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Fahrradträger auf AHK für Womo und Pkw


tommi49 am 13 Mär 2017 19:53:49

Liebe Foristen,
ich bin auf der Suche nach einem E-Bike-Träger für die AHK, der für das Womo und den Pkw (400mm Regelung) zulässig ist. Ich habe alle alten Beiträge durchforstet, jedoch keinen entsprechenden Tipp gefunden.
Vielleicht gibt es irgendwo einen Träger, bei dem man die Leuchten nach außen schieben kann. Abstand zur Womo-Kante max. 40 cm. Oder gibt es ein Leuchtenträger, den man zusätzlich auf dem Fahrradträger befestigen kann ?
Ich habe ja keine große Hoffnung, dass es so ein Teil gibt...
Trotzdem vielen Dank schon mal für den einen oder anderen Tipp.
LG
Thomas

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pwglobe am 13 Mär 2017 20:15:38

Hallo Thomas
Da gibt es nur den Umbau, wenn du gesetzeskonform unterwegs sein willst.
Am einfachsten geht es mit einem Träger aus Stahlrohr, bei meinem musste ich nur die Vierkantrohre verlängern.
Ich habe ein Rohr mit den entsprechenden Innenmaßen über das Originalrohr geschoben und verschraubt. Dann die Lampen wieder befestigt. Die Kabel waren lang genug.
Ich habe leider keine Bilder, da ich den Träger jetzt als Deichselträger auf dem Anhänger verwende.

mowgli am 13 Mär 2017 20:59:38

Ich habe einen EUFAB Träger (z.b. Carlo plus). An dem kann man die Lichter in der Breite verstellen. Kann am PKW oder am Womo benutzt werden.
gruß
mowgli

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Will2014 am 13 Mär 2017 22:00:30

Hallo, schau doch mal hier:--> Link
Gruß Wilfried

dieter2 am 13 Mär 2017 23:45:02

Ich habe auch einen Eufab, hat 110 € gekostet.
Link zum eBay Artikel
Die Lampen weiter nach außen gezogen,das passt dann auch mit der Breite.
Bei uns stehen zwei Pedelec drauf
Ich finde den besser als diese teuren Kunststoffdinger für den fast dreifachen Preis.

Gruss Dieter

brainless am 14 Mär 2017 01:02:43

tommi49 hat geschrieben:Liebe Foristen,
ich bin auf der Suche nach einem E-Bike-Träger für die AHK,




Achte auch auf die Tragfähigkeit des Trägers.
Der verlinkte Träger hat nur 40 kg max. Traglast - reicht also für zwei Pedelecs schon nicht aus,



Volker ;-)

riga7713 am 14 Mär 2017 01:29:32

Hallo Thomas

wer prüft denn das mit dem Abstand??
Wo kein Kläger, da kein Richter!
Da mach ich mich nicht verrückt

Will2014 am 14 Mär 2017 01:38:08

Hallo Volker,
solltest Du den verlinkten Thule Träger meinen, der geht bis Max. Zuladung 46 kg.
Mit Akku ab, sollte es reichen!
Grüße aus Kassel

udob am 14 Mär 2017 08:19:45

Ich habe den Thule 931. der ist klappbar und lässt sich sehr kompakt verstauen.
Seine Zuladung liegt bei 60 kg. was dann auch für e-Bikes ausreichen dürfte.
Wenn die Fahrräder drauf sind wird die Sicht auf die Rücklichter meines Fahrzeuges nicht eingeschränkt, da das nicht weiter als 1m vom Heck hinausragt, sehe ich auch keine Veranlassung zusätzliche Lampen installieren zu müssen, demnach sind die am Träger befestigten Lampen zusätzlich und nicht für den seitliche Abstand bestimmt, von daher sehe ich da kein Problem

brainless am 14 Mär 2017 10:36:38

....und genau so mußt Du das einem Polizisten erklären.
Der wird sich dann bei Dir entschuldigen und seiner Wege gehen.

