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Ich habe so einen Ofen gerade rausgeschmissen. Es geht auch ohne. Omina, nach Angaben des Herstellers 500g leicht und geht auch auf Gas. Also auch gut für unterwegs. Ist kein echter Ersatz, zugegeben. Aber genau da liegt der Hase im Pfeffer. Hier ein paar Gramm und dort auch. In der Summe wird es dann doch eine Menge. Egal ob beim E-Bike inkl. Täger dafür am Heck, tausend Extraschlössern, inkl. Lenkradkralle (1,7Kg). (Diebe kommen nicht durch das Kunststoff-Seitenfenster :roll:und kneifen mit dem Bolzenschneider in Sekunden kein "gutes" Lenkrad durch, weil das ja so teuer ist! :lol: ) Meine Frau hatte beim ersten Campingurlaub 18 paar Schuhe dabei! Es war ein Prozess und es dauerte eine Weile bis wir für uns Wichtiges und Unwichtiges identifiziert hatten. Jeder hat da andere Vorstellungen. Also den Backofen doch einbauen und dafür anderes Zuhause lassen. :lach: LG Carsten
Genauso mache ich es ... ich lasse die Beifahrerin ja schon Zuhause :oops: Neeeiiiin, nicht aus Gewichtsgründen :mrgreen: Wir verwenden unseren Backofen, innen und außen, also nicht eingebaut.
Hallo Rolf, hallo alle, es kann und will ja wohl nicht ein jeder, wie ich, mit einem 2,8t zGG Reisemobil herumfahren und damit reisefertig auch noch 200 Kg Reserve haben... Wenn ich aber z.B. die allerwenigsten Wohnmobile neben mir mit benutzter, jedoch vorhandener, Markise sehe, könnte das vielleicht schon ein Anhaltspunkt sein? Die kleinsten fangen da bei ca. 35 Kg an! Wenn ich nach vielfältigen Gesprächen mit Womobilisten feststellte, dass die wenigsten Duschen auch wirklich benutzt werden, ein weiterer? Ich gebe eigentlich den Herstellern und Verkäufern von zGG problematischen Wohnmobilen eine große Schuld. Zumindest bei den vielen Womo- Neueinsteigern. Die müssten wesentlich intensiver aufklären, beim erstellen der Zubehörliste. Ist aber wohl zu blauäugig, wenn man deren Umsatzinteressen bedenkt glaubt, wieder einmal aus Niederbayern grüßend Na ja, wenn man es mal von der ‚nicht benutzen‘-Seite her sieht, könnte wahrscheinlich bei vielen Womos auch das Klo eingespart werden, wenn man eh nur CPs oder SPs mit Sanitäreinrichtungen anfährt.... zusammen mit der Dusche wär dann schon die komplette Nasszelle weg. Und Überraschung, heraus kommt ... ein Cali :D Nee im Ernst, Potential ist da schon, aber die Hersteller müssten ein wenig vorarbeiten. Warum z. B. sind Radträger nicht ohne Werkzeug abnehmbar (Sicherungsschloss sollte natürlich dran sein)? Sind auch wieder ein paar Kilo, die man, wenn unbeladen, umsonst spazieren fährt. bis denn, Uwe
Und dann brauchst du auch nur einen sehr kleinen Wassertank... Gerade wenn man hier so liest, nutzt schon eine Mehrzahl beides. Sogar auf CP. Duschen würde ich da nicht, aber spät abends bei Regen nicht nochmal raus zu müssen, ist angenehm. Bei der Reparatur des Wasserschadens meines alten Womos hatte ich das Bad komplett leer. Da war auch die Überlegung, es nur als Stauraum zu nutzen, gerade weil der damals knapp war und ich fast nur auf CP stand. Aber ohne Klo ist die Nutzung doch sehr eingeschränkt. Also kam wieder alles rein.
