|
Hallo Womofans, Überladung Wohnmobil, ich habe festgestellt, dass ich ohne 250 kg Überladung quasi nicht in meinen Sommerurlaub fahren kann. Wie Ihr wisst liegt ein 3,5 Tonnen Mobil ja gut auf der Strasse, und gewogen wird ja recht selten. Trotzdem wüsste ich gern mal, was in der Praxis passiert wenn man gewogen wird. Darf man weiterfahren usw ? Interessante Länder: Deutschland Östereich Slovenien Kroatien Was habt Ihr führ Erfahrungen ? Grüsse und Danke für Eure Antworten ! Hallo fuchsx, über das von Dir angesprochene Thema gibt es hier tausend Seiten zu lesen. Ich finde es unnötig dieses Thema zum Xten Male aufzuwärmen. Bemühe doch mal die Suchfunktion und Du hast bis Weihnachten in drei Jahren genug Lesestoff :wink:
Leichtern bis auf 3,5 to ,bezahlen und weiterfahren :ja: Gruss Dieter Die für Dich viel wichtigere Frage lautet: Wie reagiert Deine Versicherung auf die Stellungnahme eines sachverständigen Gutachters bei einem Unfall?
klar darf man weiterfahren....aber erst wenn das Übergewicht ausgeladen und die Strafe bezahlt ist! Da der Fall nun öffentlich ist, kommt bei dir sogar noch Vorsatz dazu!
Du willst damit sagen das die Polizei auf der Autobahn einen PC hat und alle einschlägigen foren durchliest ? :lol: Gruss Dieter Gähnnnn Bier und Chips!° Endlich mal wieder ein interessantes Thema im Sommerloch ;D Da kein Moderator diesen Tröd schließt will ich mal antworten: Polizei kontrolliert, spätestens wenn Du in Ländern mit Maut angekommen bist solltest Du dich drauf einstellen auch mal gewogen zu werden. Konsequenz: Alles raus bis die 3.5to erreicht sind. Strafe in Deutschland gering, im Ausland kann es teuer werden. Wenn Du generell die 250Kg nicht einsparen kannst empfehle ich dringend auflasten.. spätestens dann wenn du einen Unfall (gehen wir mal vom schlimmsten aus...du überfährst einen Fußgänger mit Todesfolge, weil du nicht rechtzeitig anhalten konntest) hast. Wird dein Fahrzeug genau untersucht, dabei wird ein Wohnmobil mit Sicherheit auch gewogen ...den Rest kannst du dir ausmalen. Überladen ist kein Spaß. Was ist denn mit einem kleinen Gepäckanhänger?
Ganz so ist es nicht, wenn das Fahrzeug technisch durchaus in der Lage ist, das Mehrgewicht zu tragen, etwa oft bei Ducato-Mobilen, die ohne technische Änderungen aufgelastet werden können. Die dann formal in den Papieren nicht vorgenommene Auflastung steht kausal in keinem Verhältnis zum Unfallgeschehen. Dann wirst Du wohl evtl. für die Überladung eine Bußgeld oder Strafe bekommen, dadurch bis Du aber nicht Schuld am Schaden des anderen... Schöne Grüße Jens Ich finde es gelinde gesagt schon Grenzwertig überhaupt nur in Erwägung zu ziehen mit einem so überladenen Fahrzeug auf Tour zu gehen.Auch wenn das Fahrzeug technisch vielleicht in der lage ist diese Überladung zu verkraften,was ist mit der Traglast der Reifen? Bernd
