Hallo,
hat schon mal jemand im EU- Ausland ein Womo gekauft und in Deutschland angemeldet? Welche Formalitäten sind zu erledigen?
LGElfie
|
Hallo, hat schon mal jemand im EU- Ausland ein Womo gekauft und in Deutschland angemeldet? Welche Formalitäten sind zu erledigen? LGElfie Hallo, Björn hat auf seiner Seite --> Link mal einen Bericht über den Kauf eines Wohnwagens und den ganzen darauffolgenden Papierkram geschrieben. Dort sieht man grob worauf man sich einlässt, in anderen EU Ländern kann es natürlich ganz andere Vorgaben geben.
Welches Land, Elfi ? Wirklich außerhalb der EU ? Oder im EU-Binnenmarkt ? Hallo Das sollte eigentlich kein Problem darstellen. Da ich nicht die Regelungen aller Länder im EU Bereich im Kopf habe, folgender, vorerst allgemeiner Rat. Geh zu deiner Strassenverkehrszulassungsstelle und frage konkret da nach. Notiere dir zur Sicherheit den Namen des Beamten bzw. Sachbearbeiters zwecks späterer Unklarheiten. Für eine belastbare Aussage ( als 2. Meinung) gehe auch zur DEKR bzw. dem TÜV bei dir um die Ecke. Nur bei den beiden genannten Prüforgas erhälst du belastbare Aussagen, weil nur diese beiden in Deutschland die § 21 Hoheit haben. Notiere dir auch hier zur Sicherheit den Namen des Sachbearbeiters zwecks späterer Unklarheiten. Danke für eure Antworten. Dann werde ich mich mal bei Björn durchlesen. Und ja, es ist ein "richtiges" EU-Land, nämlich Schweden. Meine Tochter will ihren VW-Bus Carthago Malibu verkaufen, und da ist der schwedische Markt etwas klein. LGElfie Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, ist die Einfuhr und Zulassung kein Problem. Hat das Fahrzeug hingegen eine Einzelgenehmigung, dann muss das mit den schwedischen Behörden geklärt werden. Wenn ich das richtig verstanden habe, lebt die Tochter in Schweden und möchte ihr Wohnmobil im europäischen Raum anbieten...
Ja, so ist es Wenn das. Fzg eine CoC (Cerificate of Conformity) hat kann man es problemlos in jedem Mitgliedsland der EU anmelden siehe auch --> Link Ganz sooo einfach ist das bei einem Wohnmobil nicht... Ohne die HU läuft da nichts, je nachdem wo das Teil herkommt gibt es unterschiedliche Ansichten was z.b. Gasinstallationen usw betrifft (so z.b. UK Gasinstallationen) Grundsätzlich liegt aber der Verkauf ins EU Ausland keinerlei Beschränkungen... Es kann lediglich beim TÜV scheitern... lg Thomas Hi Es kann selbstverständlich nicht nur beim TÜV scheitern, sondern auch bei der DEKRA... :wink: :wink: Du meinst, es kann bei der eventuell notwendigen Vollabnahme zur Erlangen der dt. Betriebserlaubnis scheitern. Das ist richtig Doch das macht nicht nur der TÜV, sondern auch die DEKRA. Und ja, ich weis, ich bin ein Krümmelk........ :lol: Um das von gtom gesagte im Vorfeld zu verhindern, sprach die beiden Dinge an (Fragen beim Strassenverkehrszulassungsamt und bei der DEKRA oder dem TÜV) , damit beim Verkauf aus Schweden in Ri. EU keine Fehler passieren. bonjourelfie Mir stellt sich allerdings die Frage, warum sich dein Familienmitglied mit den jeweiligen Landes Regelungen befassen solle. Sie verkauft doch das Auto. Wenn also jemand aus einem anderen EU Land sich für das Fahrzeug interessiert, solle sich der Käufer um die Problematik der Zulassung im jeweiligen Land kümmern. Ich würde das Fahrzeug EU weit einstellen und warten was passiert. Die kleinen Carthagos auf T4 zum Beispiel sind sehr gefragt, wir haben selber in diesem Jahr einen Carthago 31.1 aus 1993 verkauft. Dieser blieb in Deutschland und wurde uns förmlich "aus der Hand" gerissen. Der Verkauf war vom einstellen bis zur Abholung und Bezahlung innerhalb von 3 Tagen gelaufen. Also, euch viel Glück. |
Anzeige
|