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Hallo, ich habe verschiedene threads, meist älter, zum Thema schon gelesen. Aber jetzt nochmal hand aufs Herz: Wie bezahlt man sinnvoll und nicht komplett zwanghaft heutzutage ein Wohnmobil beim Händler? Warum und wie Barzahlung? Warum nicht und wie Überweisung vorab? Wie macht Ihr es wirklich? Vielen Dank Hallo Alkovan, im Idealfall Barzahlung (Bauchgurt mit großen Scheinen) gegen Fahrzeugpapiere und Fahrzeug mit Schlüsseln. Seit ich TELDAFAX - Insolvenz - Opfer von Verbrechern war, ist mein Vertrauen in Firmen, Konzerne vollends dahin. Bei großzügiger Vorabüberweisung und "völlig unerwarteter Insolvenz" des Händlers XY wird "Dein Bargeld" und "Dein Fahrzeug" zur Insolvenzmasse. Das ist kein Einzelfall und es trifft auch "scheinbar seriöse Autohändler". Die Frage ist nur, ob sich der Händler auf Barzahlung bei Abholung einlässt. Wenn ich eine Waschmaschine oder einen Fernseher kaufe, dann zahle ich doch auch erst bei oder nach Erhalt der Ware. Wenn der Händler diese "Vorfinanzierung", natürlich mit einer kleinen Anzahlung, nicht gestrickt bekommt, wären bei mir schlaflose Nächte angesagt. Meinen letzten Kastenwagen habe ich von Privat mit Barzahlung bei Abholung gekauft und nicht vorher Geld überwiesen. Auf diese absurde Idee käme doch keiner der Geschäftspartner!? Also Achtung bei Vorauszahlungen jeglicher Art, bei Wohnmobilkauf bewegt sich das fast immer im 5-stelligen Bereich und der Endkonsument kann das Geld in den Wind schreiben, wenn der Laden in die Pleite rutscht. Bei uns in der Region hat ein namhaftes Autohaus bis zu letzt seine drohende Insolvenz verheimlicht. Hallo, wie war es bei mir letztes Jahr: 1. Händler meldet Fahrzeug abholbereit. (Dienstag) 2. Wir machen eine Besichtigung und vereinbaren noch den Einbau von ein paar Ergänzungen (u.a. von mir gelieferte Solarmodule montieren). Einige Veränderungen waren bestellt und sind bereits erledigt. (Mittwoch) 3. Ich bekomme die Fahrzeugdokumente (Brief usw.), melde das Fahrzeug am nächsten Tag an (Donnerstag) und überweise den Kaufbetrag. 4. Händler baut die vereinbarten Kleinigkeiten ein (Mittwoch - Donnerstag) 5. Der Händler macht eine Fahrzeugeinweisung, ich fahre glücklich vom Hof (Freitag) 6. Ich baue noch Solarregler und das bereits vormontierte Regal ein und räume das Fahrzeug gemeinsam mit meiner "Beifahrerin" ein (Freitag + Samstag) 7. Wir fahren in den ersten 5 Wochen dauernden Urlaub (Sonntag) Ein paar Mängel wurden während der Reise festgestellt. Erfreulicherweise keine die eine Beeinträchtigung der Reise verursachte. Daher wurden sie erst am Ende der Saison beseitigt (November). Ein Risiko sehe ich in der Abwicklung nicht, mit dem Brief in Händen bin ich bereits Eigentümer. Gruß Guten Abend Alkovan17, bei uns steht die Lieferung bald ins Haus und wir haben es so gemacht. Zunächst haben wir natürlich einen Händler gesucht über den wir ein bischen nachgeforscht haben. Wie lange auf den Markt usw. Dann kam es irgendwann zum Angebot, in dem festgehalten war, das bei Bestellung 10 % Anzahlung zu leisten sind als Sicherheit. Bevor wir den Vertrag geschlossen haben, haben wir durch einen Bekannten eine Wirtschaftsauskunft des Händlers besorgt. (zugegeben, diese Möglichkeit hat nicht jeder) Nachdem in dieser Auskunft auch nichts negatives drin stand haben wir bestellt und die Anzahlung geleistet. Mit der Restzahlung sind wir so verblieben, das uns der Händler nach der Lieferung des Fahrzeuges zu sich uns die Fahrzeugpapiere zuschickt und wir den Restbetrag vor Abholung dann überweisen. Fanden wir Fair und fühlen uns damit einigermaßen sicher. Grüße (Sir) Tobi Hallo, mein erstes Womo habe ich mit einem bankgarantierten Scheck bezahlt. Hier