...und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute,



Volker :mrgreen:

udob am 14 Mär 2017 11:05:03

So nun hier der Text der Verordnung:
(9a) Zusätzliche Rückfahrscheinwerfer (§ 52a Absatz 2), Schlussleuchten (§ 53 Absatz 1), Bremsleuchten (§ 53 Absatz 2), Rückstrahler (§ 53 Absatz 4), Nebelschlussleuchten (§ 53d Absatz 2) und Fahrtrichtungsanzeiger (§ 54 Absatz 1) sind an Fahrzeugen oder Ladungsträgern nach Anzahl und Art wie die entsprechenden vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen fest anzubringen, wenn Ladungsträger oder mitgeführte Ladung auch nur teilweise in die in Absatz 1 Satz 4 geforderten Winkel der vorhandenen vorgeschriebenen Leuchten am Kraftfahrzeug oder Anhänger hineinragen. Die elektrische Schaltung der Nebelschlussleuchten ist so auszuführen, dass am Fahrzeug vorhandene Nebelschlussleuchten abgeschaltet werden. Die jeweilige Ab- und Wiedereinschaltung der Nebelschlussleuchten muss selbsttätig durch Aufstecken oder Abziehen des Steckers für die zusätzlichen Nebelschlussleuchten erfolgen.

(10) Bei den in Absatz 9 Nummer 1 und § 53 Absatz 7 genannten Anhängern sowie den in § 53b Absatz 4 genannten Anbaugeräten darf der Leuchtenträger aus zwei oder – in den Fällen des § 53 Absatz 5 – aus drei Einheiten bestehen, wenn diese Einheiten und die Halterungen an den Fahrzeugen so beschaffen sind, dass eine unsachgemäße Anbringung nicht möglich ist. An diesen Einheiten dürfen auch nach vorn wirkende Begrenzungsleuchten angebracht sein.

(11) Für die Bestimmung der „leuchtenden Fläche“, der „Lichtaustrittsfläche“ und der „Winkel der geometrischen Sichtbarkeit“ gelten die Begriffsbestimmungen in Anhang I der Richtlinie 76/756/EWG.

hier steht nichts, dass sie auch von der Anordnung, d.h. von den vorgeschriebenen Anordnungspunkten übereinstimmen müssen., das wäre vom Prinzip aus auch technisch in vielen fällen nicht möglich.

Ich beziehe mich daher zunächst darauf, das die Leuchten des Fahrzeuges nach hinten auch bei der Anbringung des Lastenträgern noch ausreichend sichtbar sind, insbesondere die Begrenzungsleuchten, demnach entspricht es den Vorschriften.
Oder wohl steht etwas anderes, außer in der Meinungsbildung die wir hier schon hatten.

dieter2 am 14 Mär 2017 11:07:46

Hatte den falschen verlinkt.
Dieses hier ist meiner,sogar klapbar und 50 kg Zuladung.
Reicht für meine zwei Pedelec,nehme onehin die Akkus während der fahrt raus.

Link zum eBay Artikel


NuggetG am 14 Mär 2017 16:43:09

Hi,

wir nutzen den hier von Eufab --> Link

Damit bin ich sehr zufrieden. Die Rücklichter können demontiert werden, so dass man sie über eine selbstgebastelte Verländerung auseinander ziehen könnte.....je mehr ich aber drüber nachdenke, desto eher komme ich zu dem Entschluss, dass das vielleicht doch etwas aufwändig ist.

dieter2 am 14 Mär 2017 17:37:58

Ich habe schon einige von diesen FlixBus Busse gesehen mit einen Radträger,und da waren die Leuchten
nicht weiter auseinander.
Das scheint keinen zu interessieren,auch keinen Ordnungshüter.

Gruss Dieter

AntonCoeln am 14 Mär 2017 18:50:12

dieter2 hat geschrieben:Ich habe schon einige von diesen FlixBus Busse gesehen mit einen Radträger,und da waren die Leuchten
nicht weiter auseinander.
Das scheint keinen zu interessieren,auch keinen Ordnungshüter.

Gruss Dieter


Dann wußte das der blaue Mann auf der A1 nicht den ich getroffen habe, ich habe am Rasthof Remscheid 40.-€ bezahlen dürfen.

Gast am 14 Mär 2017 19:18:59

wenn Ladungsträger oder mitgeführte Ladung auch nur teilweise in die in Absatz 1 Satz 4 geforderten Winkel der vorhandenen vorgeschriebenen Leuchten am Kraftfahrzeug oder Anhänger hineinragen.


