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Durchfahrtverbotszonen für Fahrzeuge 3,5t 1, 2


Regmula am 06 Aug 2017 19:51:47

Immer mehr Durchfahrtverbotszonen für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht schießen wie Pilze aus dem Boden. In den Informationen werden diese Zonen allgemein mit "LKW-Durchfahrtsverbotszonen" benannt, aber betroffen sind auch alle Wohnmobile und PKW-Gespanne, die die Gewichtsgrenze von zugelassenen 3,5t überschreiten. Schon ein größerer PKW von 2,4t mit einem 1,2t Anhänger kann schnell zu einem Fall unrechtmäßiger Straßenbenutzung werden.

Die Stadt Darmstadt schreibt als Begründung:
[quote=http://www.darmstadt.de/fileadmin/Bilder-Rubriken/Leben_in_Darmstadt/umwelt/natur_und_umweltschutz/flyer_umweltzone2015.pdf]Ein LKW produziert mehr Luftschadstoffe als ein PKW. Die Verschärfung des LKW-Fahrverbots bedeutet, nur Anwohner- und Lieferverkehr dürfen in die Stadt. Die Maßnahme ist aufgrund der erheblichen Überschreitungen des Grenzwertes bei Stickstoffdioxid verfügt worden.[/quote]

Ein paar Städte mit Durchfahrtverbotszonen habe ich gefunden:
--> Link, --> Link, --> Link, --> Link, --> Link, --> Link, --> Link, --> Link, --> Link, --> Link, und viele mehr.

Wie will man sich da zurechtfinden? Auf herkömmlichen Papierkarten ist sowas nicht eingezeichnet, und die Navi-Software kommt den aktuellen Änderungen kaum hinterher. Und welches Navi weist überhaupt auf diese Verbotszonen hin? Als Fahrer schwerer Gespanne und abseits der Autobahnen ist man selbst mit grün plaketiertem Zugfahrzeug mit der Routenfindung hoffnungslos überfordert.

Kennt ihr mehr Beispiele von großräumigen Durchfahrtsverboten, und wie haltet ihr es damit?

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jochen-muc am 06 Aug 2017 19:57:41

Na da habe ich ja Glück

ich habe zwar aufgelastet auf 3,85 aber dös is mir Wurscht, da wird durchgefahren. :ja: :mrgreen:

Genau wie mir diese Umweltzonen auf den Keks gehen, und ehrlich kontrolliert wird das hier in München eigentlich gar nicht.

Wir haben unseren alten Alhambra zwar vor 3 Jahren auf Grün umrüsten lassen, aber es irgendwie immer noch nicht geschafft die grüne Plakette ins fenster zu kleben.

Da ist also seit 3 Jahren noch die Gelbe drin und wir sind bisher.................................... NULL mal kontrolliert worden.

Uns solange der Grenzwert in Büros das 10 fache des Grenzwertes auf der STraße betragen darf, solange es gar keine Alternative gibt solange habe ich auch NULL schlechtes Gewissen diese Verbote zu überschreiten

brawo1 am 06 Aug 2017 20:07:16

Regmula hat geschrieben:Kennt ihr mehr Beispiele von großräumigen Durchfahrtsverboten, und wie haltet ihr es damit?

Beispiele kann ich auf die Schnelle nicht anführen, diese Verbote sind mir allerdings auch schon aufgefallen, wobei ich sie ignoriert habe, was auch in Zukunft geschehen wird.

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topolino666 am 06 Aug 2017 20:28:08

Viele Grossparkplätze (z.B. Volksfestplätze) - manchmal hat es gerade hier auch die SPs - haben an der Zufahrt auch oft das "LKW-Verbotsschild" - für UNS stellt das kein unüberwindbares Hinderniss dar! ;-)

Beefeater57 am 06 Aug 2017 21:01:01

Egal mit welcher Beschilderung,ein Hindernis sehe ich da nicht.Durchfahren und fertig.Wer soll das denn kontrollieren?