garantiert die Bank (LZB oder Bundesbank) die Deckung des Schecks. Das Geld wird sofort mit der Ausstellung des Schecks von der Bank vom Konto abgebucht. Für den Empfänger ist er wie bares Geld. Der Scheck ist gebührenpflichtig aber man muss halt kein Bargeld mit schleppen. Ist bei hohen Beträgen vielleicht eine Alternative. Man kann den Scheck notfalls auch wieder zurückgeben. Bei Bedarf mal mit der Hausbank reden. Anzahlungen musste ich bisher noch nicht leisten. Gruß HI Leutz ist doch ganz normal. Anzahlung, zur Not gegen Bankbürgschaft. Dann schickt der Händler den Brief, also ist das Fahrzeug nun mein Eigentum also nicht in der Konkursmasse aber immer noch in der Verfügungsgewalt des Händlers weil er weiß ja auch nicht ob der Kunde plötzlich privatinsolvenz ist. Dann physisch abholen und mit einer Blitzüberweisung, bar, Scheck, oder "per Nachnahme (Schertz!)" ablatzen. Greetz aus Mittelfranken PS: Meine Händler wollten nie eine Anzahlung, haben den Brief geschickt und dann die Karre gegen Kohle an mich rausgerückt waren halt auf der seriösen Seite der Macht :lol: . Kann man ja mal sagen Brumberg/Kamen bzw. Hofstetter/Sulzemoos beide nur zu empfehlen als sehr ordentliche Kaufleute. PPS: Wie Gerald oben gesacht hat, das ist wohl so was wie ne Blitzüberweisung. Also ich habe das Geld an den Händler überwiesen und er hat mir dann die Papiere zugeschickt. Hatte noch einen Fernseher einbauen lassen, den habe ich bei Abholung dann noch bar bezahlt.
Na ja gnädige Frau, das isses ja grade nicht was einem die schlaflosen Nächte erspart. :)
Hallo, genau wie Marco geschrieben hat, so besteht für keinen der Vertragspartner ein Risiko. Wenn Anzahlung dann gegen Bankbürgschaft (meine Meinung wenn es 4-stellig wird). War übrigens keine Blitzüberweisung. Die Banken wickeln die Überweisung zumindest unter der Woche innerhalb eines Tages ab. Mein Händler (Schittkowski in Fürth) wollte auch keine Anzahlung. Den Brief hätte er auch zugeschickt, da ich aber nur 20min brauche bis zum Händler und ich die Solarmodule liefern wollte ging es auch direkt. Ich kann Fa. Schittkowski sowohl technisch wie auch als Kaufmann empfehlen. Gruß Gerald (meine Meinung wenn es 4-stellig wird) Jepp nix hinzuzufügen!!!!!!!!!!!!!!!! nur um zu zitieren :lol: :lol: :lol: man braucht ja posts in der posttrumpatischen Zeit :? :? :?
Auch die stete Wiederholung macht es nicht richtiger. Der Brief (richtigerweise Zulassungsbescheinigung) ist keine Urkunde zum Eigentumsnachweis. Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Hallo allerseits, ich kann dies nur noch einmal unterstreichen. Gerade "blauäugiges" Vorgehen ermöglicht Fehlschläge. Ein Fetzen Papier verhindert nicht die Verschmelzung mit der Insolvenzmasse, wenn der Insolvenzverwalter das Firmengelände abriegelt. Sinnvoll erscheint eher das Modell "Zug um Zug" und Ware gegen Geld. Bitte einfach in die Suchmaschine den Begriff "Insolvenz von Autohändlern" eingeben und die Geschichten der weinenden Kunden durchlesen und dann noch einmal kritisch überdenken. Wer will, der kann sich natürlich, wie ich, von großen Namen und Werbeträgern leiten lassen und dann bitter enttäuscht werden. Noch einmal: Vorauszahlungen möglichst vermeiden, der Brief (Zulassungsbescheinigung) ist nur ein Fetzen Papier und der gute Name von Händlern ist kein Schutz vor Pleiten. Gruß B. Ich hatte mein Fahrzeug mit weiterem Zubehör bestellt. Ich habe es besichtigt Alles wurde eingebaut (Markise, 2 Alkovenfenster, Solaranlage, 2 Batterie, Sog, Anhängerkupplung. Ich bekam die Unterlagen für die Zulassung. Ich bin mit den Schildern zum Händler, habe alles bar bezahlt und mit dem fertigen Fahrzeug vom Hof gefahren. Mein altes habe ich bei der Gelegenheit gleich dort