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Hallo, ich muss mal die Wissenden von euch fragen: Wir haben bei Amazon im Januar 2015!!! für 4 € ein Buch plus 3 € Porto verkauft. Jetzt, nach mehr als einem Jahr, will der Käufer dafür eine Rechnung ausgestellt bekommen. Wir sind private Verkäufer. Ist das Rechtens? Müssen wir eine Rechnung schreiben und wenn ja, was muss / bzw. darf nicht, drauf stehen? Es wäre nett, wenn uns jemand helfen könnte, wir sind aufgrund vieler Abmahnungsgerüchte etwas verunsichert. Gruß Markgräfin Hallo Markgräfin, das ist mir auch neu. Habe auch schon einige Reiseführer über Amazon verkauft, aber nie woltte jemand eine Rechnung. Schau mal hier: --> Link Das hilft dir evtl. weiter. Auch ich würde sagen, dass du jederzeit eine Quittung über den Kaufbetrag ausstellen kannst. Aber Rechnung ?...... Gruß Roman der wird das Buch über das Firmenkonto bezahlt haben und nun fehlt ihm der Beleg. Stelle ihm eine Quittung für Buch und Porto aus. Na wenn überhaupt, dann nur Verkäuferadresse, Käuferadresse, Artikelbezeichnung und Preis, Zahlungsbedingungen, Lieferbedingungen. Auf gar keinen Fall Umsatzsteuer ausweisen, da das ein Privatverkauf ist und kein kommerzieller, Du hast ja auch keine Umsatzsteuer abgeführt oder vom Finanzamt beim Kauf zurückgefordert. Ein Hinweis auf Gebrauchter Artikel und Artikelzustand kann auch hilfreich sein (Buchpreisbindung bei Gewerbe!) Ich nehme mal an, der Käufer will das Buch als Werbungskosten beim Finanzamt einreichen, also auf keinem Fall Umsatzsteuer ausweisen! Nach über einem Jahr würde ich ihm gar nichts mehr ausstellen......der hat doch über Amazon die Unterlagen.... Ist zwar lächerlich wegen 7 €, aber wenn er es unbedingt braucht.... .... bei eBay ist genau beschrieben, wie es geht: Link zum eBay Artikel Du kannst ihm auch den Link von Fastbill mailen, dann kann er sich das selber ausfüllen und ausdrucken und Du hast keine Arbeit damit. Link zum eBay Artikel
Genau. Ist schon ein wenig Merkwürdig oder ? Nichts ausstellen!
Genau so -> wenn DER wirklich die Quittung für die Firma braucht , dann soll er Konkurs anmelden :twisted: Total Bescheuert und ein Anrecht hat er eh nicht drauf , da Du als Privatverkäufer bei Amazon nur die dort gekauften Sachen anbieten kannst und die Orginal - Neupreise , nachschlagen kannst. Ich frag mich wirklich , "Was will der Typ " :?: Ich würd Dem nicht mal antworten . Danke, danke, wir werden nichts schicken. Ich finde es irgendwie dreist, nach so langer Zeit noch eine Rechnung zu fordern. Also, vielen Dank und schönes Wochenende. Gruß Markgräfin Des Menschen Wille... Schicke ihm die Rechnung (ohne MwSt) und gut isses.
ich sage mal lieber nicht, was ich von so einer Einstellung halte. :?
seh ich auch so. vermutlich sitzt ihm grad seine buchhaltung im nacken beim aufarbeiten des letzten jahres, und er hat einen haufen zettel "da brauch ich eine rechnung dazu" auf seinem tisch. die zeit um die echnung zu schreiben wäre ein bruchteil von der diskussion gewesen ;) Dann soll der Buchhalter die 7€ halt als Privatentnahme buchen ....
Genau so mache ich das auch, wenn etwas aus Versehen über das Firmenkonto meiner Frau gelaufen ist.
Egal :!: -> das ist für mich "Korintenkackerei " nach solch langer Zeit .
genau so macht man das . Wir spekulieren hier nur -> vielleicht ist es auch nur ein unzufriedener Egomane.... Vielleicht einfach eine von den Personen welche andere beschäftigen müssen. Kenne ich aus dem Berufsleben auch. Da werden Rechnungen, '...die brauche ich dringend...', angefordert, welche dann niemals abgeholt werden. Das kommt gar nicht mal so selten vor. Ich schließe mich der Meinung der Vorredner an - einfach ignorieren! LG
warum sollte er das ? einerseits wird hier über jeden euro kurtaxe gejammert und dann sowas?