Bernd

buerstner720a am 06 Aug 2017 21:24:13

topolino666 hat geschrieben:Viele Grossparkplätze (z.B. Volksfestplätze) - manchmal hat es gerade hier auch die SPs - haben an der Zufahrt auch oft das "LKW-Verbotsschild" - für UNS stellt das kein unüberwindbares Hinderniss dar! ;-)


Moin Moin zusammen,

und meistens steht darunter "Anleger frei" in gefährdeten Gebiete such ich mir gerade eine Straße raus "wo ich hin möchte /oder herkomme / ;-)
und da die auch noch meist in Stätten ist mit Umweltzone zahle ich den Obolus ;-).
Ich habe schon in Dortmund an einer Pommessbude gestanden in der Umweltzone , am Nachbartisch standen zwei Polizisten und der Junge Kollege Worte mir umbedingt erklären das ich keine Plakette habe. Ich habe Ihm dann erklärt das ich keine Feinstaub Plakette bräuchte da meinen Rauch sehen würde. Ich bat in dann doch einfach seine Manta Platte auf zu essen, und dann Könner er mir ja noch immer ein Knötchen schreiben. Weil dann wäre auch ich mit dem essen fertig.
Er ist unverrichteter Dinge gefahren ;-)

Die meisten haben einfach kein Bock auf Schreibkram *gg* :lol:

Allzeit gute fahrt Allen

Gast am 07 Aug 2017 06:50:33

Interessant zu lesen, wie hier manche unverblümt darstellen, sich über Straßenverkehrsschilder hinwegzusetzen.

wolfherm am 07 Aug 2017 06:54:27

Junio hat geschrieben:Interessant zu lesen, wie hier manche unverblümt darstellen, sich über Straßenverkehrsschilder hinwegzusetzen.



Das kann ja jeder für sich entscheiden. Und anschließend ggf. mit den Konsequenzen der Ordnungswidrigkeit leben.

scholko1 am 07 Aug 2017 09:38:13

Das kann ja jeder für sich entscheiden. Und anschließend ggf. mit den Konsequenzen der Ordnungswidrigkeit leben.

Liebe Grüße
Wolfgang
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Dem schliesse ich mich an.
Gruss Hans

thomas56 am 07 Aug 2017 09:48:55

ja, dann macht jeder einfach was er will!

Wofür dann eigentlich die unnötigen Diskussionen und Vorschriften?

Helmchen am 07 Aug 2017 10:03:01

Ich denke, in den meisten Fällen sind "wir" gar nicht gemeint, sondern der Schwerlastverkehr, den man aus den Städten fernhalten möchte, aber das Verkehrszeichen macht da eben leider keinen Unterschied.

brawo1 am 07 Aug 2017 10:10:01

Helmchen hat geschrieben:Ich denke, in den meisten Fällen sind "wir" gar nicht gemeint, sondern der Schwerlastverkehr, den man aus den Städten fernhalten möchte, aber das Verkehrszeichen macht da eben leider keinen Unterschied.

Genauso ist es, aber leider denken die Verantwortlichen in vielen Fällen nicht an die Minderheit der Wohnmobilfahrer.

woslomo am 07 Aug 2017 11:34:48

In Frankreich werden immer mehr Zufahrten zu Sehenswürdigkeiten mit 3,5t Verboten garniert. Nicht wie früher mit Lkw-Verbot sondern mit 3,5t Schilder.
Selbst auf Autobahnen werden immer mehr Strecken mit speziellen Begrenzungen für Fahrzeuge mit >3,5t eingerichtet. Das kann dann bedeuten 20km und mehr auf auch dreispurigen Autobahnen durch Feld und Wald ohne jegliche Bebauung mit 60kmh dahinzutrödeln. Dazu werden noch alle paar Kilometer vollautomatische Radarpfosten garniert.
Auch Zufahrten zu SPs und CPs haben schon solche Schilder.