gelassen. Ich denke es kommt auch auf die Größe der Händler und ihrem Status gegenüber dem Werk an, ob sie auf eine Anzahlung angewiesen sind, oder mit dem Werk auch andere Zahlungsziele vereinbart haben. Hallo, bei mir ist es nächste Woche soweit und ich kann mein neues Mobil abholen. Mein Plan: Brief/CoC abholen und zulassen. Dann zur Abholung Bargeld auf den Tisch :mrgreen: Ich hatte bei Auftragsbestätigung 5 % Anzahlung geleistet und hoffe das mein Händler da jetzt auch so mitspielt. Viele Grüße aus OWL Volker Also ich kenn das so: Kaufvertrag unterschreiben Fahrzeug wird vom Händler auf mich zugelassen Fahrzeug abholen und Geld bar bezahlen. Auf nix anderes würde ich mich einlassen :ja:
Du weist aber schon dass die nur Auskünfte haben wenn irgend wann ein Urteil gegen die abgefragte Person gesprochen wurde. Die wissen nicht einmal wenn ein Mahnbescheid vorliegt. Der braucht dem nur zu wiedersprechen und das taucht nirgends auf! (Selbst schon so eine Menge Geld verloren da Auskunft positiv). Ich habe mein Mobil im letzten Monat bekommen. Eine Anzahlung habe ich nicht gemacht. Als das Auto da war habe ich dem Händler meine Papiere für die Zulassung gebracht. Er hat das Auto zugelassen und noch Zubehör angebaut. Bei der Abholung wurden mir die Papiere sowie eine Rechnung übergeben. Die habe ich dann am Abend von Zuhause beglichen. Für den Händler sicher ein gewisses Risiko. Für mich ideal. Ich habe dem Händler bei Abholung ein ziemlich dickes Bündel 500er auf den Tisch gelegt 8) wobei meine Bank das Bargeld tatsächlich erst besorgen musste .. also besser 2 Tage vorher bescheid sagen aber das soll es ja bald nimmer geben .. dann brauchen wir Koffer um Barzahlungen in kleinen Scheinen leisten zu können LG Klaus Bargeld ist meiner Meinung auch eine schlechte Idee. Hier in Chemnitz wurde letztens einer überfallen und ermordet, der ein Auto bar bezahlen wollte. Ich hatte die komplette Summe überwiesen nachdem das Fahrzeug auf mich zugelassen war (ich erhielt eine Mail mit Foto).Das ist sicherlich auch nicht optimal. Gruß, Stefan
Moin, egal wie bin ich der gleichen Meinung. Bargeld ist so ziemlich die schlechteste Möglichkeit. Unser Händler meinte auch das die meisten seiner Kunden Bar zahlen. Ich fragte ihn dann ob er wirklich glaubt das ich bei der Abholung mit einem 5-stelligen Bargeldbetrag in der Weltgeschichte rumfahre. Da gab er uns auch wieder recht. Noch kurz zum Kommentar zu fmx: Unsere Auskunft bezog sich auf die gesamte Firma mit den Kapitalanlagen etc. Also besser gesagt eine Bonitätsauskunft des Händlers. Die bewahrt einen auch nicht vor allem aber gibt schon einen guten Überblick darüber wie die Firma da steht. Und wäre sein Score schlecht weil er eben wie du schon sagtest "Fehltritten" widersprochen hat, hätten wir die Finger von ihm gelassen. Ich stimme Dir aber zu das das auch kein 100%iger Garant ist. Grüße (Sir) Tobi man sollte wissen, daß das bestellte Womo erst dann beim Händler vom Transporter rollt, nachdem der Händler das Fahrzeug an den Hersteller bezahlt hat, das heißt der Händler tritt gegenüber dem Werk in Vorkasse, und muß das Fahrzeug ggf über die Bank zwischenfinanzieren. Deshalb möchte der Händler auch liebend gerne vom Kunden eine Anzahlung.... Werke möchten ihre Produktion optimal auslasten, und bieten dem Händler sog. "Vororderbestellungen" an. Das sind Fahrzeuge mit einer gängigen Ausführung, die ohne Bestellung von Endkunden gefertigt werden und dann beim Händler auf dem Hof stehen. Das Werk rabattiert dafür rund einige % vom Listenpreis. einige Hersteller nötigen ihren Händlern eine jährliche Anzahl von Fahrzeugen mit einem Querschnitt über ihr gesamtes Programm auf. Ein Anzeichen dafür ist daß ein Händler viele