Wenn Beleuchtungseinrichtungen angebracht sind, müssen die Abstände und Sichtwinkel eingehalten werden.

Ladung bis 1 Meter, die über den hinteren Umriss des Fahrzeugs hinaus ragt, bedarf keiner Kennzeichnung. Die Beleuchtung muss wiederholt werden, wenn die Sichtwinkel eingeschränkt oder Beleuchtungseinrichtungen ganz oder teilweise verdeckt werden.
Bei einem Bus mit 2,50 Breite und den Leuchten auf den Ecken kann es sich ausgehen, dass die Sichtwinkel eingehalten werden.
Bei 2,3 Meter kann das schon anders aussehen.
Ob die Sichtwinkel eingehalten werden, kann man recht einfach ausprobieren. Bei einer Breite von 2,3 Meter stellt man sich 2,3 Meter hinter das Fahrzeug auf die linke bzw. rechte Seite. Man muss nun die Beleuchtungen ohne Einschränkung auf beiden Seiten sehen können.

tommi49 am 14 Mär 2017 21:56:54

Hallo zusammen,
vielen Dank für die Tipps und Hinweise.
Ich muss den Träger von Thule mit den ausziebaren Leuchten mal genauer unter die Lupe nehmen.
Grüße
Thomas

belabw am 18 Mär 2017 17:22:11

Habe mal nachgerechnet, beim 2,10 m breiten Wohnmobil reicht ein wie am Flixbus gesehener "normaler" Thuleträger aus, die 400 mm werden nicht erreicht. Daher meine Lösung.

Grüße
Manfred

Axel1960 am 18 Mär 2017 18:58:00

Ich habe mir zum Transport der E Bikes einen Eufab Träger für vier Fahrräder gekauft.
Traglast 50 KG.
Es passen zwei E Bikes mit Luft zwischen Fahrrädern sehr gut drauf.
An der Trägerunterseite habe ich eine Wasserfeste Platte geschraubt, so werden die Fahrräder vor Spritzwasser geschützt.

Habe jetzt aber Platz in Garage gemacht, somit steht er zum Verkauf 200 Euro unbenuzt.

trevor2 am 19 Mär 2017 13:23:20

Wir haben den Uebler für drei Räder und zum Umklappen seit zwei Jahren - passt an Womo und PKW.

Zur rechtlichen Seite. Hatte hier damals gefragt und von einer KFZ-Sachverständigen die Antwort bekommen: wenn es ein abnehmbarer Träger ist, ist das mit der Breite egal. Wir sollten uns nur darauf berufen, dass er abnehmbar ist.

Bisher hatten wir weder in D noch im Baltikum deswegen Probleme.

Der EUFAB hatte übrigens damals ganz schlecht abgeschnitten. Nur Uebler und Thule wurden da empfohlen.
Wir entschieden uns für Uebler und sind immer noch begeistert von dem Träger. Last bis 60kg und Geschwindigkeit (ohne Plane!) bis 120km kein Problem. Wir würden ihn jederzeit wieder kaufen. Bei uns steht im Normalfall ein E-Bike und ein normales Trekkingrad drauf, manchmal auch 2 Trekkingräder und ein E-Bike. Mitunter ist auch unser großer Hundeanhänger am Träger noch auf einer Schiene mit verschnürt. Alles möglich und der Träger hat sich in allen Varianten absolut bewährt!

Gute Reise!

Trevor

AntonCoeln am 19 Mär 2017 13:50:35

Da hat Dir der Sachverständige einen netten Müll erzählt

JoFoe am 19 Mär 2017 14:29:15

AntonCoeln hat geschrieben:Da hat Dir der Sachverständige einen netten Müll erzählt


Und was wäre in dem Fall nun richtig ? Was wäre den kein Müll ? :eek:

trevor2 am 19 Mär 2017 14:32:52

Das würde mich auch mal interessieren... :roll:

tommi49 am 20 Mär 2017 12:12:07

Da unser Womo 2,37 breit ist, kommen wir mit keinem Pkw-Träger an die gesetzlichen Vorgaben heran. Thule, Uebler etc. alle zu schmal.
Die bekannte "Eier legende Wollmilchsau" gibt es auch hier nicht.
Jetzt sind wir auf den ALUTRANS-Womobike-Träger gestoßen. Der ist für die AHK und hat die nötige Breite. Allerdings ist er für Pkw zu breit.
Schaun mer mal....