Der Radträger ist aber auch sehr praktisch als Wäscheständer. Oder auch als Arbeitsfläche. Das mit dem Abnehmen wollte ich mir immer mal ansehen bei meinem, wenn ich ihn wirklich nicht brauche. Nächster Schritt wäre, die nicht benutzten Matratzen rauszunehmen und zuhause zu lagern. Vielleicht auch noch die Lattenroste, falls abnehmbar ? Radkappen braucht auch keiner wirklich. RK
Isomatten sind erheblich leichter ;D ;D Das Thema entwickelt sich zu einem Frozzeltread :roll: Ernst zu nehmende Beiträge :?: Anscheinend schwer zu finden.
warum soll das eine frozzelei sein? wenn man nur zu zwit unterwegs ist macht es doch sinn nicht benötige matratzen ( o.ä.) rauszunehmen. u.a. aus gewichtsgründen. und selbstverständlich kann man die auswahl von matratzen oder lattenrosten auch in bezug aufs gewicht sehen - mMn sind bei einem doppelbett da rund 20-30kg potential Nicht benötigtes rausnehmen! Wer seinen Alkoven oder das Stockbett als Schlafgelegenheit nicht (mehr) benötigt, kann das Geraffel rausnehmen, ggf. dünne Holzplatte rein als Ablage. Alle anderen Ratschläge bezüglich Gewichtersparnis sind schwierig. Der etwa Kaffeevollautomat ist des einen Heiligtum, der andere (z.B. ich) kann gut darauf verzichten. Fernseher/Sat/Markise braucht nicht jeder. Trockentrenntoilette hilft Wasser/Gewicht sparen. Regelmäßig aus- / aufräumen kann auch helfen. Alles was bei zwei Urlauben nicht gebraucht wurde, raus. Wäre mir aber zu stressig, daher fahre ich unter 7,5to. Ich stand im Mai diesen Jahres am Grenzübergang von Italien nach Österreich und sprach dort mit einem Polizisten, der mich zur Kontrolle herausgezogen hatte. Unser Wassertank war voll, der Dieseltank ebenfalls und ich hatte meine E-Bikes auf der AHK. Er schaute immer wieder nach links oben, was ich aus meinem Auto nicht sehen konnte. Er fragte nach den Fahrzeugpapieren und meinem Führerschein. Nach einer freundlichen Unterredung durfte ich dann weiterfahren. Meine Frau konnte sehen, was der Polizist im Auge hatte. Ich hatte knapp 100 Kilo Überladung, bei 3,5 t ZGG. Er ließ mich weiterfahren, ohne Strafe oder ähnliches, obwohl er den Verstoß bemerkt haben muss, denn er fragte mich, ob ich die alte Führerscheinklasse 3 habe. Also ich denke, von nun an, werde ich wieder verstärkt auf mein Gewicht achten, weil ich weiß, es ist verboten und es kann auch gefährlich werden. Ich hatte ein schlechtes Gewissen.
Du willst 100 Kilo abspecken?? Respekt!! :D wir wurden im Frühling 2019 gewogen, falsch geladen, zu viel auf der Hinterachse ..... Wasser abgelassen, umgeladen auf die Vorderachse und wir durften weiter fahren ....... Strafe 200.- Franken !! Paar Wochen später nach Hause gekommen, die hälfte vom Womo raus geschmissen, die Garage ist fas leer :D .... und so stimmt es jetzt !! Wir hatten einfach zu viel mit, vor allem Werkzeug das wir nur für die anderen brauchten, da wir ja ein neueres Mobil haben. ich habe es in einem anderen Beitrag schon geschrieben. es gibt regelmässig Wägekontrollen und es werden in ganz Europa immer mehr auch an Zahlstellen, da will ich mit gutem Gewissen vorbei oder weiter fahren können :) :tach: Hallo Gemeinde, altes Lied neu gelabelt. Hier meine Geschichte: --> Link Quintessenz: 1. Die eingetragene F.2, im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse bestimmt die notwendige Fahrerlaubnisklasse und das „Pickerl“ (bei Überschreitung keine Nachbemautung!) 2. Bei Überschreitung F.1 der zulässigen Gesamtmasse kann die Weiterfahrt sofort verweigert werden, da Verkehrsgefährdung angenommen werden kann. 3. Achslastüberschreitung (auch Lastindex der Bereifung) wie bei 2. -> STOP und ENDE 4. Meine persönliche Meinung: Wer überladen fährt, ob wissentlich oder vorsätzlich, sogar in Erwägung möglicher Konsequenzen, am Straßenverkehr teilnimmt, sollte sich über eine MPU mal Gedanken machen. Grenze -> ein bisschen Schwanger gibt es nicht :lach: und so kann und sollte die Exekutive handeln. Grüße aus Niederschlesien Klaus