Neufahrzeuge auf dem Hof stehen hat. Dementsprechend hoch ist sein monatlicher Finanzierungsbedarf, er ist also eher geneigt über den Preis zu verkaufen.... zur Bezahlung selbst: über die Konditionen, das wie und wann redet man vor der Unterschrift und hält das auf dem Vertrag fest !! Und es gibt keine Übergabe sondern eine Abnahme !! und so sollte es ablaufen: - Händler informiert den Kunden daß das Fahrzeug fertig auf dem Hof steht - Kunde schaut sich das Fahrzeug und und prüft, wenn ok dann weiter, falls nicht Nachbesserung (schriftlich verlangen) und zurück zum Anfang - Kunde bekommt Papiere und überweist Preis an Händler - Kunde läßt Fahrzeug zu - Kunde kommt mit Nummerschildern zum Händler, bekommt Fahrzeug ausgehändigt nebst Blumenstrauß und Flasche Sekt Ergebnis: Kunde und Händler sind rechtlich ausbalanciert und das Fahrzeug ist zum Zeitpunkt der Übernahme mängelfrei grüße klaus
Hallo, es ist zwar richtig, dass in besonderen Einzelfällen der Brief alleine kein eindeutiger Nachweis für das Eigentum am Fahrzeug ist. Zusammen mit einem Kaufvertrag (und den Zahlungsbelegen, d.h. Überweisung oder Quittung ) aber schon. Daher ist das von mir und anderen (z.B. Marco) beschriebene Verfahren schon richtig, jedenfalls dann, wenn auch ein Kaufvertrag vorliegt (wovon ich ausgegangen bin). Deshalb muss der Kaufvertrag auch aufgehoben werden. Wenn jemand das bezweifelt, sollte er explizit belegen, in welchen Fällen - Kaufvertrag und - Zahlungsnachweis und - Brief nicht als Eigentumsnachweis ausgereicht haben. Ein allgemeiner Hinweis auf "Vorfälle im Netz" reicht mir da nicht! Der Brief alleine ist in der Tat noch kein Eigentumsbeweis. In dem Moment, in dem ich bezahle , bzw. bezahlt habe, liegen aber alle drei Dinge vor. Was soll denn noch notwendig sein um das Eigentum am Fahrzeug nachzuweisen? Gruß Gerald Vorsicht Gerald - im deutschen Recht sollte man niemals das Abstraktionsprinzip vergessen! Ein Kaufvertrag besteht immer aus Einigung und Übergabe. Erst wenn beide Teile voll erfüllt sind, ist das Eigentum tatsächlich wirksam übergegangen. Die Übergabe ist im Falle der Insolvenz aber genau der Knackpunkt, der vielen Kunden graue Haare verschafft. Selbst wenn das Fahrzeug bezahlt wurde und die Umschreibung erfolgte, ist der schuldrechtliche Vertrag zwar erfüllt, nicht aber der sachenrechtliche. Und genau hier hakt der Insolvenzverwalter ein. Er kann nämlich wählen, ob er in diesen Vertrag eintritt. Wenn nicht, kann er das Fahrzeug behalten und die Rückforderung der (An-)Zahlung ist für den Kunden eine Insolvenzforderung. Daher empfehle ich dringend, nach der Zahlung sofort einen der Schlüssel zu verlangen, da man dadurch erheblich bessere Chancen hat, die erfolgte Übergabe zu beweisen. Letztendlich kann man dann nämlich immer behaupten, man hätte das Fahrzeug nur für evtl. Arbeiten noch beim Händler gelassen, wodurch sich ein Aussonderungsrecht ergibt. Analog: Wenn ich mein Fahrzeug das seit Jahren mein Eigentum ist in die Werkstatt bringen und diese während es dort steht Insolvenz anmeldet, ist mein Fahrzeug trotzdem keine Insolvenzmasse. Übrigens ist es nicht unüblich, dass Insolvenzverwalter in solchen Fällen wie oben genannt den Vertrag nur dann erfüllen, wenn der Kunde nochmals (jedoch meist einen deutlich geringeren Betrag) zahlt. Bzgl. unserem Fahrzeugkauf: Wir haben die Vertrag unterschrieben, einige Tage später die Papiere bekommen, das Fahrzeug zugelassen und einen Tag vor Abholung das Geld überwiesen. Ich habe mir vorab jedoch ebenfalls ein Bild über die wirtschaftliche Situation des Händlers gemacht. Er wollte keine Anzahlung und sagte zur Vollzahlung "Es wäre schön wenn das Geld bei Abholung angewiesen ist, wenn nicht ist es aber auch kein Thema."