wenns ein versehen/falsches konto oder privat gewesen wäre würde er ja nicht nach einer rechnung fragen, ich verstehe dieses misstrauen und die ablehnung hier nicht, könnte sooo einfach sein
Darum :
Es geht hier doch gar nicht um die Höhe einer Summe . Es wurde auf einer "freien" Plattform privat gehandelt . Wer privat Dinge verkauft kann eine Rechnung stellen. Er ist aber nicht dazu gesetzlich verpflichtet :!: Ich persönlich bin der Meinung, dass wenn es den Aufwand und die Möglichkeiten rechtfertigt, dem Käufer durchaus eine Rechnung zu schicken. Drei Sätze in Word oder OpenOffice, ins PDF exportieren und per Mail versenden. Aufwand = 3 Minuten und man erspart sich unnötige Gedankengänge :wink: Hallo Markgräfin, dem Anschein nach hat dich der Kunde kontaktiert. Frag ihn doch bitte mal warum oder zu welchem Zweck er nach einer so langen Zeit noch eine Rechnung fordert. Das würde mich jedenfalls interessieren und alle Spekukationen hätten auch ein Ende. Vielleicht kann man ja noch etwas dazu lernen. btr. "so lange zeit" na klar kommt er erst jetzt drauf wenn die buchhaltung von 2015 langsam fertig werden muss - mMn ist das ein ganz normaler zeitrahmen. Bevor ich hier alles aufschreibe hätte ich ihm einfach eine Rechnung ohne Ausweisung der MwSt. zugeschickt. Wofür er sie benötigt ist doch völlig irrelevant. Gruß Michael Und worin ist das Problem als freundlicher Verkäufer eben eine solche gewünschte Rechnung/Quittung auszustellen? Vielleicht kommt man ja mal selbst in die Lage und braucht etwas vom Verkäufer.....ärgerlich wenn dieser lieber in einem Forum einen Thread eröffnet anstatt einfach sich hilfsbereit zu zeigen. In der Zeit wo der Thread eröffnet wurde, wären auch die Zeilen für die Rechnung getippt gewesen. Aber warum sollte man hilfsbereit sein....egal wielange etwas her ist!? Ich hoffe immer darauf das ich an nette, verständnisvolle und hilfsbereite Verkäufer gerate, dennen auch nach nach längerer Zeit kein Zacken aus der Krone bricht wenn Sie mir weiter helfen. Aber das Wort Hilfsbereitschaft gerät ja immer mehr in Vergessenheit......schade! Grüße Thorsten ....der hoffentlich weiterhin Glück hat mit seinen Verkäufern und selbiges auch zurück gibt. Ich verstehe den Bohei hier auch nicht. Buch gekauft, verpennt Rechnung gleich anzufordern. Jetzt (nach einem Jahr) Steuer gemacht, aufgefallen, dass Rechnung fehlt. Beim Verkäufer angefragt. Kann doch mal passieren, oder war die Anfrage unverschämt? Rechnung schreiben wäre wahrscheinlich weniger aufwand als den Thread hier zu eröffnen. Tut doch niemandem weh, oder? Hast du vor irgend etwas Angst, wenn du ihm eine Rechnung schickst? Was will der mit einer Rechnung die eh keine Mehrwertsteuer ausweist als Geschaeftsmann? Als Geschaeftsmann wuerde man dort kaufen wo Mehrwertssteuer ausgewiesen wird. Hier sehe ich das Problem anders und werde Mistrauisch bei solchen Anforderungen. Was will er mit einer nicht absetzbaren Rechnung? Auf einen Formfehler hoffen und dann Abmahnung schreiben? Oder die Adresse um was weiss ich damit anzufangen? Schliesslich schreibt die Thredstellerin hier im Forum auch wann sie wo Urlaub macht, bzw wo sie gerade ist 8) Oder es ist wirklich komplett harmlos. Wer weiss das schon. Ich halt es so, ich verkaufe Privat ohne Rechnung. Wer eine Rechnung will soll zum Haendler gehen. Gruss Auch eine Rechnung ohne MwSt kann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Von mir verlangte das Finanzamt ein Mal Begründungen, warum ich gerade diese (vielen) Bücher gekauft hatte. Fehlte nur noch, dass ich die Zeiten aufschreiben sollte, wann ich diese Bücher gelesen hatte. Er hat doch über eine Plattform gekauft. Dann bekommt er ja eine Zahlungsaufforderung mit allem erforderlichen Daten (Buchtitel, Preis, Verkäufer usw.). Und er hat dann überwiesen. Das ist eigentlich genug Beleg für das Finanzamt.