Wer solch einen Käse schreibt, hat von Fahrzeugtechnik keine Ahnung und sollte sich vorab informieren, bevor er eine MPU vorschlägt. Viele Wohnmobile können ohne Umbauten aufgelastet werden, da die Fahrwerke und auch Bremsen mehr hergeben. Aber die Fahrzeughersteller geben das Fahrzeug erstmal als 3,5-Tonner an, da viele jüngere Menschen nicht den alten Führerschein Klasse 3 haben, womit man auch mehr als 3,5 Tonnen (ja sogar 7,5 Tonner mit 5 Tonnen Anhänger) fahren darf, was ich ungeübt für sehr gefährlich halte. Und wer eine MPU vorschlägt, der ist "Zitat: wissentlich oder vorsätzlich" sicher noch nie zu schnell gefahren :ja: Meine Güte, man kann es aber auch übertreiben! Hallo Nobblo, halt mal den Ball schön unten… :!: Hast Du --> Link ganz gelesen? Ich glaube nicht und wenn dann nicht eben nicht ganz verstanden. Meine Hausaufgaben zur technischen und formalen Auf- und Ablastung habe ich schon lange gemacht, siehe auch Zulassung! Definitiv habe ich bisher wissentlich und geschweige vorsätzlich keine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen, passiert wird es sicherlich schon mal. Wenn Du Dich solcher Diktion bedienst
so solltest Du darüber mal nachdenken. Klaus Vielleicht macht es schon einen Unterschied, ober man mit Vorsatz 350 Kg (10%) mehr als erlaubt mitnimmt und eine eventuelle Strafe in Kauf nimmt, oder ob man zwar das Gewicht im Blick hat, aber nicht vor jeder Abfahrt auf die Waage fährt. Ich passe schon auf, dass wir nicht überladen unterwegs sind, aber ausschließen kann ich das auch nicht immer! Trotzdem überprüfe ich mich manchmal selbst und überlege, was ich wirklich brauche und schmeiße Unnötiges wieder raus. Um ein Gefühl dafür zu bekommen, was noch geht, fahre ich hin und wieder auf die Waage der Müllumladestation. Auf unseren Reisen habe ich einige Wohnmobilisten kennen gelernt, auch aus der Familie, die sich einfach "zu müllen". Da fährt über Jahre so vieles im Wagen mit, dass eigentlich vollkommen überflüssig ist. Wenn man fragt, werden Geschichten erzählt, wofür man das Zeug alles gebraucht. Fragt man weiter nach, erfährt man aber schon öfter, dass die wirkliche letzte Nutzung schon sehr lange zurück liegt. Dazu kommt dann auch noch die Werbung, die suggeriert was man noch alles unbedingt im Wohnmobil braucht! Da ist man erst einmal begeistert, findet die Ideen toll und kauft sich das Teil, um dann später festzustellen, dass es doch einfach überflüssig ist. Beim Schwager fährt z.B. eine Eiswürfelmaschine in der Garage mit. Amazon Link (11Kg ohne Inhalt.) Wir nutzen nur das Tiefkühlfach des Kühlschrankes. Der Effekt ist aber der gleiche. Manchmal reist es sich wirklich einfacher mit leichtem Gepäck. Ich akzeptiere natürlich die Wünsche Anderer. Warum man aber bewusst überladen durch die Gegend schaukeln muss, erschließt sich auch mir nicht. Man hat ja die Möglichkeit aufzulasten oder gar direkt ein Mobil nach den eigenen Bedürfnissen zu kaufen. Aber es gibt, wie ich in der Vergangenheit festgestellt habe, auch viele Wohnmobilfahrer die sich darüber gar keine Gedanken machen. So wie in dem Video, sind die ganz überrascht, wenn sie auf der Waage stehen. Nicht jeder macht sich in einem Forum oder Fachzeitschriften schlau. Viele Menschen können sich das zugeladene Gewicht auch einfach gar nicht vorstellen und schätzen es vollkommen falsch ein. Da gibt es keinen Vorsatz, allenfalls Desinteresse. Meine Frau könnte in keinem Fall das Gewicht der Gerätschaften in unserer Garage schätzen. Sie trägt kein Fahrrad in die Garage und hat keine Ahnung was Sat-Schüssel oder Kabeltrommel wiegen. LG Carsten Moderation:Haltet bitte den Ball flach. Beleidigungen haben hier nichts zu suchen. Wer sich nicht daran hält, hat hier nichts mehr zu suchen und wird hier ausgeschlossen.