Die (körperliche) Übergabe der Ware .. :) Wenn ich das hier alles so lese, habe ich wohl mehrfach richtig Schwein gehabt, dass mein Geld nicht futsch war :eek: Allerdings frage ich mich, wie es die Menschheit bei so viel Misstrauen bis ins 21. Jahrhundert geschafft hat :roll: Hallo, bei der Besichtigung des Fahrzeugs (vor der Bezahlung) haben der Händler und ich ein Übergabeprotokoll geschrieben. Darin wurden die festgestellten Mängel festgehalten und auch erwähnt, dass das Fahrzeug übergeben wurde. Einen Schlüssel habe ich aber noch nicht mitgenommen. (Es stellt sich aber auch mit Schlüssel die Frage ob ich in einem geschlossenen Hof wirklich die Sachherrschaft über das Fahrzeug erlange. Wenn ich noch Mängel beseitigen lassen möchte oder noch Einbauten vornehmen lassen möchte, kann ich ja "andere von der Einwirkung" nicht ausschließen) Zitat aus: --> Link Besitzerwerb ist möglich nach §854 I und II BGB. Der B. nach § 854 I BGB vollzieht sich durch Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft, die als tatsächliche Machtbeziehung einer Person zu einer Sache definiert wird, die es dem Erwerber ermöglicht, tatsächlich auf die Sache einzuwirken und andere von der Einwirkung auszuschließen. Zitatende Ist jetzt damit die Eigentumsübertragung erfolgt oder nicht? Recht kompliziert das ganze. Zitat: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 930 Besitzkonstitut Ist der Eigentümer im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass zwischen ihm und dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbart wird, vermöge dessen der Erwerber den mittelbaren Besitz erlangt. Zitatende Demnach müsste ein Übergabeprotokoll (wie es auch bei nicht beweglichen Sachen gemacht wird) reichen? Gruß Gerald Das Übergabeprotokoll würde wahrscheinlich genügen, ja. Ich würde mich da zumindest nicht auf einen Rechtsstreit einlassen. Der abgeschlossene Hof ist übrigens kein Hinderungsgrund für den Eigentumsübergang. Wie gesagt verliert man bspw. beim Fahrzeug in der Werkstatt zwar den unmittelbaren Besitz, bleibt aber zweifelsfrei jederzeit Eigentümer und kann die sofortige Herausgabe verlangen. In der heutigen Zeit ist eine Barzahlung eines größeren Betrages zu gefährlich. Ich rate daher zu einer Zahlung mit bankbestätigtem LZB Scheck, der Zug-um-Zug gegen Übergabe des Fahrzeuges an den Händler übergeben wird. Ein solcher Scheck kostet zwar bei meiner Bank 46,00 € Gebühr; das war mir die Sicherheit aber wert. Da der LZB Scheck Bargeld ersetzt, darf er auch nicht in falsche Hände kommen (gut verstecken) und nicht bei Scheitern der Übergabe vernichtet werden. Statt dessen ist er an die Bank zurück zu geben. Ein Scheck lässt sich aber viel besser verstecken als ein Bündel Bargeld.
Warum denn ... :nixweiss: Laß halt das große Hinweisschild "Ich hab jede Menge Kohle dabei" einfach zuhause ... :D Hallo, das Fazit heißt also neben dem Brief (zum anmelden, wenn das nicht der Händler macht) auch zumindest einen Satz Schlüssel vor der Bezahlung einfordern. Übergabeprotokoll anfertigen, zumindest dann, wenn das Fahrzeug nicht mängelfrei ist. Dann bezahlen und entweder abholen (bei Überweisung am nächsten Tag) oder man kann es dann auch beim Händler stehen lassen um Reparaturen und/oder Einbauten durchführen zu lassen. Der Händler sollte auch dann noch sicher sein, da in den Kaufverträgen meist steht, dass das Womo bis zur vollständigen Bezahlung sein Eigentum bleibt. Durch Kaufvertrag, Brief, Zahlungsbeleg und Schlüssel (plus Übergabeprotokoll bei Restpunkten) könnte man dann auch selbst sicher sein, auch wenn man mit dem Fahrzeug nicht den Hof verlässt. Richtig?? Gruß Gerald Das mit den "in falsche Hände kommen" kann man umgehen, wenn man den Scheck als Vollindossament ausstellt, d.h., auf der Rückseite klipp und klar den Empfänger nennt, also "Herr Müller/Meier" oder "Autohaus Schmitz" usw. Dann kann NUR DIESE Person den Scheck einlösen und ein Missbrauch wird verhindert. Wobei ich mich frage, wie viele Autos / WoMos pro Tag in Deutschland verkauft werden und wer das noch mir Bargeld oder Scheck abwickelt ..... bankestätigte Überweisung und gut isses.