Leute, jetzt sollte man der Markgraefin aber nicht unrecht tun. Lest Euch nochmal ihre Frage im ersten Beitrag durch. Sie wollte doch nur wissen, ob das O.K. ist mit der Rechnung und üblich. Mehr nicht. Darauf habe ich einen Link zu dem passenden Forum genau des Portals gesetzt, in dem sie das Buch verkauft hat (Amazon-Services) und in dem diese Frage erschöpfend beantwortet wird. Das restliche "Bohei" hat sich doch dann wie so oft erst durch die weiteren kontroversen Antworten hier ergeben...... :wink: Also könnte man hier jetzt zumachen, bevor noch mehr Bohei passiert..... :mrgreen: Gruß Roman
Das genau ist es was ich auch meine -> Ich habe auch schon über Amazon verkauft , der Käufer erhält doch alle Infomationen per Mail mit Rechnung -> Ich wittere auch einen Missbrauch genau wie die Thread Eröffnerin -> mir wurde auch schon einmal ein Konto gehackt (E- Mail Account ) deshalb auch das ganze Trara hier :!: Weil: Üblich ist es nicht ..... [quote="Roman] Lest Euch nochmal ihre Frage im ersten Beitrag durch. Sie wollte doch nur wissen, ob das O.K. ist mit der Rechnung und üblich. Mehr nicht. Darauf habe ich einen Link zu dem passenden Forum genau des Portals gesetzt, in dem sie das Buch verkauft hat (Amazon-Services) und in dem diese Frage erschöpfend beantwortet wird. [/quote] Bitte nicht persönlich nehmen, ich wollte der Markgraefin auch kein Unrecht tun. Was ich aber nicht verstehe ist die Aufgeregtheit darüber, dass tatsächlich jemand eine Rechnung verlangt. Ehrlich gesagt war mir bisher auch nicht klar wie sich das bei Privatverkäufen verhält. Ich bin selbständig und deswegen ist es für mich normal Rechnungen zu erstellen, die aber gewisse Bedingungen erfüllen müssen. Der Link von Roman behandelt das Thema meiner Meinung nach nicht ganz erschöpfend, zumal er auch nur eine Forumsdiskussion zeigt, die meiner Meinung nach auch keine echte Aussagekraft hat. Ich habe jetzt mal selbst gegoogelt und folgendes gefunden und auch was dazugelernt. Es gibt natürlich in Deutschland ein entsprechendes Gesetz: § 368 bgb Und da steht eindeutig: "Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen" - --> Link Ausführliches findet man dazu hier: --> Link Was ich mit Bohei gemeint habe, ist unter anderem dieses Misstrauen und die Verschwörungstheorien, die hier entstehen, weil jemand sein recht in Anspruch nimmt eine Quittung zu bekommen um den Betrag bei der Steuer anzugeben. Womöglich hat er mehrere Ausgaben dieser Art, dann kann sich das schon rentieren. Es ist doch kein großer Act notfalls in Notepad den Kram runterzutippen in ein PDF zu gießen und dann per Mail zu verschicken. Hierzu auch ein Link was beachtet werden muss: --> Link Zum Thema, "ich will nicht, dass der meine Daten bekommt".. Dann darfst du nix verkaufen. Letztendlich (nochmals, ich unterstelle das der Markgräfin nicht), soll durch diese Vorschriften auch verhindert werden, dass Personen mit angeblichen Privatverkäufen Steuer hinterziehen. Wenn die Markgraefin nur gelegentlich ein Buch verkauft, muss sie sich ja auch keine Sorgen machen. Und um der Abmahnung zu entgehen, die hier auch als Grund für die Forderung unterstellt wird, reicht eine einfach Suche im Internet um die richtige Form einer Quittung herauszufinden. Im Übrigen ist der Aufwand zu hoch ein Buch zu kaufen, dann nach einem Jahr eine Quittung zu fordern, um diese dann auf ordnungsgemäße Aufstellung zu prüfen und dann auch noch eine Abmahnung zu erwirken. Jetzt noch einmal: Das Geschäft läuft doch nicht gegen Barzahlung ab. Er hat doch durch die Überweisung den Beleg der Bezahlung......Das Gesetz stammt aus einer Zeit, als noch per Handschlag und gegen Bares gehandelt wurde. Da gab es noch kein Amazon........ Der Kaeufer braucht nur auf seinen Amazonaccound gehen, sich ein loggen und unter seinen Einkaeufen findet er alles was er braucht. Und genau deshalb versteh ich die Problematik des Käufers nicht. Wegen der Paar Kröten sowas anzukurbeln. Alles ist nachvollziehbar festgehalten. At: Wolfgang:Gesetz ist aber Gesetz und wenn es mit dem FA dumm läuft wird der Kontobeleg nicht unbedingt akzeptiert At: Christel: Bei Amazon findest du im Einzelfall nur einen Link um die Rechnung anzufordern. Und im Prinzip hat der Käufer doch gar keinen Aufriss gemacht. Er hat eine Rechnung/Quittung angefordert und der Verkäufer müsste nur schnell eine Schreiben und zuschicken. 10 Minuten Arbeit. 10 Minuten Arbeit umnsonst, denn er hat doch den ganzen Vorgang in seinem Konto. Ein Screenshot, ausdrucken und der Beleg ist da.