Jagstcamp-Widdern am 20 Mär 2017 12:23:58

ihr kauft fahrradträger für hunderte von euros und fühlt euch dann unwohl, weil irgendwelche masze nicht eingehalten sind...
dann legt halt noch ein paar ocken drauf: Link zum eBay Artikel

alleswirdgut
hartmut

JoFoe am 20 Mär 2017 17:48:47

tommi49 hat geschrieben:Da unser Womo 2,37 breit ist, kommen wir mit keinem Pkw-Träger an die gesetzlichen Vorgaben heran. Thule, Uebler etc. alle zu schmal.


Sorry ich muss nochmal nachfragen. An welche gesetzlichen Vorgaben kommt ihr mit dem Träger nicht ran ? Wenn der Träger eine eigene Beleuchtung hat und evtl. ein eigenes Kennzeichen so ihr das am Wohnmobil überdeckt ?

AntonCoeln am 20 Mär 2017 18:18:38

Ich hatte die Fa. Uebler sowie andere Hersteller mal angeschrieben bezüglich diesem Problem, die Fa. Uebler war die einzige die mir ehrlich geantwortet hat.


Die Antwort auf meine Anfrage

..Guten Tag Herr ........,

danke für Ihre E-Mail.

Wie von Ihnen schon richtig ermittelt, ist hier Ihr Fahrzeug zu breit.
Eine Nutzung Ihres Kupplungsträgers ist in diesem Fall leider nicht freigegeben.
Auch Änderungen am Kupplungsträger können hier nicht vorgenommen werden.
Diese würde dazu führen, das der Kupplungsträger seine EBE verliert.
Leider können wir Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen,

dieter2 am 20 Mär 2017 20:12:54

AntonCoeln hat geschrieben:Auch Änderungen am Kupplungsträger können hier nicht vorgenommen werden.
Diese würde dazu führen, das der Kupplungsträger seine EBE verliert.

Mit freundlichen Grüßen,


Wenn ich Änderungen vornehme ist es hinterher halt ein Eigenbau.
Und einen Träger bauen ist nicht verboten,ist nur eine abnehmbare Ladung.
Meine Rollerträger, bisher drei Stück, habe ich auch selber gebaut,mit TÜV segen.

Gruss Dieter

JoFoe am 20 Mär 2017 20:36:32

Genau so sehe ich es auch und die Auskunft vom TÜV war auch so.
Ich habe mir die Böcke auf der Messe gekauft und den Rest selber gebaut einschl. Beleuchtung und Kennzeichen .
Wurde nie damit angehalten und der TÜV wollte es nicht eintragen da Abnehmbar !
Einzig der Stecker musste die Nebelschlussleuchte am Fahrzeug abschalten und die am Träger musste dafür leuchten .

trevor2 am 20 Mär 2017 22:18:12

Wir nutzen trotzdem unseren Uebler weiter.
Bisher hat uns noch niemand angehalten... :wink:

Gruß, Trevor

schneggenhaus am 21 Mär 2017 01:05:45

Auch wir haben einen Uebler und sind sehr zufrieden und können diesen fürs Womo und für den PKW brauchen und sind sehr zufrieden damit !! Wir haben diesen jetzt ca. ein Jahr und waren schon in verschiedenen Ländern und hatten nie Probleme und hoffen dass es so bleibt. Ist einfach zu montieren und demontieren auf Beiden Fahrzeugen, und wir haben E-Bikes darauf und dafür auch zugelassen. Die Akkus geben wir in die Garage und beim PKW in den Kofferraum, müssten wir aber nicht.
Was ich sehr angenehm finde, ist das man die Räder nicht mehr so hoch hinauf heben muss auf den Fahrradträger. Ich würde den Uebler sofort wieder kaufen.

Beim vorhergehenden Womo hatten wir einen fixen Radträger für 3 Räder und der war auch für 60kg. Also auch für 2 E-Bikes.

mit lieben Grüssen, Schneggenhaus

dieter2 am 21 Mär 2017 11:24:08

Hier mal ein Bild der Leuchtenverstellung von meinen 116,-€ Eufag Radträger.
Das kann kein Träger der dreimal so teuer ist,kenn jedenfalls keinen.
Die Breite außenkannte Lampen ist in dieser Stellung 155 cm,passt genau.