.....und weil der Händler schon sein Geld hat beeilt er sich ganz toll mit der Mängelbeseitigung grüße klaus Selbst große Summen lassen sich heute im Lastschriftverfahren per EC-Karte oder Kreditkarte abbuchen. So habe ich mein Motorrad bezahlt, war auch ein fünfstelliger Betrag. In einer mobilen Welt kann man sogar die Überweisung im Beisein des Händlers mit dem Smarthone tätigen. Es gibt sogar noch die Möglichkeit, per Paypal die ganze Bezahlung abzuwickeln, da muss sich der Empfänger aber bei Paypal mit offiziellen Dokumenten (Ausweis) einmalig identifizieren (Europäisches Schwarzgeldgesetz). So habe ich den Verkauf meines Motorrad abgewickelt. Es gibt so viele Möglichkeiten, sicher zu bezahlen, dass ein Bündel Bargeld für mich keine Option wäre. Vielen Dank an alle, die sich so rege an der Diskussion beteiligt haben. Schlussendlich hätte ich überhaupt kein Problem, mit einem Stapel 500er durch Deutschland zu reisen. Aber ich würde mir beim Händler ein bißchen doof vorkommen, und besonders elegant ist es auch nicht. Dummerweise bedeutet nämlich Zahlung bei Übergabe in meinem Fall auch noch Kurzzeitkennzeichen, so daß ich fast zur Vorabüberweisung neige. Der Händler selber redet zwar von Vertrauensebene, die da sein müsse, lässt sich aber auf Fahrzeugpapiere vor Zahlung auch nicht ein. Am spannendsten fand ich folgende Aspekte: Rockerbox:
Möglicherweise ist hier im Forum auch wieder ein gewisser Opferbias drin, so dass viele Poster auf Pleitegefahren hinweisen und schwören, niemals anders als Bar und Zug-um-Zug zu kaufen. Und ebenso viele die Erfahrung gemacht haben, bei bezahltem Mobil nicht mehr mit dem arsch angekuckt zu werden... Der große Rest (das wäre eben die spannende Frage!) überweist ganz sorglos, fällt nicht auf die Nase, wird bei Nachbesserungen zuvorkommend behandelt und postet selbstverständlich eben nicht: "ich habe jetzt schon 4 Mobile mit ÜW bezahlt und nie ein Problem gehabt"... 19grisu63:
Das ist doch mal eine interessante Perspektive auf Zahlung bei Abholung ohne Schukarton voll Geld! Wie funktioniert es? Ich spreche vorab mit meiner Bank wg. Verfügungsrahmen, zücke dann einfach nach Abnahme meine EC-Karte und tippe die PIN ein? Geht das? Muss der Händler darauf vorbereitet sein? Danke! Ihr seid sehr inspirierend! Hallo, Barzahlung ist da sicher die risikoärmste Variante. Aber es kommt auch auf den Händler an. Ich habe bei meinem das dritte Womo gekauft. Ablauf: - keine Anzahlung - von Knaus COC-Bescheinigung und den Brief für Zulassung bekommen, Womo zugelassen. - als Womo beim Händler war zur Bank gefahren und überwiesen - am nächsten Tag abgeholt Die Möglichkeit, dass der Hädnler innerhalb eines Tages insolvent würde, habe ch als eher gering eingeschätzt. Gruß Klaus
Hallo Klaus, es liegt doch an jedem selbst welche Mängel man bei der Übernahme akzeptiert. Bei mir fehlte nur der Fernseher. Der Subunternehmer des Herstellers hatte einen Lieferengpass. Ich wäre bereit gewesen auch ohne Fernseher in den Urlaub zu starten, d.h. ich war bereit das Womo auch ohne den Fernseher zu übernehmen. Ich wusste also bei der Bezahlung das der Fernseher noch fehlt. Der Händler (Schittkowski in Fürth) hat jedoch auch nach der Bezahlung einen Fernseher aus einem noch nicht verkauften Fahrzeug ausgebaut und bei mir eingebaut. (Die Nachlieferung des Fernsehers war für eine Woche später angekündigt, aber darauf wollte ich nicht