Ein Screenshot wird vom FA sicher nicht anerkannt. Auch der Kontoauszug selbst hilft nur, wenn das FA kulant ist. Denn im Normalfall ist auf dem Kontoauszug nicht zu erkennen was gekauft wurde. Leute, wenn man was verkauft, hat man Rechte und Pflichten. Dem Käufer hier einen Vorwurf zu machen oder ihm gar böse Absicht zu unterstellen ist doch Quatsch. Ich frage ich gerade, wenn ich bei Karstadt ein T-Shirt kaufe und nach einem Jahr auf die Idee komme, dass ich eine Quittung brauche, stellen die mir die dann aus? Nee, nach einem Jahr hast du da auch sicher keinen Anspruch mehr drauf. Kann uns der juristisch versierte Kollege ja mal auseinanderklamüsern.... Das Finanzamt erkennt sogar Eigenbelege an, wenns um Pfennigbeträge geht, und das ists hier wohl. Aber um die Sache aus der Welt zu schaffen, würde ich nen Schrieb per Mail machen, dass ich den Betrag in Höhoe von... für das Buch .... erhalten habe und ferdisch. Hihi, stimmt Lena, Karstadt lacht sich tot. Aber die berufen sich darauf, dass du den Beleg verschlampt hast und sind raus aus der Sache :D Nein, da hast du ja beim Kauf eine Rechnung bekommen. Anspruch auf eine Rechnungskopie gibt es nicht. Ein Kauf bei Karstadt ist auch nicht vergleichbar, weil er nicht nach dem Fernabsatzgesetz getätigt wurde. Viele wissen auch nicht, dass man bei einem Kauf bei Karstadt direkt, nicht das gleiche Umtauschrecht hat. At: Tipsel: Das FA kann den Eignbeleg anerkennen, muss es aber nicht. In den meisten Fällen sind die FAs ja auch sehr kooperativ, aber wenn du mal ne Betriebsprüfung hast und der Prüfer ist schlecht drauf, da macht jeder fehlende Pupsbeleg unglaublich viel Stress. Wegen 5 Euro wird keiner Stress machen. Die Steuer dafür ist zu gering, der Belg wird nicht anerkannt und gut ists, das sind Peanuts. Und als Buchhalter weiß ich schon beim Kauf, dass ich einen Beleg brauche. Oder spätestens am Monatsende wird der Steuerberater den Beleg nachfordern. Für mich ist die Sache nicht nachvollziehbar. Jetzt muss ich mal nen Gedanken Einwerfen. Die Rechnung die dann nach gereicht wird, ist doch eigendlich keine Orginale. Die wurde ja dann einfach ein Jahr spaeter geschrieben. Eine richtige Kopie ist das ja dann auch nicht. Eigendlich koennte Hinz und Kunz so eine Rechnung Tippen. Sowas soll des FA anerkennen? Gegen eine Aufwandsentschaedigung von 8 Euro koennte man ja eine Rechnung schreiben 8) Aber diesmal dafuer gleich eine Rechnung beilegen :D Vielleicht braucht er auch den Nachweis, das das Buch keine Hehlerware ist ! :lol: :lol: :lol:
Ich war knapp 20 Jahre selbstständig und hatte aus der Zeit, als mein Mann mit mir eine gemeinsame Firma hatte, eine Betriebsprüfung. Mein Mann hatte total viel bei eBay für seine Werkstatt gekauft, weil es eben billiger und er nicht auf neue Teile angewiesen war. Die Buchhaltung habe ich gemacht und ich habe KEIN einziges Mal einen Beleg von den Privatverkäufern angefordert, sondern IMMER den Vorgang von eBay ausgedruckt und als Beleg zur Buchhaltung genommen. Der Prüfer hat das in keinster Weise beanstandet. Es ist ja auch so, dass bei Käufen von Privat das FA nichts verdient, da keine Umsatzsteuer fließt. Es geht also nur um den Nachweis des Kaufes an sich. Und dafür reichen die Abwicklungsunterlagen der Plattformen eBay, Amazon usw. |
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