Selbst wenn man einzelne Gewichte kennt, haben die meisten keine Vorstellung, was das in Summe ausmacht. Ich hab wirklich alles in ein Excelfile eingetragen und war doch etwas überrascht über die Summenwerte. Bei mir z.B. 32kg nur für Küchenutensilien. 4,5kg Geschirr und 1,7kg Besteck. Dabei habe ich fast nur Plastik und einige wenige Porzellanteile. Und alles nur für maximal 4 Personen. Wenn jetzt jemand kein Plastik will und auf Gäste und mind. 8 Personen eingestellt ist, dazu noch einige Töpfe und Pfannen mehr und davon die schweren guten Teile, dann wird das noch viel mehr sein. Wenn das nur 50kg sind, ist das oft schon 10-20% der möglichen Zuladung. Und das nur für Küchenzeug, noch ohne Lebensmittel ! RK
Genau das meine ich. Solch eine Excelliste habe ich auch einmal geführt. Damals, als wir das Mobil bekamen und wir es erstmals eingeräumt haben. Die Liste war sehr hilfreich, um ein Gespür für Summe der Gewichte zu bekommen! Kann immer wieder empfohlen werden! LG Carsten
Ja das stimmt, leider ist das aber noch schlimmer - denn die meisten haben gar keine Vorstellung was ihr Reisemobil, reisefertig wiegt und einem Großteil ist dabei noch nicht einmal bewußt, das sie überladen unterwegs sind. Ist das jetzt naiv, dumm, unwissend? keine Ahnung schlecht ist es allemal. Dank diverser Foren kann ich die Gewichtsproblematik schon vor dem Kauf und da ein Roller mit musste haben wir sehr darauf geachtet, heute fahren wir mit allem Komfort und Roller mit ziemlich genau 3.500kg und MAXI FW mit +/- 2 - 300kg durch die Lande. Allen die dutelich größer sind glaube ich das nur mit Nachweis ;-) Gruß Hallo, für mich sieht man sehr deutlich welche Probleme Familien bei >3 Personen haben. Die Vermieter sollten verpflichtet werden, dass die Fzg. nicht mehr den Hof verlassen oder auf 4,0 t zugelassen sind. Bin überzeugt, dass sich dadurch etwas an dem Leergewichts Thema bewegen würde. Die Problematik ist so altbekannt wie die Wohnmobile selbst. Jeder von uns weiß, dass ein > 7 Meter Wohnmobil mit 2 Erwachsenen und 3 Kindern noch dazu mit e-bikes unterwegs niemals regulär mit 3,5 t unterwegs sein kann. Überrascht hat mich die Toleranz der Polizei, was sicher nicht in allen Ländern so ist ;)
Ja, gerade bei Mietfahrzeugen ist das ein heisses Thema. Zwar haben diese Wohnmobilisten keine Gelegenheit, sich über viele Jahre zuzumüllen, aber wenn die 4-köpfige Familie das 7,5 m Leihmobil 'bestimmungsgemäß' nutzt (4 Fahrräder auf den Radträger, Garage voll, Wassertank voll, Kühlschrank voll und 'normales' Reisegepäck drin), ist sie schon überladen. Da stimmt einfach das Fahrzeugkonzept nicht für 3,5 Tonnen. Carsten schrieb:
Und genau deshalb würde ich nur einen 3,5-Tonner fahren, wenn ich reisefertig noch 150 Kg Reserve habe - also wahrscheinlich nie, weil wir auch keine Minifahrzeuge mögen und man für diesen Anspruch halt deutlich unter 7 m bleiben muss, selbst mit 2 Personen. Ach ja, und mit Heck- oder gar Allradantrieb ist dann sowieso schluss mit lustig und 3,5 Tonnen (Sorry Roland, ein T3 Syncro ist ein tolles Auto, aber halt nicht jedermanns ideales Reisemobil :-) ). Problematisch finde ich vor allem, dass