Administrator am 23 Okt 2017 22:48:38
Ob der Hund dem Käptn der Fähre ans Holzbein pinkeln darf, weiß ich auch nicht,
aber als jemand, der sehr oft mit einem Hund aus (nicht-gelisteten) Drittländern in die EU
eingereist ist, gebe ich zu bedenken, dass die kleinste Kleinigkeit zu extremen
Problemen führen kann. Marokko z.B. ist Tollwut-Gebiet und wenn man von dort wieder
in die EU einreisen möchte, gucken die über-genau. Um ein Beispiel zu nennen: Tollwut
Impfstoffe haben eine amtlich anerkannte Wirkdauer (hab ich im Forum schonmal
als Wirkstoffliste gepostet) z.B. "Rabdomun" beim Hund 3 Jahre. Impft ein deutscher
Tierarzt und ist nicht so unverschämt, nur ein Jahr einzutragen, um wieder an Dir
verdienen zu können, sondern trägt 3 Jahre ein - dann ist das EU-rechtlich völlig
korrekt - aber die Spanier lassen Dich mit einer Imunisierung länger als 1 Jahr definitiv
nicht wieder rein. Ob es bei den Italienern genauso ist, vermag ich nicht zu sagen.
Innerhalb der EU ist alles ok, so lange man einen EU Heimtierpass hat - aber aus einem
Drittland wieder in die EU zu kommen, kann sehr problematisch werden. Dann reicht auch
der EU Heimtierpass nicht mehr aus, wenn der Titer nicht gesondert eingetragen wurde,
dann mußt Du zwingend (!) die Originalurkunde des Tollwut-Titer dabei haben. *
* es mag sein, dass jetzt ein paar User schreiben "bei uns hat gar keiner gefragt"
aber das nützt Dir herzlich wenig, wenn bei Dir doch einer fragt.
PS: es lohnt sich auf jeden Fall, die Einreisebestimmungen (aus einem nicht gelisteten Drittland
kommend) für das jeweilige Wieder-Einreiseland detailliert zu lesen, zu verstehen und zu beachten,
sonst sitzt Fifi mal schnell 3 Monate hinter Gittern - und das wird dann richtig teuer.........