warten.) So konnte ich mit Fernseher starten. Da das Gerät nicht exakt dem Modell entsprach, das für das Womo vorgesehen war, wurde es bei der ersten Überprüfung des Womo´s nach 3 Monaten gegen das endgültige Gerät ausgetauscht. Alle kleinen Mängel die ich während der Reise feststellte wurden ebenfalls während der Überprüfung beseitigt. Auch eine penible Besichtigung und Funktionsprüfung schützt nicht davor, dass auch nach der Übernahme noch Probleme auftreten. Bei mir funktionierte die Heizung z.B. nach der ersten längeren Fahrt nicht mehr, bei der Übernahme funktionierte sie noch. Mit der telefonischen Unterstützung eines Mitarbeiters des Händlers konnte ich das Problem beseitigen. Warum wird einem Händler oft nur das schlechteste unterstellt? Auch ein Händler braucht keine negative Werbung. Ich fühle mich bis heute von meinem Händler sehr gut betreut und würde jederzeit wieder bei ihm kaufen. Gruß Gerald
naja, bei mir waren es auch bisher nur 3 Mobile, aber bisher habe ich immer vorab überwiesen. Mir macht das keine Freude mit zig tausend € unterm Pulli durch Deutschland zu reisen. Vor allem, weil ich immer mit Bahn und Taxi anreise. Ich habe auch meine beiden von mir privat verkauften Womos angemeldet dem Käufer mitgegeben, damit er damit nach Hause fahren kann. Klar rät jede Versicherung davon ab und klar wärs blöd gewesen, wenn die einen Unfall gehabt hätten, aber so wirkliche Sorgen habe ich mir da nicht gemacht.
moin Gerald selbstverständlich muß das jeder für sich entscheiden wo die individuelle Schmerzgrenze liegt ich kann mich jedoch an Beiträge erinnern, wo Kunden ihr Womo trotz ellenlanger Mängellisten übenommen haben (evtl weil der hei0 ersehnte Urlaub vor der Tür stand) und sich hinterher bitter beklagt haben daß der Händler sie hingehalten hat man sagt Erfahrung ist vernarbte Dummheit.... weil beim Vorgängerwomo der Händler wohl kein Geld zur Finanzierung hatte, schlug er vor daß ich das Womo selbst im Werk abhole und dort bezahle ("da können sie sich sofort damit identifizieren und es gleich selbst einfahren...."). Also Deal mit Bank und Hersteller gemacht, Geld wird gegen Papiere überwiesen, hingefahren, Freitag spät nachmittag Womo übernommen, 2 Gänge + Rückwärtsgang defekt. was nun? Ohne Geld und ohne Womo nachhause? oder auf Nachbesserung verlassen? Also Fahrzeug mitgenommen, beim Händler abgestellt zur Nachbesserung, Iveco sagt Werk ist verantwortlich, Carthago sagt Getriebe gehört zu Iveco, 2 x zurück zu Carthago, dabei Frontscheibe beschädigt, Ärger ohne Ende....bis der Händler pleite war (damals Fa. Schneider in Wendelstein) deshalb beim Nächsten so gemacht wie oben beschrieben grüße klaus
Vorab : jeder soll zahlen, wie er will und wie´s ihm am bequemsten/sichersten erscheint :) Aber : der Schuhkarton kann deutlich kleiner, mit größeren Scheinen ! 100 Mille sind 200 Scheine a € 500, also höchstens 4 Bündelchen a 50 Banknoten. Die gehen locker in die zwei Innentaschen einer Jacke rein .. :idea: und zwar ohne "Dolly Buster Look" .. :D
Sehe ich ähnlich, beim lezten Mobil haben wir wie immer Bar gezahlt. Überführungskennzeichen angebracht, Fahrzeugübergabeprotokoll ausgefüllt, Brief und Nummernkontrolle durchgeführt, und ab vom Hof . :ja:
Mit PIN geht das nicht, sondern klassisch mit Unterschrift. Mein Händler hatte mir diese Variante damals selber empfohlen. Solange die nötige Deckung vorhanden ist, alles kein Problem.