Gruss Dieter

bs2016 am 27 Mär 2017 08:48:33

Hallo,
welcher Uebler ist in den Posts gemeint? Ich habe den X21 und jetzt mal wegen der Diskussion nachgemessen: die Lampen haben eine Aussenbreite von 120cm, verstellbar auf 130cm. Somit ist er nach Vorschrift für Fahrzeuge bis 210cm Breite geeignet, also zB. für meinen Brevio. Der X21 ist abklappbar, was sowohl bei meinem PKW (Touran) als auch mit der großen Heckklappe des Brevio funktioniert. Besonders gut finde ich die schnelle (De-) Montage und vor allem die durch den Zusammenlegemechanismus kompakten Aufbewahrungsmaße.
VG Utz

trevor2 am 27 Mär 2017 11:31:35

Hallo Utz,

ich denke, wir haben auch den X21 mit zusätzlicher dritter Fahrradschiene. Unserer ist jedenfalls auch abklappbar und auf 1,30m Breite erweiterbar. Unser Womo ist aber etwas breiter als 2,10m meine ich. Wir sind von hinten aber absolut gut sichtbar. Den Rest hatte ich ja schon geschrieben... :wink:

Gruß, Trevor

Goldwingmanny am 30 Jan 2020 13:54:55

Hallo zusammen, ich habe einen Uebeler F 21, die Schlussleuchtenenden waren 1,20cm, ich habe die Schlussleuchten Haltestange in der Mitte getrennt und mit einem Alluwinkel verlängert und einem Alu vierkant verstärt, nun habe ich aussenkannte Rückleuchten 1,55 cm und es ist sehr stabil. Die Kabel sind lang genug.
Arbeitsaufwand 2 Stunden, Material ca. 15,- € Werkzeug : Eisensäge , Bohrmaschine , Bohrer und Schraubstock.
Gruss Klaus

fschuen am 30 Jan 2020 14:31:56

Wenn ich den serienmässig verbauten Fahrradträger an unserem Knaus Sport Traveller nutze, wird es eng mit den Sichtwinkeln:

Bild > --> Link

Ist aber wohl so zugelassen worden. Vielleicht sollte ich Knaus mal anfragen? Da zunehmend beliebiger Blödsinn zugelassen wird - neuerdings sieht man hässliche Autos mit durchgehender LED-Lichtleiste hinten. Da glaube ich nicht, dass ich mal dafür angemotzt werde.

Gruss Manfred

Roger8 am 01 Feb 2020 00:24:24

Hab hier ein wenig mitgelesen!

Sehr intressant ist das hier niemand die Stützlast der AHK anspricht! Wenn ein Träger 50kg Zuladung zulässt und selber schon 15kg wiegt dann passt auf es gibt viele AHKs die nur 75kg Stützlast zulassen!!!

Das wird meist ausser acht gelassen und ist sehr wichtig! Hast du eine AHK mit 100kg Stützlast dann hast du meist keine Probleme! Bitte einfach bedenken und vorher wiegen oder sich informieren was den der Träger selbst schon wiegt!

Gruss

udob am 03 Feb 2020 09:09:21

Roger8 hat geschrieben:wenn ein Träger 50kg Zuladung zulässt und selber schon 15kg wiegt dann passt auf es gibt viele AHKs die nur 75kg Stützlast zulassen!!!
Gruss

Und wo ist denn hier das Problem, ich habe in der Schule gelernt das 50 plus 15 gleich 65 ist :lach: :lach: :lach:

fschuen am 03 Feb 2020 14:48:37

... und selbst, wenn ich die Stützlast erheblich überschreite, was soll da passieren? Wenn ich mit einem ungebremsten Anhänger eine Vollbremsung mache, vervielfacht sich dessen Stützlast, je nach Schwerpunktlage. Die AHK ist dafür ausgelegt. Sinnvoller ist's, da mal auf die hintere Achslast zu achten.

Gruss Manfred

angelinajolie am 13 Feb 2020 11:46:49

Hallo,
kann man mit einem Fahrradträger auf der AHK die Lenker so belassen oder muß man diese einklappen?
VG

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