in ganz Europa auf Teufel komm raus an jedes noch so grosse Womo 3,5 Tonnen drangeschrieben wird, und wenns dann nicht klappt, ist der Fahrer selber schuld. Es wäre vielleicht an der Zeit, die Berechnung der pro Person nötigen Zuladung zu überdenken (von Fahrrädern oder irgendwelchen Hobbies / Sportgepäck ist da nirgendwo die Rede) und das ganze bindend bei der Zulassung zu machen. Das wiederum bedingt: keine Fahrzeugübergabe ohne Wägung im Beisein des neuen Besitzers. Stimmt die Restzuladung nicht oder ist die Hinterachse schon beim leeren Fahrzeug an der Grenze, kann der Händler das Fahrzeug behalten, weil nicht zulassungsfähig. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dann wundersamerweise viel mehr ü3,5-Tonner verkauft würden, vielleicht inklusive Führerschein-C1-Kurs? bis denn, Uwe Hallo, wirklich Klarheit bringt nur die Waage. Ich habe unseren Phoenix mit 8,6t zulässige Gesamtmasse gekauft und dann eingeräumt und eingeräumt und eing….. Reisefertig waren wir dann bei 7,9t, Wassertank voll 345l. Ich habe dann angefangen zu rechnen und den ganzen unnötigen Ballast rausgeworfen, z.B. zum Fahren reicht beim Wasser die Fahrstellung mit 115l, Alugas, usw., so konnten die 7,5t erreicht werden. Wichtig ist eine regelmäßige Gewichtskontrolle wenn man am Limit unterwegs ist, auch in D gibt es, gerade in der Ferienzeit, immer öfter Kontrollen von Wohnmobilen. Hatten wir vergangenes Jahr im August in der Nähe von Offenburg. Auch in Deutschland darf man nicht weiterfahren wenn man Überladen hat. Fährt man überladen mit dem Wohnmobil, kann das unter Umständen auch als „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ gewertet werden. Der Polizist hat uns einen Fall geschildert: Da musste bei einer 4 köpfigen Familie, auch nach dem ablassen des Frischwassers, Frau und Kinder vom Taxi abgeholt werden und noch Gepäck ins Taxi geladen werden. Wir haben dort nach dem Wiegen Mittagspause gemacht und die Womos beobachtet die überladen waren tw. innerhalb der Toleranz von 5% aber auch darüber, der Anteil der Mietmobile lag schätzungsweise bei 50%. Fast alle überladenen, mehr als 5%, Fahrzeuge waren Familienmobile und ausnahmslose Alle waren ahnungslos oder haben es jedenfalls vorgegeben. Das größte Problem bei allen Womos war die schlechte Ladungssicherung, besonders erschreckend war, was im Innenraum alles, ohne jegliche Sicherung, transportiert wurde. Übrigens, Tiere zählen als Ladung und müssen entsprechend gesichert werden. In einem Womo hat die Frau während der Fahrt gekocht, Spagetti mit Tomatensoße, weil die Kinder Hunger hatten. Für mich persönlich ist vollkommen unverständlich, dass man ein Womo für 60000€ und mehr kauft und dann die 750€ für den C1 Führerschein nicht ausgeben will. An dem Tag war auch ein regionaler Fernsehsender vor Ort, die Sendung haben wir aber in Hessen nicht gesehen,vielleicht hat im Südwesten jemand den Bericht gesehen. .
Du hast mit allem recht, nur nicht mit dem „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Man fährt immer noch ein Fahrzeug, dass auf 3,5 t zugelassen ist und somit stimmt die Fahrerlaubnis. Überladung ist ein anderes paar Schuhe.