Du scheinst also ein Fahrzeug ohne Reifen zu haben? An den TE: Meine Erfahrungen sind, daß wir noch nie in eine Gewichts-Kontrolle kamen. Mein Rat ist: Legalisiere dein gewichtiges Hobby durch Auflastung, Kauf eines Anhängers oder neuen größeren Mobils und erwerbe die notwendige Farerlaubnis oder gib das Hobby auf........falls es zu schwer bleibt, Volker
Moin zusammen, wir haben im Ausland (Österreich und Frankreich) schon Erfahrungen mit den Waagen der Rennleitung gesammtelt. In Österreich haben die auf der Brennerautobahn alle Fahrzeuge, die nicht wie PKW aussahen, also auch Wohnmobile bis und über 3,5 to. und PKW mit Anhänger mit den LKW und Bussen zusammen auf eine entsprechende Kontrollstelle geschickt. Dort wurde der gesamte Verkehr in langsamer Fahrt (Schrittgeschwindigkeit) durch eine "Messeinrichtung" geschickt und 1. das Fahrzeug/Gespann gewogen, 2. nach der Mautplakette geschaut (leichte Fahrzeuge) oder die GoBox ausgelesen. Die Fahrzeuge, die Gewichtsmäßig nicht ganz passten, oder bei denen Unstimmigkeiten mit der Maut (abgelaufene Plakette, Box hat nicht richtig gearbeitet, ...) festgestellt wurden, durften sich bei der Rennleitung direkt vor Ort einlassen :lach: Und das waren nicht gerade wenige :lol: Die Flics haben uns in F mal rausgezogen. Hatten wohl Langeweile und gehofft, dass wir zuviele Winterpelze dabeigehabt haben. Die haben uns auf den nächsten Parkplatz an der Nationalstraße gezogen und da eine Achslastwaage ausgepackt. Dass man also nirgendwo gewogen wird, kann ich nicht bestätigen :wink: Aber definitiv ist: Bei sieben Prozent kostet das in -D- zwar nur 10 Euronen (Fahrzeug bis 7,5 t ohne Anhänger und Gefahrgut), ab 10 % dann 30 €. Ab 20 % wird es dann interessant mit 95 € und einem Flensburger (nee, kein Pils :lach: ). Was die Rennleitung zur sofortigen Abstellung des ordnungswidrigen Zustands sagt, ist ja in der Regel dem Ermessensspielraum desjenigen vor Ort vorbehalten. Wenn Du zum Beispiel mit nahezu leerem Dieseltank auffällst kann es durchaus passieren, dass er Dich so nicht weiterfahren lassen will. Im Ausland sind die meines Wissens nach etwas rigoroser. Erstens ist es dort i. d. R. teurer und dann wird man wohl nicht ohne "Erleichterung" weiterfahren dürfen :eek: Für mich heißt das immer, dass ich mein Gewicht (nicht meines, sondern das vom Mobil ;D ) im Auge habe und peinlich darauf achte, im Ausland auch keine 3 % Überschreitung zu erreichen! Bei der Einreise in die Schweiz wurde ich vom Grenzbeamten gefragt ob das Gewicht auch nicht die 3.5t ûberschreitet :D Was wiegt denn so viel bei dir? Hallo , selbst wir , mit einem zul. Ges.Gew. von 5,4 t , haben Probleme , nämlich dann wenn ich meinen Hänger mit dem Motorrad anhänge . Darf zwar einen Hänger bis zu 2 t ziehen , aber dann darf das Fahrzeug nur max. 4 t wiegen, denn es zählt das Gewicht der Zugkombination . Mein Globetrotter wiegt voll beladen ca. 5.3 t dann darf Motorrad und Hänger nicht schwerer sein als 700 kg und da bin ich dann schon hart an der Grenze, eigentlich schon drüber ( Hänger 480 kg Motorrad 360 kg ). Ich hoffe immer , dass hauptsächlich WoMos gewogen werden wo eine Überladung wahrscheinlicher ist ( 3,5 t ) .Zumindestens liegt bei mir kein Verstoß mit Fahrerlaubnisklasse und Maut vor ! Aber wie murksmax schreibt kann man ja nicht davon ausgehen dass wir mit einem größeren WoMo nicht gewogen werden . Ich werde jetzt darüber nachdenken meinen Hänger , der für zwei Motorräder ausgelegt ist gegen einen kleineren ,leichteren auszutauschen , dass Motorrad steht hierbei jedenfalls nicht zur Diskussion, notfalls muss das Motorrad abgeladen werden und meine Frau darf dann auch mal Wohnmobil fahren und ich fahre mit dem Bike weiter! Ich bin sooo begeistert von unserem Hobby und irgendwie findet man immer eine Lösung . Gruß Frank
Bei diesen Gewichtsverhältnissen solltest Du das Womo auf den Hänger laden und dann mit dem -so genannten- Motorrad ziehen, Volker :lol:
Auch ein Anhänger löst nicht immer die Probleme; manchmal führt er zu neuen! Es funktioniert häufig nicht: Zusatzgewicht der AHK und Deichsellast führen aufgrund des üblen Hebelgesetzes zu einer deutlichen Mehr- (und halt sehr häuftig Über-) Belastung der Hinterachse ... :eek: Hier noch ein alter (Physik unterliegt nicht dem Zeitgeist!) Beitrag zu dem Thema: --> Link Ach ja - und dann noch alle Nachteile, die ein Anhänger bringt: Kosten bei Anschaffung und Unterhalt Abgaben Parkmöglichkeit während des Jahres Manövrierfähigkeit Platz auf SP oder CP Höchstgeschwindigkeit Mautgebühren Fährkosten ... :gruebel:
Das mit den Mehrgewicht einer AHK kompensiert sich bei den neueren Ducatos meist von selber. In der COC steht meist,"bei Anhängerbetrieb plus 100 kg" Bei der zulässigen HA Last und beim zulässigen Gesamtgewicht. Gruss Dieter
Doch, diese Erfahrung mache ich täglich. Physikalische Gesetze werden ersetzt durch den Satz "aber ich will" Achtung Ironie, Gruß Andreas
... nicht nur physikalische, sondern Einige wollen auch juristische Gesetze mit diesem Satz ersetzen. :mrgreen: :lol: Es ist doch hinreichend bekannt: Legal,ilegal schei..egla das ist eben mancher Menschen Vorgehensweise. Wie einige schon geschrieben haben, wird in der CH 3% vom gewogenen Gewicht abgezogen. Es gab schon mal einen Vorstoss, das auf 10% zu ändern (--> Link), wurde aber abgeschmettert. Die aktuellen CH-Bussen (Gewichtsüberschreitung ist unter '300' zu finden) --> Link Weiter "interessant" ist noch, wie eine Busse zusammengesetzt werden kann (Seite 4): --> Link. Da ich auch gelegentlich mit meinem 3,5t etwas überladen bin (ca. 100kg) überlege ich häufig, ob ich auflasten soll, doch da gibt es dann das Tempolimit (100km/h und ich fahre meist und gerne so 120km/h), den jährlichen TÜV, die höheren Maut-Gebühren und das Überholverbot. Ich frage mich, was vom Bußgeld (und ggf. "Flensburg-Punkte") teurer ist: 1. 100kg über den 3,5t und ich kann bei Kontrolle (Frisch-Brauchwasser und andere Flüssigkeiten ablassen) Gewicht reduzieren oder 2. mit aufgelastetem WoMo über 3,5t mit Tempo 120km/h geblitzt bzw. gemessen werden -in Deutschland, Österreich, Italien, Frankreich ? Wer weiß was bzw-. hat sich schon mal damit ernsthaft beschäftigt?
