber keine keine Führerscheinreglungen). Versicherungstechnisch würde ich immer den kürzen ziehen wenn es knallt. Darum geht es jetzt aber nicht. Die fRage ist halt wie schmerzbefreit der jeweilige Verleiher ist oder ob die das überhaupt wissen bzw. interessiert. :wink: Hallo Zusammen, auch wenn der letzte Eintrag zu diesem Thread schon etwas her ist. Ich hatte das mal von der Rechtsabteilung des ADACs prüfen lassen: Frage: Sehr geehrte Damen und Herren, im Vorgriff auf unseren Aufenthalt in Spanien treibt mich eine Frage um, zu der ich gerne eine juristische Bewertung hätte. Hintergrund sind Aussagen bezgl. einer scheinbar existierenden Ausnahmegenehmigung in Spanien. Es soll in Spanien möglich sein mit einem EU-Führerschein (Klasse B), sofern man diesen bereits mehr als 3 Jahre besitzt, auch "Motorräder" bis 125ccm fahren zu dürfen. Ein zu diesem Thema gehörender Link wäre beispielsweise: --> Link Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Unterstützung Mit besten Grüßen ... Antwort: Sehr geehrter Herr xxxxxxx, vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Ausland, vorliegend in Spanien, dürfen Sie mit Ihrer Fahrerlaubnis diejenigen Fahrzeuge führen, die Sie auch in Deutschland führen dürfen. Sofern Ihrer Fahrerlaubnis in Deutschland auf die Klasse B begrenzt ist, so dürfen Sie auch in Spanien nur Fahrzeuge der Klasse B führen. In Deutschland ist die Klasse A1 nur unter den nachfolgenden Voraussetzungen in der ursprünglichen Klasse 3 enthalten. Eine Fahrerlaubnis, die vor dem 01.04.1980 in den Klassen 2, 3 oder 4 (bzw. den korrespondierenden Fahrerlaubnisklassen der ehemaligen DDR) erteilt worden ist, berechtigt auch zum Führen von Leichtkrafträdern. Diese Berechtigung bleibt auch weiterhin bestehen. Wird der Führerschein umgetauscht, wird die Klasse A1 für Leichtkrafträder eingetragen. Die Klasse A1 beinhaltet Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. Die von Ihnen angesprochene Regelung im spanischen Führerscheinrecht betrifft lediglich Inhaber einer spanischen Fahrerlaubnis. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen ADAC Juristische Zentrale Internationales Recht ADAC e.V., Hansastr. 19, 80686 München Viele Grüße Michael Hallo zusammen, na das ist mal ein Weihnachtsgeschenk: zukünftig 125er fahren mit altem B Führerschein. Bis jetzt war es nur denjenigen erlaubt, welchen vor dem 01.04.1980 den B Führerschein hatten. Normaler PKW. Jetzt muss nur noch das Gesetz geändert/verabschiedet werden. Naja... der Besuch einer Fahrschule ist schon noch erforderlich..... wäre sonst zu einfach: --> Link
Ja schon, aber ohne Prüfung. 600.-€ Gebühr und die Kosten für einen neuen Führerschein. Das nehme ich gerne in Kauf. Ich habe nie den Motorradführerschein gemacht und bin 8 Wochen nach dem 01.04.80 18 Jahre alt geworden. Somit habe ich die A-Karte gezogen und konnte nur 50er fahren. Meiner Partnerin geht es genauso, wir sind im Vespa Club ( Wespen Sekte) und kaufen uns auf jeden Falleine 125er Moen zusammen, Es geht los. 4 X 45 min Theorie 6 X 45 min Praxis Gesamtkosten 500.- Euro Ohne Prüfung Geht doch Wer den alten Führerschein 3 hat, darf 125er Roller fahren, aber nur, wenn der graue oder rosa Führerschein auf den EU-Führerschein (Plastikkarte) umgeschrieben ist. Darüber hinaus auch zweiachsige Anhänger und Fahrzeuge bis 7,5t. Er beinhaltet A1, B, BE, C1 und C1E Mit der Umschreibung auf Plastik kommt nicht hin, den gibt es noch nicht so lange. Man durfte auch mit grau oder rosa 125 er fahren, wenn der Lappen von vor 1.4.80 war. Gruß Jürgen Denkt dran das man auf italienischen Autobahnen nur mit einem Roller ab 300ccm fahren darf, also immer schön die Gegend auf der Landstraße genießen. Ich fahre 500ccm2 mit klasse 3 Schaut mal den MP3 von Piaggio oder Metropolis von Peugeot an . Ja ist hässlich aber wenn mal draufsitzt merkt man das ja nicht. Holger
Vielen Dank für die Info, das war mir neu Hallo zusammen, So viel ich weiß, darf man in Italien mit einem Roller ab 150 ccm fahren und mit einem Motorrad ab 250 ccm fahren. Als ich 2007 in Italien war, hatte ich meine Suzuki mit 249 eingetragenen ccm dabei, um sicher zu gehen ob ich damit auf einer Autobahn fahren darf, habe ich mich auf einer Polizei Station danach erkundigt. Dort sagte man mir das ich damit nicht auf der Autobahn fahren darf, sondern mit dem Motorrad erst ab genau 250 ccm und mit einem Roller erst ab genau 150 ccm fahren darf. Winni Als "Beiboot" zum Wohnmobil empfehle ich die Piaggio Liberty mit dem Postumbau für die italienische Post.Darauf kann man wirklich auf dem massiven Frontträger z.B.eine Kühlbox transportieren und eine Kiste Bier ist auch kein Problem.Das Ding ist durch den Umbau keine Schönheit aber ungemein praktisch und durch die großen Räder sehr gut zu fahren,kein "Schlaglochsuchgerät". Gruß Bernd
Nicht ganz richtig: 4 x 90 min Theorie und mindestens 5 x 90min Praxis. Danach bescheinigt der Fahrlehrer die erfolgreiche Teilnahme. Sollte sich der Erfolg noch nicht ausreichend eingestellt haben, wird er auch nix bescheinigen, wenn er halbwegs seriös arbeitet. Inwieweit man also mit den 5 x 90 min hin kommt, wird sich in der Praxis zeigen müssen. In unseren Breiten liegt der Spaß um die 799 Euro. Und bei aller Euphorie nicht vergessen, dass das Ding dann nicht im Ausland gilt. die 196 ist eine rein nationale Schlüsselzahl. Deutsche Grenze = Ende. Die Ausgangsproblematik des Threads wird also mit B196 nicht gelöst...
steht ja im ADAC Bericht drin, in A und I nicht gültig. Aber es gibt schlimmeres als die alte Brennerstrasse befahren zu müssen Man bekommt mit der Vereinfachung keine Klasse A1, die aber erforderlich wäre, um im Ausland fahren zu dürfen. Die Schlüsselzahl erweitern die Klasse B nur im Inland. Wir also den meisten nichts nützen. Übrigens ist das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit! |
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