Gast am 07 Aug 2017 17:36:05

Junio hat geschrieben:Interessant zu lesen, wie hier manche unverblümt darstellen, sich über Straßenverkehrsschilder hinwegzusetzen.



Nicht ärgern. Manche Heldentaten sind nur geträumt :wink:

(vor allen Dingen bei Dortmunder Polizeibeamten, die Dich - ich meine Dein Auto - gern mal bei solchen Gelegenheiten komplett auseinandernehmen. Vielleicht hatten die aber gerade Feierabend oder der Beitragsschreiber war so groß und bedrohlich, daß die Angst hatten).

Gruß

Frank

Hartensteiner am 07 Aug 2017 17:49:02

Nun muss ich doch mal nachfragen :
Meinst du das Zeichen 253 § 41 STVO
Das ist dieses Zeichen , runde Scheibe , weiß mit rotem Rand und darauf das Sinnbild eines LKW ?
Das heißt Verbot Für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGm.
Ein Zeichen Verbot für LKW gibt es in der STVO explizit nicht .
Das wird auch von Fachredakteuren immer noch fälschlicherweise als Verbot für Lkw betitelt , aber dass ist eindeutig falsch .
Wenn du den Text aus der Lokalpresse hast hat der Schreiber das falsch interpretiert .
Die Erklärung dazu ist folgende :
Ge-oder Verbot .
Verbot für KRAFTFAHRZEUGE mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger , und für Zugmaschinen .
Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse .
Also PKW dürfen ohne Gewichtsbeschränkung , Womo über 3,5t nicht , auch nicht , wenn sie einen Anhänger ziehen und ziehendes Fahrzeug und Anhänger zusammen mehr als 3,5 t zGm haben.
Mit einem Womo unter3,5 t kannst du gelassen durchfahren .
Hartensteiner .

Regmula am 07 Aug 2017 19:04:17

Hartensteiner hat geschrieben:Meinst du das Zeichen 253 § 41 STVO
[...]
Das heißt Verbot Für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGm.
Ein Zeichen Verbot für LKW gibt es in der STVO explizit nicht.
Das wird auch von Fachredakteuren immer noch fälschlicherweise als Verbot für Lkw betitelt , aber dass ist eindeutig falsch.


:gruebel: Was schreib' ich denn?

Regmula hat geschrieben:Immer mehr Durchfahrtverbotszonen für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht schießen wie Pilze aus dem Boden. In den Informationen werden diese Zonen allgemein mit "LKW-Durchfahrtsverbotszonen" benannt, aber betroffen sind auch alle Wohnmobile und PKW-Gespanne, die die Gewichtsgrenze von zugelassenen 3,5t überschreiten.

brawo1 am 07 Aug 2017 19:37:11

Bei dem Zeichen 262, um das es hier ja geht, handelt es sich nicht um die zGM, sondern um die tatsächliche Masse. Dazu gehören also auch Wohnmobile mit einer zGM von 3,5 t, die überladen sind.

brawo1 am 07 Aug 2017 19:42:20

Hab mich verschrieben, Entschuldigung, es geht um das Zeichen 253.

kurt2 am 08 Aug 2017 09:10:21

Hallo,

bist du dir da auch wirklich sicher?

Das Z 253 bedeutet lt. Legaldefinition:
„Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

In denErläuterungen zur STVO ist zu lesen:
„Diese Definition beschränkt das Verbot nicht auf die LKW-Zulassung. Dies bedeutet, dass auch PKW oder Wohnmobile, die das zulässige Gesamtgewicht überschreiten, diese Straßen nicht befahren dürfen“.

Der Passus: „…PKW oder Wohnmobile, die das zulässige Gesamtgewicht überschreiten……..bezieht sich m.E. sinngemäß jedoch nicht auf das Überschreiten der tatsächlichen Gm sondern auf die zulässige Gm gem. Zulassungsbescheinigung Teil 1, Buchstabe F.2 !

