Ich muss mich leicht korrigieren. Bei pm unter Fragen und Antworten fand ich folgendes:
Im Februar dieses Jahres hat die
Truma Gerätetechnik GmbH, der größte Lieferant für Reisemobilheizungen in Deutschland, beim Flensburger Kraftfahrt-Bundesamt eine Verlängerung der Austauschfristen von zehn auf dreißig Jahre erwirkt. Hintergrund für die alte Regelung war folgender: An Heizgeräten für flüssige Brennstoffe wie Diesel oder Benzin können korrosionsbedingte Undichtigkeiten auftreten; diese sind auf Verbrennungsrückstände zurückzuführen. Daher müssen Wärmetauscher und abgasführende Rohre solcher Geräte nach der Straßenverkehrs-Richtlinie alle zehn Jahre getauscht werden. Seit 1990 galt diese Zehn-Jahres-Frist auch für die Flüssiggasheizungen, die Reisemobile auf Temperatur bringen.
Ein von Truma eingebrachtes Gutachten sagt jedoch aus, dass die Trumatic-Heizungen ohne weiteres dreißig Jahre betrieben werden können, ohne dass rostbedingte Undichtigkeiten entstehen. Für alle mit Kraftstoff betriebenen Heizungen gilt die Zehn-Jahres-Frist.
Das scheint ja zu bedeuten, das alle anderen Heizungen nach 10 Jahren teilweise erneuert werden müssen. Für mich persönlich ergibt sich nun die Frage, was ist mit meiner Ami-Gasheizung, muss ich die 04 umbauen lassen, weil die Freigabe nur für Truma gilt oder ist hier Gasheizung gleich Gasheizung??? :?:
Ein verwirrter Wolf!