Und Bild hat sogar festgestellt das das leichtsinnig ist :ja: Scharf anfahren darf der nicht, dann liegt er hinten auf der Strasse :mrgreen:
Stimmt, habe mich zu einseitig informiert. Neue Quelle --> Link Frage A) Ein Fahrzeug zum Beispiel Reisemobil hat in den Fahrzeugpapieren (Zulassung) ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500 kg eingetragen. Der Fahrer ist im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B. Das tatsächliche Gewicht wird z.B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle z.B. mit 3600 kg festgestellt. B) Ein Fahrzeug zum Beispiel Reisemobil hat in den Fahrzeugpapieren (Zulassung) ein zulässiges Gesamtgewicht von 7500 kg eingetragen. Der Fahrer ist im Besitz der Fahrerlaubnisklasse C1E. Das tatsächliche Gewicht wird z.B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle z.B. mit 7800 kg festgestellt. Sind die Fahrer in diesen Fällen ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs und machen sich strafbar oder wird hier nur das in der jeweiligen Fahrzeugzzulassung eingetragende zulässige Gesamtgewicht berücksichtigt und die jeweiligen Fahrer haben zwar eine Überladung, fahren aber jeweils mit der gültigen Fahrerlaubnis und können nicht für Fahren ohne Fahrerlaubnis belangt werden? Die weitläufig vetretene Meinung ist, das sich die jeweiligen Fahrerlaubnisse nur auf das in den Fahrzeugzulassung stehende Gesamtgewicht bezieht (somit kein Fahren ohne Fahrerlaubnis) und nicht auf das tatsächlich bewegte Fahrzeuggewicht. Ich bitte um kurzfristige Beantwortung (evtl. Link für eventuelle Urteile) damit der Sachverhalt endlich einmal verbindlich geklärt werden kann. Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten: Zunächst muss ich mitteilen, dass ich keine Urteile gefunden habe , die Ihnen weiterhelfen. Es dürfte auch kaum möglich sein hierzu Urteile zu finden, denn nur die Überladung führt nicht zu einem Fahren ohne Fahrerlaubnis. Selbst wenn eventuell ein übereifriger Polizeibeamter hier eine Anzeige aufnimmt, wird diese mangels Tatverdacht durch die Staatsanwaltschaft eingestellt, so dass ein Urteil nicht ergeht. Die verschiedenen Führerscheinklassen beziehen sich nämlich auf das zulässige (nicht das tatsächliche) Gesamtgewicht. Entspricht ein Fahrzeug also dem Fahrzeugtyp, dass mit dem besessenen Führerschein bewegt werden darf ( Vgl. § 6 FeV, ( vgl. § 2 Abs. 1 StVG ), so liegt keine Straftat vor. Denn § 21 STvG ( Fahren ohne Fahrerlaubnis setzt im Grunde voraus, dass ein Kraftfahrzeug geführt wird , obwohl der Fahrer die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist. Die erforderliche Fahrerlaubnis richtet sich nach den Fahrzeugklassen, die wiederum orientieren sich an einem zulässigen Gesamtgewicht für bestimmte Fahrzeug-Typen. Um den § 21 StVG zu erfüllen, darf man also nicht im Besitz der Fahrerlaubnis für den gefahrenene Fahrzeugtyp sein. Sowohl in Fall A ( Fahrerlaubnis B/ Fahrzeug mit zulässigem Gesamtgewicht von 3500 kg) wie auch Fall B (Fahrerlaubnis C 1E, zulässiges Gesamtgewicht 12.000 kg bei Kombination aus Hänger und Fahrzeug) liegt also keine Strafbarkeit vor. Allerdings liegt bei beiden Fällen eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld und je nach Überladungsgewicht auch Punkten ( niemals aber dem Fahrverbot) geahndet wird. Zudem kann verlangt werden, dass das Fahrzeug erst entladen wird, bevor die Fahrt wieder aufgenommen werden kann. Gesamtergebnis: Durch die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes durch Überladung ist der Vorwurf des Fahrens ohne Führerscheins nicht zu machen.Es liegt kein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, wenn das in den Fahrzeugpapieren eingetragene zulässige Gesamtgewicht mit der Führerscheinklasse in der Fahrerlaubnis überstimmt. Es liegt lediglich eine zu ahndende Ordnungswidrigkeit vor. Die Gewichtsbeschränkung in der Fahrerlaubnis bezieht sich auf lediglich auf das in den Fahrzeugpapieren eingetragene zulässige Gesamtgewicht nicht auf das tatsächlich gefahrene Gewicht. Bitte beachten Sie hierbei, dass dies lediglich das deutsche Verkehrsrecht betrifft. Daher sollten Sie sich speziell bei Urlaub über die im Zielland und Durchreiseländern, insbesondere wenn sie in Nicht-EU-Länder fahren, geltenden Vorschriften informieren. Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwältin Doreen Prochnow Der Schwager fährt wohl einen Concorde CHARISMA 880 FB mit 6.5 Tonnen auf Iveco.. Er ist der Meinung, dass er nie an die Beladungsgrenze kommt. Ich dagegen würde ihn mal gerne reisefertig auf die Waage stellen. Mit dem, was er mitschleppt, u.A. Generator, Tiefkühltruhe, schwere E-Bikes, Motorroller, Gasflaschen trotz Einbautank und gefühlt 1.000 Sachen mehr, kann ich mir gut vorstellen, dass auch ein 6,5 Tonner irgendwann zu voll ist. Es trifft nicht nur die Polenbomberklasse! Auch wenn die Grenze hier vielleicht schneller erreicht ist. LG Carsten
Nicht jedes Wohnmobil (gebrauchte!) ist so teuer. Überladen sein geht auch mit dem Discounter oder dem 20 Jahre alten Womo. Nicht in jedem Land sind eine LKW Zulassung und der Betrieb so unproblematisch wie in D. Steuern, Maut... Weswegen in diesen Ländern (z.B. A) auch nur sehr wenig >3,5t (offiziell) am Markt sind. Und nicht jedes besonders ältere Womo läßt sich so einfach auflasten. RK Servus Mit dem langen Thema des Überladen und denn Videos aus dem Netz. Ist mir aufgefallen das der Polizei, anscheinend nur das Gewicht der WoWa interessiert und in die PKW umgeladen wurde, kann mir nicht vorstellen das die PKW nicht auf der Hinterachse oder komplett überladen waren. Da würden wahrscheinlich viele nicht mehr mit einem WoWa fahren . Wenn ich die Vorteile von 3,5t nutzen möchte dann muß ich mich halt einschränken mit dem einladen. Genauso mit den 7.5t Ist die Einschränkung ein Problem, dann wird es auf lange Sicht nicht funktionieren. Denke auch das hier von Seiten der Hersteller/Gesetzgebung mehr Informationen gemacht werden sollte. Egal ob Womo, WoWa oder PKW.....
Die Kostenfrage muss letztendlich jeder für sich klären, wenn ich nicht die finanziellen Mittel habe und deshalb illegal unterwegs bin liegt es letztendlich in der eigenen Verantwortung. Der Womo Hype und die Werbung suggerieren den Käufern ein gefährlich falsches Bild. Aber ich habe im Bekanntenkreis auch jemanden der lieber illegal unterwegs ist damit der Sohn mit Klasse B auch noch das Womo nutzen kann. Von 4,2t auf 3,5 abgelastet und auf Grund der Ausstattung wiegt die Fuhre 4,3t. Da kann man sich nur wundern. Servus Peter Du hast schon recht. Es wurde halt die Situation in Österreich aufgezeigt. Über 3,5t sind die Nachteile um ein Stück größer als in Deutschland. Was haben wir schon alles gelesen über die böse GoBox.... Der Führerschein soll bei uns auch öfters verlängert werden, darüber mache ich mir auch Sorgen. Geschwindigkeit 70kmh Landstraße Versicherung min. Das Doppelte von Deutschland Und die Nova gibt dir noch den Rest So wird sich der Händler schön zurückhalten bevor er über Auflastung spricht. Ich möchte hier mal anmerken, dass es durchaus auch Händler gibt, die sich der Gewichtsproblematik bewusst sind. Bei der Bestellung unseres neuen Womos wurde hierauf explizit hingewiesen und ich musste das auch extra unterzeichnen. Grüße, Carsten
Ohne nun die eigentliche Nutzlast im Detail zu betrachten musst Du praktisch das Leergewicht des Fahrzeugs auf 3100Kg bekommen. Das geht nur über eine Entkernung. Bei einem Maxifahrwerk IMHO fast unmöglich. Warum sollte ein Händler ein 4,25 to Womo auf Kundenwunsch,nach Aufklärung, nicht ablasten ? Verantwortlich ist später der Halter, oder der Fahrer. Entscheidend ist doch das bei Auslieferung kein Übergewicht vorhanden ist. Vielleicht will der allein ohne Gepäck fahren ?