Somit wären überladenen WoMo`s mit einer gem ZulBesch T.1, Buchst. F.2 nicht von dem Verkehrszeichen erfasst.

(Ähnlich bei überladenen WoMo`s mit einer zul Gm von < 3,5t hinsichtlich der GoBox in Österreich. Hier ist zwar die Überladung zu ahnden, sie sind aber nicht GoBox- pflichtig).

brawo1 am 08 Aug 2017 10:52:52

kurt2 hat geschrieben:bist du dir da auch wirklich sicher?

Meinst du mich und wobei soll ich mir wirklich sicher sein?

Beim Zeichen 253 geht es um die zGM eines Kraftfahrzeugs und beim Zeichen 262 um die tatsächliche Masse. Für mich eine klare Aussage in der StVO.

Uwe1961 am 08 Aug 2017 11:20:45

...eben, klar definiert.
Wobei noch erwähnenswert wäre, dass 253 mit der 3,5t Beschränkung den ganzen "Zug" einschließt...262 sich dagegen mit der individuellen Angabe auf jedes Fahrzeug eines "Zuges" bezieht.

...und die Franzosen stellen da eben direkt ihre 3,5t - Schilder auf.

Gruß, Uwe.

kamann am 08 Aug 2017 11:28:20

Halo
Es ist schon schön zu lesen wie sich einige Herren über die Verkehrsordnung hinwegsetzen!
Ob es nur die Verkehrsordnung ist??
Ich erleb das täglich, für viele gelten auch nicht die 50 km/h innerhalb von Ortschaften!
Und sollten sie mal geblitzt werden schreien sie gleich: Wegelagerei und Abzocke!!
So das mußte mal sein!!
mfG KH

jochen-muc am 08 Aug 2017 11:33:19

kamann hat geschrieben:Halo
Es ist schon schön zu lesen wie sich einige Herren über die Verkehrsordnung hinwegsetzen!
Ob es nur die Verkehrsordnung ist??
Ich erleb das täglich, für viele gelten auch nicht die 50 km/h innerhalb von Ortschaften!
Und sollten sie mal geblitzt werden schreien sie gleich: Wegelagerei und Abzocke!!
So das mußte mal sein!!
mfG KH



Also ich persönlich schreie nicht, mir ist durchaus bewusst dass ich gegen diese Vorschriften verstoße und im Zweifel für das Verhalten auch zahlen müsste

Aber trotzdem mach ich es :mrgreen:

Und bezüglich Strafen finde ich sollte man sich nicht zu sehr aus dem Fenster lehnen, weil wie heist es so schön: Wer frei von Sünde ist ......

kurt2 am 08 Aug 2017 12:43:53

Hallo brawo,
ja, meinte Dich.


Du schriebst:

1. Beitrag:
brawo1 hat geschrieben:Bei dem Zeichen 262, um das es hier ja geht, handelt es sich nicht um die zGM, sondern um die tatsächliche Masse. Dazu gehören also auch Wohnmobile mit einer zGM von 3,5 t, die überladen sind.


Dann offensichtlich verbessert:
brawo1 hat geschrieben:Hab mich verschrieben, Entschuldigung, es geht um das Zeichen 253.



Ich lese daraus, dass du den 1. Beitrag bei dem du das Zeichen 262 angeführt hast durch das Zeichen 253 ersetzt haben möchtest. Der Rest des Beitrages bleibt von dir unwidersprochen, z.B. auch die Passage: „… handelt es sich nicht um die zGM, sondern um die tatsächliche Masse“.


Der selbst von dir verbesserte Text heißt also nach der Berichtigung:
„Bei dem Zeichen 253 um das es hier ja geht, handelt es sich nicht um die zGM, sondern um die tatsächliche Masse. Dazu gehören also auch Wohnmobile mit einer zGM von 3,5 t, die überladen sind“.