Wahrscheinlich jeder, der aufgelastet hat bzw. gleich ein schweres Womo gekauft hat. Bei Überlastung zählt nicht nur die zulässige Gesamtmasse, sondern jede einzelne Achse. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass bei 3,5-Tonnern häufig die Hinterachse überladen ist. Wir haben auf 4t aufgelastet, mit allen Konsequenzen. Wir fahren sowieso nie schneller als 100-110 und die Maut ist auch nur in einzelnen Ländern teurer. Uns ist das lieber, als ständig bangen zu müssen, ob man nicht doch zu schwer ist. Das LKW-Überholverbot gilt nur in Deutschland und wird inzwischen schon an vielen Stellen für Wohnmobile aufgehoben. Der jährliche TÜV ab dem 7. Jahr bringt ja auch ein bisschen mehr Sicherheit, man kann es also auch positiv sehen ;D Hallo Steffen, ich kann mein WoMo ohne techn. Veränderungen sofort als 3,85t auflasten, da ich ein großes Fahrwerk und Luftfederung habe. Doch eigentlich wollte ich mal die "Bußgeld-Daten" verglichen haben. Falls du mal ein Bußgeld "kassiert hast" (z.B. auf Landstr. mit 100 km/h statt 80 km/h oder bei 110km/h auf BAB geblitzt) - wie oft kommt das vor und wie teuer inkl. evtl. Punkte ist das? Oder andere Frage: Werden Geschwindigkeitsüberschreitungen bei WoMos über 3,5t überhaupt festgestellt ? - WoMos unter und knapp über 3,5 t (3,65t oder 3,8t) sehen ist ja oft gleich aus. Nur in den Papieren oder auf der Waage ist das Gewicht ersichtlich. Wolfgang schrieb schon richtig, dass die Bußgelder aus dem Bußgeldkatalog ersichtlich sind. Aber ... Das ist richtig und das Risiko, im Zweifelsfrei herausgewunken und gewogen zu werden, liegt in der Risikobereitschaft des Fahrers. Wird man geblitzt und die Behörden überprüfen die Papiere über die Zulassungsstellen, dann hat man ggf. auch die A....karte gezogen. Daher ist es nicht nur wichtig, die Grenzen zu kennen, ab wann Punkte in Flensburg fällig werden, sondern sich auch bewusst zu machen, dass die Versicherungen in einem Schadensfall eine Übernahme der Schadensregulierung ablehnen würden. Zweifelsfall - nicht Zweifelsfrei = sch... Korrekturprogramm :? Bei Blitzern mit Fotonachweis werden sowieso beim KBA die Daten gezogen, von daher ist das zGG sofort bekannt und es ist klar, ob man über oder unter 3,5 Tonnen zugelassen ist. Bei mobilen Kontrollen mit Laser wird man angehalten und muss die Papiere zeigen, auch da also keine Chance, mit dem Gewicht zu betuppen. Meist wird ja auch nicht auf freier Strecke geblitzt, sondern an Gefahrenstellen mit Geschwindigkeitsbegrenzung; bei Tempo 60 oder 80 ist die Tonnage dann eh egal, zu schnell ist zu schnell. Man kann ja auch einfach Auflasten und sich dann an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten? Die macht ja auch irgendwo Sinn. Und ob Du 100 oder 120 fährst, macht bei der Reisedauer irgendwas im einstelligen Prozentbereich aus. Wir fahren nur 90 und werden auf längeren Stecken immer wieder von den gleichen (schnelleren) Fahrzeugen überholt, weil Mautstellen, Staus etc. die Geschwindigkeitsdifferenzen nivellieren. bis denn, Uwe
Woher hast Du diese Information? Ich fürchte, das ist nicht richtig. Ich fürchte, das kommt auf den Einzelfall an. WENN ein Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass der Unfall ohne Überladung vermeidbar gewesen wäre, kann die Versicherung schon den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Das passiert bei abgefahrenen Reifen, überhöhter Geschwindigkeit, nachgewiesener Handy-Nutzung... warum nicht bei Überladung? Alles, was ein Fahrzeugführer fahrlässig oder vorsätzlich falsch macht, kann zu solchen ‚Versicherungslücken‘ führen. Versicherungen sind kein Wohltätigkeitsverein, und wenn die eine Möglichkeit sehen, sich ihr Geld zurückzuholen, dann tun sie das auch. bis denn, Uwe
Ja wenn es soweit kommt. Kennst Du solch einen Einzelfall?