Technische Voraussetzungen? Du kannst nicht einfach 3,5to in deinen Fahrzeugschein eintragen lassen. I.d.R. hat es Gründe ein 4.2t Fahrzeug zu fahren. Für diese 4,2t wird wiedrum ein entsprechender belastbarer Unterbau benötigt. Und der hat ein höheres Grundgewicht wie ein Light Unterbau.
Mein Lyseo M Harmony Line 690 G Techn. zulässige Gesamtmasse 4.100 kg mit Luftfederung auf 4.200 kg Masse in fahrbereitem Zustand 3.200 kg
Ich habe die Bürste mal schnell konfiguriert Du kannst den mit 3,5t oder mit 4,1t bestellen.
Klar kann man das. Das höhere Gewicht eines Maxi, ca. 50 kg, entspricht in etwa das Gewicht einen Hubbettes im TI das man weglassen kann wenn man zu zweit fährt.
Also abgelastet wird ja nur mit Bescheinigung des Herstellers, der die Gewichte und Belastungen kennt. Mein Womo mit Maxi-Fahrwerk wurde vom Werk mit 4,25 t zugelassen und mit Herstellerbescheinigung bei Kauf auf 3,5 t abgelastet. Eingetragenes Leergewicht ist bei umfangreicher Zusatzausstattung 3.100 kg. Das Gewicht stimmt, wurde vor Kauf gewogen. Nach Entfernen der 2 Enkelsitze sind es nochmals 50 kg weniger. Achslasten übrigens VA 2300, HA 2400 kg. Es geht also, und das mit einem noch solide gebauten Integrierten. Die Leichtgewichtmodelle kamen erst nach 2011. Klar muss ich bei der Zuladung aufpassen und mitrechnen und immer mal wieder Wiegekontrollen, vor allem bei den häufigen Fahrten durch Österreich und die Schweiz. Aber es geht, auch noch mit Roller!
Doch kannst Du, mein Exsis-T hat ein Maxi FW (AL-KO) mit max 4,5t (2.000kg VA / 2500kgHA) Ich konnte mir beim Kauf aussuchen, ob die Papiere, seitens des Herstellers (Hymer) auf 4,5t oder 3,5t ausgestellt werden sollen. Meiner ist mit 3,5t zugelassen, da ich damit gut auskomme (gewogen) Die Achslasten vorne und hinten sind aber weiter gültig. Damit ist die immer gerne "genommene" Überladung der HA bei z.B Light Fahrwerken (2.000kg) bei mir schon mal ausgeschlossen und dich könnte jederzeit zum TüV fahren und was anderes eintragen lassen. Die entscheidenden Teile sind nicht der "Unterbau" oder die tragenden Teile, die sind auf die Lasten i.d.R. ausgelegt, der Unterschied liegt in den Achsen / Federn / Bremsen etc. Es gibt keinen Light Unterbau es gibt nur ein Light Fahrgestell und das ist eben schneller überlastet. jemand schrieb die Tage irgendwo, das die Auflastung eines Light Chassis auf 3.800kg nichts anderes ist, als die max zulässige Achslasten VA/HA aufzuaddieren und einzutragen, was aber meist nichts nützt, da bei langen Fahrzeugen / Überhängen die HA meist eh schon vorher überlastet ist und das Auflasten so rein gar nichts bringt. Deshalb plädiere ich ja auch immer dafür ein neues WoMo immer mit Maxi FW zu kaufen, dann hat man immer die Möglichkeit nach Bedarf aufzulasten oder eben nur mit 3,5t zu fahren. Von den anderen Vorteilen, ganz abgesehen (große Bremsen,Federn Dämpfer, weniger Wanken 16" Räder ..besseres Fahrverhalten......) Gruß Gruß Gruß :tach: Unser "Unterbau": ![]() Nach Einbau einer Vollluftfederung bei CS Zulassung: --> Link Grüße aus Niederschlesien Klaus
Unser Itineo MB 740 hat mit Maxifahrwerk 3110KG in den Papieren. Allerdings AFAIK ohne Solar & Markise. Dafür mit 5 Sitzen und Anhängerkupplung. Die Hängerkupplung hat 60KG, der 5. Sitz 20KG - sprich da ist noch etwas möglich. Nein, wir waren noch nicht auf einer Waage, aber es ist unwahrscheinlich, dass wir den bei 4.4t derzeit überladen. gruss kai & sabine |
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