Das stimmt nicht, denn es geht bei dem Zeichen 253 geht es nicht um die tatsächliche Gesamtmasse des Fz`s sondern um die zulässige Gesamtmasse entsprechend des Eintrages der Zulassungsbescheinigung 1, Ziff 2.1.

kurt2 am 08 Aug 2017 12:47:40

Jetzt habe ich mich auch vertippt und kann nicht mehr editieren.

Es muß am Schluß natürlich heißen: "Zulassungsbescheinigung Teil 1, Buchstabe F.2"

brawo1 am 08 Aug 2017 14:05:35

kurt2 hat geschrieben:Das stimmt nicht, denn es geht bei dem Zeichen 253 geht es nicht um die tatsächliche Gesamtmasse des Fz`s sondern um die zulässige Gesamtmasse entsprechend des Eintrages der Zulassungsbescheinigung 1, Ziff 2.1.

Deine Aussage ist selbstverständlich richtig und ich habe mich bei meinem Posting offensichtlich für dich zweideutig ausgedrückt, aber ich wollte durch meine Verbesserung darauf hinweisen, dass es bei diesem Thread lt. Überschrift um das Zeichen 253 geht und nicht um das Zeichen 262, wovon ich irrtümlicherweise bei meinem vorhergehenden Posting ausging.

Jetzt dürfte alles klar sein, hoffentlich :mrgreen: .

kurt2 am 08 Aug 2017 16:09:23

Ich denke, schon.

Mir ging es darum, klarzustellen, dass auch WoMo`s mit einer zGM < 3,5t, deren Fahrer aber weiß, dass er überladen ist :oops: , die mit dem Zeichen 253 beschränkten Strassen durchfahren darf.
(Wie gesagt, ähnlich der <3.5t Vignette in Austria)

Die Überladung selbst steht wieder auf einem anderen Blatt.

Hartensteiner am 08 Aug 2017 17:08:59

Also, Leute , nun habt ihr wirklich alles zerredet , wie üblich . Noch einmal
Zeichen 253 Verbot für Kraftfahrzeuge , also alles was mit Verbrennungsmotor fährt , nicht an Gleise gebunden ist , und eine -Zulässige Gesamtmasse - über
3.5 t hat , einschließlich ihrer Anhänger , also Zuggewicht und Zugmaschinen , Ausnahmen sind PKW und Kraftomnibusse . Ist im Fahrzeugschein eingetragen.
Hier also Zulässige Gesamtmasse unter F2 eingetragen und Kraftfahrzeuge. Gilt bei Zügen für die Summe der zulässigen Gesamtgewichte .
Dieses Zeichen steht an Stellen , wo man eine gewissen Größe von Kraftfahrzeugen nicht haben will .
Es hieß mal in früheren Zeiten Verbot von LKW , dann sind natürlich Betonmischer durchgefahren , denn das sind Selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
Damit die Spitzfindigkeit aufhörte hat man es umgenannt In Verbot für Kraftfahrzeuge .
Dieses Zeichen ist gefährlich für z.B kleine Bullis als LKW zugelassen , wenn die 2,8 t Zgm haben und einen Anhängermit 1000 kg dahinter hängen ist die Durchfahrt verboten . Wer weiß das schon . Bezahlen müssen sie trotzdem
Dagegen Zeichen 262:
Gilt für Fahrzeuge , nicht nur für Kraftfahrzeuge , könnte also auch für ein Pferdefuhrwerk des angegebenen Gewichtes , des tatsächlichen Gewichtes , also im Augenblick gewogenen Gewichtes sein, und zwar immer nur des einzelnen Fahrzeuges . Trifft nicht für das zulässige Gesamtgewicht zu , und niemals für die Summe der
tatsächlichen Gewichte .
Dieses steht zum Beispiel an Brücken , die stürzt ein , egal ob da ein Pferdefuhrwerk mit größerer Last drüber fährt oder ein LKW.
Ich hoffe nun ist es klar , aber kürzer geht das nicht.
Hartensteiner

brawo1 am 08 Aug 2017 17:58:34

Hartensteiner hat geschrieben:Also, Leute , nun habt ihr wirklich alles zerredet , wie üblich . Noch einmal