Bernd, was glaubst du, wieviele Womos unwissentlich überladen unterwegs sind? :roll: Dabei wird vielleicht das Gesamtgewicht noch eingehalten. Aber ich wette, jedes 5te Womo hat auf dem Weg in den Süden zuviel auf der Hinterachse. Dabei sind die Reifen das geringste Problem. Die können meist mehr tragen, als überladen ist. Bei einer Auflastung werden nicht nur Luftfederung eingebaut, sondern meistens auch ein zusätzlicher oder stärkerer Stabi montiert. Somit rettet die mögliche Auflastung nicht vor Regressansprüchen. Wir haben über 700 kg Zuladung und haben nen Heckträger mit Roller angebaut. Als wir LEER aus Kroatien kommend Nähe Rosenheim auf die Waage mußten, hatten wir mit zwei Falträdern und Roller hinten drauf 220 kg zuviel auf der Hinterachse. Gesamtgewicht war weit unter dem ZGgw. Das hätten wir niemals für möglich gehalten. Wir waren vor dem Urlaub bei Abfahrt auch auf der Waage, haben aber die Achsen nicht einzeln gewogen. So schnell fährt man mit gutem Glauben los. Die Polizei hat uns nur verwarnt, weil man auf dieses Problem aufmerksam machen wollte. Ich fand das sehr hilfreich, aber in der Schweiz oder Österreich hätten wir RICHTIG blechen müssen, so sagten uns die Beamten.
Mit diesem Problem beschäftige ich mich regelmässig. Und komme immer wieder zum gleiche Ergebnis: Wohnmobil restlos ausräumen und anschließend nur das wieder einräumen was tatsächlich für - diese Reise - gebraucht wird. Kostet ein wenig Hirn, funktioniert aber erstaunlich gut :mrgreen: MfG kheinz
Nur muß man dann möglichst genau vorher wissen, was man braucht und was man machen will. Und man muß abwägen, was man an Notfallzeug dabeihaben will und was nicht. Je flexibler und vorbereiteter man sein will, umso schwerer wird es :-). Ich gehöre leider auch zur Kategorie der "Zuvielmitnehmer". Teils weil ich auf alles vorbereitet sein will, teils weil ich die (meist unbegründete) Angst habe, ich könnte mich im Urlaub langweilen (bin meistens alleine unterwegs). Bei 3,5t ist das ein Problem. RK
Nö. Ich fahr aber trotzdem nicht überladen. Du? Zu beachten ist noch bei dem ganzen Versicherungsgedöns, dass die Regressforderungen der Versicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer auf 5000 Euro begrenzt ist, sofern dieser nicht auch noch bei der Schadensregulierung schwere Fehler macht, dann können bis zu 10000 Euro zusammenkommen. Quelle: --> Link Generell können solche Regressforderungen aus jeder Gefahrenerhöhung vor dem Versicherungsfall resultieren. Ob eine solche vorliegt oder vorlag, klärt dann der Richter oder dessen bestellter Gutachter. Dass eine Überladung zu den Gründen für eine solche Regressforderung zählen kann, ist hier nachzulesen: --> Link Und das kann man jetzt entweder akzeptieren und seine Konsequenzen ziehen, oder man fährt weiter lustig überladen rum und heult dann nicht, wenns schiefgeht... Wer noch mehr Belege will, darf gern selber suchen, war nur eine Auswahl. Um konkrete Urteile zu finden, fehlt mir der juristische Sachverstand. bis denn, Uwe
In Bezug auf das Beladen, ist bei uns halt die Zeit stehen geblieben: Beladen wie zu Zeiten mit dem R4 ;D MfG kheinz Hallo, 100kg in "D" kein Problem, wir von der Polizei nicht bestraft und muss auch nichts ausladen werden. Kannst du uns das schriftlich geben ? Ach für einen 40 Tonner klappt das :lol: |
Anzeige
|