Ich hab das mal vor einiger Zeit mal mit dem Ordnungsamt in Lüneburg besprochen. Es gibt kein rechtssicheres Unterscheidungskriterium zwischen
Wohnmobil und PKW. Das ist wohl vom Gesetzgeber auch so gewollt. Es kommt immer auf den erkennbaren Regelungszweck der Beschilderung an. Ob man ein Knöllchen bekommt, hängt tatsächlich dann von einer Einzelfallentscheidung der zuständigen Politesse ab. Im Zweifelsfall kann man also mit einem gut begründeten Widerspruch durchkommen.
Man muss also seinen eigenen Kopf einschalten. Wenn auf einem Wanderparkplatz ein Schild mit PKW-Zusatz steht, geht es möglicherweise nur darum, das Parken von LKW zu verhindern. Wenn man sich dann mit seinem
Womo da hin stellt, um eine Runde zu drehen, hat das keine Folgen. In einer schmalen Innenstadtstraße möglicherweise schon, wenn es erkennbar darum geht, die freie Durchfahrt zu gewährleisten.
Ulli