Also, Hartensteiner, halt dich bitte etwas zurück, du wirst persönlich, dein ganzes Geschreibsel war aus meiner Sicht völlig unnötig, aber du hattest wenigstens etwas zum Schreiben.
Hartensteiner hat geschrieben:Ich hoffe nun ist es klar , aber kürzer geht das nicht.

Es war schon vorher alles klar, steht nämlich alles im Gesetz, nur bedeutend kürzer und verständlicher.

WomoTechnikService am 09 Aug 2017 08:30:11

Helmchen hat geschrieben:Ich denke, in den meisten Fällen sind "wir" gar nicht gemeint, sondern der Schwerlastverkehr, den man aus den Städten fernhalten möchte, aber das Verkehrszeichen macht da eben leider keinen Unterschied.


Dresden hat das gut gelöst, an allen Zufahrten zur Stadt steht:



LG Peter

Inselmann am 09 Aug 2017 08:52:58

Uwe1961 hat geschrieben:
...und die Franzosen stellen da eben direkt ihre 3,5t - Schilder auf.

Gruß, Uwe.


Vielleicht bisschen Off Topic, sorry aber passt irgendwie dazu.
Die 3,5t Schilder der Franzosen verwirren mich. Ich habe schon gegoogelt aber nichts gefunden.

Auf der Strecke aus dem Eurotunnel ist ein Tempolimit von 90km/h. Wenige Meter dahinter gleich ein 80km/h Schild mit einen weissen Schild darunter mit 3,5t drauf.
Was heisst das nun? 80 für Fahrzeuge bis oder über 3,5t? Da steht nur 3,5t kein > oder < davor.

brawo1 am 09 Aug 2017 09:03:14

Für mich ganz klar, Kfz ab 3,5 t dürfen nicht schneller als 80 km/h fahren. Solche schildert sieht man doch immer wieder, auch in Deutschland.

thomas56 am 09 Aug 2017 09:05:16

Inselmann hat geschrieben:Was heisst das nun? 80 für Fahrzeuge bis oder über 3,5t? Da steht nur 3,5t kein > oder < davor.

Hallo,

das heisst, dass du über 3,5t nur 80 km/h fahren darfst! Vermehrt sind diese Schilder auch bei LKW-Überholverbot angebracht. Anders als in D gilt das LKW-Verbotsschild in F für Womos bis 7,5t nicht.

thomas56 am 09 Aug 2017 09:08:10

brawo1 hat geschrieben: Solche schildert sieht man doch immer wieder, auch in Deutschland.

Ist doch doppelt gemoppelt, in D gilt doch (fast) immer die 3,5t.

Hartensteiner am 09 Aug 2017 16:23:14

brawo 1, explizit hatte ich dich gar nicht gemeint , habe aber die beiden Aussagen 7.8. um 19:37 und 19:43 noch einmal durchgelesen .
Da bringst du wirklich, sowohl bei dem ersten Beitrag und erst recht bei dem 2. eine Menge durcheinander .
Versuch noch einmal unvoreingenommen und sachlich die Sache durchzulesen .
Siehst du , deshalb habe ich versucht so umfassend wie möglich Klarheit zu schaffen .
Ich wollte dich persönlich überhaupt nicht angreifen , aber das mit dem Tatsächlichem Gewicht und der Zulässigen Gesamtmasse , einmal der Zug und dann das einzelne Fahrzeug ist selbst für Fachleute manchmal eine Herausforderung .
Hartensteiner .

