Rockerbox hat geschrieben:Ich bin weit davon entfernt, irgendjemand etwas unterstellen zu wollen! Ich wollte nur beide Seiten beleuchten.
Wünsche Markgräfin einen guten Ausgang der Angelegenheit!
Ich meinte auch nicht dich Adi :)
Ich meinte auch nicht dich Adi :) Ich weiss Joachim, hatte ich auch nicht auf dich bezogen, war nur eine allgemeine Feststellung! :) Eine Variante fehlt noch. Das Haus , zum hoffentlich vorher vereinbarten Festpreis, kaufen und mit Gewinn gleich weiterverkaufen. :D Wie sagt man doch: Von Gewinnmitnahmen ist noch keiner gestorben. Nachdem ich einige Details gelesen habe, passt mein Kommentar nicht mehr. Kann ich eigentlich einen eigenen Kommentar löschen?
Sorry, stimmt leider nicht. Bei einem gültigen Zeitmietvertrag (dieser hier ist nicht gültig) kann man nicht vorher kündigen. Ebenso nicht bei einem Mietvertrag mit "beiderseitigem Kündigungsverzicht", wobei der Verzicht maximal 4 Jahre dauern kann (bei Studenten 2 Jahre). Grüße Frank
Ich gehe doch davon aus das die Gräfin hinter dem Rücken vom Vermieter einen neuen Mietvertrag unterschrieben hat und dann gekündigt hat da sie die Wohnung einige Monate früher beziehen muss. Dann muss man halt zwei Mieten bezahlen wenn man keinen Nachmieter hat. Aber für einen Nachmieter hat man sich erst gar nicht bemüht. Tolle Mieter, tolle Gräfin. :lol:
Nur interessehalber Frank : Warum ist der nicht gültig ? Wegen der nicht schriftlich festgelegten Aussage des Mieters ? Ist das nicht schwer zu belegen im Zweifel ? Vorweg, ich bin kein Jurist, habe aber seit eineinhalb Jahren wesentlich mehr mit dieser Materie zu tun, als ich je zu träumen gewagt habe.
Das hatte ich hier geschrieben: --> Link Für einen gültigen Zeitmietvertrag gibt es nur wenige gültige Gründe, und wenn der genannte Grund nur vorgeschoben ist (hier: der Eigenbedarf), wird der Zeitmietvertrag zu einem normalen Mietvertrag. Der Vermieter ist in der Nachweispflicht, dass Eigenbedarf besteht. Dies ist natürlich nur eine theoretische Betrachtung, da dieser "Fall" ja nicht so weit eskaliert werden soll. Generell ist es aber so, dass die Rechtsprechung mieterfreundlich ist, und alle Regelungen, die den Mieter benachteiligen, unwirksam sind, sofern sie nicht 100%ig richtig formuliert und gehandhabt werden. Grüße Frank wenn ich sage, dass ich ein Objekt in 24 Monaten verkaufen möchte, ist das doch wohl Eigenbedarf genug?
Auch wenn du diesen Quatsch neben der KN, die du mir geschickt hast, hier noch einmal wiederholst, er wird auch dadurch nicht richtiger. Meine Frage hier hatte einen völlig anderen Hintergrund, aber das hast du wohl nicht lesen können oder wollen. Ich bin übrigens nicht die Leibeigene unseres Vermieters, deshalb kann ich auch "hinter seinem Rücken" 3-10 andere Mietverträge unterschreiben. Das geht ihn nichts an. Wir haben durch einen absoluten Glücksfall ein Haus zur Miete gefunden und sofort zugeschlagen. Und was dir so absolut nicht in den Kopf geht : Ich habe überhaupt keine Probleme damit, meinen Mietvertrag zu erfüllen. Ich will nur nicht mehr kaufen. Und einen Nachmieter zu suchen, wäre so ein hirnrissiger Blödsinn. Der Vermieter will verkaufen und nicht vermieten. Denn dann wären wir ja hier geblieben. Besser als unmittelbar an der Ostsee kann man es wohl kaum treffen.
Das ist so schon richtig. Ein gesetzlich relevanter Eigenbedarf liegt eindeutig nicht vor. Wäre auch nicht einklagbar. Aber das ist inzwischen auch egal. Ich werde mir nachher anhören, was der Vermieter möchte und dann sehen wir weiter. Die Käufer für das Haus stehen schon in den Startlöchern, müssen aber noch bis zum Ablauf der 10 Jahre und einen Tag warten. Die Spekulationsfrist läuft am 10.7. ab.
Der Begriff "Eigenbedarf" ist gesetzlich eindeutig geregelt. Entweder besteht innerhalb der Familie der Wunsch das Haus selbst zu beziehen, oder der Vermieter will nach Beendigung des Mietvertrages eine umfangreiche Sanierung oder Reparaturen vornehmen. Alles Andere ist kein Eigenbedarf. Und Kauf bricht nicht Miete, das heißt, man kann nicht aufgrund eines Verkauf des Hauses den Mietern kündigen. Bis später. Markgräfin, gestatte mir eine Frage (wenn es dir nicht zu indiskret ist): Gibt es im Miet/Vorverkaufs-Vertrag keinerlei Klausel, was passiert, wenn du nicht mehr kaufen willst bzw. der Vermieter nicht mehr verkaufen will? Nein, so etwas gab es nicht. War vielleicht vom Mieter/Makler nicht richtig durchdacht. Aber eher war es der Spekulationsfrist geschuldet, denn da ist das Finanzamt sehr eigen. Das mit dem Nachmieter wäre auch ohne nachfrage beim Vermieter Blödsinn, den dieser braucht keinen zu akzeptieren
Natürlich ist der VERmieter gemeint. Sorry
Was wäre zum Beispiel, wenn die Bonität nicht mehr die gleiche ist wie zu Vertragsabschluss war? Was, wenn die Bank den Kauf nicht finanzieren würde? Nur mal so meine Gedanken? So, jetzt komme ich zum Abschluss: Unser Vermieter hat seine Enttäuschung klar geäußert, aber wir konnten ihm meine gesundheitliche Situation klar machen. Wir zahlen bis Juli Miete und er behält die Kaution. Dafür helfe ich bei der Suche nach potentiellen Käufern. Es war ein sehr nette Gespräch, beiden Seiten tut es unendlich leid, denn ich wäre auch gern hier direkt am Meer geblieben. Ich danke euch für alle sachlichen und hilfreichen Beiträgen und wünsche euch eine gute Wohnmobilsaison. Gruß Markgräfin Prima - ich freu mich für Dich :ja: Da habt Ihr doch eine für beide Seiten befriedigende Lösung gefunden. Freut mich für Dich! Auch ich freue mich mit euch und hoffe, dass ihr es im neuen Haus gut habt. Freut mich für Dich! :top: Prima. Glückwunsch. Das freut mich für dich. Auf dass deine Gesundheit dich nicht zu sehr im Stich lässt. Habt vielen Dank. Wir sind auch sehr froh. Ich hoffe, dass wir jetzt den Umzug einigermaßen ruhig über die Bühne bringen. Hilfe hat sich bereits angekündigt und auch unser Vermieter, sagte ich schon, daß er ein ganz Netter ist?, will helfen.
Ja, danke, das hoffe ich auch. So was wie vor ein paar Wochen, möchte ich nie, nie wieder erleben müssen. |
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