Also, ich oute mich. Habe schon drei Fahrzeuge per Überweisung bezahlt. 1. Neuwagen im Autohaus (20kEUR). Ich glaube, das war mit Anzahlung (Überweisung) nach Bestellung und Restüberweisung vor oder nach der Abholung (ist zu lange her). 2. Gebrauchtwagen von großem Händler (15kEUR). Probefahrt, und Vertragsabschluss mit anschließender Mängelbeseitigung. Ich glaube den Brief habe ich gleich mitbekommen, kurz vor Abholung habe ich überwiesen. 3. WoMo von privat (27kEUR). Probefahrt, dann Vertragsabschluss und Aushändigung der Papiere kurz darauf die Hälfte überwiesen. WoMo zugelassen und Rest überwiesen, dann abgeholt. Kurz darauf bemerkt, dass der Tisch fehlt. Verkäufer hat ihn nicht mehr gefunden, mir aber das Geld dafür erstattet. Fazit: Es gibt nach wie vor mehr gute und ehrliche als schlechte Menschen auf dieser Welt. Aber das Internet eröffnet unbegrenzte Möglichkeiten seine Ängste zu nähren und die Superängstlichen sind wie Virenschleudern, weil sie Ihre Panik einfach weiterverbreiten an die Unsicheren und Ängstlichen. Werde ich bei der Maut in Österreich abgezockt? Funktioniert die Maut in NO ohne Anmeldung? Welcher Reifen ist wirklich sicher? Kann ich das Wasser aus meinem Tank benutzen, auch wenn ich den Tank vorher nicht drei Mal mit Chlor oder am besten mit Salzsäure gespült habe? Über oder unter 3,5 Tonnen? Schau dich hier im Forum um und du findest alle Ängste und Facetten des Lebens. Klar, wenn es die nicht gäbe, wäre es langweilig. Es ist wie überall im Leben: Schwarz und Weiß gibt es nicht. Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen. Mal mehr auf der dunklen Seite und mal mehr auf der hellen. Und wir selbst tun ja auch manchmal Gutes und manchmal sind wir auch unmoralisch. Mittelmaß ist das Stichwort. Hui, jetzt wurde es ja noch richtig philosophisch. Sorry for that ;-)
Vielleicht noch Mal eine kleine Ergänzung zu meinem Beitrag von gestern Abend (da war ich unterwegs und hatte nicht so viel Zeit) Bei der Zahlung mit PIN dürfte es Probleme geben, da bei den meisten Karten aus Sicherheitsgründen ein Limit hinterlegt ist. Bei der Variante mit Unterschrift erteilst Du dem Händler die Vollmacht zum Einzug per Lastschrift. Vielleicht wäre es eine gute Idee, wenn Du einen aktuellen Kontoauszug mitnimmst, mit dem Du die notwendige Deckung belegen kannst. Mein Händler hat darauf verzichtet, aber im Vertrag stand der übliche Passus, dass das Eigentum erst nach vollständiger Bezahlung übergeht. Und mal Hand aufs Herz, ein bisschen Restrisiko ist doch immer dabei, für beide Seiten. Mit dieser Variante ist das Risiko aber relativ gering :ja:
Trotzdem hat der Händler dann das Risiko, dass du die Lastschrift widerrufen kannst: --> Link Das Ganze hat eben immer zwei Seiten. Und wenn der Käufer dem Verkäufer nicht vertraut, warum sollte es umgekehrt funktionieren?
Ja, aber man kann das Limit aufheben lassen. Bzw. kurzfristig erweitern. Bei meinem Pkw hatte ich das mal vor vielen Jahren so gemacht, der kostete damals 15000 €uro und weil ich die nicht in mehreren Teilen zahlen wollte, hatte ich vorher bei meiner Bank angerufen und die haben mir das damals so gesagt, also das sie mir das Limit für einen, oder mehrere Tage aufheben können. Das hat auch funktioniert, Karte rein, PIN und 15000 waren weg.
Richtig. 2000€ bzw. 2500€ Standard und keinen Cent mehr.
Und genau aus diesem Grund verzichten Händler bei größeren Summen auf dieses Verfahren. Es sei denn man kennt sich länger. Ungeschlagen ist und bleibt die Bargeldvariante :mrgreen: Ich habe mein Wohnmobil auch mit 100 lila Scheinen bezahlt. Nicht unüblich, wie die Bank wo das Geld "verifiziert" wurde berichtete. |
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