brawo1 am 09 Aug 2017 17:07:35

Hartensteiner, ich habe mich persönlich auch nicht angesprochen gefühlt, nur dein Geschreibsel hat mich genervt, wie auch das letzte. Was ich geschrieben habe, ist von der Sache her richtig und wenn du es nicht verstehst, ist dies dein Problem. Du solltest nicht nur die zwei Postings von mir herausgreifen, sondern solltest auch die Postings zwischen Kurt und mir lesen, vielleicht verstehst du es dann. Kurt und ich sind uns einig und das ist für mich maßgebend.

kurt2 am 09 Aug 2017 17:09:48

Hartensteiner hat geschrieben:................ ist selbst für Fachleute manchmal eine Herausforderung .
Hartensteiner .


Oder diejenigen, die sich dafür halten. :D :D

kurt2 am 09 Aug 2017 17:27:40

Inselmann hat geschrieben:Die 3,5t Schilder der Franzosen verwirren mich.
Was heisst das nun? 80 für Fahrzeuge bis oder über 3,5t? Da steht nur 3,5t kein > oder < davor.


Hallo,
das von dir beschriebene Verkehrszeichen ist ein sogenanntes „Zusatzzeichen“ und gilt für das darüber befindliche „Verkehrszeichen“.

In deinem Fall handelt es sich um das Zusatzzeichen 1052-35 und bedeutet:
„Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie 3,5 t, angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Verkehrsmittel die angegebene Grenze überschreitet“.
(geregelt in Anlage 2 StVO, lfd: Nr. 27).

Auf Grund des „Wiener Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen“ gilt o.g. Regelung in allen beigetretenen Staaten. Frankreich ist beigetreten.

Es gilt die zulässige Gesamtmasse gem Zulbesch T1, Ziff F.2! (nicht das tatsächliche Gewicht, z.B. bei Überladung).

thomas56 am 09 Aug 2017 17:31:14

kurt2 hat geschrieben:Auf Grund des „Wiener Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen“ gilt o.g. Regelung in allen beigetretenen Staaten. Frankreich ist beigetreten.



Hallo,
seit wann ist das so?

brawo1 am 09 Aug 2017 17:40:37

thomas56 hat geschrieben:seit wann ist das so?

Seit dem 06.06.1978 --> Link

thomas56 am 09 Aug 2017 17:46:34

und wofür gibt es denn in F beim LKW-Überholverbot ein 3,5t Zusatzschild?

Hartensteiner am 09 Aug 2017 18:09:47

brawo 1, man muss auch verlieren können .
Hartensteiner

brawo1 am 09 Aug 2017 18:20:34

Hartensteiner hat geschrieben:brawo 1, man muss auch verlieren können .
Hartensteiner

Selbstverständlich, merk es dir, aber hier im Forum geht es nicht um einen Wettbewerb, sondern speziell hier um eine fachliche Diskussion und da solltest du dich mit deinem Geschreibsel zurückhalten.

Für mich ist hiermit dieses Thema beendet, aber du wirst vermutlich das letzte Wort haben wollen.

Hartensteiner am 09 Aug 2017 18:27:06

brawo 1 , wenn dich mein Geschreibsel nervt , gibt es eine Möglichkeit ; nicht lesen .
Die erste infrage kommende Antwort wäre beinahe richtig , aber mit der zweiten bezogen auf tatsächliches Gewicht mit dem Zeichen 253 hast du es falsch gemacht.
Vielleicht hast du es richtig machen wollen , aber ohne weitere Erklärung ist es falsch , den 253 bezieht sich eindeutig auf zGm und 262 auf tatsächliches Gewicht,
da ist der Zusatz - Ein überladenes Wohnmobil- fehl am Platze und irreführend .
So , jetzt mach nun was du willst , jetzt mach ich dicht .
Hartensteiner

wolfherm am 09 Aug 2017 18:55:19

Hartensteiner,

nun gib doch mal Ruhe. Deine Beiträge tragen häufig nicht zur Erhellung bei. Und deine Art......

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