Gut bedacht, allerdings mit einigen Ecken und Kanten.
Also ...... ein Selbstfahrvermietfahrzeug wird durch den Vermieter versichert.
In der Versicherung ist Teilkasko und Vollkasko, so wie ein europäischer Pannenschutzbrief beinhaltet.
Kostenpunkt bei einem Wiederbeschaffunswert bei einem alten Alkoven von 20 000 € rund 1900 € pro Jahr.
SB bei Teilkasko und Vollkasko jeweils 1500 € pro Schaden!
Mieter hinterlegt 1500 € Kaution, bevor er startet.
Diese ist dafür u.a. gedacht, das er im Schadensfall seine Kaution hintersichern kann.
Abschliessender und demzufolge Versicherungsnehmer ist der Mieter, nicht der Vermieter.
Schadensszenario:
Mieter kommt wieder, Markise am Gardasee nach seinen Aussagen, unverhofft umgeschlagen. Schaden 1000 €
Versicherung zahlen keine Markisen.
Vermieter behält von der Kaution 1000 € ein, hat aber eine Rechnung von einer Reisemobilwerkstatt über 1000 € bezüglich des Schadens.
Diese reicht der Vermieter an den Mieter weiter.
Der Mieter reicht diese Rechnung bei seiner, in Eigenregie abgeschlossenen Kautionsversicherung ein und
bekommt die Summe, abzüglich eines geringen Selbstbehalt, erstattet.
Das nennt man eine Kautionsversicherung!
Seht es mir nach, wenn ich nicht alle juristischen Fallstricke und Versicherungsrechtlichen Dinge hierbei ausführlich behandelt habe.
Ich bin weder Jurist noch Versicherungsfachmann! :wink:

